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Eine Planstelle ist in Deutschland im Stellenplan eines Haushaltsplanes des jeweiligen Verwaltungstragers nach Amt und Besoldungsgruppe ausgewiesen fur eine naturliche Person in einem offentlich rechtlichen Dienstverhaltnis Beamten Soldaten oder Richter Fur eine auf diese Weise ausgewiesene Planstelle werden Haushaltsmittel zur Zahlung der Dienstbezuge bereitgestellt Der Planstelle entspricht die Stelle fur Arbeitnehmer bei offentlichen Arbeitgebern Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Anwendung 3 Dienstposten 4 Stelle im organisatorischen Sinne 5 Privatwirtschaft 6 Osterreich 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenPlanstelle ist in der offentlichen Verwaltung eine im Haushaltsgesetz bewilligte und durch Personen besetzte oder besetzbare Arbeitsstelle in Behorden sonstigen Dienststellen oder offentlichen Unternehmen Dort wird Personal nicht nach verfugbaren Haushaltsmitteln sondern nach Planstellen bewirtschaftet Die Schaffung oder Besetzung von Planstellen ist mithin nicht von der jeweiligen Einnahmesituation abhangig Dieses sehr haushaltsspezifische Verfahren ist im Personalbereich aus dem besonderen Status entstanden den Beamte nach deutschem offentlichen Dienstrecht geniessen Aus dem Prinzip lebenslanger Beschaftigung der Fursorgepflicht des Dienstherrn und der Versorgung der Beamten und ihrer Angehorigen resultieren in der Regel jahrzehntelange Zahlungsverpflichtungen die sich sogar uber den Tod des Planstelleninhabers hinaus auswirken Die Einstellung eines Beamten hat also im Normalfall erhebliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt seines Dienstherrn Die Planstelle schafft dafur uber den gesamten Zeitraum des Dienstverhaltnisses die Ermachtigung ohne dass es dafur noch der sonst bei Ausgaben ublichen Verpflichtungsermachtigung bedarf Anwendung BearbeitenDieses Planstellenverfahren wird auch fur die Stellen der Arbeitnehmer im offentlichen Dienst angewandt Planstellen durfen nur fur Aufgaben eingerichtet werden zu deren Wahrnehmung die Begrundung eines Beamtenverhaltnisses zulassig ist Wahrnehmung hoheitsrechtlicher Aufgaben oder von Aufgaben die zur Sicherung des Staates oder des offentlichen Lebens nicht ausschliesslich Personen ubertragen werden durfen die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhaltnis stehen 5 BBG 3 Abs 2 BeamtStG und die in der Regel Daueraufgaben sind 17 Abs 5 BHO Die Veranschlagung von Planstellen ist nach Besoldungsgruppen und Amtsbezeichnungen im Haushaltsplan auszubringen 12 Abs 6 HGrG 17 Abs 5 BHO Die im Haushaltsplan aufgefuhrten Planstellen und Stellen sind in der Planstellen Stellenubersicht ausgewiesen Das Dienstverhaltnis eines Beamten auf Probe oder Lebenszeit darf nur begrundet werden wenn eine freie Planstelle der entsprechenden oder einer hoheren Besoldungsgruppe Wertigkeit vorhanden ist Die Zahl der einzelnen Planstellen der Planstellenubersicht darf keinesfalls uberschritten werden Sollten noch freie Mittel fur die Einstellung eines weiteren Beamten vorhanden sein etwa weil Planstellen unbesetzt geblieben sind und daher Personalausgaben eingespart wurden ist hiermit keine Ermachtigung verbunden einen weiteren Beamten uber die vorgegebene Zahl der Planstellenubersicht hinaus einzustellen Die Gesamtzahl der in der Planstellenubersicht ausgebrachten Beamtenstellen darf zu keinem Zeitpunkt uberschritten werden kein Jahresdurchschnittswert Nach 3 Abs 2 HGrG werden durch einen Haushaltsplan Anspruche oder Verbindlichkeiten weder begrundet noch aufgehoben Damit ist der Haushaltsplan fur Dritte keine Rechtsgrundlage auf die sie sich bei Anspruchen oder Verbindlichkeiten gegen den Staat berufen konnen Eine Einstellung in den offentlichen Dienst kann also von einem Bewerber nicht damit begrundet werden dass im Haushaltsplan freie Planstellen vorhanden seien Die Personalentscheidung setzt eine vorherige Organisationsentscheidung voraus so dass Art 33 Abs 2 GG lediglich die Art und Weise einer Amterbesetzung regelt 1 Dienstposten BearbeitenDienstposten sind organisatorisch die dauerhafte Zusammenfassung von Aufgaben fur die Wahrnehmung durch eine Person Dienstposten mussen haushaltswirtschaftlich mit einer Planstelle untersetzt werden Der Personalbedarf der zur Erfullung bestimmter Aufgaben in einer Dienststelle benotigt wird wird in Dienstposten bemessen 2 Aufgaben die einen Beamten voll auslasten werden in Dienstposten bewertet Planstellen sind als Grundlage der Aufbauorganisation haushaltsrechtlich die Ermachtigung zur Beschaftigung und Bezahlung von Personen Zahl und Art freier Dienstposten bestimmen sich nach Haushaltsrecht exekutiver Organisationsgewalt sowie den Haushaltsgrundsatzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit 6 19 Abs 2 HGrG Stelle im organisatorischen Sinne BearbeitenDie Begriffe Planstelle fur Personen in einem offentlich rechtlichen Dienstverhaltnis und Stelle fur Personen in einem privatrechtlichen Arbeitsverhaltnis im haushaltswirtschaftlichen Sinne sind vom Begriff Stelle im organisatorischen Sinne zu unterscheiden Mit einer Stelle im organisatorischen Sinne ist der konkrete Arbeitsplatz oder Dienstposten gemeint auf dem ein Arbeitnehmer oder Beamter in einer Behorde tatig ist Mit einer Stellenausschreibung wird dementsprechend nicht eine Planstelle oder Stelle im haushaltswirtschaftlichen Sinne zur Besetzung angeboten sondern ein Arbeitsplatz oder ein Dienstposten im organisatorischen Sinne Privatwirtschaft BearbeitenAuch ausserhalb des offentlichen Sektors hat sich der Begriff der Planstelle eingeburgert Planstellen sind hier organisatorisch die konkret mit einer Organisationseinheit verknupften einzelnen Positionen in einem Unternehmen denen bestimmte Aufgaben aufgrund einer Stellenbeschreibung zugewiesen sind Osterreich BearbeitenAls Masszahl zur Bestimmung der Personalkapazitat des Bundes wird in Osterreich das Vollbeschaftigungsaquivalent herangezogen Weblinks BearbeitenDefinition einer Planstelle bei help sap com Bewirtschaftung von Planstellen bei buzer de Umsetzung von Mitteln und Planstellen bei www gesetze im internet deEinzelnachweise Bearbeiten Siegfried Magiera Heinrich Siedentopf Das Recht des offentlichen Dienstes 1994 S 198 Robert F Heller Haushaltsgrundsatze fur Bund Lander und Gemeinden 2010 S 343Normdaten Sachbegriff GND 4225983 6 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Planstelle amp oldid 216697323