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Folgende Teile dieses Artikels scheinen seit Mai 2018 nicht mehr aktuell zu sein Bezieht sich noch auf das alte Datenschutzrecht vor der DSGVO Bitte hilf uns dabei die fehlenden Informationen zu recherchieren und einzufugen Wikipedia WikiProjekt Ereignisse Vergangenheit fehlend Das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt oder auch Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt ist eine Rechtsregel des deutschen und europaischen Datenschutzrechts Sie betrifft die Frage der Rechtmassigkeit von Datenerhebungen Datenverarbeitungen und Datennutzungen Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt der Rechtsregel 1 1 Frage der Rechtmassigkeit 1 2 Beweislastumkehr 2 Eigenstandige Bedeutung 3 Europarechtlicher Hintergrund 3 1 1995 2018 3 1 1 Umsetzung in Deutschland 3 1 2 Umsetzung in Osterreich 3 2 Seit 2018 4 Rechtslage in der Schweiz 5 Literatur 6 EinzelnachweiseInhalt der Rechtsregel BearbeitenDas Verbot mit Erlaubnisvorbehalt Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt beinhaltet zwei Regelungen Frage der Rechtmassigkeit Bearbeiten Zunachst regelt es die Frage wann eine Datenerhebung Datennutzung und Datenverarbeitung Speichern Verandern Ubermitteln Sperren und Loschen personenbezogener Daten rechtmassig ist 1 Hierbei geht die Rechtsregel davon aus dass grundsatzlich alle datenrelevanten Massnahmen rechtswidrig sind es sei denn ein gesetzlich normierter Erlaubnisgrund rechtfertigt sie 2 Es kann von einer indizierten Rechtswidrigkeit gesprochen werden Dieser Grundsatz gilt nicht nur im Verhaltnis staatlicher Stellen zu nicht staatlichen Stellen sondern auch im Verhaltnis zwischen zwei staatlichen Stellen 3 In diesem Zusammenhang spricht man von einer informationellen Gewaltenteilung oder auch dem Abschottungsgebot 4 Beweislastumkehr Bearbeiten Zudem kann hieraus eine Beweislastumkehr gefolgert werden Denn mit dem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt wird nach h M ein Regel Ausnahme Prinzip definiert wonach grundsatzlich jedwedes Erheben Verarbeiten und oder Nutzen von personenbezogenen Daten verboten ist Regel es sei denn ein Gesetz oder die Einwilligung des Betroffenen rechtfertigen Ausnahme dies 5 Berucksichtigt man nun den zivilprozessualen Grundsatz wonach sich die Beweislast stets dort umkehrt wo eine Ausnahme vom gesetzlichen Regelfall geltend gemacht wird 6 ist leicht ersichtlich dass wenn die verantwortliche Stelle in einem Zivilprozess geltend machen will dass eine Ausnahme namlich die Zulassigkeit der Erhebung Verarbeitung und oder Nutzung eingreift sie auch die Voraussetzungen fur das Vorliegen dieser Ausnahme darlegen und beweisen muss Hieraus folgt die Beweislastumkehr Eine hieraus folgende Beweislastumkehr haben Rechtsprechung und juristisches Schrifttum beispielsweise bei der Frage angenommen wer das uberwiegende Offenbarungsinteresse i S v 28 Absatz 1 Nr 1 BDSG darlegen und beweisen muss 7 Eigenstandige Bedeutung BearbeitenDer Begriff Verbot mit Erlaubnisvorbehalt wird auch im ubrigen Verwaltungsrecht verwendet u a im Zusammenhang mit der sog Kontrollerlaubnis Dennoch kommt diesem Prinzip im Datenschutz eine eigenstandige Bedeutung zu Zunachst regelt die Kontrollerlaubnis dass ein bestimmter Sachverhalt z B Bauvorhaben grundsatzlich verboten ist es sei denn die Verwaltung erlaubt es z B Baugenehmigung Ziel ist hierbei dass die Verwaltung die Kontrolle uber bestimmte Sachverhalte behalt Beim Verbot mit Erlaubnisvorbehalt im Datenschutzrecht ergibt sich die Rechtmassigkeit eines an sich verbotenen Sachverhaltes z B Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten aber nicht aus einem Behordenhandeln sondern bereits kraft Gesetzes namlich durch Eingreifen eines Erlaubnisgrundes Hier ist also nicht bezweckt dass die Verwaltung die Kontrolle uber bestimmte Sachverhalte z B Datenverarbeitung behalt sondern dass ein Verhalten egal ob es von der Verwaltung oder von einem Burger kommt nur dann gerechtfertigt ist wenn der Gesetzgeber es erlaubt Der wesentliche Unterschied zwischen der Kontrollerlaubnis im Verwaltungsrecht und dem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt im Datenschutzrecht besteht also darin dass es bei der Kontrollerlaubnis um die Kontrolle durch die Verwaltung und beim Verbot mit Erlaubnisvorbehalt um die Kontrolle durch den Gesetzgeber geht Eine eigenstandige Bedeutung des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt im Datenschutzrecht ergibt sich zudem daraus dass das die DSGVO nicht nur Fragen des offentlich rechtlichen Verwaltungsrechtes also die Beziehung Burger Staat betreffen sondern gemass Art 2 DSGVO auch das Privatrecht also die Beziehung von Burgern untereinander betrifft 8 In privatrechtlicher Hinsicht bedeutet das datenschutzrechtliche Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt aber eine partielle Abkehr vom dort geltenden Grundsatz der Privatautonomie Wahrend also im gesamten Privatrecht der Grundsatz gilt dass jeder Burger tun darf was nicht verboten ist gilt im privatrechtlichen Datenschutzrecht die Besonderheit dass jeder Burger nur tun darf was erlaubt ist Europarechtlicher Hintergrund Bearbeiten1995 2018 Bearbeiten Das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt geht ursprunglich auf das deutsche Datenschutzrecht zuruck Seit 1995 war es durch Artikel 7 der Richtlinie 95 46 EG Datenschutzrichtlinie fur den gesamten Rechtsraum der Europaischen Union kodifiziert worden 9 Artikel 7 lautete Die Mitgliedstaaten sehen vor dass die Verarbeitung personenbezogener Daten lediglich erfolgen darf wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfullt ist a Die betroffene Person hat ohne jeden Zweifel ihre Einwilligung gegeben b die Verarbeitung ist erforderlich fur die Erfullung eines Vertrags dessen Vertragspartei die betroffene Person ist oder fur die Durchfuhrung vorvertraglicher Massnahmen die auf Antrag der betroffenen Person erfolgen c die Verarbeitung ist fur die Erfullung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich der der fur die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt d die Verarbeitung ist erforderlich fur die Wahrung lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person e die Verarbeitung ist erforderlich fur die Wahrnehmung einer Aufgabe die im offentlichen Interesse liegt oder in Ausubung offentlicher Gewalt erfolgt und dem fur die Verarbeitung Verantwortlichen oder dem Dritten dem die Daten ubermittelt werden ubertragen wurde f die Verarbeitung ist erforderlich zur Verwirklichung des berechtigten Interesses das von dem fur die Verarbeitung Verantwortlichen oder von dem bzw den Dritten wahrgenommen wird denen die Daten ubermittelt werden sofern nicht das Interesse oder die Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person die gemass Artikel 1 Absatz 1 geschutzt sind uberwiesen Die indizierte Rechtswidrigkeit ergab sich insbesondere aus der Formulierung des Artikel 7 und hier aus dem Wort lediglich Umsetzung in Deutschland Bearbeiten Das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt war in 4 Absatz 1 BDSG niedergelegt 10 der lautete Die Erhebung Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulassig soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat Die indizierte Rechtswidrigkeit ergab sich aus der Formulierung des 4 Absatz 1 BDSG und hier aus dem Wort nur Umsetzung in Osterreich Bearbeiten In Osterreich folgte das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt aus der Formulierung der 7 Abs 1 8 9 DSG 11 Seit 2018 Bearbeiten Seit dem 25 Mai 2018 gilt die Datenschutz Grundverordnung Verordnung EU 2016 679 als in jedem Mitgliedsland der EU direkt anwendbares Recht Die alte Datenschutzrichtlinie ist ausser Kraft getreten das BDSG enthalt jetzt nur noch erganzende Regelungen Das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt ist nun in Artikel 6 DSGVO festgelegt 1 Die Verarbeitung ist nur rechtmassig wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfullt ist a Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten fur einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben b die Verarbeitung ist fur die Erfullung eines Vertrags dessen Vertragspartei die betroffene Person ist oder zur Durchfuhrung vorvertraglicher Massnahmen erforderlich die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen c die Verarbeitung ist zur Erfullung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich der der Verantwortliche unterliegt d die Verarbeitung ist erforderlich um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen naturlichen Person zu schutzen e die Verarbeitung ist fur die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich die im offentlichen Interesse liegt oder in Ausubung offentlicher Gewalt erfolgt die dem Verantwortlichen ubertragen wurde f die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person die den Schutz personenbezogener Daten erfordern uberwiegen insbesondere dann wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt Unterabsatz 1 Buchstabe f gilt nicht fur die von Behorden in Erfullung ihrer Aufgaben vorgenommene Verarbeitung Rechtslage in der Schweiz BearbeitenNach schweizerischem Datenschutzrecht gilt im Gegensatz zum Europaischen Recht kein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt sondern im Gegenteil eine Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt Nach Art 12 des schweizerischen Datenschutzgesetzes ist eine Datenbearbeitung grundsatzlich zulassig sofern die datenschutzrechtlichen Bearbeitungsgrundsatze Art 4 Art 5 und Art 7 eingehalten werden Nur wenn diese Grundsatze verletzt werden z B bei einer Datenbeschaffung die oder deren Zweck fur die betroffene Person nicht erkennbar ist ist die Datenbearbeitung rechtfertigungsbedurftig wobei als Rechtfertigungsgrunde die Einwilligung der betroffenen Personen eine gesetzliche Erlaubnis oder ein uberwiegendes offentliches oder privates Interesse in Betracht kommen Art 13 Literatur BearbeitenStephan Gartner Harte Negativmerkmale auf dem Prufstand des Datenschutzrechts Ein Rechtsvergleich zwischen deutschem englischem und osterreichischem Recht Verlag Dr Kovac Hamburg 2011 ISBN 978 3 8300 5418 4 Einzelnachweise Bearbeiten Einfuhrung in das Datenschutzrecht Datenschutz und Informationsfreiheit in europaischer Sicht von Marie Theres Tinnefeld Eugen Ehmann Rainer W Gerling 4 vollig neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2005 R Oldenbourg Verlag Munchen Wien S 315 BDSG Bundesdatenschutzgesetz Kommentar von Peter Gola und Rudolf Schomerus unter Mitarbeit von Christoph Klug 9 uberarbeitete und erganzte Auflage Verlag C H Beck Munchen 2007 4 Rn 3 BVerfGE 65 1 sog Volkszahlungsurteil 1983 BVerfG NJW 1988 959 961 red Leitsatz und Grunde vgl Spindler Nink in Spindler Schuster Recht der elektronischen Medien 1 Auflage 2008 4 BDSG Rn 4 BGHZ 87 393 399 f NJW 1983 2499 BGH DB 1990 1081 1082 vgl auch Foerste in Musielak ZPO 7 Auflage 2009 286 Rn 36 Rechtsprechungsnachweise BGH NJW 1984 NJW Jahr 1984 S 436 OLG Frankfurt M NJW RR 2008 NJW RR Jahr 2008 S 1228 Schrifttumsnachweise Schimansky Bunte Lwowski Bankrechts Handbuch 3 Auflage 2007 41 Rn 15 Zur Frage der Anwendbarkeit des BDSG auf nicht offentliche Stellen vgl BDSG Bundesdatenschutzgesetz Kommentar von Peter Gola und Rudolf Schomerus unter Mitarbeit von Christoph Klug 9 uberarbeitete und erganzte Auflage Verlag C H Beck Munchen 2007 27 Rn 1 ff EG Datenschutzrichtlinie Kurzkommentar von Eugen Ehmann Marcus Helfrich Koln O Schmidt 1999 Artikel 7 Rn 6 BDSG Bundesdatenschutzgesetz Kommentar von Peter Gola und Rudolf Schomerus unter Mitarbeit von Christoph Klug 9 uberarbeitete und erganzte Auflage Verlag C H Beck Munchen 2007 4 Rn 3 Stephan Gartner Harte Negativmerkmale auf dem Prufstand des Datenschutzrechts Ein Rechtsvergleich zwischen deutschem englischem und osterreichischem Recht Verlag Dr Kovac Hamburg 2011 S 330Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verbot mit Erlaubnisvorbehalt Datenschutz amp oldid 229444615