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Der Staatenausschuss war ein Gremium im Deutschen Reich im Jahr 1919 Es diente als Vertretung der Gliedstaaten in der Ubergangszeit nach der Novemberrevolution von 1918 19 Das eigentliche Organ dazu war der Bundesrat gewesen Seit dem Untergang der Monarchie war der Bundesrat auf Geheiss des Rates der Volksbeauftragten allerdings im Wesentlichen inaktiv Das Forum der Landesregierungen war seitdem eine Landerkommission 26 bis 30 Januar 1919 sowie eine Staatenkonferenz 1 Februar 5 8 Februar 1 Friedrich Ebert mit Vertretern der deutschen Staaten in der Reichskanzlei genaues Datum unbekanntDer Staatenausschuss im System des Gesetzes uber die vorlaufige ReichsgewaltDie Weimarer Nationalversammlung richtete am 10 Februar 1919 eine provisorische Verfassungsordnung ein das Gesetz uber die vorlaufige Reichsgewalt Darin erscheint der Staatenausschuss in den Paragraphen 2 4 sowie 6 Der Staatenausschuss war genauso wie die Nationalversammlung an der Gesetzgebung beteiligt Die provisorische Verfassungsordnung schloss den Staatenausschuss vom Beschluss uber die neue Reichsverfassung aus Dennoch hatte er grossen Einfluss auf die foderalistischen Elemente darin Nach dem 11 August 1919 gab es auf Grundlage der neuen Weimarer Verfassung den Reichsrat Inhaltsverzeichnis 1 Historische Vorlaufer und Vergleich zu 1949 2 Zusammensetzung 3 Aufgaben und Rechte 4 Weimarer Reichsverfassung 5 Vergleich zum Bundesrat und Reichsrat 6 BelegeHistorische Vorlaufer und Vergleich zu 1949 Bearbeiten nbsp Die Bevollmachtigten der verbundeten Regierungen im Jahr 1867In der Zeit des revolutionaren Deutschen Reiches von 1848 49 gab es die Bevollmachtigten der Landesregierungen Sie bildeten kein offizielles Gremium und erscheinen nicht im Zentralgewaltgesetz wurden aber seit etwa Anfang 1849 von der Reichsregierung konsultiert Im Fall der Erfurter Union waren sowohl der Verwaltungsrat als auch das provisorische Furstenkollegium eine Vertretung der Gliedstaaten Bei der Grundung des Norddeutschen Bundes 1866 67 bildeten die Regierungsvertreter ein informelles Gremium Man verwies oft mit dem Ausdruck die verbundeten Regierungen darauf Von diesem Gremium ging der Verfassungsentwurf aus der dem konstituierenden Reichstag vorgelegt wurde Nach den Beratungen des konstituierenden Reichstag nahm das Gremium den veranderten Verfassungsentwurf an Danach erbat man noch die Zustimmung der Landtage Bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland 1949 gab es kein vergleichbares Gremium der Lander Allerdings ging der Entschluss fur einen Parlamentarischen Rat von der Ministerprasidentenkonferenz aus Die Landtage wahlten die Abgeordneten des Parlamentarischen Rates Das Grundgesetz bedurfte spater der Ratifizierung der Landtage Zusammensetzung BearbeitenParagraph 2 des Gesetzes erwahnt die Entsendung von Vertretern der Gliedstaaten in den Staatenausschuss Das Gesetz geht davon aus dass dies nur fur die Gliedstaaten gilt in denen es bereits eine Regierung gibt die von einer frei gewahlten Volksvertretung eingesetzt wurde Allerdings gibt es fur die ubrigen Gliedstaaten die Raterepubliken 2 eine Frist bis zum 31 Marz 1919 Jeder Gliedstaat hatte Recht auf einen Vertreter Pro Million Einwohner entsandte ein Staat weitere Vertreter Allerdings durfte kein Staat mehr als ein Drittel aller Vertreter stellen Es gab ferner eine Regelung fur Deutsch Osterreich Vorsitzender des Staatenausschusses war ein Mitglied der Reichsregierung Mitglieder des Staatenausschusses hatten Rederecht in der Nationalversammlung Aufgaben und Rechte BearbeitenDer Staatenausschuss wirkte an der Gesetzgebung des Reiches mit Ein Gesetz konnte theoretisch nur Gultigkeit erlangen wenn sowohl Nationalversammlung als auch Staatenausschuss zustimmten Es gab jedoch einige Ausnahmen die die Macht des Staatenausschusses empfindlich einschrankten Die kunftige Verfassung wurde nur von der Nationalversammlung verabschiedet 4 Waren sich Nationalversammlung und Staatenausschuss nicht uber ein Gesetz einig so konnte der Reichsprasident eine Volksabstimmung herbeifuhren Ein Gesetzentwurf der Reichsregierung brauchte die Zustimmung des Staatenausschusses Konnten sie sich nicht einigen durften sie ihre Entwurfe in die Nationalversammlung einbringen Das bedeutete Der Staatenausschuss hatte zwar ein eigenes Initiativrecht er konnte Gesetzesentwurfe einbringen Gegenuber Regierungsentwurfen hatte er aber letztlich kein Vetorecht 3 Ausser Reichsgesetzen brauchten ferner die Zustimmung von Nationalversammlung und Staatenausschuss volkerrechtliche Vertrage wenn sie sich auf Gegenstande der Reichsgesetzgebung bezogen Vertrage mit dem Volkerbund sollte Deutschland bereits einem Volkerbund beitretenIm Gesetzestext 4 heisst es Die kunftige Reichsverfassung wird von der Nationalversammlung verabschiedet Es kann jedoch der Gebietsbestand der Freistaaten nur mit ihrer Zustimmung geandert werden Der zweite Satz scheint sich auf die Nationalversammlung zu beziehen Michael Kotulla zufolge durfte der Territorialstand nur geandert werden wenn die Gliedstaaten dem zustimmten 4 Dies bleibt bei Huber allerdings unerwahnt In der Ubergangszeit kam es bereits zu mehreren Ermachtigungsgesetzen der Nationalversammlung Bei zwei davon war der Staatenausschuss einbezogen dem Notgesetz fur elsass lothringische Angelegenheiten und dem Gesetz uber eine vereinfachte Form der Gesetzgebung fur die Zwecke der Ubergangswirtschaft Marz bzw April 1919 Diesen Ermachtigungsgesetzen zufolge konnte die Reichsregierung gesetzesvertretende Verordnungen erlassen Es mussten aber der Staatenausschuss und ein Ausschuss der Nationalversammlung zustimmen Weimarer Reichsverfassung Bearbeiten nbsp Reichsinnenminister Hugo Preuss von der DDP hatte zunachst einen sehr einheitsstaatlichen Entwurf fur die Reichsverfassung vorgelegt Vor allem lag ihm die Zerschlagung Preussens am Herzen Er nahm die Anderungsvorschlage des Staatenausschusses auf in der Hoffnung dass die Nationalversammlung sie grossteils wieder ruckgangig machen wurde Obwohl die Zustimmung des Staatenausschusses nicht notwendig war hatten die Gliedstaaten einen grossen Einfluss auf die Weimarer Reichsverfassung Ihre Gremien kampften fur einen mehr foderalistischen Charakter des Reiches in den Entwurfen des Reichsinnenministers Es gelang ihnen statt eines Staatenhauses mit gewahlten freien Abgeordneten einen Reichsrat mit Regierungsvertretern aber freiem Mandat durchzusetzen Ausserdem durften die Lander eigene volkerrechtliche Vertrage abschliessen sofern die Reichsgewalt ihnen zustimmte Statt des Reichs waren die Lander fur die Neugliederung des Reichsgebiets zustandig 5 Der Reichsminister des Innern Hugo Preuss hatte die Anderungswunsche aufgenommen ausserte sich aber in der Nationalversammlung kritisch So wurde die geforderte Zweidrittelmehrheit in Reichstag und Reichsrat kunftige Verfassungsanderungen erschweren Er wunschte sich auch eine grossere Rolle des Reiches bei Neugliederungen 6 Die Mehrheitssozialisten verlangten ebenfalls dass eine Neugliederung ohne Zustimmung der Landesregierungen oder Verfassungsanderung zustande kommen konnte Es kam dann zu einem Kompromiss demzufolge ein einfaches Reichsgesetz ausreichte wenn die Landesregierung dagegen war 7 Ausserdem sorgte der Verfassungsausschuss der Nationalversammlung dafur dass die Mitglieder des Reichsrats den Weisungen ihrer Regierungen unterworfen waren Eine Ausnahme galt nur fur diejenigen preussischen Mitglieder die von den Provinzen ernannt wurden 8 Vergleich zum Bundesrat und Reichsrat BearbeitenDer Staatenausschuss ist ein Zwischenglied in der Entwicklung vom Kaiserreich zur Weimarer Republik In den wichtigsten Punkten ahnelt er allerdings bereits dem spateren Reichsrat und teilweise auch dem heutigen Bundesrat Die Verfassungen des Norddeutschen Bundes und des Kaiserreichs hatten ausdrucklich die Stimmenanzahlen der Staaten im Bundesrat festgeschrieben Fur den Staatenausschuss wurde hingegen eine neue Form der Verteilung eingefuhrt Sie bezog sich auf die Einwohnerzahlen in Millionen sodass bei einem Bevolkerungswachstum die Zahl der Vertreter automatisch stieg Dies wurde im Reichsrat fortgefuhrt und ebenso im heutigen Bundesrat Wie auch der Reichsrat kannte der Staatenausschuss eine clausula antiborussica 9 Das war eine neue Methode um die Ubermacht Preussens zu begrenzen beim Staatenausschuss auf ein Drittel aller Mitglieder beim Reichsrat auf zwei Funftel Vorsitzender des alten Bundesrats war der Bundeskanzler bzw Reichskanzler Im Staatenausschuss und Reichsrat musste der Vorsitzende nur Mitglied der Reichsregierung sein Das Rederecht der Staatenausschuss Mitglieder in der Nationalversammlung entsprach den Regelungen vor 1918 Insgesamt war die Macht des Staatenausschusses geringer als des alten Bundesrats und des spateren Reichsrats Der alte Bundesrat konnte samtliche Gesetze verhindern Der Reichsrat war dem gegenuber zwar ebenfalls schwacher aber fur Verfassungsanderungen war eine Zwei Drittel Mehrheit auch im Reichsrat notig Belege Bearbeiten Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band V Weltkrieg Revolution und Reichserneuerung 1914 1919 W Kohlhammer Stuttgart u a 1978 S 1182 So bei Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band V Weltkrieg Revolution und Reichserneuerung 1914 1919 W Kohlhammer Stuttgart u a 1978 S 1079 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band V Weltkrieg Revolution und Reichserneuerung 1914 1919 W Kohlhammer Stuttgart u a 1978 S 1079 Michael Kotulla Deutsche Verfassungsgeschichte Vom Alten Reich bis Weimar 1495 1934 Springer Berlin 2008 S 583 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band V Weltkrieg Revolution und Reichserneuerung 1914 1919 W Kohlhammer Stuttgart u a 1978 S 1182 1184 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band V Weltkrieg Revolution und Reichserneuerung 1914 1919 W Kohlhammer Stuttgart u a 1978 S 1184 1185 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band V Weltkrieg Revolution und Reichserneuerung 1914 1919 W Kohlhammer Stuttgart u a 1978 S 1196 1197 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band V Weltkrieg Revolution und Reichserneuerung 1914 1919 W Kohlhammer Stuttgart u a 1978 S 1194 Siehe bei Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band V Weltkrieg Revolution und Reichserneuerung 1914 1919 W Kohlhammer Stuttgart u a 1978 S 1194 Deutsche Parlamente Deutscher Bund Deutsches Reich 1848 1849 und Erfurter Union Bundestag 1815 1848 und 1850 1866 Frankfurter Nationalversammlung 1848 1849 Erfurter Unionsparlament 1850 Norddeutscher Bund Konstituierender Reichstag 1867 Reichstag 1867 1870 Bundesrat 1867 1870 Deutsches Reich Deutsches Kaiserreich Reichstag 1871 1918 Bundesrat 1871 1918 Weimarer Republik Weimarer Nationalversammlung 1919 1920 Staatenausschuss 1919 Reichstag 1920 1933 Reichsrat 1919 1933 1934 Zeit des Nationalsozialismus Reichstag 1933 1945 1938 umbenannt in Grossdeutscher Reichstag Deutsche Demokratische Republik Volkskammer 1949 1990 Landerkammer 1949 1952 1958 Bundesrepublik Deutschland Bundestag seit 1949 Bundesrat seit 1949 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Staatenausschuss amp oldid 218896287