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Dieser Artikel zahlt die Steuern auf deren Aufkommen in Deutschland dem Bund zusteht Zur Steuer in der Schweiz siehe Direkte Bundessteuer Bei Bundessteuern steht das Steueraufkommen fur bestimmte Steuerarten alleine dem Bund als Steuerglaubiger zu der auch die Steuerhoheit ausubt Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsgrundlagen 3 Steuerarten 4 Wirtschaftliche Aspekte 5 International 6 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDas deutsche Finanzverfassungsrecht unterscheidet gemass Art 106 GG zwischen Bundessteuern Gemeinschaftsteuern Landersteuern und Gemeindesteuern 1 Jede dieser Gebietskorperschaften besitzt mithin ein eigenes Steueraufkommen das im Finanzausgleich berucksichtigt wird Rechtsgrundlagen BearbeitenIn Art 106 Abs 1 GG ist vorgeschrieben dass das Aufkommen der Bundessteuern alleine dem Bund zusteht Bundessteuern im engeren Sinne Im weiteren Sinne gehoren neben diesen Bundessteuern auch die Anteile des Bundes an den Gemeinschaftsteuern dazu 2 Steuerarten BearbeitenDie Steuerarten verteilen sich auf die Steuerhoheit wie folgt 3 Steuerhoheit Steuerart Anmerkungen Steueranteile aus anderen SteuerhoheitenBundessteuern Verbrauchsteuern Alkoholsteuer Alkopopsteuer Energiesteuer Kaffeesteuer Schaumweinsteuer Stromsteuer Tabaksteuer Zwischenerzeugnissteuer Verkehrsteuern Kraftfahrzeugsteuer Luftverkehrsteuer Versicherungsteuer Kapitalverkehrsteuern Zolle von den Verbrauchsteuern nicht die Biersteuer Gemeinschaftsteuern Lohnsteuer und veranlagte Einkommensteuer 42 5 nicht veranlagte Ertragsteuern und Korperschaftsteuer 50 Umsatz und Einfuhrumsatzsteuer 49 6 Gewerbesteuerumlage 14 Gemeinschaftsteuern Lohnsteuer und veranlagte Einkommensteuer nicht veranlagte Ertragsteuern und Korperschaftsteuer Umsatzsteuer Einfuhrumsatzsteuer Kapitalertragsteuer Korperschaftsteuer Bund und Lander jeweils 50 Lohnsteuer und veranlagte Einkommensteuer Bund und Lander jeweils 42 5 Gemeinden 15 nicht veranlagte Ertragsteuer und Korperschaftsteuer Bund und Lander jeweils 50 Umsatzsteuer Bund 66 5 Lander 33 5 Bund und Lander jeweils 44 Gewerbesteuerumlage 14 Landersteuern Verbrauchsteuern Biersteuer Verkehrsteuern Grunderwerbsteuer Rennwett und Lotteriesteuer Feuerschutzsteuer Spielbankabgabe Besitzsteuern Erbschaftsteuer Schenkungsteuer die Vermogensteuer wird seit 1997 nicht mehr erhoben Lohnsteuer und veranlagte Einkommensteuer 42 5 nicht veranlagte Ertragsteuer und Korperschaftsteuer 50 Umsatz und Einfuhrumsatzsteuer 50 4 Gemeindesteuern Gewerbesteuer Grundsteuer Verbrauchsteuern Verbrauchsteuern Fischereisteuer Getrankesteuer Hundesteuer Jagdsteuer Kommunalabgaben kommunale Verwaltungsgebuhren Kulturforderabgabe Ortstaxe Pferdesteuer Schankerlaubnissteuer Vergnugungsteuer Zweitwohnungsteuer Gemeinschaftsteuern Lohnsteuer und veranlagte Einkommensteuer 15 Kapitalertragsteuer 12 Steuerzuweisungen aus dem LandeshaushaltIn Art 106 Abs 1 GG ist auch eine Steuerverteilung dergestalt vorgesehen dass ein Teil der Verbrauchsteuern den Landern Biersteuer Bund und Landern Umsatzsteuer oder den Gemeinden Gewerbesteuer zusteht 4 Seit Juli 2004 wird bei Alkopops eine Alkopopsteuer erhoben als Verbrauchsteuer ebenfalls eine Bundessteuer Die Kraftfahrzeugsteuer steht seit Juli 2009 dem Bund zu Die Gewerbesteuerumlage von den Gemeinden uber die Lander bis zum Bund ist die redistributive Funktion des Finanzausgleichs Falschlich werden zuweilen auch die Einkommensteuer Korperschaftsteuer oder Umsatzsteuer als Bundessteuern angesehen sie sind jedoch Gemeinschaftssteuern Wirtschaftliche Aspekte BearbeitenDie Bundessteuern sind Teil des Finanzausgleichs durch den die Bundessteuern Gemeinschaftsteuern Landersteuern und Gemeindesteuern unter diesen Gebietskorperschaften verteilt werden Damit soll die Finanzierung der offentlichen Aufgaben insbesondere bei der Daseinsvorsorge sichergestellt werden 5 Das komplexe Verteilungssystem unterscheidet zwischen dem vertikalen Finanzausgleich auf verschiedenen Ebenen Bund Lander Gemeinden mit Bundeserganzungszuweisungen und dem horizontalen Finanzausgleich auf gleicher Ebene der aus dem Umsatzsteuervorwegausgleich und dem Landerfinanzausgleich unter den Bundeslandern besteht 6 International BearbeitenIn der Schweiz gibt es die direkte Bundessteuer die vom Bund auf Einkommen von naturlichen Personen und auf Gewinn von juristischen Personen erhoben wird Rechtsgrundlage ist das Bundesgesetz uber die direkte Bundessteuer DBG Ihm unterliegen die Einkommen Art 16 ff DBG Gewinne Art 57 ff DBG und die Quellensteuer Art 83 ff DBG Die verfassungsrechtliche Grundlage ist Art 128 Bundesverfassung Nach der Gliederung in Bund Kantone und Gemeinden ergibt sich ergibt sich folgende Gliederung 7 Steuerhoheit direkte Steuer indirekte SteuerDirekte Bundessteuern Einkommensteuer Quellensteuer Stempelsteuer Verrechnungssteuer Wehrpflichtersatzabgabe Biersteuer Mehrwertsteuer Mineralolsteuer Tabaksteuer Steuer auf SpirituosenKantonssteuern Einkommensteuer Vermogenssteuer Erbschaftssteuer Schenkungsteuer Liegenschaftssteuer Motorfahrzeugsteuer Stempelsteuer BillettsteuerGemeindesteuern Einkommensteuer Vermogenssteuer Kopfsteuer Personalsteuer Liegenschaftssteuer Sackgebuhr Abwassergebuhr Hundesteuer BillettsteuerDirekte Steuern werden auf Einkommen Vermogen und Kapitalertrag erhoben indirekte Steuern belasten den Verbrauch etwa Kraftstoff Besitz Kraftfahrzeug oder den Aufwand Sackgebuhr In Osterreich gehoren zu den Bundessteuern insbesondere Einkommensteuer Grunderwerbsteuer und Mehrwertsteuer die uber 90 des landesweiten Steueraufkommens ausmachen Der Abgabenertrag der wichtigsten Bundessteuern muss mit den anderen Gebietskorperschaften Bundeslander und Gemeinden geteilt werden 8 In den USA wird die Bundessteuer englisch Federal Tax zentral vom Internal Revenue Service verwaltet Die wenig systematische Aufteilung der Steuerhoheit kann dazu fuhren dass neben den US Bundessteuern auch die Steuern auf der Ebene der US Bundesstaaten englisch State Taxes und gegebenenfalls auf der lokalen Ebene der Stadte und Munizipalitaten englisch Local Taxes kumulativ bei derselben Steuerart anfallen Einzelnachweise Bearbeiten Gerhard Graf Grundlagen der Finanzwissenschaft 2005 S 271 Springer Fachmedien Wiesbaden Hrsg Kompakt Lexikon Finanzwissenschaft 2013 S 28 modifiziert nach Gerhard Graf Grundlagen der Finanzwissenschaft 2005 S 271 Springer Fachmedien Wiesbaden Hrsg Kompakt Lexikon Wirtschaft 2014 S 97 Heinz Rieter Deutsche Finanzwissenschaft zwischen 1918 und 1939 1994 S 170 Springer Fachmedien Wiesbaden Hrsg Kompakt Lexikon Finanzwissenschaft 2013 S 64 f Jakob Fuchs Aspekte der Allgemeinbildung 2008 S 116 International Fiscal Association Hrsg Bulletin for International Fiscal Documentation Band 31 1977 S 356Normdaten Sachbegriff GND 4474296 4 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bundessteuer amp oldid 238777889