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Als Sondergesetze oder Gesetze mit besonderer Mehrheit werden in Belgien jene Gesetze bezeichnet die beim Gesetzgebungsverfahren im Foderalen Parlament besondere Mehrheitsbedingungen benotigen zwei Drittel insgesamt und einfache Mehrheit in jeder Sprachgruppe Sondergesetze werden nur dann verabschiedet wenn dies die Verfassung ausdrucklich vorsieht Zumeist sind die Falle betroffen in denen das belgische Staatsgefuge im weitesten Sinne geandert werden soll So werden im belgischen Foderalismus die Grundzuge des bundesstaatlichen Systems in der Verfassung selbst verankert wahrend die Detailausfuhrungen in Bezug auf die Institutionen Zustandigkeiten und Finanzierung der Gliedstaaten in einer Reihe von Sondergesetzen festgehalten werden Auch wenn die Sondergesetze nicht zur Verfassung im formellen Sinn gehoren sind sie Teil der Verfassung im materiellen Sinn 1 Inhaltsverzeichnis 1 Ursprung 2 Sondergesetzgebungsverfahren 3 Anwendungen 3 1 Bestehende Sondergesetze 3 1 1 Reform der Institutionen 3 1 2 Brusseler Institutionen 3 1 3 Finanzierung der Gliedstaaten 3 1 4 Verfassungsgerichtshof 3 2 Ausstehende Sondergesetze 4 Siehe auch 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseUrsprung BearbeitenBevor die Sondergesetze geschaffen wurden existierte bereits der Mechanismus der qualifizierten Mehrheit im belgischen Recht So mussen beispielsweise seit 1831 Verfassungsanderungen mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden siehe weiter unten 2 Auch als im Jahr 1920 das allgemeine Wahlrecht fur Manner in die Verfassung eingeschrieben wurde sah diese vor dass dieses Wahlrecht durch ein ordentliches Gesetz mit einer Zweidrittelmehrheit und nicht durch eine neue Verfassungsanderung auf Frauen erweitert werden konnte 3 Ein solches Gesetz wurde am 27 Marz 1948 verabschiedet Die Sondergesetze wurden bei der ersten Staatsreform 1968 bis 1971 eingefuhrt Das Verfahren zur Verabschiedung der Sondergesetze hatte laut dem ehemaligen Premierminister Gaston Eyskens einen folgenden Ursprung 4 Fur die Anwendungsgesetze der Staatsreform die kunftigen Sondergesetze schlug die katholisch sozialistische Regierung ursprunglich vor dass man Gesetze einfuhre fur die eine einfache Mehrheit in beiden Sprachgruppen benotigt wurde ohne zusatzliche Zweidrittelmehrheit Um dieses System anwendbar zu machen musste jedoch zuerst die Verfassung abgeandert werden Hierfur wurde bekanntlich eine Zweidrittelmehrheit benotigt uber die die damalige Koalition aber nicht verfugte Also bat man die Liberalen ebenfalls diesem System zuzustimmen Das Angebot der Mehrheit war nicht unschuldig denn hatten die Liberalen ihre Zustimmung erteilt waren die Anwendungsgesetze ohne sie verabschiedet worden denn uber eine einfache Mehrheit in beiden Sprachgruppen verfugte die Koalition Da sich die Liberalen jedoch ein weiteres Mitspracherecht sichern wollten gaben sie ihr Einverstandnis zu der Verfassungsanderung nur unter der Bedingung dass fur das Sondergesetzverfahren zusatzlich zur einfachen Mehrheit in beiden Sprachgruppen auch eine Zweidrittelmehrheit insgesamt benotigt wurde Das Sondergesetzgebungsverfahren in seiner heutigen Form wurde durch diesen Kompromiss aus der Taufe gehoben Sondergesetzgebungsverfahren Bearbeiten Hauptartikel Gesetzgebungsverfahren Belgien Sondergesetze werden vom Foderalen Parlament gemass dem gezwungenen Zweikammerverfahren verabschiedet Dies bedeutet dass sowohl Abgeordnetenkammer als auch Senat uber den Entwurf abstimmen mussen Jede der beiden Kammern hat das Recht Abanderungsantrage einzureichen und erst wenn beide Kammern denselben oder eher gleichlautenden Entwurf gutgeheissen haben kann der Rechtstext dem Konig vorgelegt werden Solange dies nicht der Fall ist zirkuliert der Entwurf von der einen Kammer zur anderen Die Verabschiedung eines Sondergesetzes unterscheidet sich insofern von ordentlichen Gesetzen die dem gezwungenen Zweikammerverfahren unterworfen sind als dass sie besondere Anwesenheits als auch Mehrheitsverhaltnisse in beiden Kammern fordert 5 In der Tat sieht die Verfassung in diesem Fall nicht nur eine Mehrheit auf Ebene der gesamten Kammer sondern auch auf Ebene der Sprachgruppen niederlandische bzw franzosische vor in die sowohl Abgeordnetenkammer als auch Senat unterteilt sind Fur den Senat ist die Grosse der Sprachgruppen in der Verfassung festgelegt in der Abgeordnetenkammer kann das Verhaltnis aufgrund der realen Bevolkerungszahlen anfangs der Legislaturperiode variieren Quorum mindestens die einfache Mehrheit Halfte plus 1 in jeder Sprachgruppe Abgeordnetenkammer Niederlandische Sprachgruppe mindestens 45 Abgeordnete zurzeit Franzosische Sprachgruppe mindestens 32 Abgeordnete zurzeit Senat Niederlandische Sprachgruppe mindestens 21 Abgeordnete Franzosische Sprachgruppe mindestens 15 Abgeordnete Mehrheit mindestens zwei Drittel der abgegebenen Stimmen insgesamt und die einfache Mehrheit Halfte plus 1 in jeder Sprachgruppe Abgeordnetenkammer mindestens 101 Stimmen insgesamt Niederlandische Sprachgruppe mindestens 45 Stimmen zurzeit Franzosische Sprachgruppe mindestens 32 Stimmen zurzeit Senat mindestens 48 Stimmen insgesamt Niederlandische Sprachgruppe mindestens 21 Stimmen Franzosische Sprachgruppe mindestens 15 StimmenEs ist interessant zu bemerken dass diese Mehrheitsvorgaben strenger sind als jene die zur Revision der Verfassung benotigt werden In der Tat genugt wie bereits erwahnt bei einer Verfassungsrevision eine einfache Zweidrittelmehrheit ohne besondere Mehrheit in den Sprachgruppen Andererseits mussen bei einer Verfassungsrevision zwingend Neuwahlen zwischen der Erklarung zur Revision und der effektiven Verfassungsanderung stattfinden was bei Sondergesetzen nicht der Fall ist Die Situation des einzigen Senators der Deutschsprachigen Gemeinschaft verdient besondere Beachtung Dieser gehort namlich laut Verfassung keiner der beiden Sprachgruppen im Senat an 6 So zahlt seine Stimme weder beim Quorum wo nur eine Mehrheit in den Sprachgruppen verlangt wird noch bei der Mehrheit in den Sprachgruppen Die Frage die sich im Jahr 2001 stellte war ob seine Stimme zumindest bei den zwei Dritteln insgesamt mitzahlt oder nicht In der Verfassung steht wortlich insofern die Gesamtzahl der Jastimmen aus beiden Sprachgruppen zwei Drittel der abgegebenen Stimmen erreicht Eine textgenaue Auslegung wurde dazu fuhren dass die Stimme des deutschsprachigen Senators auch hier nicht in die Rechnung einbezogen wird Somit hatte er uberhaupt keinen Einfluss auf die Abstimmung von Sondergesetzen Die damalige Mehrheit im Senat war dieser Auslegung jedoch nicht gefolgt und verwertete die Stimme des Senators sowohl bei der Berechnung des Quorums als auch bei der Berechnung der Zweidrittelmehrheit im Senat 7 Diese Vorgehensweise wurde von der Opposition vor dem Verfassungsgerichtshof ehemaliger Schiedshof angefochten doch dieser urteilte dass diese Frage grundsatzlich nicht in seinen Zustandigkeitsbereich falle 8 Die Frage nach der Legalitat dieser Berechnung bleibt somit unbeantwortet 9 Diese unvorteilhafte Situation fur den einzigen deutschsprachigen Senator wurde von Verfassungsrechtlern bemangelt 10 Zudem ist zu erwahnen dass die Flamische Region die Flamische Gemeinschaft die Franzosische Gemeinschaft und die Wallonische Region seit der vierten Staatsreform von 1993 sowie die Deutschsprachige Gemeinschaft seit der sechsten Staatsreform 2014 11 die sogenannte konstitutive Autonomie besitzen 12 Dies bedeutet dass diese Gebietskorperschaften von gewissen Bestimmungen der Sondergesetze abweichen konnen um Teile ihrer internen Organisation wie die Wahl der Parlamente und die Zusammensetzung und Arbeitsweise der Parlamente und Regierungen unter Bedingungen selbst zu gestalten Hierfur ist die Verabschiedung von sogenannten Sonderdekreten notwendig d h Dekrete die mit einer Zweidrittelmehrheit angenommen wurden 13 Anwendungen BearbeitenEin Sondergesetz wird ausschliesslich und nur dann verabschiedet wenn dies die Verfassung ausdrucklich vorsieht 14 Der Verfassungsgerichtshof kann uberprufen ob diese Bedingung eingehalten wurde 15 Bestehende Sondergesetze Bearbeiten Seit ihrer Schaffung hat es zahlreiche Sondergesetze und Abanderungen von Sondergesetzen gegeben Vier davon sind besonders hervorzuheben 16 Reform der Institutionen Bearbeiten Das bekannteste Sondergesetz Belgiens ist das Sondergesetz vom 8 August 1980 zur Reform der Institutionen das bei der zweiten Staatsreform 1980 die Regionen ins Leben gerufen hat und die Kulturgemeinschaften in Gemeinschaften verwandelte Auch wenn sich seit 1980 die Zustandigkeiten der Gliedstaaten erheblich ausgedehnt haben stellte dieses Gesetz einen wichtigen Schritt in Richtung Foderalstaat Belgien dar Das Sondergesetz vom 8 August 1980 wurde bis heute ca 35 mal abgeandert Es ist bemerkenswert dass in diesem Sondergesetz weder die Rede von der Deutschsprachigen Gemeinschaft noch von der Region Brussel Hauptstadt ist Letztere wird in einem Sondergesetz von 1989 geregelt siehe unten Was die Deutschsprachige Gemeinschaft betrifft so sieht die Verfassung nicht die Verabschiedung eines Sondergesetzes sondern die eines einfachen Gesetzes vor Daher ist die Deutschsprachige Gemeinschaft durch ein ordentliches Gesetz vom 31 Dezember 1983 ins Leben gerufen worden 17 18 Brusseler Institutionen Bearbeiten Fur den Sonderfall Brussel konnte 1980 bei der zweiten Staatsreform kein Kompromiss gefunden werden Seit den Sprachgesetzen der 1960er Jahre war es in der Tat nicht einfach ein neues Gleichgewicht zu finden zwischen den Flamen die Brussel trotz der voranschreitenden Franzosisierung als eine flamische Stadt betrachteten und den Frankophonen die sich auf den uberwiegenden Gebrauch der franzosischen Sprache in der Hauptstadt stutzten um aus ihr eine eigene Region machen zu wollen Erst bei der dritten Staatsreform gelang es eine eigene Gesetzgebung fur das zweisprachige Gebiet Brussel Hauptstadt auszuhandeln Das Sondergesetz vom 12 Januar 1989 ubernimmt die wichtigsten Inhalte aus dem Sondergesetz von 1980 enthalt aber auch zahlreiche Brussel typische Sonderheiten Finanzierung der Gliedstaaten Bearbeiten Die Schaffung der Gemeinschaften und Regionen und die Ausubung der Zustandigkeiten die ihnen mit und mit anvertraut wurden ist mit Finanztransfers verbunden Die Gliedstaaten mussen finanzielle Mittel erhalten um ihre Politik gestalten und ihre Beamten besolden zu konnen Die sensible Frage nach der Aufteilung der finanziellen Ressourcen zwischen Foderalstaat Gemeinschaften und Regionen wird in einem Sondergesetz vom 16 Januar 1989 bezuglich der Finanzierung der Gemeinschaften und Regionen festgehalten Die Finanzierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird nicht in einem Sondergesetz sondern im gewohnlichen Gesetz vom 31 Dezember 1983 geregelt siehe oben Es wird jedoch an verschiedenen Stellen auf das Sondergesetz bezuglich der Finanzierung der Gemeinschaften und Regionen verwiesen Verfassungsgerichtshof Bearbeiten Der Verfassungsgerichtshof wurde durch eine Verfassungsanderung im Jahr 1980 unter dem Namen Schiedshof ins Leben gerufen Die weiteren Modalitaten wurden vorerst in einem ordentlichen Gesetz vom 28 Juni 1983 geregelt Nach der dritten Staatsreform bei der die Zustandigkeiten des Hofes erweitert wurden musste der Sondergesetzgeber eingreifen sodass heute das Sondergesetz vom 6 Januar 1989 uber den Verfassungsgerichtshof als Grundlagengesetz gilt Ausstehende Sondergesetze Bearbeiten Nicht in allen Fallen in denen die Verfassung das Eingreifen des Sondergesetzgebers vorsieht ist dieser auch tatig geworden teilweise auch weil diese politisch ausserst sensibel sind So ist hier vor allem der Artikel 35 der Verfassung zu erwahnen Dieser Artikel legt seit der vierten Staatsreform von 1993 fest wer die sogenannte Restkompetenz im belgischen Foderalismus erhalt d h wer uber all jene Zustandigkeiten verfugt die nicht ausdrucklich einer Gebietskorperschaft zugeordnet wurden Zur Zeit gehort diese Restkompetenz dem Foderalstaat wahrend die Gemeinschaften und Regionen nur uber jene Zustandigkeiten verfugt die die Sondergesetze vor allem das Sondergesetz vom 8 August 1980 ihnen ausdrucklich zu erteilen 19 Derselbe Artikel 35 sieht jedoch vor dass die Gemeinschaften oder die Regionen wer genau ist nicht prazisiert diese Restkompetenz ubernehmen konnen wenn einerseits in der Verfassung ausfuhrlich und erschopfend die Zustandigkeiten des Foderalstaates aufgezahlt werden und andererseits in einem Sondergesetz die diesbezuglichen Bedingungen und Modalitaten festlegt werden Ein solches Sondergesetz ist jedoch bis heute nicht verabschiedet worden Auch bei der Sprachgesetzgebung ist wenig Aktivitat des Sondergesetzgebers zu verzeichnen Beispielsweise wurde noch nie auf die Moglichkeit zuruckgegriffen die seit den Gilson Gesetzen von 1962 bis 1963 bestehende Sprachgrenze die bei der ersten Staatsreform in die Verfassung betoniert wurde zu verschieben Siehe auch BearbeitenPolitisches System Belgiens Gesetzgebungsverfahren in BelgienWeblinks BearbeitenDie belgische Verfassung deu Justel Die elektronische Rechtsdatenbank des FOD Justiz in niederlandischer oder franzosischer SpracheEinzelnachweise Bearbeiten M Uyttendaele Precis de Droit constitutionnel Belge Regards sur un systeme institutionnel paradoxal Brussel Bruylant 1997 S 100 Art 195 der Verfassung Ehem Art 47 Abs 3 der Verfassung von 1831 Gaston Eyskens De Memoires Tielt Lannoo 1993 ISBN 978 90 209 2263 9 S 832 Art 4 letzter Absatz der Verfassung Art 43 2 der Verfassung Diese Auslegung wurde wahrscheinlich mitunter dadurch begunstigt dass der damalige deutschsprachige Senator einer Mehrheitspartei angehorte und dass wenn seine Stimme nicht mitberechnet worden ware die gesamte funfte Staatsreform im Senat gekippt worden ware Urteil des Schiedshofes vom 25 Marz 2003 Nr 35 2003 Punkt B 2 2 das Urteil ist einsehbar auf der Webseite der Verfassungsgerichtshofes in niederlandischer Memento des Originals vom 29 August 2005 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt 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S 522 H Vuye C Desmecht K Stangherlin La cinquieme reforme de l Etat devant ses juges Revue de jurisprudence de Liege Mons et Bruxelles 2003 S 738 Intervention von Prof Simonart in Welke hervorming voor de Senaat Suggesties van achttien grondwetsspecialisten Quelles reformes pour le Senat Suggestions de dix huit constitutionnalistes Brussel 12 November 2001 S 17 ff der Bericht ist auf der offiziellen Webseite PDF 394 kB des Senats einsehbar Die institutionelle Entwicklung In www dglive be Abgerufen am 15 April 2016 Fur die Deutschsprachige Gemeinschaft und die Region Brussel Hauptstadt ist dies nicht der Fall Art 118 und 123 der Verfassung Die betroffenen Artikel der Verfassung sind Art 4 letzter Abs Art 35 Abs 2 Art 39 Art 41 Abs 3 Art 68 3 Abs 2 Art 77 Abs 2 Art 115 1 Art 117 Abs 2 Art 118 1 u 2 Art 121 1 Art 123 1 u 2 Art 125 letzter Abs Art 127 1 Abs 2 Art 128 1 u 2 Art 129 2 Art 135 Art 136 Abs 1 Art 137 Art 142 letzter Abs Art 143 2 u 3 Art 151 3 letzter Abs Art 162 Abs 3 u 4 Art 163 Abs 2 Art 166 2 Art 167 4 u 5 Art 169 Art 175 Abs 1 Art 177 Abs 1 Art 178 Ubergangsbestimmung VI 3 Siehe u a Urteil des Schiedshofes vom 23 Mai 1990 Nr 18 90 Punkt B 16 2 das Urteil ist einsehbar auf der Webseite der Verfassungsgerichtshofes in niederlandischer Memento des Originals vom 17 November 2005 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www arbitrage be franzosischer Memento des Originals vom 13 November 2005 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www arbitrage be und deutscher 1 2 Vorlage Toter Link www arbitrage be Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Mai 2019 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt 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