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Das Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Herford und der kreisfreien Stadt Herford wurde am 12 Dezember 1968 verkundet und gliederte die bislang kreisfreie Stadt Herford in den Landkreis spater Kreis Herford ein und die verbliebenen Gemeinden neu BasisdatenTitel Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Herford und der kreisfreien Stadt HerfordArt LandesgesetzGeltungsbereich Nordrhein WestfalenRechtsmaterie KommunalrechtErlassen am 12 Dezember 1968Inkrafttreten am 1 Januar 1969Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Vor der Gebietsreform gab es im Landkreis Herford 57 Stadte und Gemeinden Die Stadt Bunde war amtsfrei alle anderen Gemeinden waren insgesamt sieben Amtern unterstellt Die Stadt Herford selber war und blieb Sitz des Kreises gehorte aber als kreisfreie Stadt nicht zum Kreisgebiet Das Amt Herford Hiddenhausen wurde dabei aufgeteilt in etwa entsprechend den fruheren Amtern Herford und Hiddenhausen die Stadt Bunde mit dem Amt Ennigloh zusammengeschlossen Die ubrigen Amter wurden 1 1 in Einheitsgemeinden umgewandelt Das neue Kreisgebiet sowie die neuen Gemeindegebiete wurden durch spatere Gesetze kaum beruhrt einige wenige Anderungen kamen durch das Bielefeld Gesetz zustande unter anderem wurde die Gemeinde Uffeln des Kreises Minden nach Vlotho eingemeindet wodurch der Kreis Herford nunmehr auch Gebiete rechts der Weser umfasste Inhaltsverzeichnis 1 Kurzbeschreibung 1 1 I Abschnitt Gebietsanderungen 1 1 1 1 Gemeinde Rodinghausen 1 1 2 2 Stadt Bunde 1 1 3 3 Gemeinde Kirchlengern 1 1 4 4 Stadt Lohne 1 1 5 5 Stadt Spenge 1 1 6 6 Stadt Enger 1 1 7 7 Gemeinde Hiddenhausen 1 1 8 8 Stadt Vlotho 1 1 9 9 Eingliederung der kreisfreien Stadt Herford 1 1 10 10 Vergrosserung der Stadt Herford 1 2 II Abschnitt Schlussvorschriften 1 2 1 11 Gebietsanderungsvertrage und Bestimmungen 1 2 2 12 Schulbestimmungen 1 2 3 13 Neuwahlen 1 2 4 14 Bestimmungen zum Oberstadtdirektor und zum Oberburgermeister von Herford 1 2 5 15 Amtsgerichte 1 2 6 16 Inkrafttreten 2 WeblinksKurzbeschreibung BearbeitenI Abschnitt Gebietsanderungen Bearbeiten 1 Gemeinde Rodinghausen Bearbeiten Das Amt Rodinghausen mit den Gemeinden Bieren Ostkilver Rodinghausen Schwenningdorf und Westkilver wird in eine Einheitsgemeinde Rodinghausen umgewandelt In diese werden drei Flurstucke der Gemeinde Holsen und eine Flur der Gemeinde Muckum eingegliedert Die neue Gemeinde ist Rechtsnachfolgerin des aufgelosten Amtes Rodinghausen 2 Stadt Bunde Bearbeiten Die Stadt Bunde wird mit den Gemeinden Ahle Dunne Ennigloh Holsen Huffen Hunnebrock Muckum Spradow Sudlengern nur der westliche Teil und Werfen des Amtes Ennigloh sowie der Gemeinde Bustedt des Amtes Herford Hiddenhausen zu einer neuen Stadt Bunde vereinigt diese ist Rechtsnachfolgerin des aufgelosten Amtes Ennigloh 3 Gemeinde Kirchlengern Bearbeiten Die Gemeinden Haver Kirchlengern Klosterbauerschaft Quernheim Stift Quernheim und Rehmerloh des Amtes Kirchlengern sowie Gebiete der Gemeinde Spradow und der ostliche Teil der Gemeinde Sudlengern werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde Kirchlengern vereinigt sie ist Rechtsnachfolgerin des Amtes Kirchlengern 4 Stadt Lohne Bearbeiten Das Amt Lohne wird aufgelost Auf dem Gebiet der dazugehorigen Gemeinden Gohfeld Lohne Mennighuffen Obernbeck und Ulenburg wird eine Stadt Lohne gebildet welche Rechtsnachfolgerin des Amtes Lohne ist 5 Stadt Spenge Bearbeiten Aus den Gemeinden Barduttingdorf Hucker Aschen Lenzinghausen Spenge und Wallenbruck des Amtes Spenge wird eine neue Gemeinde Spenge gebildet Diese erhalt das Stadtrecht 6 Stadt Enger Bearbeiten Auch das Amt Enger wird aufgelost die Stadt Enger und die Gemeinden Belke Steinbeck Besenkamp Dreyen Herringhausen nur der westliche Teil Oldinghausen Podinghausen Siele und Westerenger vereinigen sich zu einer neuen Stadt Enger 7 Gemeinde Hiddenhausen Bearbeiten Aus den Gemeinden Eilshausen Hiddenhausen Lippinghausen Oetinghausen Schweicheln Bermbeck und Sundern des Amtes Herford Hiddenhausen wird eine neue Gemeinde Hiddenhausen gebildet Zu dieser kommen noch drei Fluren der Gemeinde Bustedt Gut Bustedt sowie eine Flur der Gemeinde Sudlengern Das Amt Herford Hiddenhausen der Feuerloschverband des Amtes Herford Hiddenhausen der Zweckverband Schullandheim des Amtes Herford Hiddenhausen sowie der Vatertierhaltungsverband fur das Amt Herford Hiddenhausen werden aufgelost die neue Gemeinde Hiddenhausen ist Rechtsnachfolgerin dieser Institutionen 8 Stadt Vlotho Bearbeiten Die Stadt Vlotho und die Gemeinden Exter und Valdorf schliessen sich zu einer neuen Stadt Vlotho zusammen Das Amt Vlotho wird dadurch aufgelost 9 Eingliederung der kreisfreien Stadt Herford Bearbeiten Die bisher kreisfreie Stadt Herford wird in den Landkreis Herford eingegliedert Dies hat die Auflosung des Zweckverbandes Kreis und Stadtkrankenhaus Herford zur Folge das Klinikum Herford befindet sich nunmehr in alleiniger Tragerschaft des Kreises 10 Vergrosserung der Stadt Herford Bearbeiten Die verbliebenen Gemeinden des Amtes Herford Hiddenhausen werden in die eingekreiste Stadt Herford eingemeindet Dies sind Diebrock Eickum Elverdissen Falkendiek Laar Schwarzenmoor und Stedefreund Ferner kommt noch der ostliche Teil der Gemeinde Herringhausen hinzu II Abschnitt Schlussvorschriften Bearbeiten 11 Gebietsanderungsvertrage und Bestimmungen Bearbeiten Die Gebietsanderungsvertrage zwischen den Gemeinden sowie die Bestimmungen des Oberkreisdirektors werden bestatigt teilweise mit einigen Massgaben 12 Schulbestimmungen Bearbeiten Dieser Gesetzespunkt wurde in Teilen mittlerweile aufgehoben Verblieben ist lediglich Absatz 4 nachdem Berufsschulen im Kreisgebiet nunmehr ausschliesslich vom Kreis getragen werden auch in der Stadt Herford die dortigen Berufsschulen ubernimmt der Kreis 13 Neuwahlen Bearbeiten Der Herforder Stadtrat und der Kreistag werden aufgelost und mussen so neu gewahlt werden Die neuen Rate werden dabei fur den Rest der Wahlperiode sowie fur die darauffolgende Wahlperiode gewahlt 14 Bestimmungen zum Oberstadtdirektor und zum Oberburgermeister von Herford Bearbeiten In Herford durfen der Oberburgermeister und der Oberkreisdirektor ihre Titel vorubergehend beibehalten 15 Amtsgerichte Bearbeiten Die neuen Gemeinden werden den bestehenden Amtsgerichten zugeordnet Bunde Kirchlengern und Rodinghausen dem Amtsgericht Bunde Enger Hiddenhausen und Spenge dem Amtsgericht Herford Lohne dem Amtsgericht Bad Oeynhausen und Vlotho dem Amtsgericht Vlotho Letzteres wurde durch das Bielefeld Gesetz aufgehoben seitdem ist auch Vlotho dem Amtsgericht Bad Oeynhausen unterstellt 16 Inkrafttreten Bearbeiten Das Gesetz tritt am 1 Januar 1969 in Kraft Weblinks BearbeitenDas Gesetz im WortlautNeugliederungsgesetze in Nordrhein Westfalen 1966 1976 Aachen Ahaus Altena Ludenscheid Bergkamen Bielefeld Blankenstein Bonn Borken Brilon Coesfeld Detmold Duren Dusseldorf Ennepe Ruhr Kreis Euskirchen Geilenkirchen Heinsberg Geldern Grevenbroich Halle Westf Herford Hoxter Julich Kempen Krefeld Viersen Kleve Koln 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