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Die Landesregierung ist ein Kollegialorgan das die Vollziehung im jeweiligen Bundesland in der Republik Osterreich ausubt 1 Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen 2 Regierungsform 3 Amt der Landesregierung 4 Amtierende Landesregierung 5 Siehe auch 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseGrundlagen BearbeitenDie Landesregierung wird vom Landtag gewahlt und setzt sich aus dem Landeshauptmann dessen Stellvertreter oder Stellvertretern und den Landesraten zusammen Die Zahl der Landesrate ist durch die jeweilige Landesverfassung festgelegt In Wien ist der Stadtsenat zugleich die Landesregierung In Vorarlberg tragt der Stellvertreter des Landeshauptmannes den Titel Landesstatthalter Die Bezeichnung Minister fur Exekutivorgane mit Kabinettsrang gibt es hingegen nur auf Bundesebene Unvereinbar mit dem Amt als Mitglied der Landesregierung sind vor allem das Amt des Bundesprasidenten des Prasidenten oder Vizeprasidenten des Rechnungshofs Prasident Vizeprasident oder Mitglied des Obersten Gerichtshofs des Verfassungsgerichtshofs und des Verwaltungsgerichtshofs Regierungsform BearbeitenDie Regierungsform einer Landesregierung kann entweder als Proporzregierung alle im Landtag vertretenen Parteien stellen nach ihrer Mandatsstarke Landesrate faktisch werden jedoch nur die grosseren Parteien berucksichtigt oder als Mehrheits bzw Minderheitsregierung gebildet werden Dies wird durch die jeweilige Landesverfassung bestimmt Die Regierungsbildung mittels Proporz existiert heute nur noch in den Bundeslandern Niederosterreich Oberosterreich und Wien Vorarlberg schaffte dieses System bereits 1923 ab 2 1999 folgten Tirol und Salzburg Im Burgenland wurde das Proporzsystem 2014 in der Steiermark 2015 und in Karnten im Jahr 2017 abgeschafft 3 Formal gilt das Proporzprinzip auch in Wien dort allerdings herrscht die Praxis dass Landesrate offiziell als Stadtrate bezeichnet die nicht der Regierungsmehrheit im Landtag angehoren kein Portefeuille erhalten und somit zu so genannten nicht amtsfuhrenden Stadtraten werden Die Abschaffung des Proporzsystems fur Wien ware anders als in den anderen Bundeslandern auch nicht ausschliesslich landesgesetzlich moglich da Wien zugleich Stadt und Land ist und die Wiener Landesregierung daher zugleich den hier als Stadtsenat betitelten Gemeindevorstand bildet Die Bundesverfassung sieht in Art 117 Abs 5 B VG vor dass im Gemeinderat vertretene Wahlparteien nach ihrer Starke Anspruch auf Vertretung im Gemeindevorstand haben Das Proporzsystem ist auf Gemeindeebene also verfassungsrechtlich zwingend und daher im speziellen Fall Wiens auch fur die Landesebene nicht ohne Anderung der Bundesverfassung abschaffbar 4 Die Zusammenarbeit in einer Proporzregierung ist auch sonst kein sicheres Indiz fur eine geschlossene gemeinsame Parlamentsarbeit wie sie bei einer Koalitionsregierung ublich ist So wurde im Jahre 2000 der burgenlandische Landeshauptmann Hans Niessl SPO mit Hilfe der Stimmen der grunen Mandatare die jedoch selbst keinen Landesrat stellten in sein Amt gewahlt In den 1990er Jahren war die FPO im burgenlandischen Landtag ausreichend stark vertreten um einen Landesrat in die Landesregierung entsenden zu konnen Jedoch beschnitten SPO und OVP die damals im Landtag zusammenarbeiteten den Zustandigkeitsbereich dieses Regierungsmitgliedes der dann im nicht allzu bergigen Burgenland als Seilbahn Landesrat in die Geschichte einging Die Anzahl der Regierungsmitglieder ist in den einzelnen Bundeslandern unterschiedlich Wien 13 Mitglieder Niederosterreich 9 Mitglieder Oberosterreich 9 Mitglieder Steiermark 8 Mitglieder Tirol 8 Mitglieder Burgenland 7 Mitglieder Karnten 7 Mitglieder Salzburg 7 Mitglieder Vorarlberg 7 MitgliederAmt der Landesregierung BearbeitenDas Amt der Landesregierung ist administrativer Hilfsapparat der Landesregierung und als solches an sich keine Behorde Es wird von einem Landesamtsdirektor gefuhrt der laut Art 106 des Bundes Verfassungsgesetzes B VG ein rechtskundiger Bediensteter des Amtes der Landesregierung sein muss und zumindest mit der Leitung des inneren Dienstes zu betrauen ist Siehe auch Amt der NO Landesregierung und Amt der Karntner LandesregierungAmtierende Landesregierung Bearbeiten nbsp Regierende Parteien im LandtagStand der Liste 6 2023Burgenland Landesregierung Doskozil II Karnten Landesregierung Kaiser III Niederosterreich Landesregierung Mikl Leitner III Oberosterreich Landesregierung Stelzer II Salzburg Landesregierung Haslauer jun III Steiermark Landesregierung Drexler Tirol Landesregierung Mattle Vorarlberg Landesregierung Wallner III Wien Landesregierung und Stadtsenat Ludwig IISiehe auch Amtierende Landeshauptleute und deren StellvertreterSiehe auch BearbeitenLandesverfassung Osterreich Landtag Osterreich Sitzverteilung in den osterreichischen Landtagen Sudtiroler LandesregierungWeblinks BearbeitenBurgenlandische Landesregierung Karntner Landesregierung Niederosterreichische Landesregierung Oberosterreichische Landesregierung Salzburger Landesregierung Steiermarkische Landesregierung Tiroler Landesregierung Vorarlberger Landesregierung Wiener LandesregierungEinzelnachweise Bearbeiten Bundes Verfassungsgesetz Art 101 1 Vorarlberger Nachrichten 1 Juni 2017 2 ORF at 1 Juni 2017 Georg Renner Lasst Gudenus und sein Team arbeiten Artikel auf NZZ at vom 14 Oktober 2015 Regierungen der Staaten Europas Albanien Andorra Belarus Belgien Bosnien und Herzegowina Bulgarien Danemark Faroer Gronland Deutschland Lander Estland Finnland Aland Frankreich Griechenland Irland Island Italien Kroatien Lettland Liechtenstein Litauen Luxemburg Malta Moldau Monaco Montenegro Niederlande Nordmazedonien Norwegen Osterreich Lander Polen Portugal Rumanien Russland San Marino Schweden Schweiz Kantone Serbien Slowakei Slowenien Spanien Tschechien Turkei Ukraine Ungarn Vatikanstadt Vereinigtes Konigreich ZypernEuropaische Union EU Kommission Regierungen in Afrika Amerika Asien Australien und OzeanienLandesregierungen und Listen der Regierungen Kabinette in Osterreich 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