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Als Garantiehaftung bezeichnet man in der Rechtswissenschaft eine Haftung die unabhangig vom Verschulden eintritt Grundsatzlich hat man nur fur die Schaden einzustehen fur die man wegen Vorsatzes oder Fahrlassigkeit verantwortlich ist Bei der Garantiehaftung wird dieser Haftungsmassstab erweitert Die Garantiehaftung kann sich aus einem Vertrag ergeben Garantievertrag oder aus dem Gesetz Die vertragliche Garantie ist im deutschen Recht in 443 und 477 BGB geregelt Siehe auch BearbeitenGefahrdungshaftung Deliktsrecht SchadenersatzLiteratur BearbeitenHolger Sutschet Garantiehaftung und Verschuldenshaftung im gegenseitigen Vertrag Mohr Siebeck Tubingen 2006 DigitalisatBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Garantiehaftung amp oldid 189805612