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Das Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Altena und der kreisfreien Stadt Ludenscheid wurde am 18 Dezember 1968 verkundet und gliederte den Landkreis Altena und die Stadt Ludenscheid neu welche gleichzeitig zu einem neuen Landkreis spater Kreis Ludenscheid zusammengelegt wurden BasisdatenTitel Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Altena und der kreisfreien Stadt LudenscheidArt LandesgesetzGeltungsbereich Nordrhein WestfalenRechtsmaterie KommunalrechtFundstellennachweis SGV NRW 2020Erlassen am 18 Dezember 1968 GV NW S 412 ber 1969 S 8 Inkrafttreten am 1 Januar 1969Letzte Anderung durch Art 9 Nr 2 G vom 18 September 1979 GV NW S 552 554 Inkrafttreten derletzten Anderung 1 Januar 1981 Art 31 Abs 4 G vom 18 September 1979 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Insgesamt wurden zehn Gemeinden aufgelost und entweder in bestehende Gemeinden eingegliedert oder sie fusionierten zu neuen Gemeinden Zwei Gemeinden wurde das Stadtrecht verliehen wahrend einige Gemeinden kaum verandert wurden Durch das Sauerland Paderborn Gesetz wurde der Kreis Ludenscheid zum 1 Januar 1975 aufgelost und in den Markischen Kreis eingegliedert Inhaltsverzeichnis 1 Beschreibung des Gesetzes 1 1 I Abschnitt Gebietsanderungen im Bereich der Gemeinden 1 2 II Abschnitt Schlussvorschriften 2 WeblinksBeschreibung des Gesetzes BearbeitenI Abschnitt Gebietsanderungen im Bereich der Gemeinden Bearbeiten 1 Stadt Ludenscheid Kreis LudenscheidLudenscheid wird um den grossten Teil der Gemeinde Ludenscheid Land sowie kleinere Gebiete von Hulscheid und Herscheid vergrossert Die Stadt ist Rechtsnachfolgerin des aufgelosten Amtes Ludenscheid Gleichzeitig wird die bisher kreisfreie Stadt Ludenscheid in den Landkreis Altena eingegliedert welcher wiederum in Landkreis Ludenscheid spater Kreis Ludenscheid umbenannt wird Dorthin wird auch der Kreissitz verlagert nachdem er sich zuvor in Altena befand 2 Gemeinde SchalksmuhleAus der Gemeinde Schalksmuhle des Amtes Halver und der Gemeinde Hulscheid des Amtes Ludenscheid wird eine neue Gemeinde Schalksmuhle gebildet Durch das Gesetz zur Neugliederung des Ennepe Ruhr Kreises wird ihr Gebiet zum 1 Januar 1970 noch einmal vergrossert Hierbei kommt der Ortsteil Im Dahl der Gemeinde Breckerfeld hinzu Dieser gehort heute zum Ortsteil Dahlerheide 3 Stadt AltenaAus der bisherigen Kreisstadt Altena und der Gemeinde Dahle wird eine neue Stadt Altena gebildet Hinzu kommen Gebiete der Gemeinde Ludenscheid Land welche sich im Rahmedetal befinden darunter die Ortsteile Altroggenrahmede Grossendrescheid Grunewiese Kleinendrescheid Muhlenrahmede Rosmart und die Fuelbecketalsperre ein kleiner Teil der ansonsten unveranderten Gemeinde Nachrodt Wiblingwerde sowie der grosste Teil der Gemeinde Evingsen die bisher zum Amt Hemer im Landkreis Iserlohn gehort Die Ortsteile Heide Heidermuhle Huingsen Schwarzpaul und Stodt werden nach Ihmert heute Hemer eingemeindet und bleiben damit im Landkreis Iserlohn 4 Stadt NeuenradeDie Gemeinde Kuntrop welche bisher zum Amt Balve im Landkreis Arnsberg gehort wird in die Stadt Neuenrade eingegliedert Diese ist gleichzeitig Rechtsnachfolgern des Amtes Neuenrade Durch das Sauerland Paderborn Gesetz kommen mit Freiheit Affeln Altenaffeln und Blintrop drei weitere Gemeinden des Amtes Balve hinzu Die ubrigen Gemeinden sowie zwei Ortsteile von Blintrop schliessen sich zu einer neuen Stadt Balve zusammen welche genauso wie die Gemeinden des Kreises Ludenscheid dem Markischen Kreis zugeordnet wird 5 Gemeinde HerscheidDie Eigenstandigkeit der Gemeinde Herscheid wird bestatigt Ihr Gebiet wird unwesentlich verandert es kommen einige Flurstucke der Stadt Plettenberg sie bleibt von diesem Gesetz ansonsten unberuhrt und der Gemeinde Ludenscheid Land hinzu Gleichzeitig wird der Volksschulverband Huinghausen aufgelost Die Gemeinde Herscheid ist Rechtsnachfolgerin 6 Stadt MeinerzhagenDie Stadt Meinerzhagen und die Gemeinde Valbert schliessen sich zu einer neuen Stadt Meinerzhagen zusammen zu der noch einige Flurstucke der Gemeinde Ludenscheid Land hinzukommen Das Amt Meinerzhagen wird durch die Fusion aufgelost 7 Stadt KierspeDie Gemeinde Ronsahl und Gebiete der Gemeinde Ludenscheid Land werden in die Gemeinde Kierspe eingegliedert welche gleichzeitig zur Stadt erhoben wird Sie ist Rechtsnachfolgerin des aufgelosten Amtes Kierspe Mit dem Koln Gesetz finden noch geringfugige Anderungen der Gemeindegrenze statt Hierbei erhalt die Stadt ein kleines bewohntes Gebiet der Gemeinde Kluppelberg verliert aber auch Gebiete an Marienheide darunter Wilbringhausen 8 Stadt HalverDie Gemeinde Halver wird um Gebiete der Gemeinden Kierspe und Ludenscheid Land darunter der Ort Oberbrugge vergrossert Sie ist Rechtsnachfolgerin des Amtes Halver und erhalt das Stadtrecht 9 Stadt WerdohlDie Stadt Werdohl wird lediglich um einen Gebietsteil von Ludenscheid Land vergrossert Er umfasst die Orte Kollmannshorst Brenge und Holzerne Klinke II Abschnitt Schlussvorschriften Bearbeiten 10 BestatigungDie Gebietsanderungsvertrage zwischen den Gemeinden sowie zwischen der Stadt Ludenscheid und dem Landkreis Altena werden vom Arnsberger Regierungsprasidenten und vom Oberkreisdirektor bestatigt 11 aufgehoben 12 BerufsschulenDas Recht zur Neuerrichtung und Tragerschaft von Berufsschulen ubertragt die Stadt Ludenscheid auf den Landkreis Der Schulverband fur die berufsbildenden Schulen Altena Ludenscheid wird durch die Fusion vom Landkreis Altena mit der kreisfreien Stadt Ludenscheid obsolet und vom Landkreis Ludenscheid abgewickelt 13 NeuwahlenDie Stadtrate von Ludenscheid Neuenrade Halver und Kierspe sowie der Kreistag werden aufgelost und mussen so neu gewahlt werden Von den allgemeinen Kommunalwahlen am 9 November 1969 sind die betreffenden Gemeinden sowie die neu gebildeten Gemeinden Schalksmuhle Altena und Meinerzhagen und der Landkreis Ludenscheid befreit 14 Oberstadtdirektor und Oberburgermeister von LudenscheidDer Oberstadtdirektor und der Oberburgermeister der bislang kreisfreien Stadt Ludenscheid fuhren ihre Titel fur den Rest ihrer Amtszeit fort 15 AmtsgerichteDie neugebildeten Gemeinden werden den Amtsgerichten zugeordnet Altena dem Amtsgericht Altena Meinerzhagen dem Amtsgericht Meinerzhagen und Schalksmuhle dem Amtsgericht Ludenscheid 16 InkrafttretenDas Gesetz tritt am 1 Januar 1969 in Kraft Weblinks BearbeitenText des GesetzesNeugliederungsgesetze in Nordrhein Westfalen 1966 1976 Aachen Ahaus Altena Ludenscheid Bergkamen Bielefeld Blankenstein Bonn Borken Brilon Coesfeld Detmold Duren Dusseldorf Ennepe Ruhr Kreis Euskirchen Geilenkirchen Heinsberg Geldern Grevenbroich Halle Westf Herford Hoxter Julich Kempen Krefeld Viersen Kleve Koln Lemgo Ludinghausen Methler Moers Monheim Munster Hamm Niederrhein Oberbergischer Kreis Olpe Rees Ruhrgebiet Sauerland Paderborn Schleiden Siegen Soest Beckum Steinfurt Unna Warendorf Wesseling Wiedenbruck Bielefeld Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Altena und der kreisfreien Stadt Ludenscheid amp oldid 235471697