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Das Verzogerungsgeld ist eine steuerliche Nebenleistung die im 146 Absatz 2c AO geregelt ist Bis 28 Dezember 2020 war es im Absatz 2b geregelt der durch Art 10 des Jahressteuergesetzes 2009 vom 19 Dezember 2008 BGBl 2008 I S 2794 mit Wirkung vom 25 Dezember 2008 eingefuhrt worden war Ein Verzogerungsgeld kann insbesondere dann festgesetzt werden wenn Steuerpflichtige ihrer Mitwirkungspflicht im Rahmen einer Betriebsprufung nicht nachkommen oder ihre Buchhaltung ohne Genehmigung in einen Drittstaat also aus der EU heraus verlegen Dabei kann das Verzogerungsgeld auf betreffende Unterlagen nur einmal festgesetzt werden 1 Das Verzogerungsgeld kann zwischen 2 500 und 250 000 betragen Es wird durch Verwaltungsakt festgesetzt und es handelt sich um eine Ermessensentscheidung im Sinne von 5 AO Das Verzogerungsgeld wird ab dem Veranlagungszeitraum 2025 weitgehend aber nicht vollstandig vom Mitwirkungsverzogerungsgeld abgelost werden das in dem am 1 Januar 2023 in Kraft getretenen 200a AO geregelt ist der allerdings erst ab 2025 anzuwenden ist Art 97 37 Absatz 2 EGAO Einzelnachweise Bearbeiten Wissenswertes zu Verzogerungsgeld durch Aussenprufungen CSS Blog Abgerufen am 6 Februar 2020 deutsch Steuerliche Nebenleistungen im Sinne von 3 Abs 4 Abgabenordnung Verspatungszuschlag Verzogerungsgeld Zuschlage Zinsen Saumniszuschlag Zwangsgeld Kosten Zinsen i S d Zollkodex Verspatungsgelder nach 22a EStG Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verzogerungsgeld amp oldid 235986191