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Der Landesamtsdirektor ist der hochste Beamte eines osterreichischen Bundeslandes Landesamtsdirektor von Niederosterreich Werner Seif von 2000 bis 2017 2015 Er muss gemass Art 106 des Bundes Verfassungsgesetzes B VG rechtskundiger Bediensteter sein und wird von der jeweiligen Landesregierung zur Leitung des inneren Dienstes des Amtes der Landesregierung bestellt Die Funktionsperiode kann durch die Landesverfassung auf die Funktionsperiode der Landesregierung beschrankt sein so nach Art 54 Abs 1 des Oo Landes Verfassungsgesetzes Als hochster Beamter des Bundeslandes hat er fur den einheitlichen und geregelten Geschaftsgang in samtlichen Zweigen der Landesverwaltung zu sorgen und fungiert in Angelegenheiten der Mittelbaren Bundesverwaltung die laut Bundesverfassung dem Landeshauptmann obliegt als Hilfsorgan des Landeshauptmannes Der Landesamtsdirektor nimmt deshalb an allen Sitzungen des Landtages und der Landesregierung teil freilich ohne Stimme er kann aber von der Landesregierung jederzeit zu Rate gezogen werden Im Fall der Verhinderung des Landesamtsdirektors wird er durch den Landesamtsdirektor Stellvertreter vertreten der auf die gleiche Weise zu bestellen ist Im seit 10 November 1920 bestehenden Bundesland Wien ist der Magistratsdirektor zugleich Landesamtsdirektor Rechtsquelle BearbeitenBundesverfassungsgesetz vom 30 Juli 1925 betreffend Grundsatze fur die Einrichtung und Geschaftsfuhrung der Amter der Landesregierungen ausser Wien Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Landesamtsdirektor amp oldid 195442942