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Der Weltbuhne Prozess haufig auch Weltbuhnenprozess genannt war eines der spektakularsten Strafverfahren gegen militarkritische Presseorgane und Journalisten in der Weimarer Republik In dem Prozess wurden der Herausgeber der Wochenzeitschrift Die Weltbuhne Carl von Ossietzky sowie der Journalist Walter Kreiser wegen Landesverrats und Verrats militarischer Geheimnisse angeklagt und im November 1931 vom IV Strafsenat des Reichsgerichts in Leipzig zu je 18 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt Umschlag der inkriminierten Weltbuhne vom 12 Marz 1929Wegen des brisanten Themas des heimlichen Aufbaus einer deutschen Luftwaffe und des mit Anklage und Urteil intendierten Angriffs auf die Pressefreiheit erregte der Prozess im In und Ausland grosses Aufsehen Eine Wiederaufnahme des Verfahrens vor bundesdeutschen Gerichten scheiterte 1992 Der Prozess gilt als Musterbeispiel politischer Justiz in der Weimarer Republik Inhaltsverzeichnis 1 Vorgeschichte 1 1 Vertrag von Versailles 1 2 Militarkritische Presse 1 3 Der inkriminierte Artikel 2 Verfahren 2 1 Politische Implikationen 2 2 Juristische Akteure 2 3 Verhandlung 2 4 Urteil 3 Folgen des Urteils 3 1 Politische Reaktionen 3 2 Juristische Einschatzung 3 3 Wiederaufnahmeverfahren 4 Literatur 4 1 Quellen 4 2 Sekundarliteratur 4 2 1 Monographien 4 2 2 Aufsatze 5 Weblinks 6 Einzelnachweise 7 WeblinksVorgeschichte BearbeitenVertrag von Versailles Bearbeiten Nach der Niederlage im Ersten Weltkrieg hatte das Deutsche Reich mit dem Vertrag von Versailles in eine starke Beschrankung seiner militarischen Krafte einwilligen mussen Trotz der geleisteten Unterschrift versuchten Reichsregierung und Reichswehr systematisch die Bestimmungen des Vertrages zu unterlaufen Vor allem die in Artikel 163 festgelegte Begrenzung des deutschen Heeres auf eine Hochststarke von 100 000 Mann versuchten sie von Anfang an zu umgehen So unterstutzten einflussreiche Kreise der Reichsregierung und der Reichswehr insgeheim den Aufbau paramilitarischer Verbande und legten illegale Waffenlager an Diese paramilitarischen Verbande die aus den Freikorps der unmittelbaren Nachkriegszeit hervorgegangen waren und auch als Schwarze Reichswehr bezeichnet wurden bildeten einen standigen Unsicherheitsfaktor der deutschen Innenpolitik Sie formten zum Teil rechtsfreie Raume in denen Gewaltdelikte gegen Andersdenkende und abtrunnige Mitglieder toleriert und begangen wurden Pazifistische und antimilitaristische Kreise in der Weimarer Republik sahen daher im Verhalten der Reichswehr eine Gefahr fur den inneren Frieden sowie fur die aussenpolitische Konsolidierung des Deutschen Reiches Verschiedene Publikationsorgane machten auf die Missstande aufmerksam So fuhrte eine Veroffentlichung der Weltbuhne uber die Fememorde in der Schwarzen Reichswehr schliesslich zu mehreren Strafverfahren gegen die Tater Die juristische Aufarbeitung dieser Delikte war aber von Beginn der Weimarer Republik an von einer extremen Parteinahme fur die Tater erschwert So raumte das Reichsgericht zu Gunsten der Fememorder ein dass es auch ein Notwehrrecht des einzelnen Staatsburgers gegenuber rechtswidrigen Angriffen auf die Lebensinteressen des Staates gibt Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen 63 215 220 Im Gegenzug wurden Pazifisten die die illegalen Waffenlager verraten hatten wegen Landesverrats zu 10 bis 15 Jahren Haft verurteilt Militarkritische Presse Bearbeiten Auch die Medien die auf die Missstande aufmerksam machten waren starken Repressionen ausgesetzt Die Journalisten Berthold Jacob und Fritz Kuster wurden beispielsweise 1928 wegen publizistischen Landesverrats im Ponton Prozess verurteilt weil sie das System der Zeitfreiwilligen aufgedeckt hatten Diese Soldaten wurden kurzfristig zu militarischen Ubungen herangezogen und tauchten in keiner Statistik auf Das Reichsgericht kam in seinem Urteil gegen Jacob und Kuster zu folgender Ansicht Der Gedanke sei abzulehnen dass die Aufdeckung und Bekanntgabe gesetzwidriger Zustande dem Reichswohle niemals abtraglich nur forderlich sein konne weil das Wohl des Staates in seiner Rechtsordnung festgelegt sei und sich in deren Durchfuhrung verwirkliche RGSt 62 65 67 Daruber hinaus verlangte das Reichsgericht Dem eigenen Staat hat jeder Staatsburger die Treue zu halten Das Wohl des eigenen Staates wahrzunehmen ist fur ihn hochstes Gebot Aus dieser Perspektive verwundert es nicht dass allein in den Jahren 1924 bis 1927 mehr als 1000 Personen wegen Landesverrats Beleidigung der Reichswehr und ahnlicher Delikte verurteilt wurden Wie sehr sich die Rechtslehre in dieser Frage mit der Politik identifizierte zeigt eine Passage aus einer Abhandlung zum Landesverrat im deutschen Strafrecht Weist man auf die grosse Ziffer der Landesverratsprozesse nach dem Kriege im Vergleich zu der in Friedenszeiten hin so ist hierauf zu antworten dass die Zahl dieser Prozesse solange nicht sinken wird als einmal der schmachvolle uns aufgezwungene Vertrag von Versailles Gultigkeit besitzt welcher eben bewusst so ausgeklugelte Bestimmungen enthalt die auch beim besten Willen von uns nicht bis in das kleinste Detail erfullt werden konnen was letzten Endes auch von der Entente beabsichtigt ist um uns dauernd die Peitsche der Frohn fuhlen zu lassen und zum anderen solange als es Deutsche geben wird welche sich zum Buttel der Entente erniedrigen ja selbst bewusst dazu bekennen weil ihnen eine Erfullung der Schmachfriedensbestimmungen wichtiger erscheint als das Wohl des Vaterlandes 1 Die Bestimmungen des Versailler Vertrages beschrankten jedoch nicht nur die Starke des Heeres Sie verboten in Artikel 198 auch ausdrucklich den Aufbau eigener Luftstreitkrafte In pazifistischen Kreisen war jedoch bekannt dass auch diese Bestimmung umgangen wurde So monierte Berthold Jacob an der Rangliste des deutschen Reichsheeres eine fehlende Transparenz weil eine Reihe von tatsachlich vorhandenen Abteilungen des Reichswehrministeriums wie etwa die Fliegerei die Gaskampfvorbereitung die Abteilungen Gegenspionage und Spionage und viele andre offiziell uberhaupt nicht in Erscheinung treten 2 Zu den Journalisten die sich besonders intensiv mit dem heimlichen Aufbau der deutschen Luftwaffe befassten gehorte der Flugzeugkonstrukteur Walter Kreiser In einem Brief vom August 1925 bezeichnete sich Kreiser als einzige n in pazifistischen Kreisen der genauen Einblick in die Fliegerei hat Daher hatte er bereits unter dem Pseudonym Konrad Widerhold sieben Beitrage zum Thema Luftfahrt in der Weltbuhne veroffentlicht Wegen der Mitarbeit an dem Werk Die deutsche Militarpolitik seit 1918 war bereits 1926 gegen ihn ein Verfahren wegen Landesverrats und Verrats militarischer Geheimnisse eingeleitet worden das 1928 jedoch eingestellt wurde Anfang 1929 bot Kreiser schliesslich der Weltbuhne einen neuen Artikel an von dessen Veroffentlichung er sich eine grosse Resonanz versprach Dies geht auch aus einem Brief Kreisers vom 4 Marz 1929 an Ossietzky hervor der spater vom Gericht belastend gegen die Angeklagten gewertet wurde Darin hiess es Es ist zweckmassig den Aufsatz in der Weltbuhne vom 11 Marz zu bringen An diesem Tage findet abends 8 Uhr im Herrenhaus eine von der W G L einberufene Luftfahrtversammlung statt wo alle Prominente der Luftfahrt und diejenigen die es sein wollen anzutreffen sind Vielleicht beordern Sie einen tuchtigen Zeitungsverkaufer dorthin der wird sicher einige Hundert Exemplare los da der Artikel gerade auf diese Versammlung wie eine Bombe wirken durfte 3 Der inkriminierte Artikel Bearbeiten nbsp Der Artikelanfang im OriginalheftVor dem geschilderten Hintergrund wundert es nicht dass der unter dem Pseudonym Heinz Jager am 12 Marz 1929 in der Weltbuhne erschienene Artikel Windiges aus der deutschen Luftfahrt das Missfallen der Reichswehr erregte In dem umfangreichen funfeinhalbseitigen Artikel befasste sich Kreiser zunachst mit allgemeinen Fragen zur Situation der deutschen Luftfahrt bevor er sich auf den letzten anderthalb Seiten schliesslich den Verbindungen zwischen Reichswehr und Luftfahrtindustrie widmete Aus diesem Abschnitt ging hervor dass die Reichswehr offensichtlich unter Umgehung des Versailler Vertrages den heimlichen Aufbau einer Luftwaffe betrieb Unter der Uberschrift Abteilung M schrieb Kreiser Ahnliche Kapriolen wurden auch auf dem Flugplatz Johannisthal Adlershof gemacht Auf der Adlershofer Seite bestand als besondere Gruppe der Deutschen Versuchsanstalt fur Luftfahrt eine sogenannte Abteilung M Als beim vorjahrigen Luftfahrtetat der sozialistische Abgeordnete Kruger im Haushaltsausschuss die Regierungsvertreter um Auskunft bat zu welchem Zweck die Abteilung M da sei bekam er keine Antwort denn sonst hatten die Behorden darauf aufmerksam machen mussen dass M auch der Anfangsbuchstabe des Wortes Militar ist So schwieg man lieber Aber auch hier arbeitet Groners findige Vernebelungstaktik Um bei einer erneuten Anfrage sagen zu konnen eine solche Abteilung M gibt es nicht mehr mit diesen Schweinereien haben wir aufgeraumt wurde diese Abteilung auch aufgelost kam auf die Johannisthaler Seite des Flugplatzes und heisst jetzt Erprobungsabteilung Albatros zum Unterschied von einer Versuchsabteilung die Albatros bereits besitzt Diese Erprobungsabteilung Albatros ist zu Lande dasselbe was an der See die Kustenflugabteilung der Lufthansa darstellt Beide Abteilungen besitzen je etwa dreissig bis vierzig Flugzeuge manchmal auch mehr Aber nicht alle Flugzeuge sind immer in Deutschland 4 Im Manuskript soll ausserdem gestanden haben dass sich die Flugzeuge zeitweise in Russland befanden Diese Passagen hatte Ossietzky vorsichtshalber gestrichen und sich auf die Andeutung beschrankt Kreiser bezog sich mit seinen Ausserungen zum Teil auf das Protokoll der 312 Sitzung des Ausschusses fur den Reichshaushalt vom 3 Februar 1928 Obwohl dieses Protokoll als Drucksache vorlag startete der Oberreichsanwalt ein Ermittlungsverfahren wegen Verstosses gegen den Landesverratsparagrafen des Reichsstrafgesetzbuches und gegen Paragraf 1 Absatz 2 des Gesetzes gegen den Verrat militarischer Geheimnisse das sog Spionagegesetz vom 3 Juni 1914 Reichsgesetzblatt 195 Verfahren BearbeitenAm 1 August 1929 wurde schliesslich ein Strafantrag gestellt In einem Schreiben vom 8 August 1929 teilte der Oberreichsanwalt dem preussischen Innenminister mit dass eine Voruntersuchung wegen des inkriminierten Artikels eingeleitet worden sei Zur Begrundung hiess es dass Ossietzky und Kreiser Nachrichten von denen sie wussten dass ihre Geheimhaltung einer anderen Regierung gegenuber fur das Wohl des Deutschen Reiches erforderlich ist offentlich bekannt gemacht haben sowie vorsatzlich Nachrichten deren Geheimhaltung im Interesse der Landesverteidigung erforderlich ist an eine auslandische Regierung oder an eine Person die im Interesse einer auslandischen Regierung tatig ist haben gelangen lassen und dadurch die Sicherheit des Reiches gefahrdet haben 5 Im Zuge der Ermittlungen wurden die Redaktionsraume der Weltbuhne sowie die Wohnung Ossietzkys durchsucht Im August 1929 wurde Ossietzky ausserdem zu dem Fall vernommen Dass es anschliessend nicht zur Verhandlung kam wird den im Folgenden geschilderten politischen Implikationen zugeschrieben Politische Implikationen Bearbeiten Die Reichsregierung befand sich nach der Veroffentlichung des Artikels in einem Dilemma Hatte sie den Artikel ignoriert oder lediglich dementiert ware sie Gefahr gelaufen dass weitere Details aus den heimlichen Aufrustungsbemuhungen an die Offentlichkeit gedrungen waren Ein scharfes Vorgehen gegen Autor und Herausgeber kam jedoch dem Eingestandnis gleich dass das Deutsche Reich tatsachlich die Bestimmungen von Versailles verletzte und heimlich eine Luftwaffe aufbaute Die Interessen von Reichswehrministerium und Auswartigem Amt kollidierten daher sehr stark Wie sich im weiteren Prozessverlauf zeigte wurden die militarischen Interessen wichtiger eingeschatzt als der aussenpolitische Schaden der sich durch eine Verurteilung der Journalisten ergeben musste Die Auswertung von sowjetischen Archiven ergab dass die Veroffentlichung des Artikels auch in Moskau wahrgenommen worden war In der zweiten Jahreshalfte 1929 beriet im Kreml das Politburo des ZK der Kommunistischen Partei Russlands Bolschewiki uber die Beziehungen zur Reichswehr Unter Punkt 1a des Beschlussprotokolls ist zu lesen dass man von der deutschen Seite die Verstarkung der Konspiration in der Zusammenarbeit zwischen den beiden Heeren sowie Garantien verlangte dass furderhin keine wie auch immer gearteten Informationen veroffentlicht werden die diese Zusammenarbeit betreffen 6 Dem Reichswehrministerium musste sehr daran gelegen sein die wichtige Militarkooperation mit der Sowjetunion nicht zu gefahrden Das Auswartige Amt musste dagegen durch eine offentliche Gerichtsverhandlung die Verhandlungsposition des Reiches bei den Genfer Abrustungsverhandlungen als bedroht betrachten Wie wichtig das Amt den Prozess nahm zeigt auch die Tatsache dass die gesammelten Unterlagen mehrere Aktenbande in der Rechtsabteilung fullten Dass sich der Prozessbeginn so lange verzogerte wird dem Widerstand des Aussenministeriums zugeschrieben das bis Oktober 1929 noch von Gustav Stresemann gefuhrt worden war Dort sei mit Blick auf das erwahnte Reichstagsprotokoll die Frage aufgeworfen worden ob die Angaben aus dem Artikel tatsachlich geheim gewesen seien Dennoch wurde das Verfahren nicht beendet Im Fruhjahr 1931 einigten sich die drei beteiligten Ministerien schliesslich auf einen Kompromiss um ein Gerichtsverfahren eroffnen zu konnen Mehr als zwei Jahre nach Erscheinen des Artikels am 30 Marz 1931 wurde Anklage erhoben Juristische Akteure Bearbeiten Aufseiten der Staatsanwaltschaft und des Reichsgerichts hatte es die Weltbuhne mit Juristen zu tun die bereits einschlagig Bekanntheit erlangt hatten Reichsanwalt Paul Jorns unter dessen Leitung die Anklage gegen Ossietzky erarbeitet wurde war an den Ermittlungen zu den Morden an Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg beteiligt und hatte dort Spuren verwischt 7 Der Vorsitzende des IV Strafsenats Alexander Baumgarten hatte im Herbst 1930 den Ulmer Reichswehrprozess geleitet bei dem Adolf Hitler seine Legalitatserklarung abgegeben aber auch angekundigt hatte dass nach seinem Regierungsantritt Kopfe rollen wurden 8 Die Verteidigung der Angeklagten ubernahmen die renommierten Anwalte Max Alsberg Kurt Rosenfeld Alfred Apfel und Rudolf Olden Da die Verteidigung von einem erfolgreichen Ausgang des Prozesses uberzeugt war hatte von Ossietzky auch darauf verzichtet einen Ablehnungsantrag gegen den IV Strafsenat zu stellen Jahrelang hatte ich geschrieben dass der IV Strafsenat nicht das Recht der Deutschen Republik spricht sondern durchaus die Gepflogenheiten eines Standgerichts angenommen hat begrundete von Ossietzky sein Misstrauen gegen das Gericht Verhandlung Bearbeiten Die gesetzlichen Bestimmungen gemass 174 Abs 2 GVG verboten es der Weltbuhne detailliert uber den Prozess zu berichten und wurden es selbst heute noch verbieten Aus Grunden der Staatssicherheit war die Offentlichkeit ohnehin von den Verhandlungen ausgeschlossen Die Prozessbeteiligten waren ausserdem zur Verschwiegenheit verpflichtet was spater auch die Urteilsbegrundung betraf Am 5 Mai 1931 erfuhren die Leser der Zeitschrift schliesslich von dem Verfahren das bereits seit zwei Jahren schwebte Am 8 Mai 1931 sollte schliesslich der Prozess beginnen Die Verhandlungen wurden sogleich wieder vertagt weil kein Vertreter des Aussenministeriums erschienen war Die Verteidigung hatte darauf beharrt dass neben dem Reichswehrministerium auch das Auswartige Amt einen Sachverstandigen entsenden sollte Dieser sollte die Frage beantworten ob der Artikel tatsachlich Angaben enthalten habe die dem Ausland unbekannt gewesen seien Das Aussenministerium liess den Gerichtstermin jedoch platzen und trug weiter schwere Bedenken was die aussenpolitische Wirkung des Verfahrens betraf Daher weigerte es sich auch einen Monat spater ein weiteres Mal einen Gutachter nach Leipzig zu schicken Am 9 Juli 1931 wandte sich der General und spatere Reichskanzler Kurt von Schleicher daher in einem Brief an Bernhard Wilhelm von Bulow Staatssekretar im Auswartigen Amt und rugte dessen Verzogerungstaktik Schleicher sah in dem Prozess einen Prazedenzfall um die wirksamste Abwehr und die beste Vorbeugung gegen das Verratertum durchzusetzen Aus diesem Grund solle das Auswartige Amt seine politischen Bedenken zurucktreten lassen und ein Gutachten verfassen Bulow antwortete wenige Tage spater dass sein Ministerium den Kampf gegen das Verratertum so gestalten wolle wie es die Interessen des Reiches insbesondere der Landesverteidigung erfordern Schliesslich erstellte das Amt am 24 August 1931 ein schriftliches Gutachten das wahrend der Verhandlung verlesen wurde Die Verhandlung unter Ausschluss der Offentlichkeit fand schliesslich am 17 und 19 November 1931 statt Als Zeugen der Anklage fungierten Major Himer vom Reichswehrministerium und Ministerialrat Wegerdt vom Verkehrsministerium Sie bestatigten dass die Angaben aus dem Artikel der Wahrheit entsprachen und im Interesse der Landesverteidigung hatten geheim gehalten werden mussen Major Himer war der Uberzeugung dass der Artikel auch von auslandischen Nachrichtenstellen ausgewertet worden sei Einen Beweis dafur konnte er jedoch nicht erbringen Das Gericht lehnte samtliche 19 Zeugen der Verteidigung ab Auch der zentrale Beweisantrag fand nicht das Gehor der Richter Darin hatte die Verteidigung nachweisen wollen dass die berichteten Aktivitaten dem Ausland schon lange bekannt waren Ossietzky selbst argumentierte in eigener Sache dass in dem Artikel nur Etatkritik hatte geubt werden sollen Die Formulierungen in dem beanstandeten Abschnitt seien grosstenteils auf ihn zuruckzufuhren und fur das uninformierte Publikum auch kaum verstandlich gewesen Er habe damit den Zweck verfolgt das Reichswehrministerium zu warnen bevor aus der Angelegenheit ein offentlicher Skandal wurde Urteil Bearbeiten nbsp Das Urteil in der WeltbuhneDer Prozess endete am 23 November mit der Verurteilung der beiden Angeklagten wegen Verbrechen gegen den 1 Absatz 2 des Gesetzes uber Verrat militarischer Geheimnisse vom 3 Juni 1914 zu der von der Staatsanwaltschaft geforderten Gefangnisstrafe in Hohe von 18 Monaten Auch waren die betreffende Ausgabe der Weltbuhne vom Marz 1929 ebenso wie die zu ihrer Herstellung notwendigen Platten und Formen unbrauchbar zu machen Die Urteilsbegrundung wurde ebenfalls unter Ausschluss der Offentlichkeit verlesen da die tatsachliche und rechtliche Wurdigung des inkriminierten Artikels durch das Gericht naturgemass nicht erfolgen konnte ohne die in Rede stehenden geheimen Nachrichten zu erwagen und zu beleuchten In seiner Begrundung argumentierte das Gericht dass die Angeklagten nach Angabe der Sachverstandigen tatsachlich geheimzuhaltende Nachrichten verbreitet hatten Der Begriff des Geheimseins sei in diesem Falle nur ein relativer Es sei irrelevant ob die genannten Aktivitaten innerhalb bestimmter Kreise bereits bekannt gewesen seien Wie in dem Prozess gegen Kuster und Jacob hob das Gericht darauf ab dass der Staatsburger seinem Land die Treue zu halten habe und nicht eigenmachtig die Verletzung internationaler Vertrage anprangern durfe Dies sei nur moglich indem innerstaatliche Organe in Anspruch genommen wurden Den erforderlichen Vorsatz begrundete das Gericht damit dass die Angeklagten Pazifisten gewesen seien Dies rechtfertige den Schluss dass sie antimilitarisch hatten wirken wollen Woraus sich zwanglos deren Wille ergabe etwas von der Militarverwaltung Geheimgehaltenes aufzudecken Dass die Verurteilung nicht aufgrund des Landesverratsparagrafen erfolgte bedeutete nach Ansicht des Gerichts jedoch nicht dass die Angeklagten nicht die entsprechenden Straftatbestande erfullt hatten Das Reichsgericht war vielmehr der Ansicht dass der speziellere Straftatbestand des Spionagegesetzes den ebenfalls einschlagigen Landesverratsparagrafen des Strafgesetzbuches im Wege der Gesetzeskonkurrenz verdrange In der Urteilsbegrundung hiess es dazu Bei der rechtlichen Wurdigung des tatsachlichen Sachverhalts ist vorauszuschicken dass das den Angeklagten zur Last gelegte strafbare Tun lediglich unter dem Gesichtspunkt des Verbrechens gegen das Gesetz gegen den Verrat militarischer Geheimnisse vom 3 Juni 1914 zu beurteilen ist Zwischen diesem Vergehen und dem des Landesverrats nach 92 Abs 1 Ziffer 1 StGB liegt wenn Verrat militarischer Geheimnisse in Frage steht Gesetzeseinheit vor in diesem Fall hat die rechtliche Beurteilung wie der Senat mit der weituberwiegenden Meinung im Schrifttum annimmt lediglich nach dem spezielleren Gesetz d h hier dem sog Verratsgesetz vom 3 Juni 1914 zu erfolgen Folgen des Urteils BearbeitenPolitische Reaktionen Bearbeiten Auf die Verurteilung reagierte von Ossietzky mit Sarkasmus Anderthalb Jahre Freiheitsstrafe Es ist nicht so schlimm denn es ist mit der Freiheit in Deutschland nicht weit her Mahlich verblassen die Unterschiede zwischen Eingesperrten und Nichteingesperrten Das Urteil habe ihn nicht uberrascht auch wenn er den Ausgang des Prozesses nicht fur denkbar gehalten habe Ich weiss dass jeder Journalist der sich kritisch mit der Reichswehr beschaftigt ein Landesverratsverfahren zu gewartigen hat das ist ein naturliches Berufsrisiko Dennoch war diesmal fur eine reizvolle Abwechslung gesorgt Wir verliessen den Saal nicht als Landesverrater sondern als Spione 9 Damit spielte Ossietzky darauf an dass er nicht wie von der Staatsanwaltschaft beantragt auch wegen Landesverrats verurteilt wurde In spateren Artikeln verzichtete Ossietzky darauf diesen Unterschied zu betonen sondern wahlte eine Formulierung die den Ausfuhrungen des Reichsgerichts eher gerecht wurde Das Reichsgericht hat mich vorsorglich in unangenehmster Weise abgestempelt Landesverrat und Verrat militarischer Geheimnisse das ist eine hochst diffamierende Etikette mit der sich nicht leicht leben lasst 10 Das Urteil erregte im In und Ausland aus mehreren Grunden grosses Aufsehen Die Weltbuhne veroffentlichte in den Ausgaben vom 1 Dezember und 15 Dezember 1931 zahlreiche auslandische Pressestimmen zu dem Prozess deren Tenor in der folgenden Passage zum Ausdruck kommt Erstens es ist das harteste Urteil das jemals uber einen nicht kommunistischen Publizisten verhangt wurde und es ist typisch fur die rigorose Behandlung die deutsche Gerichte jetzt jedem zuteil werden lassen der mit einer Ruckkehr zum Vorkriegsmilitarismus in Deutschland nicht einverstanden ist Zweitens sollte man annehmen dass die Regierung oder wenigstens das Auswartige Amt dieses Urteil nicht billige denn es lenkt die Aufmerksamkeit der Offentlichkeit auf Vorgange die sonst vielleicht langst vergessen oder ubersehen worden waren Deutschland dessen Argumentation vor der Abrustungskommission immer darauf hinaus ging dass der Versailler Vertrag erfullt sei und es ganzlich abgerustet habe wird sich jetzt erneut gegen den Vorwurf verteidigen mussen dass es eine verbotene Luftflotte unterhalte Kritiker werden sich in Zukunft weniger auf den Weltbuhnen Artikel berufen als auf das Reichsgericht das diesen Artikel fur so gefahrlich hielt dass es ihn mit achtzehn Monaten Gefangnis bestrafte Es gibt keine Berufung und Ossietzky muss diese lange Strafe antreten Charakteristisch fur die Tendenz deutscher Gerichte ist dass nationalsozialistische Verrater immer milder meistens mit Festung verurteilt werden wahrend ein liberaler Kritiker des Militarismus mit gemeinen Verbrechern zusammen eingesperrt wird 11 Auch in Deutschland zeigten sich viele demokratische Politiker entsetzt Reichstagsprasident Paul Lobe schrieb Ich habe selten ein Urteil als einen solchen Fehlschlag nicht nur in juristischer sondern auch in politischer Hinsicht empfunden als dieses Meiner Kenntnis nach ist auch nichts geschrieben worden was dem Ausland verborgen sein oder nutzen konnte so dass mir das Urteil vollkommen unverstandlich erscheint nbsp Vor der Strafanstalt in Berlin Tegel V l n r Kurt Grossmann Rudolf Olden beide Deutsche Liga fur Menschenrechte Carl von Ossietzky Apfel Rechtsanwalt RosenfeldVerschiedene Organisationen versuchten nach dem Urteilsspruch zu verhindern dass Ossietzky tatsachlich die Haftstrafe antreten musste So sandte die SPD Reichstagsfraktion eine Interpellation an die Reichsregierung und fragte an ob diese nicht bereit sei alle Schritte zu tun um die Vollstreckung dieses Urteil des Reichsgerichtes zu verhindern Es gab Protestveranstaltungen und Unterschriftenaktionen der Deutschen Liga fur Menschenrechte Viele prominente Schriftsteller und Wissenschaftler wie Thomas Mann Heinrich Mann Arnold Zweig und Albert Einstein unterstutzten ein Gnadengesuch an den Reichsprasidenten Paul von Hindenburg das in letzter Minute die Umsetzung des Urteils verhindern sollte Doch das Justizministerium reichte das Gesuch erst gar nicht an Hindenburg weiter So trat von Ossietzky schliesslich am 10 Mai 1932 seine Haftstrafe im Gefangnis Berlin Tegel an Walter Kreiser hatte sich dagegen unmittelbar nach dem Urteil nach Frankreich abgesetzt und entzog sich damit der Haft Ossietzky argumentierte stattdessen Uber eines mochte ich keinen Irrtum aufkommen lassen und das betone ich fur alle Freunde und Gegner und besonders fur jene die in den nachsten achtzehn Monaten mein juristisches und physisches Wohlbefinden zu betreuen haben ich gehe nicht aus Grunden der Loyalitat ins Gefangnis sondern weil ich als Eingesperrter am unbequemsten bin Ich beuge mich nicht der in roten Sammet gehullten Majestat des Reichsgerichts sondern bleibe als Insasse einer preussischen Strafanstalt eine lebendige Demonstration gegen ein hochstinstanzliches Urteil das in der Sache politisch tendenzios erscheint und als juristische Arbeit reichlich windschief 12 Aufgrund einer Weihnachtsamnestie fur politische Haftlinge wurde Ossietzky am 22 Dezember 1932 nach 227 Tagen Haft vorzeitig entlassen Juristische Einschatzung Bearbeiten Der Prozess bedeutete sicherlich einen der scharfsten Angriffe von Reichswehr und Justiz gegen die kritische Presse in der Weimarer Republik Ausserdem war auf diese Weise dem Ausland deutlich geworden dass Deutschland offensichtlich wichtige Punkte des Versailler Vertrages nicht mehr zu beachten beabsichtigte Auch wahrend seiner KZ Haft sollte Ossietzky noch die Folgen der Verurteilung spuren So wurde in der Auseinandersetzung um die Verleihung des Friedensnobelpreises haufig als Argument gegen den KZ Haftling angefuhrt dass er schliesslich ein verurteilter Landesverrater sei Das Urteil wird von heutigen Juristen als wichtiger Schritt auf dem Weg zur NS Justiz gesehen Das Reichsgericht habe mit den Landesverratsprozessen eine eigene Rechtsordnung errichtet die sich nicht an Gesetzen und Verfassung orientierte sondern an unklaren Begriffen Vaterlandsverrat Treuepflicht des Burgers Staatswohl Reichsgerichtsrat Niethammer bestatigte ihm Schrittmacher Dienste fur das NS Recht und der nationale Verteidiger Alfons Sack lobte das RG fur den mutigen Schritt entgegen den Buchstaben der Verfassung dem neuen Staatsgedanken zum Siege zu verhelfen womit es seinen Beitrag geleistet habe zur Schaffung des neuen Rechts fur das allein die Sicherung des Deutschen Volkes den Massstab bildet Mit etwas anderen Worten beschrieb Ossietzky Verteidiger Olden dasselbe Von hier stammt jene Verrottung des Rechts und des Rechtsgefuhls die den obersten Gerichtshof bis zur nationalsozialistischen Verdrehung aller Rechtsbegriffe bis zur Legitimierung des Mords fuhrt wenn er nur dem Staatswohl dient 13 Ossietzky raumte nach seiner Verurteilung ein dass die Republik zumindest das Dekorum des Rechtsverfahrens gewahrt habe Wenn im Dritten Reich erst einmal nach der Plattform von Boxheim regiert werden wird dann werden Verrater wie Kreiser und ich ohne Aufhebens fusiliert schrieb er am 1 Dezember 1931 in der Weltbuhne Wahrend der so genannten Spiegel Affare wurden von der Presse Parallelen zum Weltbuhne Prozess gezogen So veroffentlichte BGH Senatsprasident Heinrich Jagusch unter dem Pseudonym Judex den vielbeachteten Artikel Droht ein neuer Ossietzky Fall 14 Gegen Jagusch wurde daraufhin ein Disziplinarverfahren eroffnet das erst im August 1967 auf Betreiben des damaligen Bundesjustizministers eingestellt wurde Die Erinnerung an den Weltbuhne Prozess trug sicherlich dazu bei dass die Offentlichkeit in der Bundesrepublik in diesem Fall einen ahnlich gelagerten Eingriff in die Pressefreiheit nicht hinnehmen wollte Inzwischen ware eine Veroffentlichung wie im Falle des Weltbuhne Textes ohnehin nicht mehr strafbar Denn im Paragraf 93 Absatz 2 des StGB ist zum Begriff des Staatsgeheimnisses erganzt 15 Tatsachen die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder unter Geheimhaltung gegenuber den Vertragspartnern der Bundesrepublik Deutschland gegen zwischenstaatlich vereinbarte Rustungsbeschrankungen verstossen sind keine Staatsgeheimnisse Allerdings bleibt der Verrat solcher illegaler Staatsgeheimnisse einer fremden Macht oder einem ihrer Mittelsmanner nach 97a StGB strafbar Kritikern zufolge besteht die Gefahr dass dies auch auf Presseveroffentlichungen ausgedehnt werden konnte 15 Wiederaufnahmeverfahren Bearbeiten In den 1980er Jahren versuchten die Juristen Gerhard Jungfer Heinrich Hannover Ingo Muller und Eckart Rottka eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu erreichen Damit sollte das Urteil von 1931 revidiert werden Rosalinde von Ossietzky Palm einziges Kind Carl von Ossietzkys leitete als Antragsberechtigte am 1 Marz 1990 beim Berliner Kammergericht das Verfahren in die Wege Als neue Beweismittel wurden die Gutachten zweier Sachverstandiger vorgelegt die zeigen sollten dass die franzosische Armee bereits vor der Veroffentlichung des Textes uber die Aktivitaten der Reichswehr informiert war Ausserdem hatten einige der beanstandeten Geheimnisse nicht den Tatsachen entsprochen Das Kammergericht erklarte eine Wiederaufnahme des Verfahrens fur unzulassig Die neuen Gutachten seien nicht als Tatsachen oder Beweismittel ausreichend um von Ossietzky nach damaligem Recht freizusprechen In der Begrundung des Beschlusses vom 11 Juli 1991 hiess es 16 Der Umstand dass auslandische Regierungen uber die geheime Wiederaufrustung des Deutschen Reiches informiert waren begrundet allenfalls die unbestimmte Vermutung dass ihnen auch die im Zusammenhang mit dem Flugplatz Johannisthal Adlershof aufgedeckten Vorgange schon vor der Veroffentlichung bekannt waren Fur die Auffassung des Gutachters dass die franzosische militarische Fuhrung uber jeden Schritt der deutschen Rustung also auch uber die in dem Artikel mitgeteilten Tatsachen unterrichtet gewesen sei fehlt es an einer nachvollziehbaren Auseinandersetzung mit dem herangezogenen Material Der Bundesgerichtshof lehnte anschliessend eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Kammergerichtes ab Er begrundete dies in seinem Beschluss vom 3 Dezember 1992 17 Fehlerhafte Rechtsanwendung fur sich allein ist kein Wiederaufnahmegrund nach der Strafprozessordnung Mit Ausnahme des Falles der Mitwirkung eines unredlichen Richters kann die auf falscher Rechtsauffassung beruhende noch so falsche Entscheidung im Wiederaufnahmeverfahren nur bei Unrichtigkeit des der fehlerhaften Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalts beseitigt werden Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichtes schloss die Rechtswidrigkeit der geheim gehaltenen Vorgange die Geheimniseigenschaft nicht aus Jeder Staatsburger schuldet nach Auffassung des Reichsgerichtes seinem Vaterland eine Treuepflicht des Inhalts dass das Bestreben nach der Einhaltung der bestehenden Gesetze nur durch eine Inanspruchnahme der hierzu berufenen innerstaatlichen Organe und niemals durch eine Anzeige bei auslandischen Regierungen verwirklicht werden durfte Der Bundesgerichtshof hat somit das Urteil das Reichsgerichts nicht im eigentlichen Sinne bestatigt sondern lediglich entschieden dass keine neuen Tatsachen und Beweismittel im Sinne des 359 StPO vorgelegt wurden die einen Freispruch des Verstorbenen gemass 371 Abs 1 StPO ermoglicht hatten Die Entscheidungen der beiden Gerichte wurden von Kritikern als Indiz dafur gewertet dass sich die bundesdeutsche Justiz noch immer mit der Aufarbeitung der deutschen Rechtsgeschichte schwer tue Die vom BGH bestatigte Auffassung des Kammergerichts wonach ein weiterer Sachverstandiger als solcher grundsatzlich kein neues Beweismittel ist verstosse ausserdem gegen die einhellige Kommentarmeinung 18 Ivo Heiliger Die Kritik am BGH geht damit in die Richtung dass die neuen Gutachten schon in der Entscheidung uber die Zulassung des Wiederaufnahmeverfahrens inhaltlich zu stark bewertet worden seien anstatt diese Einschatzung dem Wiederaufnahmeverfahren selbst zu uberlassen Nachdem Rosalinde von Ossietzky Palm im Jahr 2000 verstorben ist ist die Staatsanwaltschaft noch antragsberechtigt fur ein erneutes Wiederaufnahmeverfahren Daher forderten Jungfer und Muller Nachdem sich auch beim BGH die Erkenntnis durchgesetzt hat dass nicht jedes Reichsgerichtsurteil erhaltenswert ist und der 5 Strafsenat schon die mangelhafte Vergangenheitsaufarbeitung des BGH gerugt hat ware es ein nobile officium der deutschen Justiz das 70 Jahre alte Urteil aufzuheben und den Nobelpreistrager nicht zuletzt auch sich selbst zu rehabilitieren 19 Literatur BearbeitenQuellen Bearbeiten Die Weltbuhne Vollstandiger Nachdruck der Jahrgange 1918 1933 Athenaum Verlag Konigstein Ts 1978 ISBN 3 7610 9301 2 Walter Bussmann u a Hrsg Akten zur deutschen auswartigen Politik 1918 1945 Serie B 1925 1933 Bd 19 16 Oktober 1931 bis 29 Februar 1932 Vandenhoeck u Ruprecht Gottingen 1983 Auswartiges Amt Geheimakten der Alten Rechtsabteilung Rechtssache Strafverfahren wegen Landesverrat gegen Schriftleiter Carl von Ossietzky Bande 1 und 2 unveroffentlicht Auswartiges Amt Akten der Rechtsabteilung Rechtssachen geheim spec Kreiser und Ossietzky Bande 1 3 unveroffentlicht Kammergericht Berlin 1 Strafsenat Beschluss vom 11 Juli 1991 Az 1 1 AR 356 90 4 90 veroffentlicht in Neue Juristische Wochenschrift NJW Beck Munchen Frankfurt M 1991 S 2505 2507 ISSN 0341 1915 BGH 3 Strafsenat Beschluss vom 3 Dezember 1992 Az StB 6 92 veroffentlicht in Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Strafsachen 39 S 75 87 Carl von Ossietzky Samtliche Schriften Herausgegeben von Barbel Boldt u a Band VII Briefe und Lebensdokumente Reinbek 1994 Sekundarliteratur Bearbeiten Monographien Bearbeiten Bruno Frei Carl von Ossietzky eine politische Biographie Das Arsenal Berlin 1978 ISBN 3 921810 15 9 Heinrich Hannover Die Republik vor Gericht 1975 1995 Erinnerungen eines unbequemen Rechtsanwalts Aufbau Taschenbuch Verl Berlin 2003 ISBN 3 7466 7032 2 Ursula Madrasch Groschopp Die Weltbuhne Portrat einer Zeitschrift Buchverlag Der Morgen Berlin 1983 Bechtermunz im Weltbild Verlag Augsburg 1999 Nachdr ISBN 3 7610 8269 X Dieter Lang Staat Recht und Justiz im Kommentar der Zeitschrift Die Weltbuhne P Lang Frankfurt am Main 1996 ISBN 3 631 30376 9 Elke Suhr Carl von Ossietzky Eine Biographie Kiepenheuer amp Witsch Koln 1988 ISBN 3 462 01885 X Hermann Vinke Carl von Ossietzky Dressler Hamburg 1978 ISBN 3 7915 5007 1 Aufsatze Bearbeiten Gerhard Jungfer Ingo Muller 70 Jahre Weltbuhnen Urteil In Neue Juristische Wochenschrift NJW Beck Munchen Frankfurt M 2001 S 3461 3465 ISSN 0341 1915 Ivo Heiliger Pseudonym von Ingo Muller Ein zweites Fehlurteil gegen Ossietzky In Kritische Justiz KJ Nomos Baden Baden 1991 S 498 500 ISSN 0023 4834 Ivo Heiliger Pseudonym von Ingo Muller Windiges aus der deutschen Rechtsprechung In Kritische Justiz KJ Nomos Baden Baden 1993 S 194 198 ISSN 0023 4834 Eckart Rottka Gedanken zu einem Bild In Helmut Reinhardt Hrsg Nachdenken uber Ossietzky Verlag der Weltbuhne v Ossietzky amp Co Berlin 1989 S 232 234Ingo Muller Wiederaufnahme des Weltbuhne Prozesses Eine Initiative demokratischer Juristen in der BRD In Helmut Reinhardt Hrsg Nachdenken uber Ossietzky Verlag der Weltbuhne v Ossietzky amp Co Berlin 1989 S 235 239 Ingo Muller Der beruhmte Fall Ossietzky vom Jahr 1930 konnte sich jederzeit wiederholen In Recht Justiz Kritik Festschrift fur Richard Schmid hrsg von Hans Ernst Botcher Nomos Baden Baden 1985 ISBN 3 7890 1092 8 S 297 326 Elke Suhr Zu den Hintergrunden des Weltbuhnen Prozesses In Allein mit dem Wort Erich Muhsam Carl von Ossietzky Kurt Tucholsky Schriftstellerprozesse in der Weimarer Republik Schriften der Erich Muhsam Gesellschaft Heft 14 Lubeck 1997 ISBN 3 931079 17 1 S 54 69 Alfred Kantorowicz Die Geachteten der Republik in Portrats Deutsche Schicksale Chronos Berlin 1947 S 5 24 Weblinks BearbeitenReichsgericht Urteil Weltbuhne Prozess auf Wikisource RG 23 11 1931 7 J 35 29 XII L 5 31 auf dejure orgEinzelnachweise Bearbeiten Josef Walter Frind Der Landesverrat im deutschen Strafrecht Breslau 1931 S 69 Von einem alten Soldaten Die neue Rangliste In Die Weltbuhne 20 Juli 1926 S 83 Walter Bussmann u a Hrsg Akten zur deutschen auswartigen Politik 1918 1945 Serie B 1925 1933 Band XIX 16 Oktober 1931 bis 29 Februar 1932 Gottingen 1983 S 365 Heinz Jager Windiges aus der deutschen Luftfahrt In Die Weltbuhne 12 Marz 1929 S 402 407 hier S 407 Ursula Madrasch Groschopp Die Weltbuhne Portrat einer Zeitschrift Berlin 1983 S 257 Gerd Kaiser Windiges aus der deutschen Luftfahrt II In Das Blattchen 21 Dezember 1997 Siehe Ingo Muller Der beruhmte Fall Ossietzky vom Jahr 1930 konnte sich jederzeit wiederholen In Hans Ernst Botcher Hrsg Recht Justiz Kritik Festschrift fur Richard Schmid Nomos Baden Baden 1985 S 297 326 hier S 307 Nach dem Republikschutzgesetz ware dies strafbar gewesen Vergleiche Ingo Muller S 305 Der Weltbuhnen Prozess In Die Weltbuhne 1 Dezember 1931 S 803 Rechenschaft In Die Weltbuhne 10 Mai 1932 S 691 New York Evening Post vom 24 November 1931 Rechenschaft In Die Weltbuhne 10 Mai 1932 S 690 Gerhard Jungfer Ingo Muller 70 Jahre Weltbuhnen Urteil In Neue Juristische Wochenschrift NJW 2001 S 3464 f Droht ein neuer Ossietzky Fall In Der Spiegel Nr 45 1964 online a b siehe dazu Ingo Muller Der beruhmte Fall Ossietzky vom Jahr 1930 konnte sich jederzeit wiederholen In Hans Ernst Botcher Hrsg Recht Justiz Kritik Festschrift fur Richard Schmid Nomos Baden Baden 1985 S 297 326 hier S 320 f KG Beschluss vom 11 Juli 1991 Az 1 1 AR 356 90 4 90 NJW 1991 2505 2506 2507 BGH StB 6 92 Beschluss vom 3 Dezember 1992 KG Berlin Veroffentlichung auf der Webseite hrr strafrecht de Abgerufen am 30 Marz 2021 BGHSt 39 75 Ivo Heiliger Pseudonym von Ingo Muller Windiges aus der deutschen Rechtsprechung Der Ossietzky Beschluss des Bundesgerichtshofes PDF 496 kB In Kritische Justiz Jahrgang 26 1993 S 194 198 Gerhard Jungfer Ingo Muller 70 Jahre Weltbuhnen Urteil In Neue Juristische Wochenschrift NJW 2001 S 3465 Weblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Das vollstandige Urteil im Wortlaut Quellen und Volltexte Gerd Kaiser Windiges aus der deutschen Luftfahrt II Die Bestimmungen des Versailler Vertrages zur Luftwaffe nbsp Dieser Artikel 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