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Clausula antiborussica lat fur Klausel die gegen Preussen gerichtet ist ist ein Begriff aus der deutschen Verfassungsgeschichte Als das Konigreich Preussen 1867 ein Gliedstaat im foderalen Norddeutschen Bund und 1871 im neu gegrundeten Deutschen Reich wurde war es weitaus grosser als die anderen Gliedstaaten zusammen Eine clausula antiborussica war eine Regel der zufolge Preussen weniger stark an der Bundesgesetzgebung beteiligt werden sollte als es seiner Einwohnerzahl entsprochen hatte Das Deutsche Reich 1871 1918 mit Preussen in blauer FlachenfarbeDie Regel betraf die Vertretung Preussens im Bundesrat in der Weimarer Zeit im Staatenausschuss und dem Reichsrat Die Nationalsozialisten zentralisierten die Reichsgesetzgebung und hoben 1934 den Reichsrat und dessen Mitwirkung in Rechtssetzung und Verwaltung auf 1 Damit wurde die Regel obsolet Im Jahr 1947 wurde Preussen durch das Kontrollratsgesetz Nr 46 aufgelost Norddeutscher Bund und Deutsches Kaiserreich BearbeitenDer Bundesrat war ein Organ das zusammen mit dem Reichstag uber Gesetze beschloss Die Stimmenanzahl fur die einzelnen Lander war in den Bismarckschen Verfassungen festgelegt Man orientierte sich an der Stimmverteilung im Plenum der ehemaligen Bundesversammlung im Deutschen Bund Da schon im Deutschen Bund die Stimmenzahlen fur die einzelnen Lander in Stufen gestaffelt waren und da jeder Staat mindestens eine Stimme haben sollte erhielt Preussen relativ wenig Bundesratsstimmen 17 von 61 ab dem Jahr 1911 Der Reichskanzler wurde zwar vom Deutschen Kaiser und preussischen Konig eingesetzt Allerdings leitete der Reichskanzler laut Verfassung nur die Geschafte des Bundesrates und hatte als Reichskanzler selbst keine Stimme Die Position Preussens war dennoch sehr stark im Gesamtstaat Im Reichstag war Preussen in etwa entsprechend seiner Einwohnerzahl mit Abgeordneten vertreten Allerdings sollte jeder Gliedstaat mindestens einen Wahlkreis haben so dass die kleinsten Gliedstaaten durchaus gegenuber Preussen und anderen grosseren Gliedstaaten bevorteilt waren Der preussische Konig war laut Verfassung stets Deutscher Kaiser der den Reichskanzler ernannte Der Reichskanzler wurde fast immer auch zum preussischen Ministerprasidenten und preussischen Aussenminister ernannt So hatte er einen grossen Einfluss auf den Bundesrat Viele Reichsstaatssekretare waren zeitgleich preussische Minister Preussen hatte genug Stimmen um als einzelner Staat im Bundesrat eine Verfassungsanderung abzulehnen Die starke Verbindung zwischen Reich und grosstem Gliedstaat fuhrte dazu dass Preussen seinen eigenstandigen Charakter als Gliedstaat immer mehr verlor Weimarer Zeit Bearbeiten nbsp Karte des Deutschen Reiches 1919 1933Im Februar 1919 nach dem Ende des Kaiserreichs erhielt Deutschland zunachst eine provisorische Verfassungsordnung mit dem Gesetz uber die vorlaufige Reichsgewalt Die Gliedstaaten waren in einem Staatenausschuss vertreten Gemass 2 hatte jeder Freistaat mindestens eine Stimme durfte aber nicht durch mehr als ein Drittel aller Stimmen vertreten sein 2 Fur die Weimarer Verfassung WRV 3 war zunachst im Regierungsentwurf dieselbe Regel fur den Reichsrat vorgesehen Der Verfassungsausschuss setzte sich jedoch dafur ein dass die Grenze von einem Drittel auf zwei Funftel 40 hochgesetzt wurde Art 61 WRV 4 In Abkehr von den festen Stimmenzahlen der Verfassung von 1871 sah Art 61 Abs 1 WRV zur Herstellung der formellen Rechtsgleichheit aller Lander nunmehr eine Stimme fur je 1 Mio ab 1921 je 700 000 5 Einwohner vor In Art 63 WRV kam jedoch eine clausula antiborussica hinzu um den Einfluss des bevolkerungsstarksten Landes Preussen zu begrenzen Die Lander wurden im Reichsrat grundsatzlich durch Mitglieder ihrer Regierungen vertreten Jedoch sollte die Halfte der preussischen Stimmen nach Massgabe eines Landesgesetzes von den preussischen Provinzialverwaltungen bestellt werden Ein solches Landesgesetz sollte gemass Art 168 WRV bis zum 1 Juli 1921 ergehen Das preussische Gesetz uber die Bestellung der Mitglieder des Reichsrats durch die Provinzialverwaltungen vom 3 Juni 1921 6 legte dann fest dass die 12 preussischen Provinzen und die Stadt Berlin je 1 Stimme erhielten Die Inhaber dieser Stimme waren durch die Provinzialausschusse und in Berlin durch den Magistrat zu wahlen 7 Huber druckt es so aus dass die eine Halfte der preussischen Stimmen foderalisiert und die andere Halfte regionalisiert worden sein 8 Die Bevollmachtigten aus den preussischen Provinzen hatten ein freies Mandat Ihre Stimme war an keine Instruktion der Provinzialverwaltungen gebunden 9 Das hatte wiederholt zur Folge dass die Mehrheit der Provinzialvertreter gegen die Regierungsvertreter stimmte und sich die preussischen Stimmen gegenseitig aufhoben so dass der ausschlaggebende Einfluss im Reichsrat auf das ungeteilt abstimmende Bayern uberging 10 Ursprunglich hatten die Entwurfe zur Reichsverfassung vorgesehen dass Preussen in mehrere Gliedstaaten aufgeteilt werden wurde um einen funktionierenden Foderalismus zu ermoglichen Dies wurde versaumt so dass der Dualismus Reich Preussen bestehen blieb diesmal aber ohne die Verbindungen aus der Zeit vor 1918 Unter dem Vorsitz von Hans Luther wurden Vorschlage fur eine Reichsreform erarbeitet Ein Motiv war es die unterschiedliche Abgabe der preussischen Stimmen im Reichsrat zu uberwinden Nach den Vorschlagen sollte Preussen zusammen mit anderen nord und mitteldeutschen Staaten ein Reichsland bilden Solche Plane scheiterten unter anderem am Widerstand Bayerns Belege Bearbeiten Gesetz uber die Aufhebung des Reichsrats vom 14 Februar 1934 RGBl I S 89 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band V Weltkrieg Revolution und Reichserneuerung 1914 1919 W Kohlhammer Stuttgart et al 1978 S 1079 1194 Die Verfassung des Deutschen Reiches Weimarer Reichsverfassung vom 11 August 1919 RGBl 1919 S 1383 verfassungen de abgerufen am 28 August 2019 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band V Weltkrieg Revolution und Reichserneuerung 1914 1919 W Kohlhammer Stuttgart et al 1978 S 1194 Gesetz uber die Vertretung der Lander im Reichsrat vom 24 Marz 1921 RGBl I S 440 GS S 379 Valentin Schroder Weimarer Republik 1918 1933 Reichsorgane Reichsrat 25 Juli 2014 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band VI Die Weimarer Reichsverfassung W Kohlhammer Stuttgart u a 1981 pp 64 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band VI Die Weimarer Reichsverfassung W Kohlhammer Stuttgart u a 1981 pp 386 389 Berlin Brandenburgische Akademie der Wissenschaften Hrsg Die Protokolle des Preussischen Staatsministeriums 1817 1934 38 Acta Borussica Neue Folge 1 Reihe Hildesheim Zurich New York 2002 S 8 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Clausula antiborussica amp oldid 223947670