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Die Anordnung uber den kirchlichen Datenschutz KDO war die fur den Bereich der romisch katholischen Kirche in Deutschland geltende Datenschutz Regelung Sie ist mit Geltung der Datenschutz Grundverordnung am 25 Mai 2018 durch das Gesetz uber den Kirchlichen Datenschutz abgelost worden Die Kirchen in Deutschland besitzen das Recht aufgrund des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts in Art 137 Absatz 3 der Weimarer Reichsverfassung in Verbindung mit Art 140 des Grundgesetzes eigene Rechtsordnungen fur ihren Bereich zu bestimmen Aufgrund der Europaischen Datenschutzrichtlinie 1995 46 EG sind sie verpflichtet Regeln zum Datenschutz aufzustellen Aufgrund der Subsidiaritatsklausel in 1 Abs 3 KDO gehen besondere kirchliche oder staatliche Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten der KDO vor Dies sind nach kirchlichem Recht insbesondere die Vorschriften zur Wahrung des Beicht und Seelsorgegeheimnis die in einigen Bistumern existierenden weiteren spezifische Datenschutzregelungen z B zum Schutz der Patientendaten in katholischen Krankenhausern und die dienstrechtliche Schweigepflicht fur Mitarbeiter nach 5 Abs 1 AVR Caritas Nach staatlichem Recht geht der KDO insbesondere die strafrechtlich geregelte Schweigepflicht des 203 StGB vor Dagegen entfalten die Regelungen des Sozialdatenschutzes keine Wirkung im kirchlichen Bereich Sofern die KDO eigene Regelungen fur einzelne Bereiche definiert gehen diese in der Regel dem Landes bzw Bundesdatenschutzgesetz vor 1 Der Anwendungsbereich der KDO erstreckt sich nicht nur auf den Bereich der sogenannten verfassten Kirche sondern auch auf den Deutschen Caritasverband die Diozesan Caritasverbande ihre Untergliederungen und Fachverbande und alle kirchlichen Stiftungen Korperschaften Anstalten Einrichtungen und Werke unabhangig von ihrer Rechtsform Dadurch werden von der KDO die personenbezogenen Daten einer grossen Zahl von Burgern erfasst die z B durch die Taufe oder Kircheneintritt Mitglied der katholischen Kirche sind und damit im kirchlichen Melderegister verzeichnet sind in einem katholischen Krankenhaus behandelt werden als Kind oder Jugendlicher in einer katholischen Jugendhilfeeinrichtung leben eine Drogenberatungstelle in katholischer Tragerschaft aufsuchen als Eltern eine katholische Erziehungsberatungsstelle aufsuchen im Rahmen einer gesetzlichen Betreuung von einem katholischen Trager betreut werden als Pflegebedurftige von einem Pflegedienst in katholischer Tragerschaft versorgt werden als Arbeitnehmer vom Wirkungsbereich der KDO erfasst werden Die jeweiligen Ortsbischofe mussen jeweils fur ihr Bistum die KDO formlich in Kraft setzen Alle Bischofe in Deutschland haben dies getan Die Bischofe sind verpflichtet fur ihr Bistum jeweils einen Diozesandatenschutzbeauftragten zu bestellen 16 KDO Der Diozesandatenschutzbeauftragte ist in Ausubung seiner Tatigkeit unabhangig und nur dem kirchlichen Recht bzw dem fur die Kirchen verbindlichen staatlichen Recht unterworfen An den Diozesandatenschutzbeauftragten kann sich jeder wenden wenn er der Ansicht ist bei der Erhebung Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten von kirchlichen Stellen in seinen Rechten verletzt worden zu sein 15 KDO Sanktionen bei Verstossen sieht die KDO nicht vor im Gegensatz zum Bundesdatenschutzgesetz Funfter Abschnitt Soweit ein Verstoss zugleich gegen staatliches Recht verstosst kann dies jedoch zivilrechtliche Schadensersatzanspruche begrunden oder bei Verstoss gegen die Schweigepflicht strafbar sein Verstosst ein Angestellter einer Einrichtung in kirchlicher Tragerschaft allerdings gegen Vorschriften des KDO kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen mit sich bringen Siehe auch BearbeitenEKD Datenschutzgesetz BeichtgeheimnisWeblinks BearbeitenArbeitshilfe der Deutschen Bischofskonferenz zum Datenschutz und Melderecht der katholischen Kirche mit dem Text der KDO Bonn 2006 PDF 569 kB Ubersicht uber die Regelungen des kirchlichen Datenschutzes auf www datenschutz kirche de Namen und Anschriften der Diozesandatenschutzbeauftragten der deutschen BistumerEinzelnachweise Bearbeiten Datenschutz in der Katholischen Kirche Memento vom 7 Dezember 2010 im Internet Archive Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Anordnung uber den kirchlichen Datenschutz amp oldid 194647263