www.wikidata.de-de.nina.az
Ein Wahlbeamter ist ein leitender Beamter einer Gemeinde Stadt eines Landkreises oder sonstigen Korperschaft Anstalt oder Stiftung des offentlichen Rechts der durch Wahl berufen wird Inhaltsverzeichnis 1 Stellung und Wahl 2 Aufgaben 3 Beamtenrechtliche Stellung 4 LiteraturStellung und Wahl BearbeitenZu den kommunalen Wahlbeamten zahlen Landrate Oberburgermeister und Burgermeister sowie Beigeordnete und Kreisrate Eine Sonderrolle nimmt der hauptamtliche Amtsdirektor ein da er zwar wie ein kommunaler Wahlbeamter behandelt wird im engeren Sinne aber keiner ist weil die Amter keine kommunalen Gebietskorperschaften sind In Bayern gibt es daruber hinaus das Institut des berufsmassigen Stadtrats zur Unterscheidung von den ehrenamtlichen Mitgliedern des Wahlgremiums Kommunale Wahlbeamte die Leiter einer Gebietskorperschaft werden sollen werden auf Zeit und je nach Landesrecht unmittelbar vom Volk oder von den zustandigen Vertretungskorperschaften Gemeinderat Kreistag gewahlt Die kommunalen Wahlbeamten die Dezernate leiten sollen Beigeordnete berufsmassige Stadtrate werden immer von der Vertretungskorperschaft gewahlt Aufgaben BearbeitenLandrate und Ober Burgermeister sind die Leiter der gesamten Verwaltung ihrer Gebietskorperschaft Die Dezernenten leiten einzelne Dezernate dieser Verwaltungen In den Selbstverwaltungsangelegenheiten der Kommunen liegt die praktische Funktion der kommunalen Wahlbeamten darin eine Schnittstelle zwischen der Arbeit der Verwaltung und den Entscheidungen der Kommunalpolitik Kreistag Stadtvertretung Gemeinderat zu bilden Als Leiter der Verwaltung oder eines Dezernats bereiten sie die Beschlusse der Vertretungskorperschaft vor und sorgen fur die Ausfuhrung der Beschlusse durch die Verwaltung Sie nehmen an den Sitzungen der Vertretungskorperschaft und ihrer Ausschusse mit Rederecht teil Den sogenannten ubertragenen Wirkungskreis verwalten die Wahlbeamten ohne rechtlich verbindliche Vorgaben des Kreistags der Stadtvertretung oder des Gemeinderats Es ist jedoch ublich die Stadtvertreter oder den Gemeinderat und ihre Ausschusse uber wichtige Vorhaben der Verwaltung im Bereich des ubertragenen Wirkungskreises zu informieren Beamtenrechtliche Stellung BearbeitenDie rechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere des kommunalen Wahlbeamtentums sind umstritten da sie sowohl beamtenrechtlichen als auch kommunalrechtlichen Regelungen unterliegen Insbesondere die Frage ob Art 33 Abs 2 GG und damit die Konkurrentenklage auch auf kommunale Wahlbeamte Anwendung findet ist umstritten Nach herrschender Literaturmeinung verdrangt der Wahlakt das verfassungsrechtliche Prinzip der Bestenauslese nach dem Leistungsprinzip in der Rechtsprechung wird vereinzelt ein Bewerberverfahrensanspruch anerkannt der immerhin die rechtliche Prufung der Verfahrensvorschriften bei Ausschreibung und Vorauswahl erlaubt Nach ihrer Ernennung unterliegen die Wahlbeamten den jeweiligen Beamtengesetzen Literatur BearbeitenAusgepragtes Beispiel bayerisches Gesetz uber Kommunale Wahlbeamte BAY Normdaten Sachbegriff GND 4188908 3 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Wahlbeamter amp oldid 223282816