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In einigen Landern ermoglichen die Gesetze zur Wertpapieraufsicht dem Emittenten zusatzliche Meldeschwellen fur die Veroffentlichung von bedeutenden Stimmrechtsanteilen in ihrer Satzung festzulegen Inhaltsverzeichnis 1 Uberblick 2 Niedrigste zusatzliche Meldeschwelle in Belgien 3 Niedrigste zusatzliche Meldeschwelle in Frankreich 4 EinzelnachweiseUberblick BearbeitenMarkttransparenzvorschriften schreiben die Meldungs und Veroffentlichungspflichten von bedeutenden Stimmrechtsanteilen vor Uber oder unterschreitet ein Anleger die gesetzlich vorgegebenen Schwellenwerte ist er verpflichtet diese Beteiligung offenzulegen Die Meldepflicht besteht gegenuber der zustandigen Finanzmarktaufsicht sowie dem Emittenten Die gesetzlich vorgeschriebenen Schwellenwerte konnen sich in den einzelnen Landern unterscheiden Dennoch sind die gesetzlich vorgeschriebenen Schwellenwerte fur Beteiligungen bei allen Emittenten des Landes stets die gleichen Doch erlauben einige Lander in ihren Markttransparenzvorschriften zusatzliche vom Emittenten bestimmte Meldeschwellen Diese Schwellen sind zusatzlich zu den gesetzlich vorgegebenen Schwellenwerten Relevant fur den Anleger ist dass diese zusatzlichen Meldeschwellen niedriger als die gesetzlichen Meldeschwellen sein konnen Solche zusatzliche vom Emittenten bestimmte Meldeschwellen werden in der Satzung des Emittenten festgelegt Laut der Europaischen Wertpapier und Marktaufsichtsbehorde ESMA erlauben Markttransparenzvorschriften in Osterreich Belgien Frankreich und Italien dem Emittenten in seiner Satzung zusatzliche Meldeschwellen festzulegen 1 Folgende Emittenten haben zum Beispiel zusatzliche Meldeschwellen in ihren Satzungen festgelegt 2 Accor S A 0 5 und eine Vielzahl von 0 5 Befimmo S C A 3 Eutelsat Communications S A 1 und eine Vielzahl von 1 l Oreal S A 1 und eine Vielzahl von 1 bis zu 5 Sion Industries N V 3 und Total S A 1 und eine Vielzahl von 1 In Osterreich wird die zusatzliche Regelung in der Satzung gefunden in Belgien sind dies die gecoordineerde statuten in Frankreich die statuts de la societe und in Italien die statuto International sind dies bylaws und articles of association Niedrigste zusatzliche Meldeschwelle in Belgien BearbeitenDer Paragraph 18 des Gesetzes von 2 Mai 2007 erlaubt Emittenten dass deren Aktien an einem regulierten Markt gehandelt werden und fur die Belgien das Sitzland ist zusatzliche Meldeschwellen in ihren Satzungen festzulegen Das Gesetz trat in Kraft durch den Koniglichen Erlass vom 14 Februar 2008 uber die Veroffentlichungspflichten von bedeutenden Stimmrechtsanteilen 3 Die niedrigste gesetzliche Meldeschwelle in Belgien ist 5 Wahrend in der Satzung des Emittenten die niedrigstmogliche zusatzliche Meldeschwelle 1 ist Die belgische Finanzmarktaufsicht Financial Services and Markets Authority veroffentlicht eine inoffizielle Liste der Emittenten die zusatzliche Meldeschwellen in ihrer Satzung festgelegt haben Es wird auch festgestellt dass der Emittent die alleinige Verantwortung fur die Richtigkeit der Angaben tragt 4 Niedrigste zusatzliche Meldeschwelle in Frankreich BearbeitenIn Frankreich mussen Investoren bedeutende Stimmrechtsmeldungen an die franzosische Finanzmarktaufsicht Autorite des marches financiers melden Gemass dem Handelsgesetz vom 26 Juli 2005 ist die niedrigste gesetzliche Meldeschwelle bei Uber oder Unterschreitung 5 1 20 5 Gemass Artikel L233 7 III wird dem Emittenten ermoglicht zusatzliche Meldepflichten in seiner Satzung zu setzen Die niedrigstmogliche zusatzliche Meldeschwelle darf nicht kleiner als 0 5 sein 6 Einzelnachweise Bearbeiten ESMA individuelle Antworten von CESR Mitgliedern PDF Datei 1 2 MB Memento des Originals vom 2 Februar 2012 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www esma europa eu Website der ESMA Abgerufen am 14 Oktober 2012 Beispiele von zusatzlichen Meldeschwellen Webseite watchingstock com Abgerufen am 2 November 2012 Belgisches Konigliches Dekret vom 14 Februar 2008 uber die Offenlegung von wesentlichen Beteiligungen PDF Datei Webseite der belgischen FSMA Abgerufen am 14 Oktober 2012 Inoffizielle Liste von Emittenten mit zusatzlichen Meldeschwellen Webseite der belgischen FSMA Abgerufen am 14 Oktober 2012 AMF Q amp A new methods for calculating major holdings Memento vom 7 Oktober 2007 im Internet Archive PDF 32 kB Webseite der franzosischen AMF Abgerufen am 17 Juli 2007 Handelsgesetz Artikel L233 7 Webseite www legifrance gouv fr Abgerufen am 22 Marz 2012 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Emittentenbestimmte Meldeschwellen amp oldid 233046380