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Die Charta der Grundrechte der Europaischen Union kurz EU Grundrechtecharta oder Grundrechtecharta haufige Abkurzungen GRC und GRCh kodifiziert Grundrechte und Menschenrechte im Rahmen der Europaischen Union Mit der Charta sind die Grundrechte in der Europaischen Union erstmals umfassend schriftlich niedergelegt Sie orientiert sich an der Europaischen Menschenrechtskonvention und der Europaischen Sozialcharta den mitgliedstaatlichen Verfassungen und internationalen Menschenrechtsdokumenten aber auch an der Rechtsprechung der europaischen Gerichtshofe Praambel der Charta der Grundrechte der Europaischen UnionDie Charta gilt aufgrund des EU Vertrages fur alle Staaten der Europaischen Union ausser Polen Sie ist fur die EU und ihre Organe bindend fur die Mitgliedsstaaten ist sie dies ausschliesslich bei der Durchfuhrung des Rechts der Union Die Charta wurde ursprunglich vom ersten europaischen Konvent unter dem Vorsitz von Roman Herzog erarbeitet und u a vom Europaischen Parlament und vom Rat der Europaischen Union gebilligt Zur Eroffnung der Regierungskonferenz von Nizza am 7 Dezember 2000 wurde sie erstmals feierlich proklamiert Die Grundrechtecharta sollte dann am 1 November 2006 als Teil des Europaischen Verfassungsvertrages in Kraft treten der jedoch scheiterte Rechtskraft erlangte sie daher erst am 1 Dezember 2009 gemeinsam mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon Damit wurde sie fur alle Mitgliedstaaten bindend Artikel 6 EU Vertrag ausgenommen Polen und das Vereinigte Konigreich Protokoll Nr 30 1 siehe Opt out 2009 sagte der Europaische Rat Tschechien zu das Opt out durch ein Zusatzprotokoll auf Tschechien auszudehnen Im Februar 2014 verzichtete jedoch die tschechische Regierung auf das Opt out 2 Inhaltsverzeichnis 1 Entstehungsgeschichte 2 Ziele Inhalt und Bindungswirkung der Charta 3 Kritik 4 Aktuelle Auswirkungen 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseEntstehungsgeschichte BearbeitenDiese Charta wurde 1989 vorher als Gemeinschaftscharta GemCharta 3 der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer verabschiedet und enthielt die Hauptgrundsatze auf denen das europaische Arbeitsrechtsmodell beruhte die im Einklang mit der Praambel des Vertrags zur Grundung der Europaischen Wirtschaftsgemeinschaft EWG angenommen wurden der die Notwendigkeit anerkannte dass die Lebens und Arbeitsbedingungen der EU Burger bestandig zu verbessern sind Nach den auf Initiative der deutschen Bundesregierung gefassten Beschlussen des Europaischen Rats in Koln 3 4 Juni 1999 und Tampere 15 16 Oktober 1999 erarbeitete ein Europaischer Konvent aus 15 Beauftragten der Staats und Regierungschefs und einem Vertreter der Europaischen Kommission 16 Mitgliedern des Europaischen Parlaments und 30 nationalen Parlamentariern zwei aus jedem Mitgliedstaat den Entwurf einer Charta der Grundrechte der Europaischen Union Der ehemalige Bundesprasident Roman Herzog wurde auf der konstituierenden Sitzung des Konvents am 17 Dezember 1999 zum Vorsitzenden des Konvents gewahlt Deutschland war durch den Abgeordneten Jurgen Meyer SPD bzw dessen Stellvertreter im Konvent Peter Altmaier CDU und durch den Minister fur Europaangelegenheiten des Freistaats Thuringen Jurgen Gnauck CDU bzw dessen Vertreter den Landesminister fur Europaangelegenheiten Niedersachsens Wolf Weber SPD vertreten Nach neun Monaten intensiver Debatten im Konvent und breitgefacherter Anhorungen gesellschaftlicher Gruppen der damaligen EU Beitrittskandidaten und massgeblicher Institutionen billigte der Grundrechtekonvent in seiner feierlichen Abschlusssitzung am 2 Oktober 2000 den Entwurf der Charta Die Offentlichkeit war uber Veranstaltungen Medien und Internet sowie mit zahlreichen schriftlichen Eingaben beteiligt Auch die Vertreter des Europaischen Gerichtshofs des Europarates und des Europaischen Gerichtshofs fur Menschenrechte begrussten den Entwurf als mitberatende Beobachter ausdrucklich Der Europaische Rat Biarritz 13 14 Oktober 2000 und das Europaische Parlament 14 November 2000 erklarten ihre Zustimmung Der Deutsche Bundestag 28 November 2000 und der Bundesrat 1 Dezember 2000 verabschiedeten jeweils Antrage die die Charta begrussten und ihre Aufnahme in die vertraglichen Grundlagen der Europaischen Union empfahlen Ein erster Versuch der Charta Rechtswirkung zu verleihen erfolgte mit dem 2004 verabschiedeten Vertrag uber eine Verfassung fur Europa Dieser setzte sich aus vier Teilen zusammen dessen zweiter die Charta bildete Nachdem der Verfassungsvertrag 2005 in Referenden in Frankreich und den Niederlanden abgelehnt worden war erhielt die Charta die bis dahin als soft law erhebliche Ausstrahlungskraft hatte nunmehr Rechtskraft als eigenstandiges Dokument indem im Vertrag von Lissabon ein Verweis auf sie eingefugt wurde Uber Art 6 Abs 1 EU Vertrag ist die Charta in das Primarrecht der Europaischen Union aufgenommen Ziele Inhalt und Bindungswirkung der Charta BearbeitenDie Charta enthalt die auf Ebene der Union geltenden bzw unionalen Grundrechte die bisher nur durch einen allgemeinen Verweis auf die Europaische Menschenrechtskonvention und auf die gemeinsamen Verfassungsuberlieferungen der Mitgliedstaaten der Europaischen Union im Vertrag genannt wurden Artikel 6 Abs 3 des EU Vertrags Mit ihrer Sichtbarmachung in der Charta sollen die Grundrechte fur den Einzelnen transparenter werden Zugleich sollen Identitat und Legitimitat der Europaischen Union als Wertegemeinschaft gestarkt werden In sechs Titeln Wurde des Menschen Freiheit Gleichheit Solidaritat Burgerrechte und justizielle Rechte fasst die Charta die allgemeinen Menschen und Burgerrechte und die wirtschaftlichen und sozialen Rechte in einem Dokument zusammen Die Charta enthalt einige wesentliche Grundsatze an die sich vor allem der europaische Gesetzgeber zu halten hat Ein weiterer abschliessender Titel Titel VII regelt die so genannten horizontalen Fragen Dieser Titel enthalt diejenigen Regeln die querschnittsartig fur samtliche Grundrechte gelten Adressaten der Grundrechte Grundrechtsschranken Verhaltnis zu anderen Grundrechtsgewahrleistungen insbesondere zur Europaischen Menschenrechtskonvention Missbrauchsverbot Einige Abschnitte der Charta sind nicht eindeutig formuliert so ist z B in Artikel 6 das Recht jeder Person auf Freiheit und Sicherheit festgeschrieben wobei unbestimmt bleibt wie etwa individuelle Freiheit gegenuber kollektiver Sicherheit zu gewichten ist Zur sachgerechten Auslegung der Charta ist daher die Kenntnis der Diskussionen im Grundrechtekonvent unerlasslich In 50 Artikeln werden umfassende Rechte anerkannt fur deren Durchsetzung nicht nur der Europaische Gerichtshof in Luxemburg sondern vorab samtliche nationalen Richter gewissermassen als Unionsrichter zustandig sind In Artikel 1 der Charta heisst es wie in Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes Die Wurde des Menschen ist unantastbar Doch geht die Charta bei der Gewahrung von Abwehr und Schutzrechten teilweise weit uber das deutsche Grundgesetz hinaus sie sichert neben den klassischen Burgerrechten wie Rede Meinungs oder Versammlungsfreiheit auch den Verbraucherschutz die Unverletzlichkeit der Wohnung das Telekommunikationsgeheimnis den Datenschutz ein Recht auf eine gute Verwaltung und weitgehende Rechte von Kindern von Menschen mit Behinderung und von alteren Menschen Insbesondere wurden zahlreiche soziale Rechte in die Charta aufgenommen wahrend das deutsche Grundgesetz hierzu schweigt So sind unter anderem wurdige Arbeitsbedingungen und eine kostenlose Arbeitsvermittlung garantiert Zudem ist die Charta von der Antidiskriminierung durchdrungen In Artikel 21 sind mehr unzulassige Grunde fur Diskriminierung aufgelistet als in Art 19 AEU Vertrag ehemals Art 13 EG Vertrag der bisher Grundlage der nationalen Antidiskriminierungsgesetze war Wortlich heisst es Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts der Rasse der Hautfarbe der ethnischen oder sozialen Herkunft der genetischen Merkmale der Sprache der Religion oder der Weltanschauung der politischen oder sonstigen Anschauung der Zugehorigkeit zu einer nationalen Minderheit des Vermogens der Geburt einer Behinderung des Alters oder der sexuellen Ausrichtung sind verboten Einige fundamentale Rechte gelten absolut und einschrankungslos so die Menschenwurde in Art 1 das Folterverbot in Art 4 oder das Sklavereiverbot in Art 5 In diese Rechte durfen Union und Mitgliedstaaten nicht eingreifen und jede Relativierung etwa beim Folterverbot verbietet sich Die anderen nicht absoluten Rechte konnen hingegen eingeschrankt werden wobei kein Grundrecht leerlaufen darf Zwar enthalten die einzelnen Grundrechte der Charta bis auf wenige Ausnahmen keine spezifischen Schranken Eine allgemeine Schrankenklausel findet sich jedoch in Art 52 Abs 1 wonach jede Einschrankung gesetzlich vorgesehen sein und den Grundsatz der Verhaltnismassigkeit sowie den Wesensgehalt der Rechte achten muss Soweit Chartarechte der Europaischen Menschenrechtskonvention entstammen gelten die dort aufgefuhrten spezifischen Schrankenbestimmungen und soweit Rechte dem europaischen Vertragswerk entnommen wurden wie vor allem die Burgerrechte die darin bereits enthaltenen Schrankenklauseln In der Praxis ist vor allem die Frage wichtig fur wen die Charta gilt bzw in welchen Situationen der Burger sich auf die Chartarechte berufen kann Diese Frage klart Art 51 Danach bindet die Grundrechtecharta zum einen samtliche Organe Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europaischen Union Das gesamte Handeln der Union muss sich mithin am Massstab der Charta messen lassen insbesondere die europaische Gesetzgebung per Verordnungen und Richtlinien und die europaische Verwaltung Zum anderen bindet die Charta aber auch die Mitgliedstaaten soweit diese Unionsrecht durchfuhren 4 indem sie etwa europaische Richtlinien in nationales Recht umsetzen oder durch ihre nationalen Verwaltungen europaische Verordnungen ausfuhren Keine Anwendung findet die Charta somit auf rein nationale Sachverhalte Hier sind weiterhin die mitgliedstaatlichen Grundrechte alleiniger Prufungsmassstab Die meisten Anfragen bei der Europaischen Kommission betreffen derartige Sachverhalte fur die weder Kommission noch Europaischer Gerichtshof zustandig sind Als grobe Faustregel kann gelten dass die Charta nur dann anwendbar ist wenn es einen europaischen Bezug gibt Dies sieht der EuGH und in der Folge auch das Bundesarbeitsgericht anders Unter Berufung auf Art 31 entschied der EuGH dass die regelmassige Verjahrungsfrist des BGB auf Urlaubsanspruche nach dem BUrlG keine Anwendung findet wenn der Arbeitgeber seiner Hinweis und Aufforderungsobliegenheit nicht nachgekommen ist 5 Darin folgte ihm das Bundesarbeitsgericht 6 Kritik BearbeitenRolf Schwanitz stort sich laut dem Humanistischen Pressedienst an der deutschen Fassung von Satz 2 der Praambel die in der Fassung vom 12 Dezember 2007 lautet In dem Bewusstsein ihres geistig religiosen und sittlichen Erbes grundet die Union auf die unteilbaren und universellen Werte der Wurde des Menschen der Freiheit der Gleichheit und der Solidaritat In anderen Sprachfassungen wird nicht wortlich auf religioses sondern auf spirituelles Erbe verwiesen Die englische spiritual and moral heritage und franzosische patrimoine spirituel et moral Formulierung sei aber nur als geistiges und moralisches Erbe zu ubersetzen Die deutschsprachige Formulierung sei laut Rolf Schwanitz ein Ergebnis aktiver Lobbyarbeit von mehreren Gruppen 7 In seiner Ansprache vor dem UN Menschenrechtsrat in Genf am 18 Marz 2008 kritisierte der russisch orthodoxe Patriarch Kyrill I von Moskau und ganz Russland dass es in der Charta keine Klausel zu Beschrankungen der darin zugesicherten Rechte und Freiheiten gibt um den gerechten Anforderungen der Moral genuge zu tun Die im Jahr 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verkundete Allgemeine Erklarung der Menschenrechte kannte eine solche Klausel noch Art 29 Abs 2 8 Eine besondere Bedeutung kommt hinsichtlich dem Recht auf Leben der Europaischen Menschenrechtskonvention des Europarates zu Diese ist nach Artikel 52 Absatz 3 der Charta auch bei der Auslegung von Artikeln die denen der Menschenrechtskonvention inhaltlich entsprechen heranzuziehen Gemass den Erlauterungen zur Charta liegt eine solche Entsprechung bei ihrem Artikel 2 Recht auf Leben vor Demnach ist bei Bestimmung seiner Reichweite Artikel 2 Absatz 2 der Europaischen Menschenrechtskonvention zu beachten Eine Totung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird die unbedingt erforderlich ist um a jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen b jemanden rechtmassig festzunehmen oder jemanden dem die Freiheit rechtmassig entzogen ist an der Flucht zu hindern c einen Aufruhr oder Aufstand rechtmassig niederzuschlagen 9 Durch diese Bestimmungen wird das Recht auf Leben eingeschrankt Allerdings haben alle EU Mitgliedstaaten unabhangig von der EU Grundrechtecharta ohnehin die Europaische Menschenrechtskonvention des Europarates unterzeichnet und ratifiziert 10 wodurch dieser Kritikpunkt praktisch leer lauft Ausserdem statuiert Artikel 52 Absatz 3 in Satz 2 ausdrucklich dass der Verweis auf die Menschenrechtskonvention dem nicht entgegen steht dass das Recht der Union einen weiter gehenden Schutz gewahrt wobei in Absatz 4 auf die Verfassungsuberlieferungen der Mitgliedstaaten verwiesen wird Eine Ratifikation der Menschenrechtskonvention durch die Europaische Union als Ganzes steht noch aus was angesichts der Geltung der Grundrechtecharta fur die Organe der EU und ihrem ausdrucklichen Verweis auf den Bedeutungsgehalt der Europaischen Menschenrechtskonvention nur begrenzte praktische Bedeutung hat Das Beitrittsverfahren ist zurzeit jedoch zum Stillstand gebracht 11 Wurde ausserdem kritisiert dass nach dem Protokoll Nr 6 zur Europaischen Menschenrechtskonvention noch Artikel 2 Absatz 2 die Todesstrafe nicht fur Taten ausschliessen sollte die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden statuiert das am 1 Juli 2003 in Kraft getretene Protokoll Nr 13 mittlerweile ein absolutes Verbot der Todesstrafe das auch in Kriegszeiten gilt 12 Eine Abweichung nach Artikel 15 der Menschenrechtskonvention ist ausgeschlossen Somit gilt uber den Verweis in Artikel 52 Absatz 3 auch das Verbot der Todesstrafe nach Artikel 2 Absatz 2 der Grundrechtecharta uneingeschrankt und auch zu Kriegszeiten 13 Zudem wird kritisiert dass die Grundrechtecharta die als Grundkonsens demokratisch rechtsstaatlichen Menschenrechtsempfinden gelten sollte nicht fur alle EU Mitgliedstaaten bindend ist Die Initiative Fur neue Grundrechte in Europa moniert Umweltzerstorung Digitalisierung Macht der Algorithmen systematische Lugen in der Politik ungehemmte Globalisierung und Bedrohungen fur den Rechtsstaat als Lucken in der Grundrechtecharta und fordert ihre Erweiterung 14 Der Vorschlag basiert auf einem 2021 erschienenen Buch des Juristen Ferdinand von Schirach und hat in kurzer Zeit ein grosses Medienecho erzeugt 15 Aktuelle Auswirkungen BearbeitenAuf Basis der Charta der Grundrechte sind seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2009 bereits zahlreiche Entscheidungen im Grundrechtsbereich ergangen Der Anteil der Entscheidungen in denen der Europaische Gerichtshof die Charta zitiert stieg von 6 4 im Jahr 2010 auf 17 7 im Jahr 2017 In diesem Zeitraum wurde die Charta in 13 2 der Entscheidungen des Gerichtshofs erwahnt 16 Die Rechtswissenschaft beurteilt die dogmatische Qualitat der Grundrechtsprufung heute uberwiegend als deutlich gestiegen 17 Der Europaische Gerichtshof hob zum Beispiel durch das Urteil in den verbundenen Sachen C 293 12 und C 594 12 18 am 8 April 2014 auf Vorlagen Irlands und Osterreichs die Richtlinie 2006 24 EG uber die Vorratsdatenspeicherung wegen Verstossen gegen die Charta auf sie verstiess beim Eingriff in die Grundrechte Recht auf Schutz personenbezogener Daten Art 8 und Recht auf Achtung des Privatlebens Art 7 gegen das Verhaltnismassigkeitsprinzip Art 52 19 In einer Entscheidung vom 14 Marz 2012 erklarte der osterreichische Verfassungsgerichtshof dass die Grundrechtecharta fur Osterreich zu jenen Normen gehore die von ihm als Massstab fur die Verfassungskonformitat osterreichischen Rechts herangezogen wurden entgegenstehende generelle Normen wurden aufgehoben 20 Das wurde als Grundsatzentscheidung und Meilenstein in der Entwicklung der Grundrechte Judikatur interpretiert 21 Daran anschliessend hat das deutsche Bundesverfassungsgericht im Jahr 2019 erklart ab sofort in gewissen Konstellationen ebenfalls die Grundrechtecharta anzuwenden und zu prufen ob die Fachgerichte den Grundrechten der Charta hinreichend Rechnung getragen und einen vertretbaren Ausgleich gefunden haben 22 Ende November 2016 veroffentlichte die Zeit Stiftung einen Entwurf der Charta der Digitalen Grundrechte der Europaischen Union die in ihrer Praambel die Charta der Grundrechte anerkennt und in den Abschnitten Gleichheit und Schlussbestimmungen expliziten Bezug auf die Charta der Grundrechte nimmt Literatur BearbeitenJurgen Meyer Hrsg Charta der Grundrechte der Europaischen Union Kommentar Nomos Verlagsgesellschaft 4 Auflage Baden Baden 2014 ISBN 978 3 8487 0553 5 Norbert Bernsdorff Martin Borowsky Die Charta der Grundrechte der Europaischen Union Handreichungen und Sitzungsprotokolle Nomos Verlagsgesellschaft 1 Aufl Baden Baden 2002 ISBN 3 7890 8177 9 Hans D Jarass Charta der Grundrechte der Europaischen Union Unter Einbeziehung der vom EuGH entwickelten Grundrechte und der Grundrechtsregelungen der Vertrage Kommentar Verlag C H Beck 1 Auflage Munchen 2010 2 Aufl 2013 ISBN 978 3 406 65174 8 Peter J Tettinger Klaus Stern Hrsg Kolner Gemeinschaftskommentar zur Europaischen Grundrechte Charta Verlag C H Beck 1 Auflage Munchen 2006 Georg J Schmittmann Rechte und Grundsatze in der Grundrechtecharta Carl Heymanns Verlag 1 Auflage 2007 ISBN 3 452 26616 8 Heike Baddenhausen Michal Deja Schutz der Grundrechte in der EU nach dem Vertrag von Lissabon Deutscher Bundestag Wissenschaftliche Dienste Analysen 8 08 vom 20 Februar 2008 Martin Kober Der Grundrechtsschutz in der Europaischen Union Bestandsaufnahme Konkretisierung und Ansatze zur Weiterentwicklung der europaischen Grundrechtsdogmatik anhand der Charta der Grundrechte der Europaischen Union Herbert Utz Verlag 1 Auflage Munchen 2009 ISBN 978 3 8316 0821 8 Peter M Huber Auslegung und Anwendung der Charta der Grundrechte in Neue Juristische Wochenschrift 2011 Nr 33 ISSN 0341 1915 S 2385 2390 Christian G H Riedel Die Grundrechtsprufung durch den EuGH Mohr Siebeck 1 Aufl Tubingen 2020 ISBN 978 3 16 159044 3Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Charta der Grundrechte der Europaischen Union Sammlung von Bildern html Version der Charta der Grundrechte der Europaischen Union in allen Amtssprachen der EU aufzurufen auf dem Portal EUR Lex der Europaischen Union Fur einen Vergleich der Sprachversionen etwa DE EN kann die zweisprachige Anzeige benutzt werden Rechtshinweis Verbindlich ist ausschliesslich das im Amtsblatt der Europaischen Union veroffentlichte Gemeinschaftsrecht Offizieller Text der Charta in der Fassung 2010 Dokument 2010 C 83 02 PDF In Amtsblatt der Europaischen Union C Nr 83 30 Marz 2010 S 389 403 auf welche die Konsolidierte Fassung des Vertrags uber die Europaische Union und des Vertrags uber die Arbeitsweise der Europaischen Union mit Stand 2010 verweist Offizieller Text der Charta in der Fassung von 2007 auf die Artikel 6 EUV ab 1 Dezember 2009 verweist PDF 142 kB Fruherer Text der Charta als geplanter Teil der Europaischen Verfassung PDF 81 kB Strategie zur wirksamen Umsetzung der Charta der Grundrechte durch die Europaische Union PDF Einzelnachweise Bearbeiten Protokoll Nr 30 uber die Anwendung der Charta der Grundrechte der Europaischen Union auf Polen und das Vereinigte Konigreich Vgl Tschechien verzichtet auf Ausnahme bei EU Grundrechtecharta In Markische Oderzeitung 19 Februar 2014 archiviert vom Original abgerufen am 8 September 2022 Gemeinschaftscharta GemCharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer Zusammenfassung der Gesetzgebung In EUR Lex Amt fur Veroffentlichungen der Europaischen Union abgerufen am 6 Juni 2022 KOM 89 248 endg Benedikt Gremminger Kurz erklart Was ist die Europaische Grundrechtecharta In treffpunkteuropa de 30 Januar 2022 abgerufen am 4 Februar 2022 CURIA Dokumente Abgerufen am 20 Februar 2023 Verjahrung von Urlaubsanspruchen In Das Bundesarbeitsgericht Abgerufen am 20 Februar 2023 Humanistischer Pressedienst Religion nur in deutscher EU Grundrechtecharta 16 Februar 2012 The address of Metropolitan Kirill of Smolensk and Kaliningrad Chairman of the Moscow Patriarchate DECR on the panel discussion on Human Rights and Intercultural Dialogue at the 7th session of UN Human Rights Council deutsche Ubersetzung Erlauterungen zur Charta der Grundrechte In Amtsblatt der Europaischen Union C Nr 303 2007 S 17 35 Informationen zur Europaischen Menschrechtskonvention EuGH Plenum 18 Dezember 2014 Gutachten 2 13 Europarat Protokoll Nr 13 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten bezuglich der Abschaffung der Todesstrafe unter allen Umstanden Christian Callies Artikel 2 Recht auf Leben Rnr 2 In Christian Calliess Matthias Ruffert Hrsg EUV AEUV Verfassungsrecht der Europaischen Union mit Europaischer Grundrechtecharta Kommentar 4 Auflage 2011 Munchen www jeder mensch eu Nikolaus Blome Der Agenda Moment Der Spiegel am 5 April 2021 Ingolf Pernice Jeder Mensch FAZ am 6 April 2021 ZDF Morgenmagazin am vom 9 April 2021 Neue Grundrechte fur Europa im Deutschlandfunk am 13 April 2021 Christian G H Riedel Die Grundrechtsprufung durch den EuGH Online Anhang In Zenodo 1 Februar 2020 abgerufen am 23 Mai 2021 Christian G H Riedel Die Grundrechtsprufung durch den EuGH Mohr Siebeck Tubingen 2020 ISBN 978 3 16 159044 3 Urteil des Gerichtshofs Grosse Kammer vom 8 April 2014 In den verbundenen Rechtssachen C 293 12 und C 594 12 InfoCuria Datenbank des Gerichtshofs Reinhard Priebe Reform der Vorratsdatenspeicherung strenge Massstabe des EuGH In EuZW 2014 S 456 459 Erkenntnis U 466 11 Memento vom 23 Juli 2012 im Internet Archive S 13 14 Rz 43 abgerufen am 6 Mai 2012 Verfassungsrichter heben EU Grundrechte in den Verfassungsrang In Wiener Zeitung 4 Mai 2012 abgerufen am 6 Mai 2012 Fur den Wiener Verfassungsrechtler Bernd Christian Funk ist die Entscheidung des VfGH ein Meilenstein in der Entwicklung der Grundrechte Judikatur Sie bewirke in Kombination mit Verfassung und Menschenrechtskonvention einen nun so gut wie vollstandigen Grundrechtsschutz BVerfG Beschluss des Ersten Senats vom 06 November 2019 1 BvR 276 17 6 November 2019 abgerufen am 23 Mai 2021 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4619834 9 lobid OGND AKS LCCN no2001095974 VIAF 187379680 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Charta der Grundrechte der Europaischen Union amp oldid 235209754