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Gutsbezirke in Osterreich historisch Gutsgebiet waren den Landgemeinden vergleichbare kommunale Einheiten Im Gutsbezirk gab es jedoch keine Gemeindevertretung Vielmehr wurden sie vom jeweiligen Gutsbesitzer verwaltet 1 Alle offentlichen Rechte und Pflichten trafen sich daher in seiner oder ihrer Person So genannte Gutsbezirke gibt es heute noch in etlichen Landern der Bundesrepublik Deutschland meist sind es unbewohnte grosse Staatswaldungen Truppenubungsplatze o A Amtlich heissen sie haufig jedoch gemeindefreie Gebiete Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1 1 Preussen 1 1 1 19 Jahrhundert 1 1 2 Die Auflosung der Gutsbezirke 1928 bis 1930 1 2 Konigreich Sachsen 1 3 Die Verordnung uber die Gutsbezirke und gemeindefreien Grundstucke von 1938 1 3 1 Umwandlung bestehender Gutsbezirke 1 3 2 Preussen 1 3 3 Ausserpreussisches Reichsgebiet 1 3 4 Generalgouvernement 2 Heutige Rechtslage in Deutschland 3 Gutsgebiet in der osterreichisch ungarischen Monarchie und im heutigen Osterreich 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenIm landwirtschaftlich gepragten Raum Nord und vor allem Ostdeutschlands bestanden auf dem Territorium Preussens und Mecklenburgs bis in die erste Halfte des 20 Jahrhunderts mehr als 10 000 Gutsbezirke Meist waren sie in Ostelbien gelegen aber auch Schleswig Holstein dort als Nachfolger des Adligen Gutes wies eine bedeutende Anzahl auf 1928 29 kam es zur Auflosung der meisten Gutsbezirke in Preussen Die kommunale Struktur des Landes war fruher gepragt von dem Dualismus zwischen Einzelhofen Dorfern oder Dorfanteilen auf denen der Adel seinen Sitz hatte Ritterguter selbstandige Gutsbezirke und Dorfern in denen freie Bauern auf eigener Feldmark zusammenwohnten Der herrschaftliche Grundbesitz des Rittergutes beruhte auf der Wehrverfassung und dem Lehnswesen der altdeutschen Staaten Danach wurden als Ritterguter die Landguter bezeichnet deren Besitzer dem Landesherren zur Leistung von Ritterdiensten verpflichtet waren Die Ritterburtigkeit stand fast ausschliesslich dem Adel zu Dieser leistete Kriegsdienst der Bauer zahlte Steuern Im Ubrigen war auch der Landesherr teilweise als bauerlicher Grundbesitzer tatig indem er Staatsguter die Domanen bewirtschaften liess Auch diese waren als Gutsbezirke organisiert Auch Stadte konnten als Eigentumer von Gutsbezirken auftreten Diese Gutsbezirken umfassten den direkten stadtischen Besitz in ihren Kammereidorfern Zur besonderen Geschichte in Schleswig Holstein siehe Adliges Gut Preussen Bearbeiten In den als Altpreussen 2 bezeichneten preussischen Provinzen Brandenburg Sachsen Ostpreussen Westpreussen Pommern und Schlesien stellte der Gutsbezirk einen raumlich abgegrenzten Teil des Landes dar dessen Gebiet und Bewohner der obrigkeitlichen Gewalt eines Gutsherrn unterworfen war 19 Jahrhundert Bearbeiten Der Begriff des Gutsbezirks tauchte erstmals im preussischen Gesetz uber die Armenpflege von 1842 auf Historisch bildete sich der preussische Gutsbezirk heraus nachdem infolge der Bauernbefreiung und der Abschaffung der Erbuntertanigkeit das Obereigentum des Gutsherrn am Bauernland und dem gutsherrlichen Vorwerkland zur bauerlichen Feldmark und damit zur bauerlichen Gemeinde gelangte Zuvor kannte das Allgemeine Landrecht lediglich Dorfgemeinden und uber diesen stehende Gutsherrschaften Ab 1870 trat die bauerliche Gemeinde in den preussischen Ostprovinzen rechtlich neben den Gutsbezirk der ein selbstandiges kommunales Gebilde darstellte ohne jedoch anders als die Gemeinde eine Korperschaft des offentlichen Rechts zu sein In den Rechten und Pflichten war der Gutsbezirk der Gemeinde allerdings nach den Bestimmungen der preussischen Landgemeindeordnung gleichgestellt Nach der preussischen Kreisordnung von 1872 KrO konnten die Gutsbezirke selbstandige Amtsbezirke bilden 48 Nr 2 KrO die grosseren Gutsbezirke zu denen auch juristische Personen zahlten bildeten einen eigenen Wahlverband fur den Kreistag 85 Buchst a KrO Die ubrigen Gutsbezirke bildeten einen Wahlverband mit den Gemeinden 98 KrO wobei die Vertretung durch den Gutsbesitzer und nicht durch einen gewahlten Vertreter erfolgte Der Gutsbesitzer war als Gutsvorsteher vom Landrat zu bestatigen Er konnte seine Aufgaben an einen Stellvertreter ubertragen als Stellvertreter konnte auch der Vorsteher einer benachbarten Gemeinde bestimmt werden Die Bestellung eines Stellvertreters war zwingend erforderlich wenn Gutseigentumer eine unverheiratete oder verwitwete Frau war das Gut im Eigentum einer juristischen Person stand die elterliche Gewalt uber den Gutsbesitzer seiner Mutter zustand oder wenn Vormund oder Pfleger des Besitzers eine Frau war Trager der gegenuber dem preussischen Staat bestehenden Rechte und Pflichten war mit Ausnahme des Schulwesens der Gutsherr Bis zum Inkrafttreten der Kreisordnung von 1872 hatte er insbesondere die Polizeigewalt inne die gutsherrliche Gerichtsbarkeit wurde durch Verordnung vom 2 Januar 1849 abgeschafft Gutsbezirke konnten soweit sie diesen Status nicht bereits vor der Bauernbefreiung besassen in den altpreussischen Provinzen vom Konig zum Rittergut erhoben werden In Hannover konnte seit 1874 der Oberprasident Ritterguter bilden und aufheben Neben den privaten Gutsbezirken bestanden fiskalische Gutsbezirke Domanen Die Auflosung der Gutsbezirke 1928 bis 1930 Bearbeiten Am 1 Januar 1928 bestanden in Preussen 11 894 selbstandige Gutsbezirke neben etwa 1000 Stadt und 29 000 Landgemeinden Um allen Einwohnern des preussischen Staates die Moglichkeit einer Vertretung ihrer Interessen auf kommunaler Ebene zu ermoglichen schrieb das preussische Gesetz uber die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27 Dezember 1927 in seinem 11 grundsatzlich die Aufhebung der Gutsbezirke vor Ab 30 September 1928 und zu spateren Stichtagen wurden danach zum grossten Teil alle Gutsbezirke aufgelost Auf Grund von Vorschlagen der Landrate wurden sie benachbarten Landgemeinden eingegliedert oder selbst in Landgemeinden umgewandelt Am 1 August 1930 gab es aufgrund dieser Reform nur noch 275 Gutsbezirke die meisten waren grosse Forstgutsbezirke Grossere Forst und Wasserflachen blieben aber weiterhin als Gutsbezirke ausserhalb der normalen Kommunalstruktur da sich in ihnen ein Gemeindeleben nicht entfalten konnte zum Beispiel Gutsbezirk Usedom Wolliner Haffanteil Kreis Usedom Wollin Gutsbezirk Ramucker Heide Anteil Kreis Allenstein Forst Landkreis Allenstein Konigreich Sachsen Bearbeiten In Sachsen 3 wurden Gutsbezirke nach der Eingliederung in das Deutsche Reich 1866 1871 geschaffen so z B fur den Kasernenkomplex Dresden Neustadt Sie sind nach 1918 und erneut 1945 weggefallen Sie bestanden als besondere Selbstverwaltungskorperschaften Nach 82 der sachsischen Reichslandgemeindeordnung RLGO zahlten die koniglichen Schlosser die bisher keiner Gemeinde angehorigen Staats und Privatwalder Kammer und Ritterguter sowie den Rittergutern gleichgestellte Guter als Gutsbezirke Anfang des Jahres 1910 bestanden in Sachsen 1218 Gutsbezirke Die Gutsbezirke wurden durch den Gutseigentumer vertreten seine Stellung entsprach der einer Gemeindevertretung Sofern er nicht auf seinem Gut anwesend war hatte er einen Stellvertreter zu bestimmen Die Verordnung uber die Gutsbezirke und gemeindefreien Grundstucke von 1938 Bearbeiten Mit der Einfuhrung der reichseinheitlichen Deutschen Gemeindeordnung vom 30 Januar 1935 und der Wiederaufrustung ergab sich die Moglichkeit im gesamten deutschen Reich eine einheitliche Regelung uber die Gebiete zu treffen in denen sich bedingt durch die Wehrmacht kein Gemeindeleben entfalten konnte Das waren im Wesentlichen die Truppenubungsplatze Umwandlung bestehender Gutsbezirke Bearbeiten Die im Land Preussen einschliesslich der 1939 annektierten Gebiete bestehenden Truppenubungsplatze wurden nach und nach in Gutsbezirke nach Reichsrecht umgewandelt Preussen Bearbeiten Rheinprovinz Luftwaffengutsbezirk Ahrbruck im Landkreis Ahrweiler zum 1 April 1942 annektiertes polnisches Gebiet der Provinz Oberschlesien zugeordnet Luftwaffengutsbezirk Udetfeld siehe Flughafen Katowice Geschichte im Landkreis Warthenau vorbereitet aber nicht mehr durchgefuhrt annektiertes polnische Gebiet der Provinz Ostpreussen zugeordnet Heeresgutsbezirk Mielau Truppenubungsplatz Nord in den Landkreisen Mielau Praschnitz und Zichenau zum 1 Juli 1943 Ausserpreussisches Reichsgebiet Bearbeiten Land Wurttemberg Heeresgutsbezirk Munsingen im Landkreis Munsingen zum 1 Oktober 1942 Reichsgau Wartheland im Landkreis Schieratz Heeresgutsbezirk Schieratz Truppenubungsplatz Schieratz in den Landkreisen Lask Schieratz und Welun zum 1 Juli 1944 Reichsgau Niederdonau im Landkreis Zwettl Heeresgutsbezirk Dollersheim Truppenubungsplatz zum 1 April 1941 Generalgouvernement Bearbeiten Distrikt Radom Heeresgutsbezirk Mitte Radom Truppenubungsplatz Mitte in der Kreishauptmannschaft Radom zum 1 Juli 1943 Heutige Rechtslage in Deutschland Bearbeiten Hauptartikel Gemeindefreies Gebiet In der Bundesrepublik Deutschland ist das Kommunalrecht wieder Landesrecht Heute werden noch einige gemeindefreie Gebiete in Deutschland als Gutsbezirke bezeichnet darunter Gutsbezirk Munsingen Landkreis Reutlingen Gutsbezirk Kaufunger Wald Werra Meissner Kreis Kaufunger Wald Gutsbezirk Reinhardswald Landkreis Kassel Gutsbezirk Spessart Main Kinzig Kreis Forstgutsbezirk Buchholz Kreis Segeberg Forstgutsbezirk Sachsenwald Kreis Herzogtum LauenburgGutsgebiet in der osterreichisch ungarischen Monarchie und im heutigen Osterreich BearbeitenIn den deutschen Erblandern der osterreichisch ungarischen Monarchie wurde ab der Revolutionen 1848 1849 die lokale Verwaltung vollig neu gestaltet und die noch weit verbreitete Grundherrschaft abgeschafft An ihre Stelle trat die als lokale Selbstverwaltungskorperschaft organisierte politische Gemeinde Im Jahr 1852 ruckten die Verfassungsgrundsatze 1851 52 von der ursprunglichen Konzeption dass jedes Grundstuck zu einer Gemeinde gehoren musse ab Stattdessen sahen sie vor dass der vormals herrschaftliche grosse Grundbesitz von dem Verbande der Ortsgemeinden ausgeschieden und als Gutsgebiet unmittelbar der Bezirksbehorde unterstellt werden kann Die Frage ob solche Gutsgebiete uberhaupt geschaffen werden blieb den jeweiligen Kronlandern uberlassen Von dieser Moglichkeit machten nur die Bukowina und Galizien Gebrauch 4 Damit gab es im heutigen Osterreich keine Gutsgebiete und auch sonst keine gemeindefreien Gebiete Heute bestimmt Art 116 Abs 1 dritter Satz B VG Jedes Grundstuck muss zu einer Gemeinde gehoren Literatur Bearbeitenin der Reihenfolge des Erscheinens Stephan Genzmer Entstehung und Rechtsverhaltnisse der Gutsbezirke in den 7 ostlichen Provinzen des Preussischen Staates dargestellt unter Berucksichtigung der Landgemeindeordnung vom 3 Juli 1891 Muller Berlin 1891 Theodor Korselt Die selbstandigen Gutsbezirke in Sachsen Meinhold Dresden 1919 Kurt Lessmann Die rechtliche Stellung der Gutsbezirke in Hannover und ihr Verhaltnis zu den altpreussischen Diss Universitat Gottingen 1927 Friedrich Steinberg Die Auflosung der Gutsbezirke Ihre Auswirkungen insbesondere die Auseinandersetzung in der Reihe Die Gemeindeverwaltung Handbuch fur Gemeindevorsteher und Burgermeister Landgemeinde Verlag Berlin 1929 Joachim Fritsche Die selbstandigen Gutsbezirke nach der sachsischen Gemeindeverfassung Risse Verlag Dresden 1933 Ulrich von Dassel Aufgeloste Gutsbezirke in der Auseinandersetzung Heymann Berlin 1934 Georg von Hobe Gelting Die rechtliche Stellung der adligen Guter und Gutsbezirke in Schleswig Holstein in der Zeit von 1805 bis 1928 Diss Universitat Kiel 1974 Weblinks BearbeitenVerwaltungsgliederung und kommunale Gebietsanderungen in Deutschland Gemeindeverzeichnis des deutschen Reichs um 1900 1910Einzelnachweise Bearbeiten Art Gutsherrschaft In Gerhard Kobler Lexikon der europaischen Rechtsgeschichte C H Beck Munchen 1997 ISBN 3 406 42796 0 Schmidt in Fleischmann Hrsg Worterbuch des Deutschen Staats und Verwaltungsrechts Band 2 Tubingen 1913 S 299ff Stichwort Gutsbezirke selbstandige A Preussen Seyffarth in Fleischmann Hrsg Worterbuch des Deutschen Staats und Verwaltungsrechts Band 2 Tubingen 1913 S 299ff Stichwort Gutsbezirke selbstandige B Sachsen Wilhelm Brauneder Vom neo standischen Staatselement zum lokalen Verwaltungssprengel Das osterreichische Gutsgebiet In Dorothea Mayer Maly Hrsg Aus Osterreichs Rechtsleben in Geschichte und Gegenwart Duncker amp Humblot Berlin 1981 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gutsbezirk amp oldid 237871060