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Der Wiener Stadtsenat ist seit 1 Juni 1920 die Stadtregierung und seit 10 November 1920 die Stadt und Landesregierung Wiens Am 1 Juni 1920 trat die vom Niederosterreichischen Landtag am 29 April beschlossene Anderung des Gemeindestatuts fur die Stadt Wien in Kraft womit der neu eingefuhrte Stadtsenat den bisherigen Stadtrat ersetzte 1 Das Gesetz definierte auch die Organe Gemeinderat Burgermeister amtsfuhrende Stadtrate Gemeinderatsausschusse Bezirksvertretungen und vorsteher und Magistrat neu und schuf ein Kontrollamt Am 10 November 1920 trat das Bundes Verfassungsgesetz die mit Novellen bis heute geltende osterreichische Verfassung die Wien als Gemeinde und als Bundesland definiert in Kraft Sie bestimmte dass der Wiener Stadtsenat zugleich die Funktionen der Wiener Landesregierung ausubt 2 Am gleichen Tag wurde vom Wiener Gemeinderat der zum ersten Mal als Landtag fungierte entsprechend der Bundesverfassung die Verfassung der Bundeshauptstadt Wien kurz Wiener Stadtverfassung WStV beschlossen die auch Wiens Funktionen als Bundesland im Detail regelt sie wurde als erste Vorschrift uberhaupt im neuen Landesgesetzblatt fur Wien kundgemacht und trat am 18 November 1920 in Kraft 3 Die Stadtverfassung ersetzte das Gemeindestatut ubernahm aber die im Fruhjahr 1920 eingefuhrten Neuregelungen Der Stadtsenat ist das leitende Verwaltungsorgan der Stadt Seine Mitglieder bilden zugleich die Wiener Landesregierung die Exekutive Wiens als Bundesland Stadtsenat und Landesregierung halten ebenso wie Gemeinderat und Landtag trotz der Personenidentitat getrennte Sitzungen ab bei denen jeweils entweder Gemeinde oder Landesagenden behandelt werden Burgermeister Landeshauptmann und amtsfuhrende Stadtrate sind verwaltungsmassig Teil des Magistrats der Stadt Wien Amtes der Wiener Landesregierung An der Spitze von Stadtsenat Landesregierung und Magistrat stand von 1994 bis zum 24 Mai 2018 Burgermeister und Landeshauptmann Michael Haupl seither ist es Michael Ludwig Inhaltsverzeichnis 1 Wahlverfahren Ressortverteilung 2 Alleinregierungen und Koalitionen 3 Aufgaben des Stadtsenats 4 Funktionsweise der Landesregierung 5 Arbeitsweise Publikationsorgane 6 Mitglieder von Stadtsenat und Landesregierung 7 Sprachgebrauch 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseWahlverfahren Ressortverteilung BearbeitenNach 34 Abs 3 der Wiener Stadtverfassung gehoren dem Stadtsenat bzw der Wiener Landesregierung ohne den Burgermeister bzw Landeshauptmann mindestens neun und hochstens funfzehn Stadtrate an Die Anzahl der Stadtrate wird nach der Landtags und Gemeinderatswahl gemass 34 Abs 2 WStV mit einfacher Mehrheit des Gemeinderates bestimmt Dabei sind zu berucksichtigen die moglichen Varianten zwischen Minimal und Maximalgrosse des Stadtsenats die von der regierenden Partei oder Koalition gewunschte Anzahl amtsfuhrender Stadtrate und die sich dadurch fur die Opposition ergebende Anzahl von Stadtraten ohne Ressort Nach der Wahl des Burgermeisters bzw Landeshauptmanns erfolgt die Aufteilung der Stadtratsmandate nach dem Proportionalwahlrecht wobei das D Hondt Verfahren eingesetzt wird das auch bei Nationalratswahlen zur Mandatsverteilung dient Nach der Ermittlung legen die Fraktionen dem scheidenden Stadtsenat jeweils einen Wahlvorschlag fur die von ihnen in den neuen Stadtsenat zu entsendenden Mitglieder vor Fur die Wahl der Stadtsenatsmitglieder im Gemeinderat zuletzt im November 2020 genugt in der Folge die Mehrheit der Stimmen der anspruchsberechtigten Partei Bei der Abstimmung sind zudem nur Stimmen gultig die auf einen gultigen Wahlvorschlag lauten Zwei Stadtrate werden gemass 34 Abs 4 und 5 WStV zu Vizeburgermeistern gewahlt Der Gemeinderat hat im November 2020 die aktuelle Konfiguration beschlossen siehe Landesregierung und Stadtsenat Ludwig II Nicht alle Mitglieder des Stadtsenats mussen fur Geschaftsbereiche verantwortlich sein 36 WStV Neben den derzeit sieben amtsfuhrenden Stadtraten kann es daher in Wien auch Stadtrate offiziell ohne jeden Zusatz in der Funktionsbezeichnung geben sie werden zur besseren Unterscheidbarkeit von ihren amtsfuhrenden Kollegen inoffiziell als Stadtrate ohne Geschaftsbereich oder als nicht amtsfuhrende Stadtrate bezeichnet Die nicht amtsfuhrenden Stadtrate derzeit funf verfugen zwar uber Sitz und Stimme im Stadtsenat leiten jedoch keine Geschaftsgruppe und ubernehmen im Magistrat keine Funktion ihre Bedeutung ist umstritten Eine Abschaffung der nicht amtsfuhrenden Stadtrate bedurfte auch einer Anderung des Bundes Verfassungsgesetzes in dessen Art 117 Abs 5 die proportionale Vertretung der in den Gemeinderat gewahlten Parteien im Gemeindevorstand geregelt ist 4 Die OVP und die Grunen halten seit November 2020 je zwei nicht amtsfuhrende Stadtrate die FPO einen Sieben amtsfuhrende Stadtrate kommen von den Koalitionsfraktionen SPO und NEOS Alleinregierungen und Koalitionen BearbeitenSeit der Grundung der Republik 1918 und der Einfuhrung des allgemeinen und gleichen Wahlrechts fur Frauen und Manner 1919 hat die Mehrheitspartei der Sozialdemokraten 1919 1934 1973 1996 und 2001 2010 den Burgermeister und alle amtsfuhrenden Stadtrate gestellt 1934 1945 bestand keine demokratische Stadtregierung Die OVP konnte 1945 1973 und 1996 2001 unter SPO Burgermeistern als Koalitionspartei amtsfuhrende Stadtrate stellen Nach der Gemeinderatswahl 2010 kam eine Koalition der SPO mit den Grunen zustande die vom 25 November 2010 bis November 2020 eine amtsfuhrende Stadtratin stellten die auch Vizeburgermeisterin war Nunmehr koaliert die SPO mit NEOS Aufgaben des Stadtsenats BearbeitenDie Aufgaben des Stadtsenats umfassen den Beschluss wichtiger Verwaltungsangelegenheiten wie Personalangelegenheiten und die Beratung uber Antrage der Geschaftsgruppen bzw deren amtsfuhrender Stadtrate die dem Wiener Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt werden mussen Der Stadtsenat erstellt zudem jahrlich den Budgetvorschlag und den Rechnungsabschluss der Stadt Wien und legt ihn dem Gemeinderat zur Entscheidung vor Beide Rechenwerke enthalten auch die aus Landeskompetenzen entstehenden Einnahmen und Ausgaben es besteht kein separates Wiener Landesbudget In Personalangelegenheiten bestellt der Stadtsenat auf Vorschlag des Burgermeisters den Magistratsdirektor zugleich Landesamtsdirektor entscheidet uber die Beforderung stadtischer Bediensteter und gewahrt Mitarbeitern Remunerationen das sind freiwillige Zahlungen fur besondere Leistungen oder Verdienste Der Stadtsenat reprasentiert die Stadt Wien nach aussen Zudem erstellt der scheidende Stadtsenat nach der Gemeinderatswahl den Vorschlag fur die Wahl der neuen Stadtrate Der Stadtsenat beschliesst Beschwerden der Stadtverwaltung an den Verwaltungs bzw den Verfassungsgerichtshof und entscheidet uber die Zustandigkeiten der Gemeinderatsausschusse sofern Zweifel bestehen In seiner Notkompetenz kann der Stadtsenat in bestimmten Fallen der Dringlichkeit Beschlusse des Gemeinderates oder eines Gemeinderatsausschusses ersetzen Der Stadtsenat fungiert als Kollegialorgan In Gemeindeangelegenheiten und in solchen der mittelbaren Bundesverwaltung die Wien als Land zu vollziehen hat sind die amtsfuhrenden Stadtrate allfalligen Weisungen des Burgermeisters unterworfen Funktionsweise der Landesregierung BearbeitenDie Mitglieder des Wiener Stadtsenats bilden seit 10 November 1920 seit damals hat Wien die Rechte eines Bundeslandes die verfassungsmassige und besitzrechtliche Trennung von Niederosterreich war mit 1 Janner 1922 abgeschlossen zugleich die Wiener Landesregierung Der Burgermeister amtiert diesfalls als Landeshauptmann die Stadtrate amtieren als Landesrate Die Landesregierung ist oberstes Organ der Vollziehung des Landes Die Landesregierungen sind in Osterreich Kollegialorgane d h kein Mitglied kann einem anderen Mitglied Weisungen erteilen Ausgenommen davon sind vom Land zu vollziehende Agenden der mittelbaren Bundesverwaltung in denen die Bundesregierung bzw der zustandige Ressortminister dem Landeshauptmann Weisungen erteilen kann Fuhrt der Landeshauptmann die betreffende Agende nicht selbst durch muss er solche Weisungen an das zustandige Landesregierungsmitglied weitergeben Die Aufgaben der Landesregierung sind in der Bundesverfassung in Bundesgesetzen in der Wiener Stadtverfassung die zugleich Landesverfassung ist und in Wiener Landesgesetzen definiert Arbeitsweise Publikationsorgane BearbeitenSitzungen des Stadtsenats bzw der Landesregierung finden im Allgemeinen monatlich im Stadtsenatssaal des Wiener Rathauses statt An den Sitzungen nimmt der Magistratsdirektor gemass 41 Abs 2 WStV als hochstrangiger Beamter der Stadtverwaltung mit beratender Stimme teil Es handelt sich in den Sitzungen weitgehend nur um formale Diskussionen und Abstimmungen Die zu treffenden Entscheidungen werden in Stadtraten der Opposition nicht zuganglichen Vorbesprechungen der amtsfuhrenden Stadtrate vereinbart die meist wochentlich abgehalten werden Die von Stadtsenat und Landesregierung gefassten Beschlusse werden ebenso wie die Beschlusse von Gemeinderat und Gemeinderatsausschussen im wochentlich erscheinenden Amtsblatt der Stadt Wien veroffentlicht 5 Auf Grund von Gesetzen erlassene Verordnungen der Landesregierung oder einzelner ihrer Mitglieder werden ebenso wie vom Landtag beschlossene Landesgesetze gemass 138 WStV im nach Bedarf erscheinenden Landesgesetzblatt fur Wien publiziert dessen gultiger Rechtsbestand ohne Garantie der Richtigkeit elektronisch eingesehen werden kann 6 Die Landesgesetzblatter 1920 1934 sind in Kopien der Originale auf der Website der Osterreichischen Nationalbibliothek zu finden 7 Mitglieder von Stadtsenat und Landesregierung BearbeitenDie folgende Tabelle fuhrt zu Listen der Stadtratsmitglieder 1919 1920 und der Stadtsenats Landesregierungsmitglieder seit 1920 ausgenommen 1934 1945 Wahlperiode Regierungszeit Bezeichnung21 Periode 2020 Landesregierung und Stadtsenat Ludwig II20 Periode 2018 2020 Landesregierung und Stadtsenat Ludwig I20 Periode 2015 2018 Landesregierung und Stadtsenat Haupl VI19 Periode 2010 2015 Landesregierung und Stadtsenat Haupl V18 Periode 2005 2010 Landesregierung und Stadtsenat Haupl IV17 Periode 2001 2005 Landesregierung und Stadtsenat Haupl III16 Periode 1996 2001 Landesregierung und Stadtsenat Haupl II15 Periode 1994 1996 Landesregierung und Stadtsenat Haupl I15 Periode 1991 1994 Landesregierung und Stadtsenat Zilk III14 Periode 1987 1991 Landesregierung und Stadtsenat Zilk II13 Periode 1984 1987 Landesregierung und Stadtsenat Zilk I13 Periode 1983 1984 Landesregierung und Stadtsenat Gratz IV12 Periode 1978 1983 Landesregierung und Stadtsenat Gratz III11 Periode 1973 1978 Landesregierung und Stadtsenat Gratz II10 Periode 1973 Landesregierung und Stadtsenat Gratz I10 Periode 1970 1973 Landesregierung und Stadtsenat Slavik10 Periode 1969 1970 Landesregierung und Stadtsenat Marek II9 Periode 1965 1969 Landesregierung und Stadtsenat Marek I9 Periode 1964 1965 Landesregierung und Stadtsenat Jonas IV8 Periode 1959 1964 Landesregierung und Stadtsenat Jonas III7 Periode 1954 1959 Landesregierung und Stadtsenat Jonas II6 Periode 1951 1954 Landesregierung und Stadtsenat Jonas I6 Periode 1949 1951 Landesregierung und Stadtsenat Korner III5 Periode 1946 1949 Landesregierung und Stadtsenat Korner IIProvisorisch nicht gewahlt 1945 1946 Landesregierung und Stadtsenat Korner I4 Periode 1932 1934 Landesregierung und Stadtsenat Seitz III3 Periode 1927 1932 Landesregierung und Stadtsenat Seitz II2 Periode 1923 1927 Landesregierung und Stadtsenat Seitz I1 Periode Stadtrat 1919 1920Stadtsenat undLandesreg 1920 1923 Landesregierung und Stadtsenat ReumannProv Gemeinderat 1918 1919 Stadtrat WeiskirchnerSprachgebrauch BearbeitenObwohl das Bundesland verfassungsmassig in Osterreich einen hoheren Rang einnimmt als die Stadtgemeinde werden die politischen Gremien und Mandatare in Wien mit ihren gemeindebezogenen Begriffen bezeichnet Dies ist darauf zuruckzufuhren dass Wien uber Jahrhunderte eine Stadtgemeinde war bevor die Organe der Stadtgemeinde zusatzlich die Aufgaben der Organe eines Bundeslandes ubernahmen Dabei blieben Landes und Gemeindeorgane rechtlich selbststandig Landtag und Gemeinderat fuhren getrennte Sitzungen durch Da Burgermeister und Stadtsenat in erster Linie Organe der Gemeinde sind werden sie in einer Gemeinderatssitzung nicht in einer Landtagssitzung gewahlt Erst in zweiter Linie haben sie auch die Funktion eines Landeshauptmanns und einer Landesregierung Ein weiterer Grund durfte sein dass die stadtischen Aufgaben der Grossstadt Wien wesentlich umfangreicher und bedeutender sind als die Landeskompetenzen Die Stadtverwaltung hat daher jahrzehntelang als Gemeinde Wien firmiert wie z B auf den Gemeindebauten des Roten Wien der Zwischenkriegszeit zu lesen ist und propagiert heute fur ihre Tatigkeit den Begriff Stadt Wien Weblinks BearbeitenDer Stadtsenat auf der offiziellen Website der Stadt Wien Die Landesregierung auf der offiziellen Website der Stadt WienEinzelnachweise Bearbeiten LGBl f NO Nr 307 1920 S 261 Art 108 114 B VG StGBl Nr 450 1920 S 1791 ff LGBl fur Wien Nr 1 1920 Proporzposten ohne zugehorige Amtsgeschafte derstandard at vom 28 Oktober 2015 zuletzt abgerufen am 25 Marz 2016 Amtsblatt Informationen auf der Website der Stadtverwaltung Memento vom 27 Oktober 2010 im Internet Archive Landesgesetzblatt Jahrgange und Suchfunktion auf der Website der Stadtverwaltung ALEX Historische Rechts und Gesetzestexte onlineStadtsenate und Landesregierungen von Wien Erste Republik Weiskirchner Reumann Seitz I Seitz II Seitz IIIZweite Republik Korner I Korner II Korner III Jonas I Jonas II Jonas III Jonas IV Marek I Marek II Slavik Gratz I Gratz II Gratz III Gratz IV Zilk I Zilk II Zilk III Haupl I Haupl II Haupl III Haupl IV Haupl V Haupl VI Ludwig I Ludwig IILandesregierungen und Listen der Regierungen Kabinette in Osterreich Burgenlandische Landesregierung Liste Karntner Landesregierung Liste Niederosterreichische Landesregierung Liste Oberosterreichische Landesregierung Liste 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