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Wahrend der Zeit des Nationalsozialismus wurden Juden und deren deutschblutige Partner mit denen sie in Mischehe lebten als Person herabgewurdigt in ihrer Erwerbstatigkeit eingeschrankt und durch Vorschriften in ihrer Lebensfuhrung fremdbestimmt Die als judisch eingestuften Ehepartner blieben jedoch zumindest bis kurz vor Kriegsende von Deportationen verschont und entgingen dem Holocaust In Deutschland verbot das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre Blutschutzgesetz das am 15 September 1935 auf dem Reichsparteitag der NSDAP in Nurnberg erlassen wurde fortan Eheschliessungen zwischen Deutschblutigen und Juden und stellte aussereheliche Beziehungen zwischen ihnen als Rassenschande unter Strafe Bei der Einordnung als Jude im Sinne der Nurnberger Gesetze spielte der individuelle Bekenntnisstand der Betroffenen nur bei den damals so genannten Halbjuden eine Rolle Ausschlaggebend war ansonsten nicht die eigene Religionszugehorigkeit Wer laut Ariernachweis drei oder gar vier Grosseltern judischer Religionszugehorigkeit hatte galt nach nationalsozialistischer Auffassung als Volljude Inhaltsverzeichnis 1 Christlich judische Mischehen 2 Zerbrechlicher Schutz 2 1 Privilegierte und nichtprivilegierte Mischehe 2 2 Eheschliessung von Halb und Vierteljuden 3 Mischehen in besetzten Landern 4 Nach dem Krieg 5 Siehe auch 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseChristlich judische Mischehen BearbeitenSeit der allgemeinen Einfuhrung der gesetzlichen Zivilehe im Jahre 1875 waren interkonfessionelle und interreligiose Eheschliessungen in Deutschland keine Ausnahme mehr In den Mischehen zwischen Christen und Juden war in 75 der Falle der mannliche Teil ein Rassejude wie es die Erste Verordnung zum Reichsburgergesetz vom 14 November 1935 definierte Meist war dieser zum Christentum konvertiert obwohl er sich einer liberalen judischen Kultusgemeinde hatte anschliessen konnen Eine judische Frau hingegen busste die Verbindung zu ihrer Religionsgemeinschaft dauerhaft ein wenn sie eine Ehe mit einem nichtjudischen Mann einging 1 Die Bezeichnung Mischehe sollte wahrend der Zeit des Nationalsozialismus allein im Sinne der rassistischen Definition der Verordnung zu den Nurnberger Gesetzen benutzt werden fur den behordlichen Verkehr wurde die Verwendung der Bezeichnung fur eine konfessionsverschiedene Ehe 1935 mit einem Runderlass des Reichsinnenministeriums untersagt 2 Im Deutschen Reich gab es laut der Volkszahlung 1939 noch 20 454 Mischehen gemass NS Diktion fur 1933 wird die Zahl auf 35 000 geschatzt 3 Zerbrechlicher Schutz BearbeitenIm Sinne der NS Rassenlehre waren und blieben die bestehenden Mischehen stets ein Argernis Die NSDAP forderte bereits in den 1920er Jahren die Vermischung von Juden und Ariern zu verbieten 4 Als 1935 die Nurnberger Gesetze formuliert wurden forderten einflussreiche Parteianhanger vergeblich die Zwangsscheidung von Mischehen Im Gesetz zur Vereinheitlichung des Rechts der Eheschliessung und der Ehescheidung vom 6 Juli 1938 wurden rassische Grunde als Scheidungsbegehren fur zulassig erklart 5 Anfang 1942 wurde bei der Wannsee Konferenz die Deportation der judischen Ehepartner als Ziel genannt Kurz darauf wurde in einer Folgekonferenz auf Referentenebene von Wilhelm Stuckart der Vorschlag eingebracht die Mischehen zwangsweise zu scheiden 6 Derartige Planungen wurde bereits ab August 1942 als Gerucht bekannt 7 Bischof Theophil Wurm protestierte am 16 Juli 1943 in einem Schreiben an Hitler gegen die geplanten Zwangsscheidungen und die Verfolgung und Vernichtung von Juden 8 Im Oktober 1943 lag der abgestimmte Entwurf einer Verordnung zur Zwangsscheidung vor es kam aber nicht zu einem Besprechungstermin mit Hitler Auch ein weiterer Vorstoss der Partei Kanzlei im Januar 1944 fuhrte nicht zu einer Entscheidung 9 Falls eine Mischehe durch Scheidung oder Ableben des nichtjudischen Partners aufgelost wurde war der judische Partner nur geschutzt sofern es unversorgte Kinder gab Andernfalls wurde ab 1944 der judische Hinterbliebene umgehend nach Theresienstadt deportiert 10 Eine regional begrenzte Analyse von Scheidungsurteilen deutet darauf hin dass aufgrund der zahlreichen Repressionsmassnahmen die Scheidungsrate von Mischehen 20 Prozent uber dem Durchschnittswert lag 11 Im NSDAP Gau Hessen Nassau begann die Gestapo im Herbst 1942 judische Mischehepartner wegen geringfugiger Vergehen Kinobesuch Bezug von nicht vorgesehenen Kohlenlieferungen oder angeblicher Frechheit in Schutzhaft zu nehmen und beim Reichssicherheitshauptamt RSHA die Einweisung in das Konzentrationslager Auschwitz zu erwirken Derartige ortlich begrenzte Initiativen die auch fur Hamburg nachweisbar sind 12 wurden im Mai 1943 durch eine Anweisung des RSHA eingeschrankt 13 Kurz vor Kriegsende liess man alle Rucksicht fallen und griff auch in bestehende Mischehen ein Arbeitsfahige Juden aus Mischehen sowie Geltungsjuden sollten zum geschlossenen Arbeitseinsatz nach Theresienstadt uberstellt werden 14 Mitte Februar bis Marz 1945 wurden noch 2 600 judische Ehepartner dorthin verschleppt die reichsweit geplante Aktion wurde in der Endphase des Krieges abgebrochen und fast alle der Deportierten kehrten zuruck Die Historikerin Beate Meyer kommt zusammenfassend zum Urteil dass die Mischehe in der Zeit des Nationalsozialismus keine sichere Uberlebensgarantie bot Die Mischehe verschaffte jedoch dem Grossteil dieser Gruppe den notwendigen Zeitaufschub zum Uberleben Wenn der Krieg noch langer gedauert hatte so hatten die Machthaber zweifelsohne auch diese letzten verbliebenen Juden in ihr Mordprogramm einbezogen 15 Privilegierte und nichtprivilegierte Mischehe Bearbeiten Bei diesen Mischehen unterschieden die Nationalsozialisten Gruppen die im nichtamtlichen Sprachgebrauch privilegierte und nichtprivilegierte Mischehen genannt wurden 16 Dies wurde nie gesetzlich geregelt Hermann Goring teilte am 28 Dezember 1938 dem Reichsinnenministerium und dem Stab des Stellvertreters des Fuhrers eine klare Willensmeinung des Fuhrers daruber mit und bat um Bekanntgabe bis zu den untersten Staatsstellen 17 Diese Privilegierung von weitgehend assimilierten deutschen Juden wird als taktisches Zugestandnis eingeschatzt um Solidaritatsbekundungen der nichtjudischen Anverwandten zu unterbinden 18 Die von Goring als geheim gekennzeichneten Richtlinien handeln im ersten Teil vom Mieterschutz fur Juden sowie der moglichen Einrichtung von Judenhausern und sehen einen Judenbann fur Badeanstalten sowie ein Benutzungsverbot von Schlaf und Speisewagen vor Ehepartner in Mischehen sind bei den geplanten einschneidenden Eingriffen grundsatzlich einbezogen doch werden im zweiten Teil mehrere Ausnahmeregelungen aufgefuhrt Bei Mischehen mit Kindern Mischlinge I Grades bei denen der mannliche Eheteil deutschblutig ist muss die Familie nicht in ein Judenhaus umziehen Das Vermogen der judischen Mutter darf auf den Ehemann oder die Kinder ubertragen werden Ist der Vater Jude und die Mutter deutschblutig so bleibt ihnen vorlaufig eine Unterbringung in judischen Vierteln erspart da die Kinder spater im Arbeitsdienst und in der Wehrmacht dienen mussen und nicht der judischen Agitation ausgesetzt werden sollen Das Vermogen kann auf die Kinder ubertragen werden Kinderlose Mischehen bei denen der Ehemann deutschblutig ist werden denen gleichgestellt die Kinder haben Sie mussen nicht umziehen und das Vermogen der judischen Frau kann auf den Ehemann ubertragen werden Gilt in einer kinderlosen Mischehe der Ehemann als Jude so wird keine Bevorzugung gegenuber anderen Juden eingeraumt Eine Vermogensubertragung bleibt untersagt und beide Ehegatten konnen in Judenhausern oder judischen Vierteln untergebracht werden Diese Umschreibung mit dem unscharfen Begriff Mischling I Grades wurde im kurz darauf erlassenen Gesetz uber Mietverhaltnisse mit Juden vom 30 April 1939 in Paragraf 7 praziser gefasst Dort heisst es Abkommlinge die als Juden gelten bleiben ausser Betracht 19 Damit war klargestellt dass eine Privilegierung von Mischehen mit Kindern nur dann galt wenn die ehelichen Kinder als judische Mischlinge einzustufen waren Gehorten die Kinder dem judischen Kultusverband an und wurden im mosaischen Glauben erzogen dann waren sie als Geltungsjuden rechtlich wie Volljuden zu behandeln mit der Folge dass die Familie nicht privilegiert wurde In privilegierten Mischehen wurde der judische Ehepartner von der im September 1941 erlassenen Verordnung ausgenommen nach der alle als Juden definierten Personen ab dem sechsten Lebensjahr zum Tragen des Judensterns verpflichtet wurden Zum Tragen des Judensterns gezwungen blieb als nicht Privilegierter der mannliche judische Ehepartner einer kinderlosen Mischehe Andere Diskriminierungen blieben dem judischen Teil einer Mischehe sowie ihren Kindern und dem deutschblutigen Partner nicht erspart 20 Alle antijudischen Massnahmen die bis 1938 ergriffen wurden trafen auch die judischen Partner einer Mischehe Ihre Geschafte wurden arisiert sie mussten per Namensanderungsverordnung den Zusatznamen Sara oder Israel fuhren und wurden nach den Novemberpogromen zur Suhneabgabe herangezogen Viele Berufe blieben ihnen verschlossen ihr judisch versippter Ehegatte wurde in der Regel nach dem Deutschen Beamtengesetz aus dem Staatsdienst entlassen und der Besuch von Gymnasien und Hochschulen war ihren Kindern lediglich eingeschrankt und nur bis Juni 1942 moglich Zunachst nichtprivilegierte Ehepaare und wenig spater auch Ehepaare bei denen der mannliche Teil als Jude galt wurden 1942 1943 grundsatzlich zur Aufgabe ihrer Wohnung gezwungen und beengt in Judenhausern untergebracht Die judischen Ehepartner wurden ab 1940 meist zur Zwangsarbeit verpflichtet und ab 1943 in der Regel kaserniert Im Oktober 1943 erging die Anordnung auch die deutschblutigen Ehemanner als judisch Versippte in Arbeitslager der Organisation Todt einzuweisen diese Massnahme wurde nach zogerlichem Beginn im Oktober 1944 mit dem Sonderkommando J umfassend umgesetzt 21 Die Handhabung der Regelungen war in den Reichsgauen uneinheitlich So erhielten Hamburger Juden in privilegierter Mischehe die normale Lebensmittelzuteilung die andernorts fur alle Juden gekurzt wurde Andererseits wurde in Hamburg schon vor dem Jahre 1944 die Deportation angeordnet wenn der nichtjudische Eheteil verstarb 10 Finanzielle Unterstutzung durch die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt erhielten nur Erbgesunde und rassisch Hochwertige das Winterhilfswerk verwies Juden in verstarktem Masse auf die Judische Winterhilfe Hilfsbedurftige judische Mischlinge und Familien aus Mischehen zwischen Deutschblutigen und Juden wurden 1938 noch vom Winterhilfswerk unterstutzt wenn der mannliche Haushaltungsvorstand deutschblutig war 22 Eheschliessung von Halb und Vierteljuden Bearbeiten In der Ersten Verordnung zum Reichsburgergesetz vom 14 November 1935 war definiert wer als judischer Mischling galt Dies waren assimilierte Halbjuden die keine naheren Bindungen zum Judentum hatten und oft im christlichen Glauben erzogen worden waren Die Moglichkeiten einer Eheschliessung fur die als judische Mischlinge Eingestuften wurden im 3 der Ersten Verordnung zum Blutschutzgesetz beschrieben Danach bedurfte es eines Antrages wenn die Heirat mit einem Deutschblutigen beabsichtigt war Bewertet werden sollten die korperliche Erscheinung die charakterlichen Eigenschaften die Familiengeschichte und die politische Zuverlassigkeit des judischen Mischlings Die Gesuche wurden in der Regel abgelehnt haufig wurden nur nachgewiesene besondere Verdienste um die Bewegung NSDAP mit einer Ehegenehmigung belohnt Ab 1940 wurden Antragsteller meist darauf hingewiesen dass ihr Gesuch keine Aussicht auf Genehmigung habe Seit 1942 wurde die Bearbeitung der Antrage fur die Dauer des Krieges ganzlich eingestellt Nur judische Mischlinge zweiten Grades Vierteljuden die keine weiteren Bindungen an das Judentum hatten durften Deutschblutige ehelichen Sie wurden hier den Deutschblutigen zugerechnet daher war ihnen die Heirat mit Halbjuden ohne besondere Genehmigung untersagt Mischlinge ersten Grades Halbjuden denen durch ihre Heirat mit Volljuden oder auch ihr religioses Bekenntnis eine starkere Hinwendung zum Judentum bescheinigt wurde wurden im Verwaltungsgebrauch als Geltungsjuden bezeichnet und eherechtlich wie Volljuden behandelt Ihnen war eine Ehe mit Deutschblutigen und judischen Mischlingen zweiten Grades Vierteljuden untersagt Mischehen in besetzten Landern BearbeitenMischehen waren bis zum Zweiten Weltkrieg im Baltikum in Polen und Rumanien selten kamen in Ungarn und den Niederlanden haufiger vor und waren vergleichsweise am haufigsten in Italien und Danemark Eine Gesamtzahl der Mischehen ist fur die europaischen Gebiete die in der Zeit des Nationalsozialismus von Deutschland beherrscht wurden oder kollaborierten nicht zu ermitteln Raul Hilberg schatzt ihre Zahl auf uber 100 000 23 Auch in den mit Deutschland verbundeten Landern wurden Mischehen nicht per Gesetz aufgelost Judische Ehepartner in Mischehen waren auch dort nicht allen diskriminierenden Massnahmen unterworfen die andere Juden erdulden mussten 24 In den besetzten westlichen Gebieten blieb der judische Partner jedoch nicht grundsatzlich vor Deportation und oft anschliessender Totung verschont 25 In den Niederlanden sollten nach Planen des Befehlshaber der Sicherheitspolizei Wilhelm Harster die Ehepartner kinderloser Mischehen und diejenigen Mischehen in denen der Ehemann judisch war in Lager eingewiesen werden Fur andere sollte eine Zwangssterilisierung erfolgen 26 Nach Intervention der protestantischen Kirchen 27 legte Seyss Inquart am 30 Oktober 1943 fest dass die judischen Partner aus Mischehen einstweilig ausserhalb von Lagern in den Niederlanden verbleiben durften 28 Auch in Belgien blieben die judischen Ehepartner einer Mischehe verschont 29 Im besetzten Teil der Sowjetunion wurden nicht nur Voll und Halbjuden sowie Vierteljuden als Mitglieder judischer Kultusgemeinden in Ghettos eingewiesen sondern zunachst auch der arische Teil von Mischehen wenn diese sich nicht trennen wollten 30 Ein Erlass vom 1 November 1941 stellte mehr als ein Dutzend Regeln dar wie Juden als Teil einer Mischehe einzustufen seien Die Bedingungen fur eine Besserstellung waren erheblich scharfer als die fur deutsche Juden 31 Nach dem Krieg BearbeitenEine erste Regelung fur Menschen die aufgrund ihrer Verfolgungssituation an der formalen Eheschliessung gehindert worden waren traf das Land Bayern mit dem Gesetz Nr 95 uber die Anerkennung freier Ehen rassisch und politisch Verfolgter vom 31 Dezember 1947 veroffentlicht im Bayerischen Gesetz und Verordnungsblatt vom 4 Februar 1948 in Kraft getreten zum 1 Januar 1948 Am 23 Juni 1950 wurde in der damaligen Bundesrepublik Deutschland das Gesetz uber die Anerkennung freier Ehen rassisch und politisch Verfolgter 32 nahezu wortgleich mit der bayerischen Fassung von 1947 fur politisch Verfolgte erlassen denen aufgrund nationalsozialistischer Gesetze die Eheschliessung verweigert worden war Auch wenn einer der Partner inzwischen verstorben war konnte eine vom nationalsozialistischen Staat versagte Eheschliessung ruckwirkend als rechtsgultig geschlossen erklart werden 33 Bis 1963 wurden 1823 entsprechende Antrage gestellt von denen 1255 bewilligt wurden Gleichartige oder ahnliche Gesetze sind in der SBZ bzw der DDR nicht erlassen worden In Osterreich war die Rechtslage ahnlich wie in der damaligen Bundesrepublik Deutschland Durch das Bundesgesetz uber die Anerkennung des Zustandekommens von Ehen rassisch oder politisch verfolgter Verlobter war die Rechtsgultigkeit einer ab 1938 nicht moglichen Eheschliessung ruckwirkend anzuerkennen 34 Ahnliche Regeln gab es fur Ehen die am Ende des Weltkrieges vor Funktionstragern anerkannter Kirchen oder vor Funktionaren der Besatzungsmachte nicht aber vor Standesamtern geschlossen worden waren 35 Siehe auch BearbeitenRosenstrasse ProtestLiteratur BearbeitenUrsula Buttner Die Verfolgung der christlich judischen Mischfamilien In Ursula Buttner Die Not der Juden teilen Hamburg 1988 ISBN 3 7672 1055 X Beate Meyer Judische Mischlinge Rassenpolitik und Verfolgungserfahrung 1933 1945 Hamburg 1999 ISBN 3 933374 22 7 Beate Meyer Judenverfolgung Mischehen und der Protest in der Rosenstrasse 1943 in Zeitschrift fur Geschichtswissenschaft 52 2004 S 23 36 Beate Meyer Die Verfolgung und Ermordung der Hamburger Juden 1933 1945 Hrsg von der Landeszentrale fur politische Bildung Hamburg 2006 ISBN 3 929728 85 0 S 79 87 Cornelia Essner Die Nurnberger Gesetze oder Die Verwaltung des Rassenwahns 1933 1945 Paderborn 2002 ISBN 3 506 72260 3 ausfuhrlich uber Gesuche von jud Mischlingen Franklin A Oberlaender Wir aber sind nicht Fisch und nicht Fleisch Christliche Nichtarier und ihre nach 1945 geborenen Kinder Leske und Budrich Opladen 1996 ISBN 978 3 8100 1466 5 Cornelia Schmitz Berning Vokabular des Nationalsozialismus Berlin 1998 ISBN 3 11 013379 2 Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Mischehe Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Bericht uber eine privilegierten Mischehe Familiendokumente Haus der Wannseekonferenz Hans Wrobel Die Anfechtung der Rassenmischehe Diskriminierung und Entrechtung der Juden in den Jahren 1933 bis 1935 Kritische Justiz 1983 S 349 374 Einzelnachweise Bearbeiten Beate Meyer Die Verfolgung und Ermordung der Hamburger Juden 1933 1945 Hrsg von der Landeszentrale fur politische Bildung Hamburg 2006 ISBN 3 929728 85 0 S 79 Cornelia Schmitz Berning Vokabular des Nationalsozialismus Berlin 1998 ISBN 3 11 013379 2 S 409 Beate Meyer Die Verfolgung S 80 Beate Meyer Die Verfolgung S 79 RGBl I S 807 37 EheG Bedeutungsirrtum Alexandra Przyrembel Rassenschande Gottingen 2003 ISBN 3 525 35188 7 S 86 Zur Anfechtung und Auflosung siehe auch Bernhard Muller Alltag im Zivilisationsbruch Munchen 2003 ISBN 3 935877 68 4 S 344 348 Dokument VEJ 6 182 27 Oktober 1942 in Susanne Heim Bearb Die Verfolgung und Ermordung der europaischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933 1945 Quellensammlung Band 6 Deutsches Reich und Protektorat Bohmen und Mahren Oktober 1941 Marz 1943 Berlin 2019 ISBN 978 3 11 036496 5 S 606 508 Victor Klemperer Ich will Zeugnis ablegen bis zum letzten Tagebucher 1942 1945 2 Aufl Berlin 1995 ISBN 3 351 02340 5 Bd 2 S 225 253 und 274 Dokument VEJ 11 56 in Lisa Hauff Bearb Die Verfolgung und Ermordung der europaischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933 1945 Quellensammlung Band 11 Deutsches Reich und Protektorat Bohmen und Mahren April 1943 1945 Berlin Boston 2020 ISBN 978 3 11 036499 6 S 218 219 Uwe Dietrich Adam Judenpolitik im Dritten Reich Dusseldorf 2003 ISBN 3 7700 4063 5 S 222 234 a b Beate Meyer Die Verfolgung S 83 Dokument VEJ 11 103 vom 18 Dezember 1943 in Lisa Hauff Bearb Die Verfolgung und Ermordung der europaischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933 1945 Quellensammlung Band 11 Deutsches Reich und Protektorat Bohmen und Mahren April 1943 1945 Berlin Boston 2020 ISBN 978 3 11 036499 6 sowie S 40 41 Beate Meyer Judische Mischlinge Rassenpolitik und Verfolgungserfahrung 1933 1945 2 Aufl Hamburg 2002 ISBN 3 933374 22 7 S 94 Beate Meyer Judische Mischlinge Rassenpolitik und Verfolgungserfahrung 1933 1945 2 Aufl Hamburg 2002 ISBN 3 933374 22 7 S 59 Monica Kingreen Die Aktion zur kalten Erledigung der Mischehen in Alfred Gottwaldt u a Hrsg NS Gewaltherrschaft Beitrage zur historischen Forschung und juristischen Aufarbeitung Berlin 2007 ISBN 3 89468 278 7 S 200 Joseph Walk Hrsg Das Sonderrecht fur die Juden im NS Staat 2 Aufl Heidelberg 1996 ISBN 3 8252 1889 9 S 406 Beate Meyer Fragwurdiger Schutz Mischehen in Hamburg 1933 1945 In Beate Meyer Hrsg Die Verfolgung und Ermordung der Hamburger Juden 1933 1945 Hamburg 2006 ISBN 3 929728 85 0 S 87 Eingehend dazu Beate Meyer Fragwurdiger Schutz Mischehen in Hamburg 1933 1945 In Beate Meyer Hrsg Die Verfolgung und Ermordung der Hamburger Juden 1933 1945 Hamburg 2006 ISBN 3 929728 85 0 S 79 87 Als Dokument VEJ 2 215 abgedruckt in Susanne Heim Hrsg Die Verfolgung und Ermordung der europaischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933 1945 Bd 2 Deutsches Reich 1938 August 1939 Munchen 2009 ISBN 978 3 486 58523 0 hier S 584 als Dokument PS 069 in IMT Der Nurnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher Band XXV S 132f Ursula Buttner Die Not der Juden teilen Hamburg 1988 ISBN 3 7672 1055 X S 44 RGBl 1939 I 864 7 Gesetzestext Ursula Buttner Die Not der Juden teilen Hamburg 1988 ISBN 3 7672 1055 X S 60 66 Ursula Buttner Die Not der Juden teilen Hamburg 1988 ISBN 3 7672 1055 X S 66 Herwart Vorlander NS Volkswohlfahrt und Winterhilfswerk des deutschen Volkes in Vierteljahrshefte fur Zeitgeschichte 34 1986 H 3 S 369 mit Anm 92 auf Anordnungen zur Durchfuhrung des Winterhilfswerkes hrsg vom Reichsbeauftragten fur das WHW 1938 S 24 PDF Raul Hilberg Tater Opfer Zuschauer Die Vernichtung der Juden 1933 1945 Frankfurt M 1996 ISBN 3 596 13216 9 S 149 mit Anm 1 Raul Hilberg Tater Opfer Zuschauer Die Vernichtung der Juden 1933 1945 Frankfurt M 1996 ISBN 3 596 13216 9 S 149 f Beate Meyer Judische Mischlinge Rassenpolitik und Verfolgungserfahrung 1933 1945 2 Auflage Dolling und Galitz Hamburg 2002 ISBN 3 933374 22 7 S 92 Dokument VEJ 12 116 vom 5 Mai 1943 in Katja Happe u a Bearb Die Verfolgung und Ermordung der europaischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933 1945 Quellensammlung Band 12 West und Nordeuropa Juni 1942 1945 Munchen 2015 ISBN 978 3 486 71843 0 hier S 268 Dokumente VEJ 12 122 sowie VEJ 12 143 Dokument VEJ 12 146 Katja Happe u a Bearb Die Verfolgung und Ermordung der europaischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933 1945 Band 12 West und Nordeuropa Juni 1942 1945 Munchen 2015 ISBN 978 3 486 71843 0 S 67 VEJ 7 184 in Die Verfolgung und Ermordung der europaischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933 1945 Quellensammlung Band 7 Sowjetunion mit annektierten Gebieten I Besetzte sowjetische Gebiete unter deutscher Militarverwaltung Baltikum und Transnistrien bearb von Bert Hoppe und Hiltrud Glass Munchen 2011 ISBN 978 3 486 58911 5 S 524 Dokument VEJ 7 209 in Bert Hoppe Hiltrud Glass Bearb Die Verfolgung und Ermordung der europaischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933 1945 Band 7 Munchen 2011 ISBN 978 3 486 58911 5 S 569 571 BGBl S 226 Martin Rath Leichentrauung schlagt Verfolgten Ehe Vom 3 Dezember 2017 Online bei Legal Tribune Online abgerufen am 15 Oktober 2020 Bundesgesetz Anerkennung des Zustandekommens von Ehen rassisch oder politisch verfolgter Verlobter Abgerufen am 6 Mai 2023 3 uber die Ordnung von Personenstandsfallen in Bundesgesetz vom 16 Dezember 1953 uber die Anerkennung des Zustandekommens von Ehen rassisch oder politisch verfolgter Verlobter Abgerufen am 6 Mai 2023 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Mischehe Nationalsozialismus amp oldid 233505237