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Das Gesetz uber den Kirchlichen Datenschutz KDG regelt den Datenschutz in kirchlichen Angelegenheiten fur den Bereich der romisch katholischen Kirche in Deutschland Die EU Datenschutz Grundverordnung erlaubt den Kirchen oder religiosen Gemeinschaften in Art 91 eigene Datenschutzregelungen anzuwenden sofern diese mit der Verordnung in Einklang gebracht 1 werden Dementsprechend soll das KDG den Einklang mit der Datenschutz Grundverordnung fur den Bereich der romisch katholischen Kirche in Deutschland herstellen Es loste am 24 Mai 2018 die Anordnung uber den kirchlichen Datenschutz ab Die Kirchen in Deutschland besitzen das Recht aufgrund des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts in Art 137 Absatz 3 der Weimarer Reichsverfassung in Verbindung mit Art 140 des Grundgesetzes eigene Rechtsordnungen fur ihren Bereich zu bestimmen Aufgrund der Subsidiaritatsklausel in 2 Abs 2 des Gesetzes gehen besondere kirchliche oder staatliche Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten den Regelungen dieses Gesetzes vor Dies sind nach kirchlichem Recht insbesondere die Vorschriften zur Wahrung des Beicht und Seelsorgegeheimnis die in einigen Bistumern existierenden weiteren spezifische Datenschutzregelungen zum Beispiel zum Schutz der Patientendaten in katholischen Krankenhausern und die dienstrechtliche Schweigepflicht fur Mitarbeiter nach 5 Abs 1 AVR Caritas Nach staatlichem Recht geht dem Gesetz insbesondere die strafrechtlich geregelte Schweigepflicht des 203 StGB vor Dagegen entfalten die Regelungen des Sozialdatenschutzes keine Wirkung im kirchlichen Bereich Der Anwendungsbereich des Gesetzes erstreckt sich nicht nur auf den Bereich der sogenannten verfassten Kirche sondern auch auf den Deutschen Caritasverband die Diozesan Caritasverbande ihre Untergliederungen und Fachverbande und alle kirchlichen Stiftungen Korperschaften Anstalten Einrichtungen und Werke unabhangig von ihrer Rechtsform Dadurch regelt das Gesetz den Umgang mit personenbezogenen Daten einer grossen Zahl von Burgern die zum Beispiel durch die Taufe oder Kircheneintritt Mitglied der katholischen Kirche sind und damit im kirchlichen Melderegister verzeichnet sind in einem katholischen Krankenhaus behandelt werden als Kind oder Jugendlicher in einer katholischen Jugendhilfeeinrichtung leben eine Drogenberatungstelle in katholischer Tragerschaft aufsuchen als Eltern eine katholische Erziehungsberatungsstelle aufsuchen im Rahmen einer gesetzlichen Betreuung von einem katholischen Trager betreut werden als Pflegebedurftige von einem Pflegedienst in katholischer Tragerschaft versorgt werden als Arbeitnehmer vom Wirkungsbereich des KDG erfasst werden Die jeweiligen Ortsbischofe mussen jeweils fur ihr Bistum das KDG formlich in Kraft setzen Der Erzbischof von Hamburg hat das Gesetz am 22 Dezember 2017 ausgefertigt 2 Die Bischofe sind verpflichtet fur ihr Bistum jeweils einen Diozesandatenschutzbeauftragten als Leiter der Datenschutzaufsicht zu bestellen 42 KDG 3 Der Diozesandatenschutzbeauftragte ist in Ausubung seiner Tatigkeit an Weisungen nicht gebunden und nur dem kirchlichen Recht und dem fur die Kirchen verbindlichen staatlichen Recht unterworfen 43 KDG Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde beim Diozesandatenschutzbeauftragten wenn sie der Ansicht ist dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen Vorschriften des KDG oder gegen andere Datenschutzvorschriften verstosst 48 KDG Bei Verstossen gegen das KDG werden Geldbussen bis 500 000 Euro verhangt 51 KDG Dazu leitet der Diozesandatenschutzbeauftragte den Vorgang an die nach staatlichem Recht zustandige Vollstreckungsbehorde weiter Weblinks BearbeitenGesetz uber den Kirchlichen Datenschutz KDG in der Fassung des einstimmigen Beschlusses der Vollversammlung des Verbandes der Diozesen Deutschlands vom 20 November 2017 HTML Format Gesetz uber den Kirchlichen Datenschutz KDG in der Fassung des einstimmigen Beschlusses der Vollversammlung des Verbandes der Diozesen Deutschlands vom 20 November 2017 PDF 333 kB Siehe auch BearbeitenEKD Datenschutzgesetz BeichtgeheimnisEinzelnachweise Bearbeiten Einklang bedeutet dass der kirchliche Datenschutz die Grundrechte und Grundfreiheiten mindestens in gleichem Masse wie der staatliche Datenschutz schutzen muss Der kirchliche Schutz der personenbezogenen Daten darf nicht schwacher aber starker sein als der staatliche Schutz Nicht erforderlich ist eine gleichartige Regelung wohl aber eine die gleichwertig ist und unter Berucksichtigung besonderer kirchlicher Umstande ein ebenso hohes Datenschutzniveau bietet wie das staatliche Datenschutzrecht Papenheim Recht Informationsdienst 3 2018 Caritas in NRW Gesetz uber den Kirchlichen Datenschutz KDG vom 29 Dezember 2017 Kirchliches Amtsblatt des Erzbistums Hamburg 2018 Seite 2 PDF 822 kB Konferenz der Diozesandatenschutzbeauftragten Katholisches Datenschutzzentrum abgerufen am 23 Juli 2022 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetz uber den Kirchlichen Datenschutz amp oldid 239066796