www.wikidata.de-de.nina.az
Als Ulmer Reichswehrprozess bezeichnen Historiker ein Gerichtsverfahren vor dem Reichsgericht in Leipzig gegen die Offiziere der Reichswehr Leutnant Richard Scheringer Leutnant Hanns Ludin und Oberleutnant Hans Friedrich Wendt alle Angehorige des 5 Artillerie Regiments in Ulm vom 23 September bis zum 4 Oktober 1930 Den Soldaten wurde vorgeworfen mit der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei NSDAP konspiriert und durch die Verteilung von Flugblattern zu einer nationalen Volkserhebung im Sinn der NSDAP aufgerufen zu haben Die Anklage lautete Vorbereitung zum Hochverrat und stutzte sich dabei auch auf ein Memorandum des Reichsinnenministeriums vom 5 September 1930 in dem die Nationalsozialisten als Hochverrater bezeichnet wurden Ein Kernpunkt des Verfahrens war deshalb die Frage ob die NSDAP der Verfassung der Weimarer Republik feindlich gegenuberstand In diesem Zusammenhang wurde Adolf Hitler der Fuhrer der Partei als Zeuge gehort Hitler nutzte die Offentlichkeit des Prozesses mit Unterstutzung seines Rechtsbeistandes Hans Frank zu Propagandazwecken und legte am 25 September 1930 den sogenannten Legalitatseid ab Auf die Frage des Vorsitzenden Richters Alexander Baumgarten Wie denken Sie sich die Errichtung des Dritten Reiches antwortete Hitler Die Verfassung schreibt nur den Boden des Kampfes vor nicht aber das Ziel Wir treten in die gesetzlichen Korperschaften ein und werden auf diese Weise unsere Partei zum ausschlaggebenden Faktor machen Wir werden dann allerdings wenn wir die verfassungsmassigen Rechte besitzen den Staat in die Form giessen die wir als die richtige ansehen Auf die Nachfrage von Baumgarten Also nur auf verfassungsmassigem Wege entgegnete Hitler Jawohl 1 2 Gleichwohl kundigte Hitler in seiner Aussage an dass nach dem Machtantritt der Nationalsozialisten das Novemberverbrechen von 1918 seine Suhne finden und Kopfe in den Sand rollen wurden 3 Der Strafrechtler Christoph Safferling und der Historiker Friedrich Kiessling betonen dass auch nach damals geltendem Recht der Anklagevertreter und stellvertretende Oberreichsanwalt Nagel hatte einschreiten und ein Strafverfahren gegen Adolf Hitler in Gang setzen mussen weil dessen Ankundigung den Tatbestand der Vorbereitung eines hochverraterischen Unternehmens nach 86 Reichsstrafgesetzbuch bedeutete Die stattdessen erfolgte Duldung der Ankundigung konnte als Tolerierung ja Legitimierung des NSDAP Programms angesehen werden 4 Eine danach von der preussischen Staatsregierung angestrebte Anklageerhebung wegen der Ausfuhrungen Hitlers in diesem Prozess verschleppte Nagels Dienstvorgesetzter Oberreichsanwalt Karl August Werner vorsatzlich so dass es zu keinem spateren Gerichtsverfahren mehr kam 5 Das Gericht verurteilte die drei Angeklagten zu 18 Monaten Festungshaft Literatur BearbeitenPeter Bucher Der Reichwehrprozess Der Hochverratsprozess der Ulmer Reichswehroffiziere 1929 30 Boldt Boppard 1967 Volltext der Entscheidung Die Justiz Band VI 1930 31 S 187 223 Wolfgang Benz Hermann Graml Hermann Weiss Hrsg Enzyklopadie des Nationalsozialismus dtv 5 aktualisierte und erweiterte Auflage Munchen 2007 S 838 f ISBN 978 3 423 34408 1 Walter Fellmann Leipziger Pitaval Militarverlag der DDR Berlin 1978 Quellen Bearbeiten Zitiert nach M Behnen in Gerhard Taddey Hrsg Lexikon der deutschen Geschichte Ereignisse Institutionen Personen Von den Anfangen bis zur Kapitulation 1945 3 uberarbeitete Auflage Kroner Stuttgart 1998 ISBN 3 520 81303 3 S 1275 Die Vernehmung Hitlers im Hochverratsprozess In Frankfurter Zeitung vom 26 September 1930 S 1 3 Peter Bucher Der Reichwehrprozess Der Hochverratsprozess der Ulmer Reichswehroffiziere 1929 30 Boldt Boppard 1967 S 260 Friedrich Kiessling Christoph Safferling Staatsschutz im Kalten Krieg Die Bundesanwaltschaft zwischen NS Vergangenheit Spiegel Affare und RAF dtv Munchen 2021 ISBN 978 3 423 28264 2 S 50 Malte Wilke Anwalte als Anwalte des Staates Die Strafverfolgungspraxis von Reichsanwaltschaft und Bundesanwaltschaft vom Kaiserreich bis in die fruhe Bundesrepublik V amp R unipress Gottingen 2016 ISBN 978 3 8471 0463 6 zugleich Dissertation an der juristischen Fakultat der Universitat Hannover 2015 S 114 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ulmer Reichswehrprozess amp oldid 237529909