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Eine interkonfessionelle Ehe ist eine Ehe zwischen den Angehorigen zweier Konfessionen oder Denominationen innerhalb derselben Religion Im okumenischen Dialog bezieht sich dieser Begriff auf Christen die miteinander die Ehe eingehen wollen Die interkonfessionelle Ehe wird auch als konfessionsverbindende Ehe konfessionsverschiedene Ehe oder im Sprachgebrauch des romisch katholischen Kirchenrechts als Mischehe matrimonium mixtum bezeichnet Der Begriff Mischehe ist im deutschsprachigen katholischen Raum nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil durch den Begriff konfessionsverschiedene Ehe Schweiz bekenntnisverschiedene Ehe ersetzt worden aber noch umgangssprachlich ublich 1 Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1 1 Alte Kirche 1 2 Weitere Entwicklung im lateinischen Westen 1 2 1 Romisch katholisches Kirchenrecht vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil 1 2 2 Evangelische Aufklarung 1 2 3 Katholisches Kirchenrecht seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil 1 2 4 Seelsorgerliche Praxis 1 2 5 Statistik 1 3 Stellung der Orthodoxen Kirche zu interkonfessionellen Ehen 2 Okumenische Trauung 3 Organisation konfessionsverbindender Paare 4 Siehe auch 5 Literatur 5 1 Kirchliche Verlautbarungen 5 2 Monographien 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenAlte Kirche Bearbeiten In der Alten Kirche war die Ehe eines Christen mit einem ungetauften Partner der Normalfall und wurde auch aus missionstaktischen Erwagungen von der Kirche gutgeheissen Schon im Neuen Testament kommt das Thema vor 1 Petr 3 1 2 EU betont die Chance den Ehepartner zu missionieren 1 Kor 7 16 EU weist darauf hin dass das nicht immer moglich sei 2 Die Theologen der Spatantike nahmen unterschiedliche Positionen ein Cyprian von Karthago lehnte die Mischehe insgesamt ab Augustinus und Johannes Chrysostomos unterschieden zwischen leichtfertigem und verantwortlichem Eingehen einer solchen Ehe 2 Seit dem 4 Jahrhundert erliessen einige Synoden Mischehenverbote 2 Synode von Elvira um 309 Strafe fur Eltern die ihre Tochter mit einem Heiden Juden oder christlichen Haretiker verheirateten Synode von Arles 314 Kurzzeitiger Ausschluss von der Kommunion fur Christinnen die einen Heiden heiraten In beiden Fallen erforderte die Heirat eines christlichen Mannes mit einer nicht der katholischen Kirche angehorigen Frau angesichts der damaligen patriarchalen Familienstruktur uberhaupt keine Regelung Synode von Laodikeia um 372 Verbot einer unterschiedslosen Mischehe Ermunterung zu einer solchen wenn der Partner die Absicht aussert kunftig Christ zu werden Konzil von Chalcedon 451 Der niedere Klerus wird verpflichtet auch bei einer Mischehe die katholische Erziehung der eigenen Kinder sicherzustellen Weitere Entwicklung im lateinischen Westen Bearbeiten Seit dem 13 Jahrhundert war in der Westkirche eine ohne Dispens eingegangene Mischehe ungultig Das Tridentinische Konzil erschwerte die Ehe zwischen einem Katholiken und einem nichtkatholischen Christen durch die sogenannte Formpflicht 3 Im Dekret Tametsi wurde geregelt dass diejenigen die anders als vor dem Pfarrer oder einem delegierten Priester und zwei oder drei Zeugen die Ehe zu schliessen versuchen unfahig sind so eine Ehe zu schliessen 4 nbsp Werbung fur ein Buch das Argumente gegen die Mischehe bietet 1877 In protestantischen Territorien setzte sich mittelfristig nicht Martin Luther mit seiner Auffassung durch die Ehe sei ein weltlich Ding sondern Philipp Melanchthon die Ehe sei eine causa mixta und im 16 Jahrhundert wurden Konsistorien fur Ehesachen aufgebaut die mit Theologen und Juristen besetzt waren Im 17 Jahrhundert wurde das protestantische Eherecht von der damals modernen Naturrechtslehre beeinflusst Mischehen wurden abgelehnt vielfach aber mit Berufung auf den Apostel Paulus auch geduldet mit der Hoffnung auf die Konversion des Ehepartners Zwar wurde vor einer Ehe mit Katholiken oder Reformierten gewarnt und die priesterliche Einsegnung in den einzenen Territorien an unterschiedliche Bedingungen geknupft doch ein aufschiebendes Ehehindernis wie nach kanonischem Recht bildeten bekenntnisverschiedene Ehen nur unter partikularrechtlichem Einfluss 5 In Sachsen z B erteilte der Landesherr die erforderliche Dispens unter der Bedingung dass alle Kinder lutherisch erzogen wurden Papst Benedikt XIV beschrankte 1741 die Formpflicht fur Holland und Belgien auf rein katholische Ehen spater wurde diese Regelung auch auf andere Gebiete ausgedehnt Pius X hob 1906 die tridentinische Formpflicht bei nicht rein katholischen Ehen auf dem Gebiet des Deutschen Reiches auf 4 Der Mischehenstreit der 1830er Jahre fuhrte zu den Kolner Wirren Auch in den Anfangen des 20 Jahrhunderts kam es noch zum Ausschluss aus der Kirchengemeinde wenn evangelische Christen eine katholische Erziehung der aus der Ehe hervorgehenden Kinder zugesagt hatten Unter dem Druck des Nationalsozialismus stellten beide Kirchen ihre konfessionellen Rivalitaten zuruck aber diese lebten in der Bundesrepublik Deutschland alsbald wieder auf Beide Seiten betrieben konfessionelle Identitatssicherung 6 Starker als alle kirchlichen Regelungen oder Empfehlungen wirkte sich aber der Sozialdruck einer Dorfgemeinschaft im Alltag aus in mehrheitlich evangelischen Dorfern heiratete ein gemischtkonfessionelles Paar meist evangelisch in mehrheitlich katholischen Dorfern katholisch 7 Romisch katholisches Kirchenrecht vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil Bearbeiten Der Ehe zwischen zwei gultig getauften Personen von denen ein Partner der romisch katholischen Kirche angehorte und der andere nicht stand die Bekenntnisverschiedenheit als verbietendes Ehehindernis entgegen Wird sie katholisch geschlossen so ist sie auch ohne Dispens gultig c 1060 IOmatr c 50 wenngleich strafbar 3 Diese Dispens war seitens der Kirche nur eine Duldung die Schlimmeres verhuten sollte und wurde unter der Bedingung erteilt dass die Brautleute sich verpflichteten bestimmte Bedingungen zu erfullen insbesondere die katholische Taufe und Erziehung aller aus der Ehe hervorgehender Kinder daruber war ein Protokoll zu erstellen von dem das Brautpaar eine Zweitschrift erhielt 3 Da in Deutschland nach 4 des Reichsgesetzes uber die religiose Kindererziehung 5 Juli 1921 Vertrage uber die religiose Erziehung eines Kindes ohne burgerliche Wirkung sind wurde eine eidliche oder eidesstattliche Erklarung des katholischen Partners vor katholischen Zeugen gefordert 3 Wenn ein Mitglied der romisch katholischen Kirche vor dem Zweiten Vatikanum ohne Dispens eine Mischehe einging hatte das den Ausschuss von kirchlichen Ehrendiensten und Sakramentalien bis zur Verhangung einer Strafe durch den Oberhirten zur Folge Mit dem Kirchenbann bestraft wurde 3 Bekunden des Ehewillens vor einem nichtkatholischen Religionsdiener es sei denn dieser war Standesbeamter Eingehen einer Ehe mit der ausdrucklichen oder stillschweigenden Abmachung einige oder alle Kinder ausserhalb der katholischen Religion zu erziehen Einwilligung in die Taufe eines Kindes durch einen nichtkatholischen Religionsdiener Die katholischen deutschen Bischofe erklarten 1958 in einem Hirtenwort Wer vor der Mischehe warnt stort nicht den konfessionellen Frieden Wer vor der Mischehe warnt hilft vor Leid und seelischen Konflikten bewahren er dient dem religiosen Frieden 8 Evangelische Aufklarung Bearbeiten Evangelische Pfarrer und Missionare versuchten in der Nachkriegszeit verstarkt ihre Gemeindeglieder von Ehen mit katholischen Partnern schon im Vorfeld abzubringen Es hiess nun beispielsweise fur einen evangelischen Christen der seinen Glauben ernst nimmt sei eine katholische Trauung unmoglich 9 Man solle sich prufen ob Gott statt des Katholiken mit dem man eine Beziehung eingegangen sei nicht vielmehr einen evangelischen Partner ausersehen habe Damit reagierten evangelische Pfarrer auch auf Erfahrungen mit aggressiv anti protestantischen katholischen Pfarrern die auf interkonfessionelle Ehen Druck ausubten 1960 hiess es warnend in der evangelischen Zeitschrift Frau und Mutter Wenn ein evangelischer Christ sich katholisch trauen lasst heiratet er nicht nur seinen katholischen Ehegatten sondern die ganze katholische Verwandtschaft mit und den katholischen Pfarrer dazu 9 Wenn aller Aufklarung und Warnung ungeachtet ein evangelischer Christ doch katholisch geheiratet hatte sollte er in seiner Situation seelsorgerlich begleitet werden 7 Katholisches Kirchenrecht seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil Bearbeiten Das Zweite Vaticanum reformierte das Mischehenrecht in dem Schema Voti de matrimonii sacramento Art 5 Weitere Stationen waren die Instruktion Matrimonii sacramentum 18 Marz 1966 die deutsche Bischofssynode von 1967 das Apostolische Schreiben Motu proprio Matrimonia mixta uber die rechtliche Ordnung der Mischehen 31 Marz 1970 Danach gilt 1 Es ist verboten eine konfessionsverschiedene Ehe einzugehen wenn keine ausdruckliche Erlaubnis der zustandigen kirchlichen Autoritat vorliegt Die Erlaubnis wird bei einem gerechten und vernunftigen Grund erteilt wenn die in c 1125 genannten Bedingungen erfullt sind Von der kanonischen Form der Eheschliessung kann der Ortsordinarius im Einzelfall dispensieren zugunsten irgendeiner offentlichen Form der Eheschliessung Die Doppeltrauung ist verboten Eine Konsenserfragung durch den katholischen Pfarrer und den Amtstrager einer nichtkatholischen Kirche bzw kirchlichen Gemeinschaft ist verboten Seelsorgerliche Praxis Bearbeiten Papst Johannes Paul II wies in dem Apostolische Schreiben Familiaris consortio von 1981 auf zahlreiche positive Werte hin die in einer konfessionsverbindenden Ehe gelebt werden Dies trifft insbesondere zu wenn beide Ehepartner ihren religiosen Verpflichtungen nachkommen Die gemeinsame Taufe und die dynamische Kraft der Gnade sind in diesen Ehen fur die Gatten Grundlage und bestandige Anregung ihrer Einheit im Bereich der sittlichen und geistlichen Werte im Leben Gestalt zu geben Eine Ehe die voll aus dem Glauben der beiden christlichen Gatten gelebt wird habe auch okumenische Bedeutung Schon bei der Ehevorbereitung solle ein herzliches Zusammenwirken zwischen den katholischen und nichtkatholischen Geistlichen angestrebt werden auch wenn es nicht immer einfach ist 10 Statistik Bearbeiten In den 1920er Jahren waren rund 10 der christlichen Ehen konfessionsverschieden In der Nachkriegszeit betrug der Anteil 20 1985 waren es rund ein Drittel aller christlichen Eheschliessungen in der Bundesrepublik Deutschland In einigen Regionen Deutschlands liegt ihr Anteil bei uber 50 11 Stellung der Orthodoxen Kirche zu interkonfessionellen Ehen Bearbeiten Die Frage der Mischehen war schon im Vorbereitungsprozess fur das erste neuzeitliche allorthodoxe Heilige und Grosse Konzil von 2016 kontrovers Der georgische Patriarch Ilia II sprach sich gegen den vorgelegten Entwurfstext aus und die georgische Kirche nahm dann nicht am Konzil teil weil sie eine rigorosere Haltung zu Mischehen einnimmt Wahrend eine Ehe zwischen einem orthodoxen Christen und einem Nichtchristen kategorisch verboten ist hatte der Entwurf bei der Ehe zwischen orthodoxen und nicht orthodoxen Christen die Moglichkeit einer Segnung aus Barmherzigkeit und Menschenliebe eroffnet 12 Auf dem Konzil wurde schliesslich folgender Text angenommen a Die Ehe von orthodoxen mit nichtorthodoxen Christen ist gemass kanonischer Akribie verboten 72 Kanon in Trullo 13 b Die Moglichkeit der Anwendung der kirchlichen Oikonomia in Bezug auf die Ehehindernisse muss von der Heiligen Synode einer jeden autokephalen orthodoxen Kirche entsprechend den Prinzipien der hll Kanones und im Geist pastoraler Sorge zum Ziel des Heils der Menschen wahrgenommen werden 14 Die Moglichkeit der Segnung einer Ehe zwischen einem Mitglied der griechisch orthodoxen Kirche und einem Mitglied der romisch katholischen oder der evangelischen Kirche besteht schon langer und wurde zwischen der Gemeinsamen Kommission der Griechisch Orthodoxen Metropolie von Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz 1993 vereinbart 2006 erfolgte eine entsprechende Vereinbarung mit der EKD Darin wurde vereinbart dass die kirchliche Eheschliessung Sakrament der Kronung nach orthodoxem Ritus vollzogen wird auch soll der orthodoxe Partner zusagen die Kinder aus dieser Ehe orthodox taufen zu lassen was mit der Verpflichtung kollidiert die ein Mitglied der romisch katholischen Kirche gegenuber seiner Kirche eingeht um die Dispens zur Heirat mit einem Nichtkatholiken zu erhalten 15 Okumenische Trauung BearbeitenDas Brautpaar entscheidet bei einer gemischt konfessionellen Ehe in welcher Kirche die Trauung stattfinden soll Die Trauung erfolgt dann nach der Ordnung dieser Kirche Einige Paare aussern den Wunsch dass Geistliche beider Konfessionen bei der Trauung mitwirken 1970 vereinbarten die deutsche Bischofskonferenz und der Rat der EKD fur diesen Fall zwei Ordnungen der Trauung nach dem katholischen und nach dem evangelischen Trauritus In der evangelischen Kirche ist die okumenische Trauung also eine evangelische Trauung unter Mitwirkung eines katholischen Geistlichen und umgekehrt Eine Ausnahme gilt fur den Bereich der Erzdiozese Freiburg und der Evangelischen Landeskirche in Baden wo die Moglichkeit einer okumenischen Trauung nach Formular C besteht Eine Erneuerung der Trauagenden in beiden Kirchen machte 1992 eine Neubearbeitung dieser Ordnungen erforderlich in die auch die seit 1970 gewonnenen Erfahrungen eingingen 16 In den Gliedkirchen der EKD sind verschiedenen Trauagenden in Gebrauch die Ordnung orientiert sich an der Trauliturgie der VELKD von 1988 der katholischen Ordnung liegt Die Feier der Trauung in einem Wortgottesdienst aus dem Trauungsrituale Die Feier der Trauung in den katholischen Bistumern des deutschen Sprachgebietes 1992 zugrunde 17 Okumenische Trauung in einer evangelischen Kirche Okumenische Trauung in einer katholischen KircheEmpfang des BrautpaaresEinzugLied der GemeindeGrussEinfuhrungPsalmgebet Eingangsgebet EroffnungsgebetSchriftlesung Lesungen und Gesange zu den LesungenPredigt HomilieGottes Wort fur die EheTraubekenntnis Befragung der BrautleuteSegnung der RingeUbergabe der Ringe und Handreichung VermahlungBestatigung der VermahlungSegnung Feierlicher TrauungssegenLied der GemeindeFurbittenGebet des HerrnUberreichung von GabenSegen SchlusssegenEntlassungAuszugOrganisation konfessionsverbindender Paare BearbeitenMit Netzwerk Okumene konfessionsverbindende Paare und Familien in Deutschland wurde 1999 eine bundesweite Initiative gegrundet die die Interessen dieser Paare vertritt Die Patenschaft von Netzwerk Okumene haben Bischof Gebhard Furst Diozese Rottenburg Bischof Walter Klaiber evangelisch methodistische Kirche und der emeritierte Bischof Gerhard Maier Evangelische Landeskirche in Wurttemberg ubernommen Die konfessionsverschiedenen Paare in Deutschland sind auch eingebunden in eine weltweite Bewegung die sich zuletzt bei der II Weltkonferenz konfessionsverbindender Paare 2003 in Rom traf Siehe auch BearbeitenExogamie interreligiose Ehe interkulturelle EheLiteratur BearbeitenKirchliche Verlautbarungen Bearbeiten Apostolisches Schreiben Motu proprio Matrimonia mixta uber die rechtliche Ordnung der Mischehen 31 Marz 1970 PDF Deutsche Bischofskonferenz Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland Hrsg Gemeinsame Feier der kirchlichen Trauung Ordnung der kirchlichen Trauung fur konfessionsverschiedene Paare unter Beteiligung der zur Trauung Berechtigten beider Kirchen EVA Leipzig Verlag Herder Freiburg Lutherisches Verlagshaus Hannover Verlag Friedrich Pustet Regensburg 2 Auflage 1997 Zur konfessionsverschiedenen Ehe Gemeinsames Wort der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland 1985 PDF Gemeinsame kirchliche Empfehlungen fur die Ehevorbereitung konfessionsverschiedener Partner hrsg vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz und der Kirchenkanzlei der EKD PDF Monographien Bearbeiten Beate Beyer Jorg Beyer Konfessionsverbindende Ehe Impulse fur Paare und Seelsorger Matthias Grunewald Verlag Mainz 1986 ISBN 3 7867 1244 1 Erganzte und uberarbeitete Neuausgabe der 2 Auflage von 1987 1 Taschenbuchauflage ebenda 1991 ISBN 3 7867 1545 9 Topos Taschenbucher 205 Dagmar Freist Glaube Liebe Zwietracht Religios konfessionell gemischte Ehen in der Fruhen Neuzeit Walter de Gruyter Berlin Boston 2017 Friedrich Kunstmann Die gemischten Ehen unter den Konfessionen Teutschlands Manz Regensburg 1839 Digitalisat Walter Schopsdau Konfessionsverschiedene Ehe Ein Handbuch Bensheimer Hefte Nr 61 Vandenhoeck amp Ruprecht 3 vollig neu bearbeitete Auflage 1995 Jovan Stojanovic Interkonfessionelle Ehen Die kirchenrechtliche und pastorale Praxis der Orthodoxen Kirche AVM Munchen 2013 ISBN 978 3 86924 508 9 Literaturliste bei Netzwerk OkumeneWeblinks BearbeitenNetzwerk Okumene konfessionsverbindende Paare und Familien in DeutschlandEinzelnachweise Bearbeiten a b Heribert Heinemann Konfessionsverschiedene Ehe I Kirchenrechtlich In Walter Kasper Hrsg Lexikon fur Theologie und Kirche 3 Auflage Band 6 Herder Freiburg im Breisgau 1997 Sp 238 f a b c Bernhard Haring Mischehe II Praktisch In Josef Hofer Karl Rahner Hrsg Lexikon fur Theologie und Kirche 2 Auflage Band 7 Herder Freiburg im Breisgau 1962 Sp 440 444 a b c d e Joseph Wenner Mischehe I Im Kirchenrecht In Josef Hofer Karl Rahner Hrsg Lexikon fur Theologie und Kirche 2 Auflage Band 7 Herder Freiburg im Breisgau 1962 Sp 437 440 a b Joseph Wenner Ehe VI Im Kirchenrecht In Josef Hofer Karl Rahner Hrsg Lexikon fur Theologie und Kirche 2 Auflage Band 3 Herder Freiburg im Breisgau 1959 Sp 690 698 Dagmar Freist Glaube Liebe Zwietracht Religios konfessionell gemischte Ehen in der Fruhen Neuzeit Berlin Boston 2017 S 61 Claudius Kienzle Mentalitatspragung im gesellschaftlichen Wandel Evangelische Pfarrer in einer wurttembergischen Wachstumsregion der fruhen Bundesrepublik Kohlhammer Stuttgart 2012 S 200 a b Claudius Kienzle Mentalitatspragung im gesellschaftlichen Wandel Evangelische Pfarrer in einer wurttembergischen Wachstumsregion der fruhen Bundesrepublik Kohlhammer Stuttgart 2012 S 202 Deutsche Bischofskonferenz Hirtenwort uber die Mischehe Januar 1958 abgedruckt in Herder Korrespondenz 12 Jahrgang Februar 1958 S 202 204 a b Claudius Kienzle Mentalitatspragung im gesellschaftlichen Wandel Evangelische Pfarrer in einer wurttembergischen Wachstumsregion der fruhen Bundesrepublik Kohlhammer Stuttgart 2012 S 201 Vatikan Apostolisches Schreiben Familiaris consortio Evangelische Landeskirche in Baden Marc Witzenbacher Praktisches Laboratorium der Einheit Konfessionsverschiedene Ehen religion orf at Orthodoxes Konzil Kontroverse uber Ehe Dokument 22 Juni 2016 Kanon 72 verbietet die Ehe zwischen orthodoxen Glaubigen und Haretikern das Panorthodoxe Konzil spricht statt von Haretikern von Heterodoxen Anargyros Anapliotis Ehe und Monchtum im orthodoxen kanonischen Recht Eine Kanonsammlung mit den Kanones der Lokalsynoden und der Kirchenvater LIT Verlag Munster 2019 S 34 Athanasios Vletsis Ehe als Brucke zwischen den getrennten Kirchen Konfessionsverbindende Ehe als Modell der Wiederherstellung der eucharistischen Gemeinschaft zwischen den Kirchen Eine orthodoxe Stimme In Thomas Soding Wolfgang Thonissen Hrsg Eucharistie Kirche Okumene Aspekte und Hintergrunde des Kommunionstreits Quaestiones disputatae Band 298 Herder Freiburg im Breisgau 2019 S 254 281 hier S 272f Deutsche Bischofskonferenz Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland Hrsg Gemeinsame Feier der kirchlichen Trauung Leipzig Freiburg Hannover Regensburg 2 Auflage 1997 S 7 Deutsche Bischofskonferenz Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland Hrsg Gemeinsame Feier der kirchlichen Trauung Leipzig Freiburg Hannover Regensburg 2 Auflage 1997 S 9 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Interkonfessionelle Ehe amp oldid 236615748