www.wikidata.de-de.nina.az
Ein Idealverein auch nichtwirtschaftlicher Verein genannt ist im deutschen Recht ein Verein der vorwiegend ideelle Zwecke verfolgt Der Idealverein ist die typische und haufige Form eines Vereins Ein Idealverein ist nicht zwangslaufig gemeinnutzig darf aber nicht wirtschaftliche Interessen also die Erzielung von Gewinn als Hauptzweck haben Das Burgerliche Gesetzbuch unterscheidet in den 21 ff BGB zwischen Vereinen ohne wirtschaftlichen Zweck Idealvereinen und Vereinen deren Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschaftsbetrieb ausgerichtet ist rechtsfahige wirtschaftliche Vereine Idealverein ist ein Verein der nicht primar die wirtschaftlichen Belange seiner Mitglieder fordert keine Leistungen und Waren auf dem Markt anbietet oder dies zumindest nicht als Hauptzweck ansieht seinen Mitgliedern keine unentgeltlichen Leistungen zukommen lasst oder seine Mitarbeiter nicht unangemessen hoch bezahlt Dabei kann ein Idealverein in gewissem Umfang in untergeordneter Funktion auch wirtschaftlich tatig werden Nebenzweckprivileg Das Nebenzweckprivileg hat sich durch die Rechtsprechung etabliert 1 und setzt voraus dass es sich um eine untergeordnete den idealen Hauptzwecken des Vereins dienende wirtschaftliche Betatigung 2 handelt dass also die wirtschaftliche Tatigkeit ein den nichtwirtschaftlichen Hauptzwecken zu und untergeordnetes Hilfsmittel darstellt 1 Insoweit ein Idealverein sich wirtschaftlich betatigt und dadurch Einnahmen fur seine satzungsgemassen gemeinnutzigen Ziele erreicht agiert er als Zweckbetrieb Ein nach Art und Umfang uber einen Nebenzweck hinausgehender Geschaftsbetrieb kann zur Wahrung des Status als Idealverein an einen eigenstandigen Zweckbetrieb z B eine Tochter GmbH ausgelagert werden Idealvereine konnen als rechtsfahige oder nichtrechtsfahige Vereine bestehen Idealvereine erhalten in Deutschland ihre Rechtsfahigkeit durch Eintragung ins Vereinsregister In der Schweiz ist die Erlangung der Rechtsfahigkeit nicht von einem Eintrag in ein amtlich gefuhrtes Register abhangig Abgrenzung von der Gemeinnutzigkeit BearbeitenDie Gemeinnutzigkeit 52 Abgabenordnung erlangt ein Idealverein auf Antrag durch Erteilung einer Freistellungsbescheinigung durch das zustandige Finanzamt dies unabhangig davon ob der Verein im Vereinsregister eingetragen ist oder nicht Ein Verein wird als gemeinnutzig eingestuft wenn der Vereinszweck gemeinnutzig mildtatig oder kirchlich ist Dabei muss dieser Zweck selbstlos sein ausschliesslich sowie unmittelbar verfolgt werden und in der Satzung festgeschrieben sein Die vom Verein tatsachlich verfolgten Ziele mussen mit dem Satzungszweck ubereinstimmen Sollte ein gemeinnutziger Verein wirtschaftliche Zwecke verfolgen kann ihm die Rechtsfahigkeit aberkannt werden Die Gemeinnutzigkeit wird vom Staat durch steuerliche Begunstigungen gefordert So konnen die einzelnen Einnahmequellen des Vereins ganz oder teilweise von der Besteuerung befreit werden Ubungsleiterpauschalen werden bei Gemeinnutzigkeit steuerlich anerkannt Literatur BearbeitenDaniel Voigt Idealvereine und andere Nonprofit Organisationen im Wettbewerbsrecht Heymann Koln Berlin Munchen 2006 ISBN 3 452 26367 3 zugleich Dissertation an der Universitat Dusseldorf 2005 Einzelnachweise Bearbeiten a b Das Nebenzweckprivileg So vermeidet ein Verein die Einstufung als Wirtschaftsverein 7 Februar 2011 abgerufen am 9 September 2016 BGH 29 September 1982 I ZR 88 80 Normdaten Sachbegriff GND 4161210 3 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Idealverein amp oldid 217032213