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Das Haftpflichtgesetz HaftPflG bis 1978 Reichshaftpflichtgesetz 1 regelt in Deutschland die Haftung fur Schadensereignisse im Zusammenhang mit gefahrlichen Unternehmen Die Haftung im Haftpflichtgesetz ist als Gefahrdungshaftung ausgestaltet und erfordert daher in der Regel kein schuldhaftes Verhalten BasisdatenTitel HaftpflichtgesetzFruherer Titel Gesetz betreffend die Verbindlichkeit zum Schadensersatz fur die bei dem Betriebe von Eisenbahnen Bergwerken etc herbeigefuhrten Todtungen und KorperverletzungenAbkurzung HaftPflGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie Zivilrecht HaftungsrechtFundstellennachweis 935 1Ursprungliche Fassung vom 7 Juni 1871 RGBl S 207 Inkrafttreten am 28 Juni 1871Neubekanntmachung vom 4 Januar 1978 BGBl I S 145 Letzte Anderung durch Art 9 G vom 17 Juli 2017 BGBl I S 2421 2422 Inkrafttreten derletzten Anderung 22 Juli 2017 Art 12 G vom 17 Juli 2017 GESTA C157Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Geschutzte Rechtsguter 2 Adressaten 3 Haftungsausschluss und Haftungsgrenzen 4 Literatur nur beispielhaft 5 Einzelnachweise 6 Weblinks 7 Siehe auchGeschutzte Rechtsguter BearbeitenDie vom Haftpflichtgesetz geschutzten Rechtsguter sind Leben Leib und Eigentum Da es sich jedoch um eine Gefahrdungshaftung bei Unternehmen handelt bei denen Schadensereignisse existenzgefahrdende Ausmasse erreichen konnen gelten Haftungsbegrenzungen der Hohe nach Adressaten BearbeitenAdressaten des Gesetzes sind unterschiedliche Unternehmen Der Gesetzgeber hat diese abschliessend in den 1 3 aufgefuhrt Es sind Bahnbetriebsunternehmen die Schienen oder Schwebebahnen betreiben Betreiber von Anlagen mit denen Elektrizitat Gase Dampfe oder Flussigkeiten in Stromleitungs oder Rohrleitungsanlagen transportiert werden Der Gesetzgeber hat jedoch dabei unterschieden zwischen Wirkungshaftung das schadigende Ereignis wird durch die Wirkung der Elektrizitat der Gase der Dampfe oder der Flussigkeiten ausgelost und Zustandshaftung das schadigende Ereignis beruht nicht auf der Wirkung von Elektrizitat Gas Dampf oder Flussigkeit sondern auf dem nicht ordnungsgemassen Zustand der Anlage sonstige Unternehmen Bergwerke Fabriken Gruben Grabereien SteinbrucheBei den sonstigen Unternehmen muss das schadigende Ereignis an den Rechtsgutern Leben bzw korperliche Unversehrtheit auf einem Verschulden eines Betriebsangehorigen beruhen in diesem Fall liegt keine Gefahrdungshaftung vor Haftungsausschluss und Haftungsgrenzen BearbeitenFur samtliche Falle besteht ein Haftungsausschluss wenn das schadigende Ereignis durch hohere Gewalt zustande kam Eine Zurechnung ware dann unbillig Ein Mitverschulden des Geschadigten wirkt anspruchsmindernd nach den allgemeinen Regeln des 254 BGB 4 HaftPflG Die Haftungsgrenzen bei Korperverletzung und Totung 8 9 HaftPflG liegen fur jede getotete oder verletzte Person und pro schadigendem Ereignis bei maximal 600 000 Euro oder einer Rente von 36 000 Euro jahrlich Sachschaden an beweglichen Sachen nach 2 HaftPflG liegen bei maximal 300 000 Euro pro schadigendem Ereignis 10 HaftPflG Dies gilt auch wenn durch das Ereignis mehrere Sachen beschadigt wurden D h diese Summe wird maximal pro schadigendem Ereignis einmalig ausgezahlt egal ob die Summe der Schaden daruber liegt oder ob die Summe der Anspruche der geschadigten Personen oder Sachen diese Haftungshochstgrenze ubersteigen Wenn die Summe der Schadenersatzanspruche die Hochstgrenze ubersteigt werden die Haftungsglaubiger hierzu nur anteilig befriedigt Die Inanspruchnahme eines Schadigers durch den Geschadigten nach anderen zivilrechtlichen Haftungsbestimmungen z B nach 823 BGB bleibt jedoch von den Haftungsbestimmungen des HaftPflG unberuhrt 12 HaftPflG Die Verjahrung der Anspruche nach dem HaftPflG folgt den allgemeinen Verjahrungsvorschriften des BGB d h im Regelfall 3 Jahre bei Kenntnis von Schaden und Schadiger durch den Geschadigten auch die Voraussetzungen fur eine Hemmung oder Unterbrechung der Verjahrung folgen den 202 ff BGB Literatur nur beispielhaft BearbeitenGeigel Kurt Haag Hrsg Der Haftpflichtprozess 27 Aufl Munchen 2015 Verlag C H Beck Filthaut Werner Haftpflichtgesetz Kommentar zum Haftpflichtgesetz und zu den konkurrierenden Vorschriften anderer Haftungsgesetze 9 Aufl Munchen 2015 Verlag C H Beck ISBN 978 3406590115Einzelnachweise Bearbeiten Abdruck der Erstfassung vom 7 Juni 1871 in Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914 I Abteilung Von der Reichsgrundungszeit bis zur Kaiserlichen Sozialbotschaft 1867 1881 2 Band Von der Haftpflichtgesetzgebung zur ersten Unfallversicherungsvorlage bearbeitet von Florian Tennstedt und Heidi Winter Stuttgart u a 1993 Nr 13 Weblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Gesetz betreffend die Verbindlichkeit zum Schadenersatz fur die bei dem Betriebe von Eisenbahnen Bergwerken etc herbeigefuhrten Todtungen und Korperverletzungen Vom 7 Juni 1871 Reichshaftpflichtgesetz Quellen und Volltexte Text des GesetzesSiehe auch BearbeitenHaftpflichtversicherungBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Haftpflichtgesetz amp oldid 222194306