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Die Jagdsteuer 1 ist in Deutschland eine Gemeindesteuer Sie kann als Aufwandsteuer kraft landesgesetzlicher Ermachtigung erhoben werden Steuerpflichtig ist ublicherweise der Jagdausubungsberechtigte Sowohl Festsetzung als auch Ertragshoheit obliegen den Gebietskorperschaften also den Stadt beziehungsweise Landkreisen Die Jagdsteuer zahlt zu den Bagatellsteuern und wird nicht mehr in allen Bundeslandern erhoben Im Jahr 2012 wurden rund 12 8 Mio Jagd und Fischereisteuer eingenommen 2 Die Steuer wird jahrlich auf der Grundlage des Jahresjagdwerts bzw bei Verpachtung auf den vom Pachter zu entrichtenden Pachtpreis incl MwSt erhoben bei der Fischereisteuer zahlt die Anzahl der Fischereibezirke Rechtsgrundlage sind die Kommunalabgabengesetze der Lander 3 in Verbindung mit der jeweiligen kommunalen Satzung In folgenden Bundeslandern wird keine Jagdsteuer erhoben Bayern Berlin Brandenburg Hamburg Bremen Mecklenburg Vorpommern Sachsen Sachsen Anhalt In Nordrhein Westfalen ist die Jagdsteuer 4 zu Beginn 2013 abgeschafft worden Im Saarland erhoben bis Anfang 2020 noch der Landkreis Saarlouis und bis Ende 2019 der Saarpfalz Kreis eine Jagdsteuer Literatur BearbeitenIlse Haseder Gerhard Stinglwagner Knaurs Grosses Jagdlexikon Augsburg 2000 ISBN 3 8289 1579 5Einzelnachweise Bearbeiten Haseder S 437 Statistisches Bundesamt Steuerhaushalt 2012 FS 14 R 4 S 30 fur Baden Wurttemberg 10 KAG gemass 3 Abs 1 S 2 KommunalabgabengesetzWeblinks BearbeitenKommunale Jagdsteuer Satzungen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Jagdsteuer Deutschland amp oldid 223358944