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Das EKD Datenschutzgesetz ist die fur den Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland geltende Datenschutz Regelung BasisdatenTitel Kirchengesetz uber den Datenschutz der Evangelischen Kirche in DeutschlandKurztitel EKD DatenschutzgesetzAbkurzung DSG EKDArt KirchengesetzGeltungsbereich EKD Gliedkirchen DiakonieRechtsmaterie VerwaltungsrechtUrsprungliche Fassung vom 12 November 1993ABl EKD 47 1993 H 12 S 505 512Inkrafttreten am 1 Januar 1994Letzte Neufassung vom 15 November 2017ABl EKD 71 2017 H 12 S 353 374Inkrafttreten derNeufassung am 24 Mai 2018ABl EKD 71 2017 H 12 S 374 56 DSG EKD Weblink DSG EKDBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Die Kirchen in Deutschland konnen aufgrund des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts in Art 137 Absatz 3 der Weimarer Reichsverfassung in Verbindung mit Art 140 des Grundgesetzes eigene Rechtsordnungen fur ihren Bereich bestimmen Dieser Status wird auch im Blick auf den Datenschutz unionsrechtlich geachtet Art 17 AEUV Art 91 der Datenschutz Grundverordnung Besondere staatliche Rechtsvorschriften gehen dem DSG EKD bis zum 24 Mai 2018 nur vor soweit es sich um Schranken handelt Art 137 Abs 3 WRV 1 Abs 6 DSG EKD Im Unterschied zur Regelung der katholischen Bistumer in Deutschland vgl 1 Abs 3 KDO gelten daher staatliche datenschutzrechtliche Erlaubnisnormen nicht Als Schranke geht dem DSG EKD insbesondere die strafrechtlich geregelte Schweigepflicht fur bestimmte Berufsgruppen des 203 StGB vor Dagegen entfalten beispielsweise die Regelungen des Sozialdatenschutzes oder die Erlaubnis zum Webtracking 15 Abs 3 TMG keine Wirkung im Bereich der EKD Nach 39 Abs 2 DSG EKD bestellt die Evangelische Kirche in Deutschland fur ihren Bereich als auch fur den ihres Evangelischen Werkes fur Diakonie und Entwicklung sowie fur die gesamtkirchlichen Werke und Einrichtungen eine eigene Datenschutzaufsichtsbehorde und benennt einen Beauftragten der EKD BfD EKD Die Gliedkirchen und gliedkirchliche Zusammenschlusse konnen gemass 39 Abs 3 DSG EKD ebenfalls jeweils eigene kirchliche Aufsichtsbehorden fur ihren Bereich errichten und zwar einzeln oder gemeinschaftlich soweit sie die Aufgaben nicht der Aufsichtsbehorde der Evangelischen Kirche in Deutschland ubertragen Die kirchlichen Beauftragten fur den Datenschutz sind in der Ausubung ihres Amtes nicht an Weisungen gebunden und nur dem kirchlichen Recht unterworfen An die jeweilige kirchliche Aufsichtsbehorde kann sich jede Person wenden die der Ansicht ist bei der Erhebung Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten von kirchlichen Stellen in ihren Rechten verletzt worden zu sein 46 Abs 1 DSG EKD Eine dem EKD Datenschutzgesetz vergleichbare Regelung ist das Gesetz uber den Kirchlichen Datenschutz der katholischen Bistumer in Deutschland Weblinks BearbeitenKirchengesetz uber den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland Der Beauftragte fur den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland BfD EKD Der Datenschutzbeauftragte fur Kirche und Diakonie DSB f KD Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title EKD Datenschutzgesetz amp oldid 239066830