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Die Kontoerstgutschrift ist ein Verfahren zur Umstellung des osterreichischen Pensionssystems vom alten Berechnungssystem auf das neue Pensionskonto des Allgemeinen Pensionsgesetzes Es handelt sich bei der Kontoerstgutschrift um keine Bankuberweisung sondern um eine Berechnung der bis 2013 erworbenen Pensionsanspruche Inhaltsverzeichnis 1 Betroffene und deren Mitwirkung 2 Rechtsmittel 3 Ermittlung der Kontoerstgutschrift 4 Fehlstart 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseBetroffene und deren Mitwirkung BearbeitenDie Kontoerstgutschrift betrifft alle Personen die ab dem 1 Janner 1955 geboren wurden und bis zum Stichtag 31 Dezember 2013 versichert sind und dabei mindestens ein Monat nach dem alten bis 31 Dezember 2004 geltenden Pensionsrecht versichert waren Das sind Versicherungszeiten nach dem allgemeinen Sozialversicherungsgesetz dem Bauern Sozialversicherungsgesetz dem gewerblichen Sozialversicherungsgesetz oder dem Sozialversicherungsgesetz der freiberuflich selbstandig Erwerbstatigen Nicht betroffen sind jene Personen deren erstmalige Versicherung bereits in das ab dem 1 Janner 2005 ausschliesslich geltende Allgemeine Pensionsgesetz fallt Im Jahr 2013 wurde allen Betroffenen ein Antrag auf Erganzung der Versicherungszeiten zur Feststellung der Kontoerstgutschrift zum 1 Janner 2014 zugesendet Die darin enthaltenen Daten mussten von den Versicherten kontrolliert und auch bei Richtigkeit der Angaben bestatigt und retourniert werden Fehlende Angaben mussten erganzt und durch geeignete Dokumente belegt werden z B Dienstvertrag Lohn oder Gehaltsabrechnung Dienstzeugnis Lohnzettel und Beitragsgrundlagennachweis Formular L16 oder fur Kindererziehungszeiten die Geburtsurkunden der Kinder Schul und Studienzeiten mussten auch dann angegeben werden wenn nicht geplant war diese als Versicherungszeiten nachzukaufen Die Pensionsversicherung klarte die erganzten Angaben mit der zustandigen Sozialversicherung ab Im Jahr 2014 erhielten die Betroffenen eine Mitteilung uber die Hohe der Kontoerstgutschrift Bis zum 31 Dezember 2016 sollten nachtragliche Anderungen wie etwa Kindererziehungszeiten bekanntgegeben werden Rechtsmittel BearbeitenBis 31 Dezember 2016 konnte bei der zustandigen Pensionsversicherung ein Bescheid uber die Kontoerstgutschrift beantragt werden Geplant war daruber hinaus die Einfuhrung eines Widerspruchsverfahrens in dem innerhalb eines Jahres uber angefochtene Bescheide entschieden werden sollte Wurde im Widerspruchsverfahren nicht entsprechend dem Widerspruch entschieden konnte der Bescheid dem Widerspruchsausschuss vorgelegt werden Klagen beim Arbeits und Sozialgericht konnten erst mit dem so erhaltenen Widerspruchsbescheid eingebracht werden Ermittlung der Kontoerstgutschrift BearbeitenDer Hohe des auf der Kontoerstgutschrift gutgeschriebenen Betrages wurde durch einen Vergleich der alten mit der neuen Berechnungsmethode ermittelt Dafur wurden zwei fiktive Pensionen unter der Annahme berechnet dass mit 31 Dezember 2013 das Regelpensionsalter erreicht ist Zu den Versicherungszeiten zahlen auch Zeiten der Kindererziehung Fur den Ausgangsbetrag wurden die Anspruche nach dem alten Recht berechnet Dafur wurden zunachst die besten 336 Beitragsmonate 28 Jahre herangezogen und um fur jedes Kalenderjahr festgelegte Aufwertungsfaktoren erhoht Zeiten der Kindererziehung wurden in derselben Hohe jedoch mit mindestens 122 und hochstens 170 des Ausgleichszulagenrichtsatzes fur Alleinstehende 2013 837 63 Euro berechnet Der Vergleichsbetrag wurde nach den am 31 Dezember 2013 geltenden Regelungen jedoch ohne besonderen Steigerungsbetrag Hoherversicherung berechnet Von dem so ermittelten Betrag wurde eine vom Geburtsjahr abhangige Unter und eine Obergrenze ermittelt Die Untergrenze betrug fur die 1955 Geborenen 98 5 und sank pro Jahr um 0 2 bis zum Geburtsjahrgang 1965 ab diesem betragt sie einheitlich 96 5 Die Obergrenze betrug fur 1955 Geborene 101 5 und stieg bis zum Jahr 1965 um je 0 2 auf 103 5 des ermittelten Vergleichsbetrages Lag der Ausgangsbetrag unter der Untergrenze des Vergleichsbetrages so betrug die Kontoerstgutschrift das 14fache der errechneten Untergrenze Lag der Ausgangsbetrag zwischen der Unter und der Obergrenze betrug die Kontoerstgutschrift das 14fache des Ausgangsbetrages Lag der Ausgangsbetrag uber der Obergrenze betrug die Kontoerstgutschrift das 14fache der Obergrenze Die Kontoerstgutschrift wurde als Gesamtgutschrift fur das Jahr 2013 in das Pensionskonto aufgenommen Fur Pensionen mit einem in den Jahren 2014 bis 2016 liegenden Stichtag und mehr als 480 Versicherungsmonaten 40 Jahre galten gesonderte Bestimmungen die uber eine amtswegige Neuberechnung der Kontoerstgutschrift erfolgte Fehlstart BearbeitenMit Beginn des Jahres 2014 gab die Pensionsversicherung bekannt dass von den 3 6 Millionen versendeten Formularen 2 4 Millionen nicht oder nur unvollstandig ausgefullt retourniert wurden Es wird daher ein zweiter Anlauf gestartet indem Erinnerungsschreiben verschickt werden die vereinfachte Fragen enthalten Versicherte die auch darauf nicht reagieren erhielten im April einen RsB Brief 1 Weblinks BearbeitenFolder der Pensionsversicherungsanstalt Pensionskonto NEU Kontoerstgutschrift Kontoerstgutschrift Pensionskonto neu PDF 326 kB Kammer fur Arbeiter und Angestellte fur Wien April 2013 abgerufen am 24 Oktober 2013 Einzelnachweise Bearbeiten Michael Berger Letzte Frist fur kunftige Pensionisten In Kurier 4 Januar 2014 S 15 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kontoerstgutschrift amp oldid 225688296