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Der Wartestand war bis 1953 eine besondere beamtenrechtliche Stellung in Deutschland Im evangelischen Kirchenrecht besteht der Wartestand und das damit verbundene Wartegeld bis heute fur Kirchenbeamte und Pfarrer fort Inhaltsverzeichnis 1 Staatliches Recht 2 Kirchliches Recht 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseStaatliches Recht BearbeitenIn den Wartestand der in Preussen bereits 1852 durch das Disziplinargesetz 87 Ziff 2 und im Deutschen Reich 1873 durch das Reichsbeamtengesetz 24 geregelt wurde 1 konnten Beamte auf Zeit oder auf Lebenszeit versetzt werden wenn ihre Dienststelle aufgelost mit einer anderen zusammengelegt oder im Aufbau wesentlich geandert wurde Beamte durften nach einer solchen Anderung nur drei Monate in den Wartestand versetzt werden Der Beamte war weiterhin Beamter sein Vorgesetzter war sein letzter Dienstvorgesetzter falls die oberste Dienstbehorde oder bei ihrem Fehlen beispielsweise wenn sie selbst aufgelost wurde der Innenminister keinen anderen bestimmt hatte Der Beamte erhielt nach Eintritt in den Wartestand noch drei weitere Monate sein Amtsgehalt Der Wartestand endete mit der Ubertragung eines neuen Amtes oder mit der Beendigung des Beamtenverhaltnisses Die Beamten im Wartestand waren berechtigt ihre Amtsbezeichnung mit dem Zusatz im Wartestand i W oder seit den 1930er Jahren mit dem Zusatz zur Dienstverwendung z D zu fuhren Durch das Deutsche Beamtengesetz von 1937 wurden folgende Beamtengruppen als jederzeit in den Wartestand versetzbar erklart Staatssekretare und sonstige standige Vertreter der Minister Ministerialdirektoren und Beamte die als Pressereferenten in den obersten Dienstbehorden angestellt sind Ministerialdirigenten und sonstige Beamte des hoheren Dienstes in der Prasidialkanzlei der Reichskanzlei im Auswartigen Amt und im Reichsministerium fur Volksaufklarung und Propaganda und bei solchen politischen Dienststellen die der Fuhrer und Reichskanzler ausdrucklich bestimmt Treuhander der Arbeit Beamte des hoheren Dienstes bei den diplomatischen und konsularischen Vertretungen Oberprasidenten Regierungsprasidenten Landrate und die Leiter der den Regierungen und Landratsamtern entsprechenden Behorden der allgemeinen und inneren Verwaltung sowie Polizeiprasidenten und Polizeidirektoren der staatlichen Polizeiverwaltung Oberburgermeister und Stadtprasidenten von Berlin Staatsanwalte Beamte der Wehrmacht solcher Gruppen die durch Verordnung des Fuhrers und Reichskanzlers bestimmt werden Das staatliche Recht hat sich ohne die Sache grundlegend zu andern fur den Begriff einstweiliger Ruhestand entschieden heute 20 Beamtenrechtsrahmengesetz 36 36a Bundesbeamtengesetz das kirchliche ist wie das Recht mancher Lander beim Wartestand geblieben 2 Kirchliches Recht BearbeitenIm Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland EKD sowie in ihren Landeskirchen und Kirchenbunden wie der Vereinigten Evangelisch Lutherischen Kirche Deutschlands VELKD und der Union Evangelischer Kirchen UEK gibt es im derzeit gultigen Pfarrdienstgesetz der EKD den Rechtsstatus des Wartestandes der damit prinzipiell fur alle Landeskirchen vorgesehen ist und ein Stuck uberkommenen evangelischen Kirchenrechts ist 3 Allerdings beinhaltet das EKD Pfarrdienstgesetz die Moglichkeit dass Landeskirchen auf den Wartestand ganz verzichten 4 Derzeit kommt eine Versetzung in den Wartestand in folgenden Fallen in Betracht In Folge einer nachhaltigen Storung in der Wahrnehmung des Dienstes 5 Ein Disziplinarverfahren wurde zuungunsten eines Pfarrstelleninhabers entschieden 6 Eine Versetzung in eine andere Stelle die zum Beispiel auf Grund des Wegfalls einer Pfarrstelle ansteht ist nicht moglich 7 Nach einer begrenzten Berufungszeit kann sich der Pfarrer nicht binnen einer Frist von mehr als einem Jahr erfolgreich auf eine neue Pfarrstelle bewerben 8 Begrenzte Berufungszeiten gelten u a fur die Militarseelsorge Auslandsdienste Superintendenten oder landeskirchliche Pfarrstellen Wenn ein Pfarrer oder eine Pfarrerin nach einer Beurlaubung 9 einer Zuweisung 10 der Elternzeit 11 eines politischen Mandats 12 dem Ende eines Aufsichtsamtes 13 der Stellenaufhebung oder Neuorganisation 14 nicht unmittelbar anschliessend eine Stelle finden Die Amtsenthebung unter Versetzung in den Wartestand stellt eine kirchliche Besonderheit dar die im staatlichen Disziplinarrecht keine Entsprechung hat 15 In den letzten zehn Jahren ist es vermehrt zu Versetzungen in den Wartestand auch deswegen gekommen weil im Bereich der EKD Pfarrstellen aufgehoben wurden was zu dem Ergebnis fuhrte dass nicht mehr fur alle in einem Dienstverhaltnis auf Lebenszeit stehenden Pfarrer Pfarrstellen vorhanden sind Damit wurde aus dem Wartestand ein Steuerungsmittel fur das kirchliche Personalmanagement Der Wartestand ist mit einer Reduzierung der Bezuge auf in der Regel 75 Prozent der ruhegehaltfahigen Bezuge verbunden bei weniger als 25 Dienstjahren erfolgt eine weitergehende Kurzung 16 Pfarrer i W werden in den Ruhestand versetzt wenn sie dies beantragen 17 wenn sie nicht binnen drei Jahren eine regulare Pfarrstelle finden 18 oder wenn in der Zukunft eine storungsfreie Wahrnehmung des Dienstes nicht zu erwarten ist 19 Analoge Regelungen gibt es fur die Kirchenbeamten 20 Zudem konnen auf EKD Ebene die Prasidentin oder der Prasident die Leiterinnen und Leiter der Hauptabteilungen des Kirchenamtes sowie die oder der Bevollmachtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europaischen Union jederzeit in den Wartestand versetzt werden Sie sind auf ihren Antrag in den Wartestand zu versetzen wenn nach Feststellung des Rates zwischen ihnen und dem Rat Meinungsverschiedenheiten grundlegender Art bestehen die eine gedeihliche Zusammenarbeit nicht mehr erwarten lassen 21 Da der Wartestand bislang nur ein Schritt im Disziplinarverfahren war und er heute als Instrument der Personalwirtschaft betrieben wird haftet dem Pfarrer der sich unverschuldet im Wartestand befindet weil es trotz der Zusicherung des lebenslangen Dienstverhaltnisses keine Pfarrstelle fur ihn gibt der Verdacht an dass er etwas Unrechtes getan hat 22 Damit haben Versetzungen wie Wartestand eine faktische Diskriminierungswirkung 23 Deswegen gibt es zum Wartestand Rechtsgutachten und Veroffentlichungen die im Ergebnis den Wartestand fur ungesetzlich erklaren oder aber zumindest fur sehr problematisch halten 24 Bislang wurde er aber im geltenden Pfarrdienstgesetz beibehalten In den Landeskirchen gibt es eine kontroverse Diskussion uber die Einfuhrung des Wartestandes in der evangelischen Kirche u a weil dies zur Zeit des Nationalsozialismus vorangetrieben wurde prinzipiell gab es schon zuvor entsprechende Regelungen 25 und die Versetzung mangels gedeihlichen Wirkens offenbar auch dazu benutzt wurde Pfarrer judischer Abstammung und sonst politisch unliebsame Amtstrager aus dem Amt zu bringen 26 In der Versetzungsverfugung die Paul Schneider erhalten sollte werden Schneiders staatsfeindliches Verhalten das Fehlen einer positiven und vorbehaltlosen Bejahung des heutigen Staates und die damit verbundene fehlende Aussicht auf Entlassung aus dem Konzentrationslager als Grunde fur die Versetzung in den Wartestand angefuhrt 27 Unter anderem wurde Friedrich Langensiepen in der Wartestand versetzt 28 bei Paul Schneider war es beabsichtigt durch seinen Tod kam es jedoch nicht mehr dazu 29 Im Falle Schneiders sollte die kirchenrechtlich vorgeschriebene Anhorung nicht durch das Konsistorium sondern durch die Gestapo stattfinden 30 Mit der Diskussion ist auch eine Aufarbeitung der Geschichte der Kirche der Deutschen Christen DC und der Bekennenden Kirche verbunden Weblinks BearbeitenEvangelische Kirche in Deutschland Kirchengesetz zur Regelung der Dienstverhaltnisse der Pfarrerinnen und Pfarrer in der Evangelischen Kirche in Deutschland Pfarrdienstgesetz der EKD PfDG EKD 83 86 Evangelische Kirche in Deutschland Kirchengesetz uber die Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten in der Evangelischen Kirche in Deutschland Kirchenbeamtengesetz der EKD KBG EKD 60 65 Hans Eberhard Dietrich Theologische und juristische Grunde gegen den Wartestand Menetekel uberm Wartestand Teil 1 und Teil 2 Deutsches Pfarrerblatt Heft 6 2004 ISSN 0939 9771 Hans Eberhard Dietrich Der Wartestand der protestantischen Kirchen Seine Herkunft aus dem nationalsozialistischen Reichsbeamtengesetz von 1937 Deutsches Pfarrerblatt Heft 1 2005 ISSN 0939 9771 Hans Eberhard Dietrich Wartestand Ein unruhmliches Instrument kirchlicher Personalplanung Deutsches Pfarrerblatt Heft 2 2010 ISSN 0939 9771 Peter von Tiling Nochmals Der Wartestand Deutsches Pfarrerblatt Heft 4 2005 ISSN 0939 9771 Von Tilings Beitrag ist eine Erwiderung auf Dietrich 2005 Einzelnachweise Bearbeiten Peter von Tiling Nochmals Der Wartestand Abschnitt 1 Peter von Tiling Nochmals Der Wartestand Anmerkung 2 Peter von Tiling Nochmals Der Wartestand Abschnitt 4 Evangelische Kirche in Deutschland Disziplinargesetz 1 2 Vorlage Toter Link www kirchenrecht ekd de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Marz 2018 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 15 Absatz 5 Dazu Evangelische Kirche in Deutschland Begrundung zum Disziplinargesetz der EKD 1 2 Vorlage Toter Link www kirchenrecht ekd de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Marz 2018 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis zu 15 Amtsenthebung unter Versetzung in den Wartestand Absatz 5 Evangelische Kirche in Deutschland Begrundung zum Pfarrdienstgesetz vom 10 November 2010 Abschnitt II A Evangelische Kirche in Deutschland Disziplinargesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland DG EKD 1 2 Vorlage Toter Link www kirchenrecht ekd de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Marz 2018 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 15 Fassung vom 9 November 2011 Evangelische Kirche in Deutschland Pfarrdienstgesetz 83 Absatz 2 Fassung vom 4 Juli 2011 Evangelische Kirche in Deutschland Pfarrdienstgesetz 79 Absatz 2 Fassung vom 4 Juli 2011 Evangelische Kirche in Deutschland Pfarrdienstgesetz der EKD 76 Absatz 3 Evangelische Kirche in Deutschland Pfarrdienstgesetz der EKD 78 Absatz 5 Evangelische Kirche in Deutschland Pfarrdienstgesetz der EKD 54 Absatz 2 Evangelische Kirche in Deutschland Pfarrdienstgesetz der EKD 35 Absatz 3 Evangelische Kirche in Deutschland Pfarrdienstgesetz der EKD 79 Absatz 2 Nummer 2 Evangelische Kirche in Deutschland Pfarrdienstgesetz der EKD 79 Absatz 2 Nummer 3 Evangelische Kirche in Deutschland Begrundung zum Disziplinargesetz der EKD vom 28 Oktober 2009 1 2 Vorlage Toter Link www kirchenrecht ekd de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Marz 2018 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt 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nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 60 65 Fassung vom 30 Oktober 2012 Evangelische Kirche in Deutschland Ausfuhrungsgesetz zum Kirchenbeamtengesetz 4 Hans Eberhard Dietrich Theologische und juristische Grunde gegen den Wartestand Teil 1 Abschnitt 1 2 Peter von Tiling Nochmals Der Wartestand Abschnitt 6 Hans Eberhard Dietrich Theologische und juristische Grunde gegen den Wartestand Absatze 3 2 3 4 und 5 2 Die Fussnoten dazu befinden sich am Ende von Teil 2 des Aufsatzes Peter von Tiling Nochmals Der Wartestand In der bayerischen Kirche wurde dies zum Beispiel im Kirchengesetz betr das Verwaltungsverfahren gegen Geistliche vom 6 September 1927 geregelt Peter von Tiling Nochmals Der Wartestand Abschnitt 3 Zitiert nach Albrecht Aichelin Paul Schneider Ein radikales Glaubenszeugnis gegen die Gewaltherrschaft des Nationalsozialismus Heidelberger Untersuchungen zu Widerstand Judenverfolgung und Kirchenkampf im Dritten Reich Bd 6 Kaiser Gutersloh 1994 ISBN 3 579 01864 7 S 276 Angekundigt durch das rheinische Konsistorium in einem Schreiben vom 26 Juni 1939 am 1 Marz 1940 wurde er mit Wirkung vom 1 April 1940 in den Wartestand versetzt So Gunther van Norden Friedrich Langensiepen ein Leben in Deutschland zwischen Pfarrhaus und Gefangnis Kreuz Verlag Stuttgart 2006 ISBN 3 7831 2690 8 S 240 265 Simone Rauthe Scharfe Gegner Die Disziplinierung kirchlicher Mitarbeitender durch das Evangelische Konsistorium der Rheinprovinz und seine Finanzabteilung von 1933 bis 1945 Schriftenreihe des Vereins fur Rheinische Kirchengeschichte Bd 162 Habelt Bonn 2003 ISBN 3 7749 3215 8 S 91 Simone Rauthe Scharfe Gegner Die Disziplinierung kirchlicher Mitarbeitender durch das Evangelische Konsistorium der Rheinprovinz und seine Finanzabteilung von 1933 bis 1945 Schriftenreihe des Vereins fur Rheinische Kirchengeschichte Bd 162 Habelt Bonn 2003 ISBN 3 7749 3215 8 S 89 f Albrecht Aichelin Paul Schneider Ein radikales Glaubenszeugnis gegen die Gewaltherrschaft des Nationalsozialismus Heidelberger Untersuchungen zu Widerstand Judenverfolgung und Kirchenkampf im Dritten Reich Bd 6 Kaiser Gutersloh 1994 ISBN 3 579 01864 7 S 273 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Wartestand amp oldid 234958096