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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Eine Nichtehe Nicht Ehe entsteht wenn der Versuch einer Eheschliessung infolge wesentlicher rechtlicher Mangel fehlgeschlagen ist Dies ist nach gegenwartiger Rechtslage in Deutschland nur dann der Fall wenn die versuchte Eheschliessung an mindestens einem der folgenden Mangel scheitert Die Ehe wurde nicht vor einem zur Eheschliessung bereiten und berechtigten Standesbeamten geschlossen einer oder beide Verlobte geben keine bejahende Willenserklarung ab Jawort die auf die Eingehung einer Ehe gerichtet ist oder einer der Eheschliessenden ist ein Kind unter 16 Jahren unwirksame Kinderehe seit 2017 Nur in diesen Fallen kommt bei deutschem Ehestatut rechtlich von vornherein keine Ehe zustande In allen ubrigen Fallen in denen der Akt der Eheschliessung mit Rechtsmangeln behaftet war liegt seit Abschaffung der Ehenichtigkeit in Deutschland Eherechtsreform zum 1 Juli 1998 keine Nichtehe sondern allenfalls eine aufhebbare Ehe vor vgl 1314 Abs 1 BGB Das vierte Wirksamkeitserfordernis wonach die Eheschliessenden zwingend Personen verschiedenen Geschlechts sein mussten ist mit dem Beschluss des Bundestages zur gleichgeschlechtlichen Ehe vom 30 Juni 2017 obsolet geworden und mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Offnung der Ehe zum 1 Oktober 2017 entfallen Die Eheschliessung vor einem Scheinstandesbeamten ist gultig das heisst wer offentlich als Standesbeamter agiert und die Ehe in das Heiratsbuch eintragt wird auch dann als Standesbeamter betrachtet wenn er eigentlich nicht zur Vornahme der Amtshandlung berechtigt war 1310 Abs 2 BGB Diese Regelung dient dem Schutz der Ehewilligen die oft nicht nachprufen konnen ob der Beamte berechtigt ist Auch die Bereitschaft des Standesbeamten an der Eheschliessung mitzuwirken darf dieser nicht von willkurlichen Bedingungen oder personlichen Vorlieben abhangig machen Vielmehr ist der Beamte verpflichtet die Trauung vorzunehmen wenn die Voraussetzungen zur Eheschliessung vorliegen dagegen muss er seine Mitwirkung verweigern wenn die geschlossene Ehe aufhebbar ware Absatz 1 derselben Vorschrift Die Frage ob eine eheliche Verbindung als Nichtehe zu betrachten ist spielt in der Praxis vor allem fur im Ausland oder nach fremdem Recht eingegangene Ehen eine Rolle Fur Eheschliessungen in Deutschland gilt der Grundsatz dass die Ehe nur dann geschlossen werden darf wenn sie auch nach dem Heimatrecht beider Gatten zulassig ware Fur Eheschliessungen im Ausland gilt die allgemeine Formkollisionsregel nach Artikel 11 Absatz 1 EGBGB wonach die Einhaltung der am Ort der Eheschliessung geltenden Formerfordernisse fur die Anerkennung des Rechtsgeschaftes in Deutschland genugt Die materiellen Eheschliessungsvoraussetzungen mussen nach inlandischem und fremdem Recht gegeben sein Eheschliessungen die von einer Rechtsordnung als wirksam und von der anderen als unwirksam betrachtet werden bezeichnet man als hinkende Ehen Fur die Beurteilung dieser Falle in Deutschland ist grundsatzlich die deutsche Sicht massgeblich 1 Seit der Zulassung der kirchlichen Eheschliessung ohne vorherige standesamtliche Trauung durch die zum 1 Januar 2009 in Kraft getretene Reform des Personenstandsgesetzes kann auch in diesen Fallen eine staatlicherseits nicht als Ehe anerkannte Verbindung entstehen die von den Beteiligten gleichwohl als Ehe betrachtet wird Im Unterschied zur Nichtehe hat in diesem Fall aber ein standesamtlicher Eheschliessungsversuch gar nicht stattgefunden Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekampfung von Kinderehen am 22 Juli 2017 ist eine Ehe auch dann unwirksam wenn einer der Ehepartner bei der Eheschliessung das 16 Lebensjahr noch nicht vollendet hat Dies gilt auch fur Ehen die nach auslandischem Recht wirksam geschlossen werden Eine solche Ehe braucht nicht mehr gerichtlich aufgehoben zu werden sondern gilt automatisch als Nichtehe Fur Altfalle gibt es Ubergangsvorschriften 2 Siehe auch BearbeitenLebenspartnerschaftsgesetz Eheaufhebungsverfahren Eheverbot EheschliessungEinzelnachweise Bearbeiten Vgl fur den gesamten Absatz Klaus Krebs Internationales Privatrecht Heidelberg Frechen 2011 ISBN 3 8114 7079 5 S 32 35 Gesetz gegen Kinderehe Ehemundig ab 18 Jahren Bundesregierung 22 Juli 2017 abgerufen am 2 September 2017 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4246329 4 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Nichtehe amp oldid 189166869