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Tarifvertragsparteien auch Tarifparteien oder Tarifvertragspartner genannt sind die Parteien eines Tarifvertrags Diese sind auf der Arbeitgeberseite entweder der Arbeitgeber eines Betriebes beim Firmentarifvertrag oder eine Vereinigung von Arbeitgebern also ein Arbeitgeberverband und auf der Arbeitnehmerseite eine Gewerkschaft oder ein kollektiver Zusammenschluss der Arbeitnehmer der in der Lage sein muss einen fuhlbaren Druck auf die Arbeitgeberseite auszuuben so dass diese sich gezwungen sieht in Tarifverhandlungen mit diesem Kollektiv einzutreten Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2 Osterreich 3 Schweiz 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseDeutschland BearbeitenLaut 2 des Tarifvertragsgesetzes 1 der Bundesrepublik Deutschland gilt fur Tarifvertragsparteien folgendes Tarifvertragsparteien sind Gewerkschaften einzelne Arbeitgeber sowie Vereinigungen von Arbeitgebern Zusammenschlusse von Gewerkschaften und von Vereinigungen von Arbeitgebern Spitzenorganisationen konnen im Namen der ihnen angeschlossenen Verbande Tarifvertrage abschliessen wenn sie eine entsprechende Vollmacht haben Spitzenorganisationen konnen selbst Parteien eines Tarifvertrages sein wenn der Abschluss von Tarifvertragen zu ihren satzungsgemassen Aufgaben gehort In den Fallen der Absatze 2 und 3 haften sowohl die Spitzenorganisationen wie die ihnen angeschlossenen Verbande fur die Erfullung der gegenseitigen Verpflichtungen der Tarifvertragsparteien Siehe auch Tariffahigkeit Nach Art 9 Abs 3 Grundgesetz haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermassen das Recht zum Zwecke der Wahrung und Forderung der Arbeits und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu grunden oder ihnen beizutreten Auf Seite der Arbeitnehmer nennt sich eine solche Vereinigung Gewerkschaft Auf Arbeitgeberseite spricht man von den Arbeitgeberverbanden Die Aufgabe beider Tarifpartner besteht darin Tarifvertrage sprich Bedingungen fur die Arbeit Lohne Zeiten usw zu bilden Dabei bleiben sie vom Staat unabhangig Man spricht von der Tarifautonomie Osterreich BearbeitenIn Osterreich schliessen die Vertragsparteien sogenannte Kollektivvertrage ab Fur die Kollektivvertragsfahigkeit der Parteien gelten hier folgende Voraussetzungen 2 Gesetzliche Interessensvertretungen kollektivvertragsfahig kraft Gesetz Freiwillige Berufsvereinigungen Vereine als Arbeitgeber die keiner kollektivvertragsfahigen Korperschaft der Arbeitgeber angehoren Juristische Personen des offentlichen RechtsSchweiz BearbeitenIn der Schweiz werden diese Vertrage durch das Gesamtarbeitsvertragsgesetz GAV geregelt Als Vertragsparteien konnen auf der Seite der Arbeitnehmer nur Verbande Parteien eines Gesamtarbeitsvertrages sein Auf der Arbeitgeberseite konnen hingegen Arbeitgeberverbande oder einzelne Arbeitgeber stehen Die Vertragspartner mussen folgende Anforderungen erfullen um tariffahig zu sein 3 Der Verband muss eine juristische Person sein Der Verband muss von der Gegenseite unabhangig sein Der Verband muss von Dritten wie Staat Kirche unabhangig sein Der Verband muss auch das Ziel haben die Arbeitsbedingungen zu gestalten Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Tarifpartei Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Harald Schwamborn Parteien des Tarifvertrags In Arbeitsrecht Tarifrecht Tarifvertragspartei Tariffahigkeit Tarifzustandigkeit info arbeitsrecht de abgerufen am 12 November 2016 Joachim Wichert Definition Tarifvertrag In Gabler Wirtschaftslexikon Springer Gabler gabler de abgerufen am 12 November 2016 Einzelnachweise Bearbeiten Tarifvertragsgesetz TVG PDF auf gesetze im internet de abgerufen am 12 November 2016 Kollektivvertrags System Kollektivvertrag kvsystem at abgerufen am 12 November 2016 Gesamtarbeitsvertragsrecht GAV arbeits recht ch abgerufen am 12 November 2016 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4184474 9 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Tarifvertragspartei amp oldid 211182467