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Die Preussische Kreisordnung von 1872 regelte die Organisation der preussischen Kreise neu Kreise des Deutschen Reichs am 1 Januar 1900 Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Inhalt 2 1 Rechtliche Stellung 2 2 Selbstverwaltung 2 3 Landrat 2 4 Kreisausschuss 2 5 Kreistag 3 Wissenswert 4 Quellen 5 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenNach Stocken der Stein Hardenbergischen Reformen waren die nach den Befreiungskriegen den einzelnen Provinzen gegebenen Kreisordnungen von 1823 bis 1825 schon ein Ergebnis der Reaktionszeit Auch das Versprechen einer zeitgemassen Neuregelung in Art 104 der sogenannten oktroyierten Verfassung von 1848 bzw in Art 105 der revidierten preussischen Verfassung von 1850 blieb noch lange unerfullt Vor allem der zahe Widerstand der durch die uberkommenen Regelungen begunstigten Kreise verzogerte eine Reform In den Kreisversammlungen hatten die Vertreter des adligen Grossgrundbesitzes ein zum Teil mehrfaches Ubergewicht gegen die Vertreter der Stadte und des platten Landes bauerlicher Grundbesitz was zunehmend als anachronistisch erkannt wurde Die burgerlichen Vertreter drangten seit Mitte der 1850er Jahre auf eine zeitgemasse Neuregelung der Kreis und Provinzialvertretungen Im Fruhjahr 1865 wurde von Wilhelm Adolf Lette und anderen im preussischen Landtag der Entwurf einer Kreisordnung eingebracht uber den zu verhandeln wegen der aussenpolitischen Lage die Regierung Bismarck zunachst ablehnte Um die Diskussion wieder anzustossen veroffentlichte Lette 1867 eine Denkschrift uber die Entwicklung der Reformuberlegungen 1 Nach dem Vorschlag Lette s sollten unterschiedliche Regelungen fur die Kreisvertretungen in den ostlichen und den westlichen Provinzen getroffen werden Dass die preussischen Regierung unter der Leitung Bismarcks dieser Regelung zuneigte zeigt die fur die Herzogtumer Schleswig und Holstein am 22 September 1867 erlassene Verordnung betreffend die Organisation der Kreis und Distriktsbehorden sowie die Kreisvertretung in der Provinz Schleswig Holstein 17 bestimmt dass die Stimmenzahl der Besitzer grosserer Guter nicht mehr als ein Drittel in einigen Kreisen allerdings auch noch nicht mehr als die Halfte der Gesamtzahl der Kreistagsmitglieder ausmachen solle Nach langen und schwierigen Verhandlungen gelang schliesslich eine weitgehend an freisinnigen Vorstellungen orientierte Neufassung der Kreisordnung zunachst fur funf der sechs ostlichen Provinzen der Monarchie als Gesetz vom 13 Dezember 1872 am 23 Dezember verkundet Die neue Kreisordnung trat am 1 Januar 1874 in Kraft und bildete in der Folgezeit auch die Basis fur eine neue Provinzialordnung Das Gesetz erstreckte sich also zunachst auf die Provinzen Preussen Brandenburg mit Berlin Pommern Schlesien und Sachsen mit der Massgabe dass es durch konigliche Verordnung in der Provinz Posen oder Teilen davon in Kraft gesetzt werden konnte Inhalt BearbeitenRechtliche Stellung Bearbeiten Jeder Kreis bildete einen Kommunalverband zur Selbstverwaltung seiner Angelegenheiten mit den Rechten einer Korporation Stadte mit mindestens 25 000 Einwohnern durften einen Stadtkreis fur sich bilden Glieder des Kreises waren die Stadte soweit sie nicht eigene Stadtkreise bildeten und die Amtsbezirke Diese wiederum umfassten mehrere Landgemeinden Fur den Bereich eines selbstandigen Gutsbezirks war dessen Besitzer oder ein von ihm bestellter Vertreter Ortsobrigkeit Ihm oblagen die Pflichten und Leistungen die auch den Landgemeinden oblagen Selbstverwaltung Bearbeiten Jeder Kreis war im Rahmen seiner Selbstverwaltung befugt Anordnungen und Reglements zu erlassen Die kreisangehorigen Gemeinden mussten eine Kreisumlage durch Zuschlage zu den direkten Staatsteuern insbesondere zur Klassen und Einkommensteuer erbringen Kreisangehorige waren verpflichtet Ehrenamter anzunehmen Landrat Bearbeiten An der Spitze der Verwaltung stand der auf Vorschlag des Kreistags vom Konig ernannte Landrat Er hatte eine Doppelfunktion als Chef der Selbstverwaltung und als Organ der Staatsregierung Zugleich war er Vorsitzender des Kreistags und Kreisausschusses Ihm war ein Kreissekretar zugeteilt und zwei gewahlte Kreisdeputierte Letztere vertraten ihn Bei kurzzeitiger Verhinderung konnte das auch der Kreissekretar Kreisausschuss Bearbeiten Ein vom Kreistag gewahlter Kreisausschuss von sechs Mitgliedern stand dem Landrat in der Verwaltung der Kreisangelegenheiten und Wahrnehmung der Geschafte der allgemeinen Landesverwaltung zur Seite Kreistag Bearbeiten Der Kreistag bestand aus mindestens 25 Mitgliedern Er musste mindestens zweimal im Jahr zusammentreten Gewahlt wurde er nach einem Proporzsystem bei dem die Einwohner der Stadtgemeinden nach ihrem Bevolkerungsanteil am Kreis bis zur Halfte der Mitglieder wahlten wahrend die ubrigen Mitglieder gleichmassig zum einen von den Einwohnern der Landgemeinden zum anderen von den landlichen Grundbesitzern gewahlt wurden die mindestens 150 bis 450 Mark staatlicher Grund und Gebaudesteuer abfuhrten Es handelte sich um indirekte Wahlen durch Wahlmanner Die Legislaturperiode betrug sechs Jahre Wissenswert BearbeitenIm Grossherzogtum Hessen wurde 1874 eine Kreisordnung in Kraft gesetzt die sich nach dem Modell der Preussischen Kreisordnung von 1872 richtete 2 Quellen BearbeitenKreisordnung fur die Provinzen Preussen Brandenburg Pommern Posen Schlesien und Sachsen vom 13 Dezember 1872 In Gesetz Sammlung fur die Koniglich Preussischen Staaten Nr 41 vom 23 Dezember 1872 S 661 714 Einzelnachweise Bearbeiten Dr Lette Zur Reform der Kreisordnung und der landlichen Polizeiverfassung Berlin 1867 Gesetz betreffend die innere Verwaltung und Vertretung der Kreise und der Provinzen vom 12 Juni 1874 In Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr 29 vom 16 Juni 1874 S 251 295 Eckhart G Franz Einleitung In Georg Ruppel und Karin Muller Historisches Ortsverzeichnis fur das Gebiet des ehem Grossherzogtums und Volksstaats Hessen mit Nachweis der Kreis und Gerichtszugehorigkeit von 1820 bis zu den Veranderungen im Zuge der kommunalen Gebietsreform Darmstadter Archivschriften 2 Historischer Verein fur Hessen Darmstadt 1976 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kreisordnung Preussen amp oldid 222277905