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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Das Datengeheimnis ist ein Grundprinzip des Datenschutzrechts Es dient dem Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch durch Beschaftigte in datenverarbeitenden Tatigkeiten In Deutschland ist das Datengeheimnis in 53 des Bundesdatenschutzgesetzes BDSG festgeschrieben Es stellt ein Verbot fur Beschaftigte dar personenbezogene Daten unbefugt zu erheben zu verarbeiten oder zu nutzen 53 S 1 BDSG Mit Datenverarbeitung befasste Personen durfen personenbezogene Daten nicht unbefugt verarbeiten Datengeheimnis In den Landesdatenschutzgesetzen sind weitestgehend analoge Regelungen enthalten Inhaltsverzeichnis 1 Anwendung 2 Verpflichtung 3 Dauer 4 Siehe auch 5 EinzelnachweiseAnwendung BearbeitenDas Datengeheimnis des BDSG richtet sich an mit der Datenverarbeitung befasste Personen Verpflichtung BearbeitenDas BDSG fordert eine Verpflichtung der Beschaftigten auf das Datengeheimnis bei der Aufnahme ihrer Tatigkeiten 53 S 1 und 2 BDSG Mit Datenverarbeitung befasste Personen sind bei der Aufnahme ihrer Tatigkeit auf das Datengeheimnis zu verpflichten Fur den spateren Nachweis ist es sinnvoll die Verpflichtungserklarung schriftlich zu erfassen 1 Neben der Verpflichtung von Beschaftigten kann auch eine Verpflichtung von Mitarbeitern von Fremdfirmen erforderlich sein die externen Tatigkeiten fur ein Unternehmen oder eine Behorde ausuben Des Weiteren kann eine allgemeine Firmenerklarung sinnvoll sein um die Verpflichtung aller Arbeitnehmer von Fremdfirmen auf das Datengeheimnis sicherzustellen 1 Unter Umstanden kann eine Verbindung der Verpflichtung auf das Datengeheimnis mit einer Verpflichtung auf das Fernmeldegeheimnis nach 88 Telekommunikationsgesetz TKG und auf Wahrung von Geschaftsgeheimnissen sinnvoll sein 1 Daruber hinaus kann das Datengeheimnis durch Amts oder Berufsgeheimnisse oder Geheimhaltungsvertrage erganzt werden Dauer BearbeitenNach Beendigung der Tatigkeit endet das Datengeheimnis nicht es besteht unbegrenzt fort 53 S 3 BDSG Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung ihrer Tatigkeit fort Siehe auch BearbeitenBetriebs und GeschaftsgeheimnisEinzelnachweise Bearbeiten a b c Datengeheimnis Mustertexte Nicht mehr online verfugbar Die Bundesbeauftragte fur den Datenschutz und die Informationsfreiheit archiviert vom Original am 24 September 2015 abgerufen am 20 September 2015 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bfdi bund de Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Datengeheimnis amp oldid 236812366