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Die Verfassung der Franzosischen Republik vom 13 Oktober 1946 ist die Konstitution der Vierten Franzosischen Republik und galt mit zweimaliger Anderung bis zur Ausfertigung der aktuellen Verfassung am 4 Oktober 1958 Die Praambel 1 hat auch heute noch Verfassungsrang Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Inhalt 3 Zeitleiste der franzosischen Verfassungen 4 Einzelnachweise 5 WeblinksGeschichte Bearbeiten Hauptartikel Vierte Franzosische Republik Nach der Befreiung Frankreichs von der deutschen Besetzung konstituierte sich relativ bald ein neues politisches System Da aus der Resistance keine Massenpartei hervorging entsprachen die Bewegungen im Wesentlichen den Parteien der dritten Republik Aus den am 21 Oktober 1945 abgehaltenen Wahlen zur Verfassunggebenden Nationalversammlung ging die PCF mit 26 vor dem MRP mit 24 als Wahlsieger hervor gefolgt von der SFIO mit 23 der Stimmen Diese Parteien bildeten auch die Provisorische Regierung unter Charles de Gaulle die einige Industrien verstaatlichte Banken Kohlebergbau Elektrizitat Air France und eine Verfassung ausarbeitete die hauptsachlich ein Konsens zwischen PCF und SFIO war Sie definierte eine parlamentarische Republik die wegen der sehr ungleichen Machtverteilung zwischen den zwei Kammern des Parlaments quasi ein Einkammersystem war Nachdem diese Verfassung Gestalt annahm trat de Gaulle zuruck da er seine Vorstellung von einem Prasidialsystem nicht durchsetzen konnte Eine Verfassunggebende Nationalversammlung wurde fur sieben Monate am 21 Oktober 1945 gewahlt 2 der Verfassungsentwurf wurde im Referendum am 5 Mai 1946 von 57 Prozent der Wahler abgelehnt Eine weitere Verfassunggebende Nationalversammlung wurde am 2 Juni 1946 gewahlt Einem Bundnis aus drei Parteien Tripartisme gelang es mit einem uberarbeiteten Verfassungsentwurf die Zustimmung des Volkes zu gewinnen Am 13 Oktober 1946 wurde die Verfassung von einer Wahlermehrheit 53 Prozent angenommen und trat an diesem Tag in Kraft 3 Inhalt Bearbeiten nbsp Organigramm der VerfassungDie Verfassung besteht aus einer Praambel und zwolf Titeln In der Praambel werden die allgemeinen Staatsziele dargelegt Es wird explizit die Erklarung der Menschen und Burgerrechte von 1789 bekraftigt und die allgemeine rechtliche Gleichstellung von Mann und Frau proklamiert Das allgemeine Wahlrecht war erst nach dem Zweiten Weltkrieg eingefuhrt worden Neben der Bestatigung verschiedener Rechte und Staatsgrundsatze ist besonders das Gebot hervorzuheben dass jedes Vermogen jede Unternehmung deren Bereich den Charakter einer offentlichen nationalen Dienstes oder eines tatsachlichen Monopols hat oder erlangt Eigentum der Gesamtheit werden muss 1 Auf die Praambel folgen mit Von den Einrichtungen der Republik uberschrieben die Verfassungstitel Titel I Von der Souveranitat beschreibt Frankreich als eine unteilbare weltliche demokratische und soziale Republik 1 legt seine Staatssymbole und Souveranitatsgrundsatze sowie die Allgemeinheit der Wahl fest Titel II Vom Parlament umfasst die Rechte und Grundsatze der beiden Parlamentskammern Das Parlament besteht aus der Nationalversammlung und dem Rat der Republik Die Gesetzgebungskompetenz und Etathoheit liegen allein bei der Nationalversammlung Die Wahl des Prasidenten der Republik erfolgt durch das Plenum beider Kammern Die weiteren Artikel regeln die Organisation des Parlamentes seine Beziehungen zu anderen Staatsorganen und die Immunitat der Abgeordneten Titel III Vom Wirtschaftsrat besteht nur aus einem Artikel der die Grundlagen des Wirtschaftsrates eines Organs zur wirtschaftspolitischen Beratung und Wirtschaftsplanaufstellung regelt Im weiteren Text wird auf Gesetze zur Satzung des Rates verwiesen Titel IV Von diplomatischen Vertragen regelt die Bedingungen unter denen diplomatische Vertrage Gesetzgultigkeit erlangen Titel V Vom Prasidenten der Republik beschreibt die Stellung des Prasidenten im Staatssystem und zahlt seine Aufgaben und Pflichten auf Die Aufgaben des Prasidenten beschranken sich dabei im Wesentlichen auf Reprasentation des Staates Der Prasident wird fur sieben Jahre von beiden Kammern des Parlamentes gewahlt und kann nicht wiedergewahlt werden Er kann nur fur Hochverrat vom Hohen Gerichtshof auf Betreiben der Nationalversammlung zur Verantwortung gezogen werden Titel VI Vom Ministerrat behandelt zuvorderst die Modalitaten der Ernennung und Entlassung des Ministerprasidenten und seines Kabinetts Die Regierung wird von der Nationalversammlung auf Vorschlag des Prasidenten der Republik mit absoluter Mehrheit gewahlt und ist ihr nachfolgend gemeinschaftlich verantwortlich Die Entziehung des Vertrauens durch die Nationalversammlung kann durch Stellung der Vertrauensfrage durch den Ministerprasidenten oder durch ein Misstrauensvotum aus den Reihen der Nationalversammlung erfolgen bedarf aber in jedem Fall einer absoluten Mehrheit Des Weiteren regelt der Titel die allgemeinen Exekutivbefugnisse der Regierung Titel VII Von der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Minister bekraftigt die Verfolgbarkeit der Minister fur im Amte begangene Verbrechen und regelt die Modalitaten in denen sie vor dem Hohen Gerichtshof zur Verantwortung gezogen werden konnen Titel VIII Von der Franzosischen Union ist unterteilt in drei Abschnitte und regelt die Angelegenheiten der Franzosischen Union insbesondere die Beziehungen zwischen dem Mutterland und den uberseeischen Departements und Gebieten Titel IX Vom Obersten Rat des Richterstandes umfasst zunachst die Regelungen uber die Mitgliedschaft im Rat Er besteht aus dem Prasidenten der Republik als Vorsitzendem und dem Justizminister kraft Amtes sowie sechs bzw vier von der Nationalversammlung und von den Justizbeamten Frankreichs gewahlten und zwei vom Prasidenten ernannten Mitgliedern sowie einer gleichen Anzahl an Stellvertretern Ausserdem beschreibt der Titel die Disziplin der Justizbeamten ihre Unabhangigkeit und die Verwaltung der Gerichtshofe 1 als dessen Aufgaben Titel X Von den Gebietskorperschaften regelt die Stellung der subnationalen Korperschaften Er definiert die Republik als einheitlich und unteilbar 1 garantiert aber die Selbstverwaltung der Gebietskorperschaften durch gewahlte Rate Titel XI Von der Revision der Verfassung regelt die Moglichkeiten einer Verfassungsrevision schliesst aber eine Revision im Falle einer teilweisen oder vollstandigen Besetzung des Staatsgebietes aus Ausserdem enthalt der Titel eine Art Ewigkeitsklausel Artikel 95 bestimmt dass die republikanische Staatsform nicht Gegenstand eines Revisionsvorschlages sein darf 1 Titel XII Ubergangsbestimmungen enthalt im Wesentlichen Ubergangsregelungen bis zur Amtsfahigkeit der Staatsorgane Zeitleiste der franzosischen Verfassungen Bearbeiten nbsp Einzelnachweise Bearbeiten a b c d e f www verfassungen eu abgerufen am 13 Oktober 2011 siehe auch franzosische Wikipedia www verfassungen euWeblinks BearbeitenVerfassungstext auf Verfassungen eu Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Franzosische Verfassung 1946 amp oldid 232684586