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Dieser Artikel behandelt das Deutsche Beamtengesetz aus der Zeit des Nationalsozialismus Zum Gesetz fur Bundesbeamte der Bundesrepublik Deutschland siehe Bundesbeamtengesetz Durch das Deutsche Beamtengesetz vom 26 Januar 1937 RGBl I S 39 wurden Beamte in den Dienst der nationalsozialistischen Bewegung gestellt Ein von nationalsozialistischer Weltanschauung durchdrungenes Berufsbeamtentum das dem Fuhrer des Deutschen Reichs und Volkes Adolf Hitler in Treue verbunden ist sollte laut Praambel zum Grundpfeiler des nationalsozialistischen Staates werden Deutsches Beamtengesetz vom 26 Januar 1937Juden waren bereits vorher aufgrund des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums aus dem Beamtenverhaltnis verdrangt und entlassen worden dies wurde nun nochmals festgeschrieben und durch Bestimmungen fur judisch Versippte erganzt Auch eine Altersgrenze die Frauen bei einer Verbeamtung auf Lebenszeit benachteiligte war schon 1933 beschlossen worden und wurde 1937 nur bekraftigt Politisch missliebige Beamte die bestimmte hoherrangige Dienststellen innehatten und den Sauberungen entgangen waren konnten nunmehr unauffallig abberufen und in den Wartestand versetzt werden Inhaltsverzeichnis 1 Stellung der Beamten 2 Juden 3 Frauen 4 Wartestand 5 Stellung der Reichsminister 6 Aufhebung des Gesetzes 7 Wortlaut Auszug 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseStellung der Beamten BearbeitenGemass Art 130 der Weimarer Verfassung waren Beamte Diener der Gesamtheit nicht einer Partei Allen Beamten wird die Freiheit ihrer politischen Gesinnung und die Vereinigungsfreiheit gewahrleistet Demgegenuber stand der Beamte nun ausdrucklich in einem Dienst und Treueverhaltnis zum Fuhrer personlich und zum Reich 1 Abs 1 Er wurde zum Vollstrecker des von der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei getragenen Staates Der Staat forderte von dem Beamten unbedingten Gehorsam und ausserste Pflichterfullung 1 Abs 2 3 Mit dem Beschluss des Grossdeutschen Reichstags vom 26 April 1942 wurde das Fuhrerprinzip vollstandig durchgesetzt und jeder noch bestehende Rest an Gesetzesbindung wie z B die im Beamtengesetz von 1937 vorgeschriebenen Dienstwege und vorgesetzte aufgehoben Juden BearbeitenNach Artikel 128 der Weimarer Verfassung waren alle Staatsburger ohne Unterschied nach Massgabe der Gesetze und entsprechend ihrer Befahigung und ihren Leistungen zu den offentlichen Amtern zuzulassen Bereits mit dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7 April 1933 hatten die Nationalsozialisten erwartet alle judischen Beamten aus dem Dienst entlassen zu konnen Durch eine vom Reichsprasidenten Paul von Hindenburg eingeforderte Ausnahmeregelung das Frontkampferprivileg blieben jedoch zahlreiche Juden verschont Mit der Ersten Durchfuhrungsverordnung zum Reichsburgergesetz wurden dann zum Jahresende 1935 alle judischen Beamten entlassen Beamtenanwartern die einen judischen Ehepartner hatten und daher als judisch versippt galten war die Einstellung seit Juni 1933 durch eine Anderung des Reichsbeamtengesetzes verwehrt 1a im Reichsbeamtengesetz vom 31 Marz 1873 in der Fassung des Gesetzes vom 30 Juni 1933 Diese Bestimmung wurde im 25 des Deutschen Beamtengesetzes ausgeweitet Auch die Heirat mit einem judischen Mischling war einem Beamten nicht gestattet bei Verehelichung mit einem Mischling zweiten Grades mit nur einem judischen Grosselternteil war eine Sondergenehmigung erforderlich Diese gesetzlichen Bestimmungen betrafen jedoch nicht den deutschblutigen Partner einer bereits bestehenden Mischehe Frauen BearbeitenMit dem 28 Absatz 1 wurde bekraftigt dass weibliche Beamte erst mit dem funfunddreissigsten Lebensjahr zu Beamtinnen auf Lebenszeit ernannt werden konnten fur mannliche Beamte war dies im Alter von siebenundzwanzig moglich Eine gleichartige Bestimmung war bereits in einer geanderten Fassung des Reichsbeamtengesetzes von 1933 eingefugt worden Wartestand BearbeitenErheblich ausgeweitet wurde der Kreis von Amtsinhabern die jederzeit ohne Begrundung in den Wartestand versetzt werden konnten Dazu gehorten nun nach 44 auch Treuhander der Arbeit Landrate Polizeidirektoren und Staatsanwalte sowie einige Wehrmachtsbeamte Stellung der Reichsminister BearbeitenNach der Weimarer Reichsverfassung ernennt der Reichsprasident die Reichsminister auf Vorschlag des Reichskanzlers Art 53 Der Reichstag kann jeden Reichsminister zum Rucktritt zwingen wenn er ihm das Vertrauen entzieht Art 54 Seit der Vereinigung der Amter des Reichskanzlers und des Reichsprasidenten durch Gesetz vom 1 August 1934 RGBl I 1934 747 ernennt und entlasst der Fuhrer Adolf Hitler seine Reichsminister selbst Mit dem Deutschen Beamtengesetz 156 Abs 1 wird nun klargestellt dass die Reichsminister nicht nur zum Reich sondern auch zum Fuhrer in einem offentlich rechtlichen Amtsverhaltnis stehen Auch sie schworen dem Fuhrer personlich Treue und Gehorsam 157 Der Treueeid auf den Fuhrer des Deutschen Reichs und Volkes Adolf Hitler wurde jedoch bereits durch das Gesetz uber den Eid der Reichsminister und der Mitglieder der Landesregierungen vom 16 Oktober 1934 RGBl I 1934 973 eingefuhrt Aufhebung des Gesetzes BearbeitenMit dem Kontrollratsgesetz Nr 1 betreffend die Aufhebung von NS Recht vom 20 September 1945 wurde das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7 April 1933 aufgehoben nicht jedoch das Deutsche Beamtengesetz von 1937 Das amerikanisch britische Gesetz Nr 15 vom 15 Juni 1949 1 reformierte den offentlichen Dienst und die Personalverwaltung im Vereinigten Wirtschaftsgebiet mit dem Ziel der Beseitigung undemokratischer Methoden und unterschiedlicher Behandlung Am 30 Juni 1950 wurde das Deutsche Beamtengesetz von 1937 als Bundesfassung des Deutschen Beamtengesetzes bekanntgemacht 2 Das Deutsche Beamtengesetz in der Bundesverfassung wurde durch das Bundesbeamtengesetz vom 14 Juli 1953 fur die Bundesbeamten 3 und die Landesbeamtengesetze fur die Beamten der Lander und Kommunen ersetzt und aufgehoben Wortlaut Auszug BearbeitenDeutsches Beamtengesetz vom 26 Januar 1937 Ein im deutschen Volk wurzelndes von nationalsozialistischer Weltanschauung durchdrungenes Berufsbeamtentum das dem Fuhrer des Deutschen Reichs und Volkes Adolf Hitler in Treue verbunden ist bildet einen Grundpfeiler des nationalsozialistischen Staates Daher hat die Reichsregierung das folgende Gesetz beschlossen das hiermit verkundet wird Abschnitt I Das Beamtenverhaltnis 1 1 Der deutsche Beamte steht zum Fuhrer und zum Reich in einem offentlich rechtlichen Dienst und Treueverhaltnis Beamtenverhaltnis 2 Er ist der Vollstrecker des Willens des von der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei getragenen Staates 3 Der Staat fordert von dem Beamten unbedingten Gehorsam und ausserste Pflichterfullung er sichert ihm dafur seine Lebensstellung 2 1 Das Dienstverhaltnis zum Reich ist entweder unmittelbar oder mittelbar 2 Wer unmittelbarer Dienstherr des Beamten ist ergibt sich aus dem Aufbau der offentlichen Verwaltung 3 Hat der Beamte nur das Reich zum Dienstherrn so ist er unmittelbarer Reichsbeamter hat er einen anderen unmittelbaren Dienstherrn so ist er mittelbarer Reichsbeamter Beim Wechsel des Dienstherrn endet das bisherige unmittelbare Dienstverhaltnis 4 Oberste Dienstbehorde des Beamten ist die oberste Behorde seines unmittelbaren Dienstherren 5 Dienstvorgesetzter ist wer fur beamtenrechtliche Entscheidungen uber die personlichen Angelegenheiten des ihm nachgeordneten Beamten zustandig ist Vorgesetzter ist wer einem Beamten fur seine dienstliche Tatigkeit Weisungen erteilen kann Wer Dienstvorgesetzter und Vorgesetzter ist bestimmt sich nach dem Aufbau der offentlichen Verwaltung Abschnitt II Pflichten der Beamten1 Allgemein 3 1 Die Berufung in das Beamtenverhaltnis ist ein Vertrauensbeweis der Staatsfuhrung den der Beamte dadurch zu rechtfertigen hat dass er sich der erhohten Pflichten die ihm seine Stellung auferlegt stets bewusst ist Fuhrer und Reich verlangen von ihm echte Vaterlandsliebe Opferbereitschaft und volle Hingabe der Arbeitskraft Gehorsam gegenuber den Vorgesetzten und Kameradschaftlichkeit gegenuber den Mitarbeitern Allen Volksgenossen soll er ein Vorbild treuer Pflichterfullung sein Dem Fuhrer der ihm seinen besonderen Schutz zusichert hat er Treue bis zum Tode zu halten 2 Der Beamte hat jederzeit ruckhaltlos fur den nationalsozialistischen Staat einzutreten und sich in seinem gesamten Verhalten von der Tatsache leiten zu lassen dass die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei in unloslicher Verbundenheit mit dem Volke die Tragerin des deutschen Staatsgedankens ist Er hat Vorgange die den Bestand des Reichs oder der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei gefahrden konnten auch dann wenn sie ihm nicht vermoge seines Amtes bekanntgeworden sind zur Kenntnis seines Dienstvorgesetzten zu bringen 3 Der Beamte ist fur gewissenhafte Erfullung seiner Amtspflichten verantwortlich Durch sein Verhalten in und ausser dem Amte hat er sich der Achtung und des Vertrauens die seinem Berufe entgegengebracht werden wurdig zu zeigen Er darf nicht dulden dass ein seinem Hausstande angehorendes Familienmitglied eine unehrenhafte Tatigkeit ausubt 2 Treueid 4 1 Die besondere Verbundenheit mit Fuhrer und Reich bekraftigt der Beamte mit folgendem Eide den er bei Antritt seines ersten Dienstes zu leisten hat Ich schwore Ich werde dem Fuhrer des Deutschen Reiches und Volkes Adolf Hitler treu und gehorsam sein die Gesetze beachten und meine Amtspflichten gewissenhaft erfullen so wahr mir Gott helfe 2 Gestattet ein Gesetz den Mitgliedern einer Religionsgesellschaft an Stelle des Eides andere Beteuerungsformeln zu gebrauchen so kann der Beamte der Mitglied einer solchen Religionsgesellschaft ist diese Beteuerungsformel sprechen 3 Erklart der Beamte dass er Bedenken habe den Eid in religioser Form zu leisten so kann er ihn ohne die Schlussworte leisten 4 Weitere Absatze des Abschnitt II sind 3 Beschrankung bei Vornahme von Amtshandlungen 4 Gehorsamspflicht 5 Amtsverschwiegenheit 6 Nebentatigkeit und Annahme von Belohnungen 7 Arbeitszeit Urlaub Wohnung und UniformWeblinks BearbeitenGesetz betreffend die Rechtsverhaltnisse der Reichsbeamten vom 31 Marz 1873 Gesetz uber die Pflichten der Beamten vom 21 Juli 1922 Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7 April 1933 Reichsbeamtengesetz vom 31 Marz 1873 in der Fassung des Gesetzes vom 30 Juni 1933 Deutsches Beamtengesetz vom 26 Januar 1937 inkl And und Aufhebung Einzelnachweise Bearbeiten Gesetz Nr 15 Verwaltungsangehorige der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes vom 15 Juni 1949 verfassungen de abgerufen am 21 August 2018 BGBl S 279 BGBl I S 551 zitiert aus www verfassungen de Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Deutsches Beamtengesetz amp oldid 238087382