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Das Selbstversammlungsrecht ist das Recht eines Parlaments oder einer anderen Korperschaft z B eines Betriebsrats zu selbstgewahlter Zeit und an selbstgewahltem Ort zusammenzutreten Inhaltsverzeichnis 1 Bedeutung 2 Rechtliche Verankerung 3 Geschichte 4 EinzelnachweiseBedeutung BearbeitenDas Selbstversammlungsrecht ist Teil der Parlamentsautonomie also des Rechts des Parlaments seine Organisation und sein Verfahren eigenstandig zu regeln 1 Ohne ein derartiges Recht hatte der Landesherr oder die Exekutive die Moglichkeit eine parlamentarische Behandlung und Beschlussfassung durch Nicht Einberufung des Parlaments zu verhindern Rechtliche Verankerung BearbeitenDas Selbstversammlungsrecht ist typischerweise in den jeweiligen Verfassungen normiert und in den Geschaftsordnungen der jeweiligen Parlamente konkretisiert In Deutschland regelt Art 39 3 GG das Selbstversammlungsrecht des Bundestags 2 Die Geschaftsordnung des Deutschen Bundestages konkretisiert in 21 diese Vorschrift Danach erfolgt die Einberufung normalerweise eigenverantwortlich durch den Bundestagsprasidenten oder wenn ein Drittel der Mitglieder des Bundestages der Bundesprasident oder der Bundeskanzler es verlangen 3 Geschichte BearbeitenBedeutung erlangte die Frage nach dem Selbstversammlungsrecht in der Arbeit der historischen Landstande Diese verfugten typischerweise uber kein Selbstversammlungsrecht Ius status convocandi Das Gleiche galt fur die meisten Parlamente im Fruhkonstitutionalismus 4 In den Verfassungsdebatten nach der Marzrevolution 1848 spielte die Forderung nach einem Selbstversammlungsrecht eine Rolle Jedoch regelte die Paulskirchenverfassung die Einberufung des Parlaments durch den Monarchen Spatestens in der Reaktionsara endeten die Versuche ein Selbstversammlungsrecht einzurichten Nach der Novemberrevolution wurde das Selbstversammlungsrecht in der Weimarer Verfassung Art 24 WRV und den Landesverfassungen durchgangig eingerichtet Einzelnachweise Bearbeiten Handworterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland Stichwort Parlamentarisches Verfahren Geschaftsordnung Art 39 3 GG 21 GO Bundestag Johann Caspar Bluntschli Deutsches Staats Worterbuch Bd Konsumtionssteuer Montgelas Band 6 von Deutsches Staats Worterbuch Karl Ludwig Theodor Brater 1861 S 303 Digitalisat Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Selbstversammlungsrecht amp oldid 237748132