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Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer grundsatzlichen Uberarbeitung Naheres sollte auf der Diskussionsseite angegeben sein Bitte hilf mit ihn zu verbessern und entferne anschliessend diese Markierung Beigeordnete sind in den meisten Landern Deutschlands nach den jeweiligen Gemeindeordnungen als haupt oder ehrenamtliche Wahlbeamte dem Burgermeister beigeordnet Abteilungsleiter der Geschaftsstellen kommunaler Spitzenverbande werden auch als Beigeordnete bezeichnet Inhaltsverzeichnis 1 Begriff 2 Rechtsstellung in den unterschiedlichen Kommunalverfassungen 3 Wahl 4 Funktion 5 Voraussetzungen 6 Anzahl und Besoldung 7 Andere Arten von Beigeordneten 8 EinzelnachweiseBegriff BearbeitenErster Beigeordneter ist der Stellvertreter des Burgermeisters Nach verschiedenen Landkreisordnungen gibt es entsprechend Kreisbeigeordnete sowie den Ersten Kreisbeigeordneten als den Stellvertreter des Landrats In hessischen Stadten wird der Erste Beigeordnete als Erster Stadtrat bezeichnet Ublich sind auch die Amtsbezeichnungen Senator in den Hansestadten Mecklenburg Vorpommerns und in Lubeck Burgermeister z B in Baden Wurttemberg als Bauburgermeister Sozialburgermeister usw wenn der Leiter der Verwaltung die Amtsbezeichnung Oberburgermeister fuhrt Stadtrat in Niedersachsen und auf Bezirksebene in Berlin und berufsmassiger Stadtrat in Bayern In Niedersachsen fuhren die ehrenamtlichen Ratsmitglieder in Stadten und Gemeinden die dem Hauptausschuss angehoren die Bezeichnung Beigeordnete 1 Sie haben damit einen anderen Status als die Wahlbeamten die in anderen Bundeslandern als Beigeordnete bezeichnet werden z B Stadtkammerer Stadtbaurat usw Historisch ist auch die Bezeichnung Kreisdeputierter fur die Beigeordneten in Gebrauch gewesen so in Preussen siehe preussische Kreisordnung von 1872 und spater in Rheinland Pfalz Rechtsstellung in den unterschiedlichen Kommunalverfassungen BearbeitenDie Rechtsstellung und Zustandigkeit der Beigeordneten unterscheidet sich zwischen den Bundeslandern erheblich Sie sind nach den Kommunalverfassungsgesetzen Rats Magistrats und der Burgermeisterverfassung der Flachenstaaten in Deutschland Stellvertreter des Burgermeisters ausgenommen hiervon ist Bayern denen ein eigener Geschaftsbereich Dezernat zugewiesen ist In den meisten Landern in Deutschland unterstehen die Beigeordneten unmittelbar dem Burgermeister sie vertreten ihn in ihrem Dezernat Hauptamtliche Beigeordnete sind kommunale Wahlbeamte Sie werden von den Kreistagen oder Gemeinderaten gewahlt In der Deutschen Gemeindeordnung von 1935 hiess es in 34 Abs 1 Dem Burgermeister stehen Beigeordnete als Stellvertreter zur Seite Ihre Zahl bestimmt die Hauptsatzung 2 Das Rechtsinstitut des Beigeordneten wurde damit einheitlich und zum Teil erstmals in den deutschen Landern eingefuhrt Anders ist dies in Hessen und in Bremerhaven nach der dort geltenden unechten Magistratsverfassung Hier bilden die Beigeordneten gemeinsam mit dem Burgermeister den Gemeindevorstand ein Kollegialorgan das nur noch in den Stadten die Bezeichnung Magistrat fuhrt und in den Kreisen gemeinsam mit dem Landrat den Kreisausschuss Sie sind nicht wie nach dem Gewaltenteilungsmodell in Staaten Teil einer kommunalen Regierung sondern sie erfullen die Aufgaben der laufenden Verwaltung In Hessen und Bremerhaven konnen hauptamtliche und mussen ehrenamtliche Beigeordnete dem Gemeindevorstand angehoren wobei Zahl der ehrenamtlichen Mitglieder des Magistrats die der hauptamtlichen ubersteigen muss Ehrenamtlichen wie hauptamtlichen Beigeordneten konnen Geschaftsbereiche der Verwaltung sogenannte Dezernate zugewiesen werden Wahrend die Leitung von Dezernaten in den grosseren Stadten wie Frankfurt am Main Darmstadt oder Wiesbaden in den vergangenen Jahrzehnten nur selten durch ehrenamtliche Dezernenten erfolgte ist dies in kleineren hessischen Kommunen verbreitet In Bremerhaven sind derzeit alle Mitglieder des Magistrats damit auch die vier ehrenamtlichen Mitglieder fur einen Geschaftsbereich verantwortlich Dezernent oder Dezernentin ist weder in der hessischen Gemeindeordnung noch in der Verfassung der Stadt Bremerhaven ein genutzter Begriff oder Titel Die Geschaftsverteilung ist in hessischen Gemeinden das Recht der gewahlten Ober Burgermeisterin oder des gewahlten Ober burgermeisters In Bremerhaven berat und entscheidet der gesamte Magistrat als Kollegialorgan uber die Geschaftsverteilung 3 Wahl BearbeitenBei Gemeinden und Gemeindeverbanden z B Verbandsgemeinden Landkreise mit ehrenamtlichen Beigeordneten werden diese von der direkt gewahlten Volksvertretung Bezeichnung in den einzelnen Landern verschieden fur die Wahlzeit des wahlenden Organs gewahlt 4 Hauptamtliche Beigeordnete konnen je nach Landesrecht fur bis zu acht Jahre gewahlt werden Eine Wahl oder Wiederwahl von Beigeordneten darf erst sechs Monate vor Freiwerden der Stelle durchgefuhrt werden und muss offentlich ausgeschrieben werden wobei dies bei der Wiederwahl nicht notig ist Die Beigeordneten in Nordrhein Westfalen sind verpflichtet wenn kein wichtiger Grund zur Ablehnung vorliegt eine erste und zweite Wiederwahl anzunehmen Bei einer Ablehnung der Wiederwahl ohne wichtigen Grund wird der Beigeordnete mit Ablauf seiner Amtszeit entlassen 5 Funktion BearbeitenDer Erste Beigeordnete ist im Verhinderungsfall der allgemeine Vertreter des Burgermeisters 6 oder Landrats Beigeordnete sind fur den Teilbereich der Verwaltung Geschaftskreis zustandig der ihnen vom Burgermeister ubertragen worden ist Die weiteren hauptamtlichen Beigeordneten leiten als standige Vertreter des Burgermeisters ihr Dezernat selbstandig Der Burgermeister kann jedoch im Einzelfall Weisungen erteilen Im Gegenzug zu diesem Weisungsrecht des Burgermeisters haben die Beigeordneten innerhalb ihres Geschaftsbereichs ein Rederecht in der Stadtvertretung das vom Burgermeister nicht beschnitten werden darf Wenn in der Hauptsatzung festgelegt wurde dass ein einzelner Beigeordneter in der Regel der Erste Beigeordnete als allgemeiner Vertreter des Burgermeisters oder Landrats hauptamtlich tatig wird so wird ihm als Dezernent ein Dezernat der Gemeindeverwaltung bzw der Kreisverwaltung zugewiesen Der fur das Finanzwesen der Kommune zustandige Dezernent wird traditionell als Kammerer bezeichnet Voraussetzungen BearbeitenDie Beigeordneten mussen die erforderlichen Voraussetzungen und ausreichende Erfahrung fur das Amt besitzen In einzelnen Landern wird dies noch spezifiziert In kreisfreien und grossen kreisangehorigen Stadten Nordrhein Westfalens muss mindestens einer der Beigeordneten die Befahigung zum Richteramt oder zum hoheren Verwaltungsdienst haben In den ubrigen Gemeinden Nordrhein Westfalens muss mindestens ein Beigeordneter die Befahigung fur die Laufbahn des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes besitzen Keine derartigen Voraussetzungen gibt es u a in Baden Wurttemberg Bayern Hessen Thuringen und Sachsen Hier ist z T die Muss Vorschrift eine Soll Vorschrift Anzahl und Besoldung BearbeitenDie Anzahl Beigeordneter hangt in einigen Landern von der Grosse der Kommune ab oder wird durch gesetzliche Vorschriften bestimmt Sofern es keine Obergrenzen durch Gesetze des jeweiligen Landes gibt wird die Zahl in der Hauptsatzung festgelegt Die Besoldung hauptamtlicher Beigeordneter ist oft gestaffelt und zwar nach der jeweiligen Einwohnerzahl der Gemeinde und wird durch die jeweiligen Besoldungsgesetze geregelt Wahrend in kleinen Gemeinden schon Beamte des gehobenen Dienstes diese Funktion bekleiden konnen sind in kreisfreien Stadten und Kreisen auch Besoldungen bis zur Besoldungsgruppe B 10 in Gemeinden mit uber 500 000 Einwohnern moglich In Hessen erhalten die ehrenamtlichen Beigeordneten im Gemeindevorstand oder Magistrat lediglich eine Aufwandsentschadigung je nach den Bestimmungen der Entschadigungssatzung haufig nur ein Sitzungsgeld Andere Arten von Beigeordneten BearbeitenBeigeordnete gibt es auch bei kommunalen Spitzenverbanden wie z B dem Deutschen Stadtetag und dem Deutschen Stadte und Gemeindebund und in den jeweiligen Landern z B in Hessen der Hessische Stadte und Gemeindebund deren Dienstverhaltnisse sind aber nicht offentlich rechtlich geregelt Einzelnachweise Bearbeiten 74 Abs 1 Nr 2 Niedersachsisches Kommunalverfassungsgesetz NKomVG Deutsche Gemeindeordnung Text Friedrich Ebert Stiftung Hrsg Kommunalpolitik verstehen Fur ein besseres Politikverstandnis in Hessen Bonn 2015 In Hessen gilt fur die Ehrenamtlichen die Wahlzeit der Vertretungskorperschaft 39a Hessische Gemeindeordnung HGO Wahl und Amtszeit der Beigeordneten 71 GO NRW Wahl der Beigeordneten 47 Hessische Gemeindeordnung HGO Vertretung des BurgermeistersNormdaten Sachbegriff GND 4144367 6 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Beigeordneter amp oldid 234079580