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Das Reichsbeamtengesetz RBG von 1873 war das erste Gesetz das sich im Kaiserreich mit Rechten und Pflichten der Beamten des Reichs nicht mit denen der Beamten im Dienst der Bundesstaaten befasste Vorausgegangen waren gesetzgeberische Bemuhungen im Norddeutschen Bund die nicht zum Abschluss gefuhrt worden waren Das RBG ist insbesondere 1907 neu gefasst worden 1937 wurde es durch das Deutsche Beamtengesetz DBG abgelost Dem Entwurf des RBG hatte weitgehend preussisches Recht zugrunde gelegen das Recht des grossten der Bundesstaaten Im Laufe der Beratungen wurde das Konzept stark verandert u a auch weil das RBG Vorbild fur neue Regelungen der Landesgesetzgeber sein sollte Als von besonderer Bedeutung erwies sich das Fixieren des beamtenrechtlichen Verantwortungsprinzips im RBG d h der Verantwortung von Reichsbeamten fur die Gesetzmassigkeit ihrer amtlichen Handlungen 13 und die Verpflichtung das ihnen ubertragene Amt der Verfassung und den Gesetzen entsprechend gewissenhaft wahrzunnehmen 10 Literatur BearbeitenHellmuth Gunther Zum Reichsbeamtengesetz in Die offentliche Verwaltung 2007 S 357 367 Hans Hattenhauer Geschichte des deutschen Beamtentums 2 Aufl 1993 S 265 ff Weblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Reichsbeamtengesetz Quellen und Volltexte Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Reichsbeamtengesetz amp oldid 237083123