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Das Gesetz uber den Auswartigen Dienst GAD gibt den Besonderheiten des Auswartigen Diensts der Bundesrepublik Deutschland eine gesetzliche Grundlage BasisdatenTitel Gesetz uber den Auswartigen DienstAbkurzung GADArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie VerwaltungsrechtFundstellennachweis 27 7Erlassen am 30 August 1990 BGBl I S 1842 Inkrafttreten am 1 Januar 1991Letzte Anderung durch Art 14 G vom 28 Juni 2021 BGBl I S 2250 2261 Inkrafttreten derletzten Anderung 1 August 2021 Art 18 G vom 28 Juni 2021 GESTA B116Weblink Text des GADBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Grundgedanke und Entstehung 2 Gliederung und Regelungen 2 1 Abschnitt 1 Aufgaben Stellung und Organisation des Auswartigen Dienstes 2 2 Abschnitt 2 Einsatz Arbeitsweise und Ausstattung des Auswartigen Dienstes 2 3 Abschnitt 3 Rechtsverhaltnisse der Angehorigen des Auswartigen Dienstes 2 4 Abschnitt 4 Rechte und Pflichten der Beamten 2 5 Abschnitt 5 Fursorge fur Familienangehorige 2 6 Abschnitt 6 Fursorge in Krisenfallen und bei aussergewohnlichen Belastungen 2 7 Abschnitt 7 Wohnungsfursorge und Umzuge 2 8 Abschnitt 8 Auslandsbezogene Leistungen 2 9 Abschnitt 9 Rechtsverhaltnisse der nichtentsandten Beschaftigten 2 10 Abschnitt 10 Schlussvorschriften 3 EinzelnachweiseGrundgedanke und Entstehung BearbeitenAngehorige des Auswartigen Diensts sind Beamte des Bundes Tarifangestellte und lokal beschaftigte Ortskrafte im Ausland Fur die Beamten gelten die allgemeinen beamtenrechtlichen Vorschriften der Bundes wie das Bundesbeamtengesetz BBG und die Bundesbesoldungsordnung BBesO Die Tarifangestellten unterliegen den allgemeinen tarifvertraglichen Regeln des Tarifvertrags fur den offentlichen Dienstes TVoD Ortskrafte werden nach jeweiligem Ortsrecht beschaftigt Nachdem bereits Anfang der 1970er Jahre eine Kommission uber die Reform des Auswartigen Dienstes dem Bundestag gegenuber Regelungsbedarf festgestellt hatte Herwarth Bericht erfolgten regelmassige Fortschrittsberichte die letztlich dazu fuhrten dass das Parlament die Bundesregierung mit Plenarentschliessung vom 24 November 1988 aufforderte einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen Das Auswartige Amt richtete daraufhin in seiner Zentralabteilung einen Arbeitsstab ein AS GAD dessen Aufgabe es war die Besonderheiten des Auswartigen Dienstes konkreter zu analysieren Dabei ging es um die tatsachlichen Unterschiede und Mehrbelastungen die sich aus dem Dienst im Ausland und der uber die gesamte Dienstzeit verpflichtende weltweite Versetzungsbereitschaft Rotation ergeben Ferner spielten gesellschaftliche Entwicklungen eine Rolle da von der Auslandstatigkeit und dem standigen Wohnsitzwechsel auch die Familien der Bediensteten betroffen sind Berufstatigkeit der Ehepartner Beschulung der Kinder u a Der vom Auswartigen Amt erarbeitete Entwurf des Gesetzes uber den Auswartigen Dienst wurde am 5 Januar 1990 in den Bundesrat und am 1 Marz 1990 in den Bundestag eingebracht 1 In der Begrundung wurde darauf hingewiesen dass fur viele der notwendigen Anpassungsmassnahmen und fur eine effiziente Verwaltung des Auswartigen Dienstes eine eigene gesetzliche Grundlage erforderlich ist Die an den Auswartigen Dienst gestellten Anforderungen seien weiter gewachsen Die Arbeits und Lebensverhaltnisse in vielen Landern seien schwieriger geworden An der Mehrzahl der Dienstorte wurden die Bediensteten und ihre Familien besonderen Gesundheitsrisiken und Gefahrdungen durch Krisen Konflikte und Versorgungsengpasse ausgesetzt Die Fursorge des Dienstherrn gebietet eine rechtliche klare Absicherung gegen die damit verbundenen Risiken und einen angemessenen Ausgleich der Nachteile Ferner wurde auf den verscharften Wettbewerb um die besten Nachwuchskrafte hingewiesen 2 Das Bundesministerium des Innern brachte gleichzeitig den Entwurf fur das Dienst und besoldungsrechtliche Begleitgesetz zum Gesetz uber den Auswartigen Dienst BGAD ein das das GAD in Einzelfragen die in die Zustandigkeit des Innenministeriums fallen erganzt Die Lesungen des Gesetzentwurfs und die Beratungen im Auswartigen Ausschuss fanden vom 16 Februar bis 22 Juni 1990 statt Die SPD Fraktion hatte bereits im Jahr 1981 einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht der 1990 gemeinsam mit dem Entwurf der Bundesregierung beraten wurde 3 Die Opposition warf der Regierung vor die nach wie vor bestehenden und in den Entwurfen zum GAD und zum BGAD zutage tretenden Differenzen in speziellen dienst und besoldungsrechtlichen Fragen der Auslandsbeamten zwischen Auswartige Amt und Innenministerium nicht gelost zu haben Im Entwurf der SPD waren der Ehepartnerzuschlag EPZ und die Begrenzung des Mieteigenanteils im Ausland wesentliche Punkte Der Gesetzentwurf der Opposition wurde in zweiter Lesung von den Koalitionsparteien abgelehnt Dem Abgeordneten Knabe Grune gelang es vor Abstimmung in letzter Minute einen dann einstimmig angenommenen Anderungsantrag mundlich einzubringen mit dem die Aufgabenbeschreibung des Auswartigen Dienst in Paragraph 1 erweitert wurde namlich 4 Er dient der Erhaltung der naturlichen Lebensgrundlagen der Erde und dem Schutze des kulturellen Erbes der Menschheit Das GAD wurde am 31 Mai 1990 in dritter Lesung vom Bundestag bei einer Enthaltung mit grosser Mehrheit angenommen 5 Den Bundesrat passierte es abschliessend am 22 Juni 1990 6 Das Gesetz wurde am 30 August 1990 durch Veroffentlichung im Bundesgesetzblatt verkundet und trat am 1 Januar 1991 in Kraft Gliederung und Regelungen BearbeitenAbschnitt 1 Aufgaben Stellung und Organisation des Auswartigen Dienstes Bearbeiten Anmerkungen 7 1 Aufgaben Hinweis auf Zustandigkeit des Auswartigen Diensts fur die auswartigen Angelegenheiten des Bundes Diese Zustandigkeit war vor Inkrafttreten des GAD lediglich in den 1950er Jahren in einem Schreiben von Bundeskanzler Adenauer an die neuen Herren Bundesminister erwahnt jedoch nie festgeschrieben worden Ferner Hinweis auf das Konsulargesetz 2 Auswartiger Dienst Waren bislang Auslandsvertretungen eigenstandige Behorden legt 2 die Einheitlichkeit von Auswartigem Amt Zentrale und den Auslandsvertretungen fest Auf dieser Grundlage sind personalwirtschaftliche Versetzungen nun Umsetzungen die u a nicht mehr der Zustimmungspflicht der Personalvertretung unterliegen 3 Auslandsvertretungen Festschreibung des Grundsatzes dass der Botschafter personlicher Vertreter des Bundesprasidenten bei dem Staatsoberhaupt des Empfangsstaats ist 4 Gemeinsame Auslandsvertretungen mit anderen Staaten Einseitige Ermoglichung der Abgabe hoheitlicher Aufgaben durch Errichtung gemeinsamer Auslandsvertretungen mit anderen Staaten Abschnitt 2 Einsatz Arbeitsweise und Ausstattung des Auswartigen Dienstes Bearbeiten 5 Personaleinsatz Rotationspflicht Einheitlicher Pensionierungstermin am 30 Juni eines jeden Jahres passend zum einheitlichen Versetzungstermin 6 Personalreserve Begrundung und Bildung einer stellenmassigen Personalreserve in allen Laufbahnen 7 Organisation und Ausstattung Moglichkeit der Anordnung besonderer Arbeitszeiten im Ausland Gewahrung einer Aufwandsentschadigung zur dienstlichen Kontaktpflege 8 Inspektion Uberprufung des zweckentsprechenden Einsatz von Personal und Sachmitteln sowie Beratung der Auslandsvertretungen in Fragen der Fuhrung und Zusammenarbeit 9 Kurierdienst und Auslands IT Festlegung der Zustandigkeit der IT Arbeitseinheiten des Auswartigen Amts fur alle Einrichtungen des Bundes im Ausland 10 Politisches Archiv Absicherung des eigenen Archivs des Auswartigen Amts nach den Vorschriften des Bundesarchivgesetzes organisiert Abschnitt 3 Rechtsverhaltnisse der Angehorigen des Auswartigen Dienstes Bearbeiten 11 Rechtsverhaltnisse Beamte und Tarifbeschaftigte wie oben dargestellt Gesonderte Nennung der Honorarkonsuln 12 Auswahl und Ausbildung der Beamten Vorbereitungsdienst und Bestehen der Laufbahnprufung 13 Personalaustausch Auf von anderen Ministerien oder Einrichtungen auf Zeit im Auswartigen Dienst eingesetztes Personal treffen die Regelungen des GAD zu Der Austausch mit anderen auswartigen Diensten ist zulassig Abschnitt 4 Rechte und Pflichten der Beamten Bearbeiten 14 Besondere Pflichten im Auswartigen Dienst Weltweite Versetzungsbereitschaft und Notwendigkeit auch ausserhalb der ublichen Arbeitszeiten tatig zu sein 15 Fursorge und Schutz Pflicht des Dienstherrn Weitestmogliche Vermeidung von Nachteilen fur die Bediensteten 16 Erkrankungen und Unfalle im Ausland Erweiterter Spielraum fur Beihilfe und Ersatz fur Unfalle aufgrund besonderer Lebensbedingungen im Ausland 17 Gesundheitsdienst und soziale Betreuung Rechtsgrundlage fur den eigenen Gesundheitsdienst 18 Urlaub der in das Ausland entsandten Beamten Nach Dienstort gestaffelter Zusatzurlaub und Reisekostenzuschuss fur jahrliche Urlaubsreisen in die Heimat Abschnitt 5 Fursorge fur Familienangehorige Bearbeiten 19 Unterstutzung der Familienangehorigen Interesse des Auswartigen Amts Familien in das Ausland zu entsenden Dafur Hilfe bei fremdsprachlicher Vorbereitung der Partner 20 Mitwirkung der Ehegatten an dienstlichen Aufgaben Dienstliche Unterstutzung von Partnern die bei der Erfullung amtlicher Aufgaben helfen sog Kuchenparagraph 21 Vorschulische und schulische Erziehung und Ausbildung der Kinder Kostenubernahme durch Schulbeihilfe Kinderbesuchsreisen bei raumlicher Trennung 22 Unfalle und Erkrankungen von Familienangehorigen Ersatz auch fur Familienmitglieder 23 Reisebeihilfen in besonderen Fallen Ubernahme der Reisekosten im Falle des Todes oder lebensbedrohenden Erkrankung von nahen Angehorigen in der Heimat auf amtliche Mittel 24 Berufsausubung der Ehegatten Verpflichtung des Auswartigen Amts Partnern die Ausubung ihres Berufs im Ausland durch Abschluss entsprechender bilateraler Vereinbarungen zu ermoglichen Problem des diplomatischen Status Abschnitt 6 Fursorge in Krisenfallen und bei aussergewohnlichen Belastungen Bearbeiten 25 Massnahmen der Krisenfursorge Vorsorgemassnahmen zum Schutz und zur Fursorge fur die Angehorigen des Auswartigen Dienstes und die zu ihrer hauslichen Gemeinschaft gehorenden Personen im Ausland 26 Schadensausgleich Gilt fur alle Falle die im Inland im Normalfall nicht eintreten Dazu auch gesonderte Verwaltungsvorschrift 8 Abschnitt 7 Wohnungsfursorge und Umzuge Bearbeiten 27 Wohnsitz und Wohnung Pflicht zur Wohnsitznahme am auslandischen Dienstort Gewahrung zum Mietzuschuss um den eigenen Aufwand des Bediensteten auf Inlandsniveau zu halten 28 Auslandsumzuge und Auslandstrennungsgeld Umzugskostenerstattung und Gewahrung eines Ausgleichs wenn umzugsbedingt eine zeitweise Trennung von der Familie erforderlich ist nach Bundesumzugskostengesetz und Bundesreisekostengesetz Abschnitt 8 Auslandsbezogene Leistungen Bearbeiten 29 Auslandsbesoldung des Auswartigen Dienstes Gemass Bundesbesoldungsgesetz zusatzliche Komponenten Kaufkraftausgleich Ausgleich der durch den wiederkehrenden Auslandseinsatz bedingten Mehraufwendungen Ehepartnerzuschlag 30 Fremdsprachenforderung Gewahrung von Zuschussen zum Erlernen von Fremdsprachen und einer SprachenaufwandsentschadigungAbschnitt 9 Rechtsverhaltnisse der nichtentsandten Beschaftigten Bearbeiten 31 Nichtentsandte Beschaftigte Unterstreichung der Rolle der Ortskrafte 32 Nichtentsandte Beschaftigte deutscher Staatsangehorigkeit Abgrenzung der ortlich Beschaftigten mit deutschen Staatsangehorigkeit 33 Nichtentsandte Beschaftigte anderer Staatsangehorigkeit Beschaftigung nach OrtsrechtAbschnitt 10 Schlussvorschriften Bearbeiten 34 weggefallen 35 Allgemeine Verwaltungsvorschriften 36 Ubergangsregelung 37 InkrafttretenEinzelnachweise Bearbeiten Gesetz uber den Auswartigen Dienst GAD In Deutscher Bundestag Abgerufen am 12 November 2021 Entwurf eines Gesetzes uber den Auswartigen Dienst GAD Drucksache 11 6547 In Deutscher Bundestag 1 Marz 1990 abgerufen am 12 November 2021 11 Wahlperiode 199 Sitzung In Deutscher Bundestag 7 Marz 1990 abgerufen am 12 November 2021 11 Wahlperiode 214 Sitzung In Deutscher Bundestag 31 Mai 1990 S 16837 abgerufen am 12 November 2021 Deutscher Bundestag 11 Wahlperiode 214 Sitzung In Deutscher Bundestag 31 Mai 1990 abgerufen am 12 November 2021 Bundesrat 615 Sitzung In Deutscher Bundestag 22 Juni 1990 abgerufen am 12 November 2021 Ulrich Grau Gotz Schmidt Bremme Gesetz uber den Auswartigen Dienst Kommentar 2 Auflage Nomos 2004 ISBN 978 3 8329 0315 2 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu 26 des Gesetzes uber den Auswartigen Dienst GAD Abgerufen am 12 November 2021 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4425465 9 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetz uber den Auswartigen Dienst amp oldid 238611489