www.wikidata.de-de.nina.az
Das Bundesgesetz uber die gesetzlichen Grundlagen fur Verordnungen des Bundesrates zur Bewaltigung der Covid 19 Epidemie kurz Covid 19 Gesetz ist ein Bundesgesetz der Schweizerischen Eidgenossenschaft das am 25 September 2020 von der Schweizerischen Bundesversammlung verabschiedet wurde Dieses Gesetz bildete zusammen mit dem Epidemiengesetz die Grundlage fur gesundheitspolizeiliche Massnahmen im Zusammenhang mit der Bekampfung von COVID 19 und fur Massnahmen zur Abfederung der negativen Folgen fur Wirtschaft und Gesellschaft 1 Die COVID 19 Impfung ist nicht Gegenstand des Gesetzes sondern wird durch das Epidemiengesetz geregelt Das Covid 19 Gesetz wurde am 18 Dezember 2020 am 19 Marz 2021 am 18 Juni 2021 am 17 Dezember 2021 und am 16 Dezember 2022 geandert sowohl die erste Fassung als auch die folgenden Anderungen wurden als dringlich erklart und am Folgetag nach dem Parlamentsbeschluss in Kraft gesetzt Gegen die erste Fassung vom 25 September 2020 gegen die Anderung vom 19 Marz 2021 und gegen jene vom 16 Dezember 2022 sind fakultative Referenden zustande gekommen Alle drei Referenden waren nicht erfolgreich Das Gesetz vom 25 September 2020 wurde in der Volksabstimmung vom 13 Juni 2021 2 die Gesetzesanderung vom 19 Marz 2021 in der Volksabstimmung vom 28 November 2021 und die Anderung vom 16 Dezember 2022 in der Volksabstimmungen vom 18 Juni 2023 angenommen Inhaltsverzeichnis 1 Gesetz vom 25 September 2020 1 1 Botschaft des Bundesrates 1 2 Beratungen des Parlaments 1 3 Referendum 2 Gesetzesanderung vom 18 Dezember 2020 2 1 Botschaft des Bundesrates 2 2 Beratungen des Parlaments 3 Gesetzesanderung vom 19 Marz 2021 3 1 Botschaft des Bundesrates 3 2 Beratungen des Parlaments 3 3 Referendum 4 Gesetzesanderung vom 18 Juni 2021 4 1 Botschaft des Bundesrates 4 2 Beratungen des Parlaments 5 Gesetzesanderung vom 17 Dezember 2021 5 1 Botschaft des Bundesrates 5 2 Beratungen des Parlaments 6 Gesetzesanderung vom 16 Dezember 2022 6 1 Botschaft des Bundesrates 6 2 Beratungen des Parlaments 6 3 Referendum 7 Verfassungsrechtliche Diskussionen 8 Siehe auch 9 Weblinks 10 EinzelnachweiseGesetz vom 25 September 2020 BearbeitenBotschaft des Bundesrates Bearbeiten Um die COVID 19 Pandemie in der Schweiz zu bewaltigen erliess der Bundesrat ab dem 13 Marz 2020 verschiedene Verordnungen die sich auf das Epidemiengesetz oder Art 185 Absatz 3 der Bundesverfassung sogenanntes Notrecht stutzen Soweit der Bundesrat Notrecht erliess musste er nach Art 7d Absatz 2 Buchstabe a des Regierungs und Verwaltungsorganisationsgesetzes innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung der Bundesversammlung eine Botschaft mit dem Entwurf einer gesetzlichen Grundlage fur den Inhalt der Verordnung oder einen Entwurf einer Verordnung der Bundesversammlung unterbreiten welche die Verordnung des Bundesrates ersetzt Ansonsten wurde die Verordnung des Bundesrates nach sechs Monaten ausser Kraft treten Damit die Massnahmen in Kraft bleiben konnten unterbreitete der Bundesrat am 12 August 2020 den Entwurf des Covid 19 Gesetzes Artikel 1 des Gesetzes legt den Regelungsgegenstand fest Einerseits die besonderen das heisst von der ordentlichen Gesetzgebung abweichenden Befugnisse des Bundesrates zur Bewaltigung der COVID 19 Epidemie und andererseits seine ausserordentlichen Kompetenzen zur Bewaltigung der Auswirkungen dieser Bekampfungsmassnahmen auf Gesellschaft Wirtschaft und Behorden Der Bundesrat sollte verpflichtet werden die Kantone in die Erarbeitung von Massnahmen einzubeziehen die ihre Zustandigkeit betreffen Die anschliessenden Artikel legten die Sachgebiete fest in denen dem Bundesrat besondere Befugnisse eingeraumt werden sollen Dazu gehorten Massnahmen zur Sicherung der Gesundheitsversorgung und zum Arbeitnehmerschutz Massnahmen im Auslander und Asylbereich Abweichungen von verfahrensrechtlichen Gesetzesbestimmungen zur Gewahrleistung von Verfahrensgarantien zum Beispiel Stillstand von Fristen oder elektronische Durchfuhrung von Generalversammlungen von Aktiengesellschaften Unterstutzung von Kulturschaffenden und Medien sowie die Ausrichtung von Entschadigungen fur den Erwerbsausfall Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit von Personen die ihre Erwerbstatigkeit aufgrund von Massnahmen im Zusammenhang mit der Bewaltigung der Pandemie unterbrechen mussen Der Entwurf sah daruber hinaus Strafbestimmungen fur vorsatzliche oder fahrlassige Verstosse gegen Massnahmen in den Bereichen der Gesundheitsversorgung und des Arbeitnehmerschutzes vor Die Geltungsdauer des Gesetzes sollte bis Ende 2021 befristet werden mit Ausnahme der bis Ende 2022 befristeten Abweichungen vom Arbeitslosenversicherungsgesetz 3 Beratungen des Parlaments Bearbeiten Das Parlament hat das Gesetz ausfuhrlich diskutiert und brachte zahlreiche Anderungsvorschlage ein Im Nationalrat wurden zum Beispiel in der ersten Behandlungsrunde neben Antragen der SVP fur Nichteintreten und fur Ruckweisung an die Kommission zehn Antrage der vorberatenden Kommission 31 Antrage von Kommissionsminderheiten und 27 weitere Antrage einzelner Ratsmitglieder eingereicht Trotz der ausfuhrlichen Beratung die bis zur Einigungskonferenz dauerte fand das Gesetz in den Schlussabstimmungen am 25 September 2020 grossmehrheitlich Zustimmung Der Nationalrat nahm es mit 153 zu 36 Stimmen bei sechs Enthaltungen und der Standerat gar einstimmig an Die ablehnenden Stimmen und Enthaltungen im Nationalrat stammten alle von Mitgliedern der SVP Fraktion Das Gesetz wurde als dringlich erklart und am folgenden Tag in Kraft gesetzt Die befurwortende Parlamentsmehrheit machte vor allem geltend dass damit das Notrecht in ordentliches Recht zuruckgefuhrt und somit die demokratische Kontrolle des Parlaments und des Volkes wiederhergestellt werde Eine Ablehnung des Gesetzes habe zur Folge dass die Notrechtsverordnungen des Bundesrates und damit insbesondere auch die Massnahmen zur Unterstutzung der von der Pandemie betroffenen Personen hinfallig wurden Die ablehnende Minderheit des Nationalrates argumentierte dass dem Bundesrat keine Blankovollmacht ausgestellt werden durfe sondern dass das Parlament die notigen Massnahmen mit ordentlichen dem fakultativen Referendum unterstellten Gesetzen erlassen solle Die aktuellen Massnahmen seien unverhaltnismassig und nur aufgrund kunstlich aufrechterhaltener Angst durchsetzbar Diese Gesundheitsdiktatur musse beendet werden Im Ergebnis stimmte das Parlament dem Entwurf des Bundesrates weitgehend zu nahm aber auch einige wesentliche Erganzungen vor So darf der Bundesrat von seinen Befugnissen keinen Gebrauch machen wenn das Ziel auch im ordentlichen oder dringlichen Gesetzgebungsverfahren rechtzeitig erreicht werden kann Nicht nur die Kantone sondern auch die Sozialpartner sind in die Erarbeitung von Massnahmen miteinzubeziehen Die zustandigen Kommissionen des Parlaments sind zu den geplanten Verordnungen zu konsultieren Die Ausubung des Referendumsrechts wurde erleichtert indem die notigen eingereichten Unterschriften nicht vor Ablauf der Referendumsfrist beglaubigt werden mussen Im Falle einer Grenzschliessung muss der Bundesrat die Reisefreiheit von Personen die eine besondere Beziehung zum Grenzgebiet haben bestmoglich gewahrleisten Unternehmen die von den Folgen der Pandemie besonders betroffen sind insbesondere Unternehmen der Eventbranche Schausteller Dienstleister der Reisebranche sowie touristische Betriebe konnen in Hartefallen mit Krediten oder auch mit A Fonds perdu Beitragen finanziell unterstutzt werden sofern sich die Kantone zur Halfte an der Finanzierung beteiligen Ein Hartefall liegt vor wenn der Jahresumsatz unter 60 Prozent des mehrjahrigen Durchschnitts liegt Der Bund unterstutzt unter bestimmten Bedingungen auch die Klubs der professionellen Ligen des schweizerischen Fussball und Eishockeyverbands mit zinslosen Darlehen Die Strafbestimmungen wurden entscharft indem eine Busse nur bei vorsatzlicher nicht aber bei fahrlassiger Zuwiderhandlung gegen eine Bestimmung ausgesprochen werden darf 3 4 Referendum Bearbeiten Am 6 Oktober 2020 lancierte der Verein Freunde der Verfassung das Referendum gegen das Covid Gesetz Am 21 Januar 2021 reichte der Verein 97 878 Unterschriften ein von denen 90 789 gultig waren Der Bundesrat beschloss dass die Volksabstimmung uber das Gesetz am 13 Juni 2021 stattfindet Die Argumente Pro und Contra im Abstimmungskampf entsprachen weitgehend denjenigen wahrend der Parlamentsdebatten 5 Das Referendum hatte keinen Erfolg und das Gesetz wurde mit 60 2 Prozent Zustimmung angenommen 6 Ware das Gesetz abgelehnt worden so ware es gemass Art 165 Abs 2 der Bundesverfassung am 25 September 2021 ausser Kraft getreten inklusive die Gesetzesanderung vom 18 Dezember 2020 Von den acht grossten Parteien unterstutzten SP EVP GPS Die Mitte FDP und GLP das Gesetz Nein sagte die EDU die SVP beschloss Stimmfreigabe wobei es viele abweichende Positionierungen der Kantonalsektionen gab 4 Gesetzesanderung vom 18 Dezember 2020 BearbeitenBotschaft des Bundesrates Bearbeiten Der Bundesrat unterbreitete mit seiner Botschaft vom 18 November 2020 Vorschlage fur einige Anpassungen des Covid 19 Gesetzes um auf die zweite Welle der Pandemie reagieren zu konnen Die Gesamtsumme fur die Unterstutzung von Unternehmen in Hartefallen soll auf eine Milliarde Franken erhoht werden wobei der Bund zwei Drittel und die Kantone ein Drittel der Kosten ubernehmen sollen Um Arbeitsplatze zu sichern und Covid 19 bedingte Entlassungen zu vermeiden sollen die Leistungen der Arbeitslosenversicherung im Bereich der Kurzarbeitsentschadigung erweitert werden insbesondere soll der Anspruch auf Kurzarbeitsentschadigung auf befristete Arbeitsverhaltnisse ausgedehnt und die Karenzfrist aufgehoben werden Voraussetzung fur eine Unterstutzung bleibt dass der Jahresumsatz eines Unternehmens unter 60 Prozent des mehrjahrigen Durchschnitts liegt Im Sportbereich sollen neben den professionellen neu auch den semiprofessionellen Klubs Entschadigungen fur die entgangenen Ticketeinnahmen in der Hohe von 175 Millionen Franken zur Verfugung gestellt werden davon bis zu 115 Millionen Franken als A Fonds perdu Beitrage der Rest als zinslose Darlehen Im Gegenzug sollen die Klubs strenge Auflagen erfullen mussen namentlich Kurzungen der Spitzenlohne und einen Dividendenverzicht die Weiterfuhrung der Junioren und Frauenforderung auf dem bisherigen Niveau sowie eine vollstandige Transparenz uber die Verwendung der Gelder Geringfugige Ubertretungen des Epidemiengesetzes wie zum Beispiel das Nichttragen einer Gesichtsmaske sollen aufgrund einer Anderung des Ordnungsbussengesetze im Ordnungsbussenverfahren statt im ordentlichen Strafverfahren geahndet werden konnen 7 Beratungen des Parlaments Bearbeiten Nationalrat und Standerat behandelten die Vorlage in der Wintersession 2020 Zu intensiven Debatten die erneut bis zu einer Einigungskonferenz fuhrten gaben insbesondere die Hartefallregelung und die Massnahmen im Sportbereich Anlass Das Parlament folgte den Antragen des Bundesrates nahm aber unter anderem folgende wesentliche Anderungen und Erganzungen vor Die Finanzhilfen fur Unternehmen wurden gegenuber dem Antrag des Bundesrates um 750 Millionen auf insgesamt 1 75 Milliarden Franken erhoht Der Bund kann daruber hinaus besonders betroffenen Kantonen Zusatzbeitrage an kantonale Hartefallmassnahmen in der Hohe von hochstens 750 Millionen leisten ohne dass sich die Kantone an diesen Zusatzbeitragen finanziell beteiligen Anspruch auf Unterstutzung haben Unternehmen die im Durchschnitt der Jahre 2018 und 2019 einen Umsatz von mindestens 50 000 Franken erzielt haben der Bundesrat hatte die Schwelle in seiner Verordnung auf 100 000 Franken angesetzt Unterstutzte Unternehmen durfen fur das entsprechende Geschaftsjahr keine Dividenden und Tantiemen ausschutten sowie keine Ruckerstattung von Kapitaleinlagen vornehmen Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Bedingungen fur die Auszahlung von A Fonds perdu Beitragen an Sportklubs wurden mit der Bestimmung erganzt dass ein Klub das durchschnittliche Einkommen seiner Angestellten um mindestens 20 Prozent gegenuber dem Einkommen in der Saison 2018 2019 oder auf Gesuch hin gegenuber dem Einkommen am Stichtag des 13 Marz 2020 senken muss Das Einkommen darf in den nachsten funf Jahren hochstens im Umfang der Erhohung des Landesindexes der Konsumentenpreise steigen Der Bundesrat kann in besonderen Fallen Ausnahmen vorsehen Die Entschadigung fur Kurzarbeit die gemass Arbeitslosengesetz 80 Prozent betragt wird fur Personen mit geringem Einkommen bis 3470 Franken vorubergehend auf 100 Prozent erhoht Die Gesetzesanderung wurde am 18 Dezember 2020 in den Schlussabstimmungen vom Nationalrat mit 185 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen und vom Standerat mit 42 gegen 0 Stimmen angenommen Die Gesetzesanderung wurde als dringlich erklart und trat am folgenden Tag in Kraft 8 Ware das Referendum gegen das Gesetz in der Fassung vom 25 September 2020 erfolgreich gewesen so ware auch die Anderung vom 18 Dezember 2020 am 25 September 2021 ausser Kraft getreten Gesetzesanderung vom 19 Marz 2021 BearbeitenBotschaft des Bundesrates Bearbeiten Aufgrund der Entwicklung der Pandemie prasentierte der Bundesrat dem Parlament am 17 Februar 2021 erneut einen Entwurf zur Anderung des Covid Gesetzes Die Mittel fur die kantonalen Hartefallprogramme fur die von der Pandemie besonders betroffenen Unternehmen sollen von 7 5 auf 10 Milliarden Franken aufgestockt werden Der Bund ubernimmt einen Anteil von 70 Prozent der Finanzierung von Hartefallmassnahmen zugunsten von Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 5 Millionen Franken und von 100 Prozent zugunsten von Unternehmen mit einem Jahresumsatz von uber 5 Millionen Franken Im Bereich der Arbeitslosenversicherung soll die Auszahlung von Taggeldern gegenuber der Regelung im Arbeitslosenversicherungsgesetz um drei Monate verlangert werden dies entspricht 66 Taggeldern Die Bewilligung von Entschadigungen fur Kurzarbeit soll bis Ende 2021 statt fur drei fur sechs Monate gultig sein Der Bundesrat soll die Kompetenz erhalten die Hochstbezugsdauer fur Kurzarbeitsentschadigungen KAE auf 24 Monate zu verlangern sollte sich die wirtschaftliche Lage bis in den Sommer 2021 nicht verbessern Der Bund ubernimmt fur die Arbeitslosenversicherung die Kosten fur die KAE im Jahre 2021 Der Bundesrat sah davon ab eine Verlangerung der auf Ende Marz 2021 befristeten Erhohung der KAE fur niedrige Einkommen zu beantragen Eine Weiterfuhrung hatte eine Verlangerung der Ungleichbehandlung zwischen KAE Beziehenden und arbeitslosen Personen zur Folge da Letztere in jedem Fall hochstens 80 Prozent ihres versicherten Verdienstes als Taggeld erhalten Der Bund soll Beitrage an kantonale Finanzhilfen fur den Ausfall von Elternbeitragen fur die familienerganzende Kinderbetreuung nicht wie bisher nur fur private Institutionen sondern auch fur durch die offentliche Hand gefuhrte Institutionen ausrichten Die Beteiligung des Bundes betragt 33 Prozent 9 Beratungen des Parlaments Bearbeiten Nationalrat und Standerat behandelten die Vorlage in der Fruhjahrssession 2021 kontroverse Debatten fuhrten erneut bis zu einer Einigungskonferenz Das Parlament folgte den Antragen des Bundesrates nahm aber unter anderem folgende wesentliche Anderungen und Erganzungen vor Das Gesetz wurde mit Grundsatzen erganzt an die sich der Bundesrat zu halten hat Er soll seine Strategie auf die mildest und kurzestmogliche Einschrankung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zusammenseins ausrichten Art 1 Abs 2bis Er soll neben der epidemiologischen Lage auch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Konsequenzen in seine Entscheidungen miteinbeziehen Art 1a Geimpften Personen wird grundsatzlich keine Quarantane auferlegt der Bundesrat kann Ausnahmen vorsehen Es wird die rechtliche Grundlage fur ein Zertifikat als Impf Test oder Genesungsnachweis geschaffen Der Bund kann sich an nicht gedeckten Kosten von Veranstaltern von Publikumsanlassen von uberkantonaler Bedeutung zwischen dem 1 Juni 2021 und dem 30 April 2022 beteiligen die wegen der Covid 19 Epidemie aufgrund behordlicher Anordnung abgesagt oder verschoben werden Unternehmen die Hartefallhilfen erhalten durfen nicht wie bisher nur fur das entsprechende Geschaftsjahr sondern auch in den drei darauf folgenden Jahren keine Dividenden und Tantiemen ausschutten sowie keine Ruckerstattung von Kapitaleinlagen vornehmen Die Gesetzesanderung wurde am 19 Marz 2021 in den Schlussabstimmungen im Standerat einstimmig und im Nationalrat mit 169 zu 13 Stimmen bei 13 Enthaltungen angenommen Die Gesetzesanderung wurde als dringlich erklart und am Folgetag in Kraft gesetzt Die Gegenstimmen und Enthaltungen im Nationalrat stammten von Mitgliedern der SVP Fraktion 10 Referendum Bearbeiten Hauptartikel Referendum zur Anderung vom 19 Marz 2021 des Covid 19 Gesetzes Am 17 August 2021 gab die Bundeskanzlei das Zustandekommen des Referendums gegen die Gesetzesanderung vom 19 Marz 2021 mit 74 469 gultigen eingereichten Unterschriften bekannt Der Bundesrat legte am 30 Juni 2021 den 28 November 2021 als Abstimmungstermin fest 11 Die Gegner des Gesetzes kritisierten im Wesentlichen das Gesetz sei eine Diskriminierung von Ungeimpften spalte die Gesellschaft erlaube eine elektronische Massen Uberwachung der Burger bewirke einen indirekten Impfzwang und fuhre zu einer Gesundheitsdiktatur 12 Bundesrat und Parlament empfahlen die Annahme der Gesetzesanderung weil sie erlaube Menschen und Unternehmen besser zu schutzen Die Anpassungen vom Marz 2021 wurden die wichtige wirtschaftliche Hilfe ausbauen und Unterstutzungslucken schliessen Das Covid Zertifikat vereinfache Auslandsreisen und ermogliche die Durchfuhrung bestimmter Veranstaltungen 13 Die Regierung sprach sich im Oktober 2021 gegen eine Aufhebung der Massnahmen aus begrundet wurde dies mit einer hohen Inzidenz und Auslastung der Intensivbetten bei gleichzeitig im westeuropaischen Vergleich niedrigen Impfquote von lediglich 62 Prozent 14 Die SVP und die EDU lehnten die Anderung des Covid 19 Gesetzes ab die SP die EVP Die Mitte die Grunen die FDP sowie die glp haben die Ja Parole beschlossen 15 In der Volksabstimmung vom 28 November 2021 war das Referendum nicht erfolgreich die Gesetzesanderung wurde von 62 01 Prozent der Stimmenden bei einer fur schweizerische Verhaltnisse hohen Stimmbeteiligung von 65 72 Prozent angenommen Nein Mehrheiten gab es nur in den Kantonen Schwyz und Appenzell Innerrhoden 16 Die Abstimmung vom 28 November 2021 bezog sich nur auf die Anderung des Covid 19 Gesetzes vom 19 Marz 2021 Die restlichen Bestimmungen des Gesetzes waren auch bei einer Ablehnung der Gesetzesanderung in Kraft geblieben Falls die Anderungen vom 19 Marz 2021 abgelehnt worden waren waren sie ein Jahr spater ausser Kraft gesetzt worden also am 19 Marz 2022 Gesetzesanderung vom 18 Juni 2021 BearbeitenBotschaft des Bundesrates Bearbeiten Mit seiner Botschaft vom 12 Mai 2021 schlug der Bundesrat erneut Anderungen des Gesetzes vor Dabei handelte es sich um eine Verlangerung der Geltungsdauer der bis zum 30 Juni 2021 befristeten Regelung der Erwerbsausfallentschadigungen bis Ende 2021 weil auch weiterhin Erwerbsausfalle aufgrund behordlich angeordneter Massnahmen zu erwarten seien Ebenfalls sollten die am 30 Juni 2021 auslaufenden A Fonds perdu Beitrage fur semiprofessionelle und professionelle Sportklubs bis Ende 2021 weiter ausbezahlt werden konnen weil die Beschrankungen der Zuschauerzahl fur Spiele der betroffenen Klubs voraussichtlich in der zweiten Halfte des Jahres 2021 andauern wurden Die im Gesetz vorgesehene Obergrenze von 115 Millionen Franken werde voraussichtlich nicht genugen daher sollte diese Grenze gestrichen und die erforderlichen Mittel dem Parlament im Rahmen von Nachtragskrediten beantragt werden 17 Beratungen des Parlaments Bearbeiten Die Beratungen von Nationalrat und Standerat fuhrten in der Sommersession 2021 erneut bis zu einer Einigungskonferenz Das Parlament folgte den Antragen des Bundesrates verlangerte aber zusatzlich die Geltungsdauer der Erleichterungen fur die elektronische Durchfuhrung von Generalversammlungen von Gesellschaften Zudem wurde im Sinne einer Verpflichtung des Bundesrates zu einer Offnungs und Normalisierungsstrategie als Grundsatz im Gesetz festgeschrieben dass die Kapazitatsbeschrankungen fur offentlich zugangliche Einrichtungen und Betriebe sowie Veranstaltungen und private Zusammenkunfte aufzuheben sind sobald der impfwillige erwachsene Teil der Bevolkerung ausreichend geimpft sind Ein weitergehender vom Standerat in drei Beratungen unterstutzter Antrag Inhaber des Covid Zertifikats von Zugangsbeschrankungen fur offentliche Einrichtungen und Betriebe sowie Veranstaltungen generell und sofort zu befreien wurde erst am Ende der Differenzbereinigung durch die Einigungskonferenz abgelehnt Ein Antrag aus der SVP Fraktion fur eine Beschrankung der Verwendung des Covid Zertifikats auf den internationalen Reiseverkehr Grossveranstaltungen in Innenraumen mit mehr als 5000 Teilnehmern sowie Diskotheken und Tanzveranstaltungen wurde vom Nationalrat abgelehnt ebenso Antrage fur Aufhebung der Maskentragpflicht und fur Auflosung der Covid Task Force Die Gesetzesanderung wurde am 18 Juni 2021 in den Schlussabstimmungen vom Nationalrat mit 174 zu 18 Stimmen bei 3 Enthaltungen und vom Standerat mit 44 gegen 0 Stimmen angenommen Die Gesetzesanderung wurde als dringlich erklart und trat am folgenden Tag in Kraft 18 Gesetzesanderung vom 17 Dezember 2021 BearbeitenBotschaft des Bundesrates Bearbeiten Aufgrund der unsicheren Entwicklung der COVID 19 Pandemie schlug der Bundesrat dem Parlament mit seiner Botschaft vom 27 Oktober 2021 eine Verlangerung der Geltungsdauer zahlreicher Artikel des Covid 19 Gesetzes vor denn mit Ausnahme einiger Einzelbestimmungen war das Covid Gesetz bis zum 31 Dezember 2021 befristet Nicht notwendig war eine Verlangerung von Artikel 6a der die rechtliche Grundlage fur das Covid Zertifikat darstellt und bis Ende 2022 gultig ist Der Bundesrat schlug keine Verlangerung der Geltungsdauer der Bestimmungen zu den Hartefallen Artikel 12 und zur Arbeitslosenversicherung Artikel 17 vor Hier sollte das Zepter den Kantonen ubergeben werden Die A Fonds perdu Beitrage fur professionelle und semiprofessionelle Klubs sollten lediglich bis Ende Juni 2022 verlangert werden Der Bundesrat beantragte ferner die Verlangerung der Geltungsdauer der Art 60 Art 60a Art 62a Art 80 Absatz 1 Buchstabe f und Art 83 Absatz 1 Buchstabe n des Epidemiengesetzes die das Contact Tracing Proximity Tracing System betreffen Ebenfalls verlangert sollte eine Rechtsnorm des Ordnungsbussengesetzes werden die den kantonalen Polizeibehorden erlaubt geringfugige Verstosse gegen gesundheitspolizeiliche Massnahmen effizienter ahnden zu konnen 19 Beratungen des Parlaments Bearbeiten Die Notwendigkeit einer Verlangerung der Geltungsdauer wichtiger Gesetzesbestimmungen stand fraktionsubergreifend ausser Frage Einzig die Dauer der Verlangerung war Gegenstand der Debatte Die vorberatenden Kommissionen beantragten wie auch der Entwurf des Bundesrates fur die meisten Bestimmungen eine Verlangerung bis Ende 2022 die SVP und Vertreter der FDP Die Liberalen Fraktion hingegen eine Verlangerung nur bis Ende Juni 2022 Sowohl die Antrage die eine Reduktion der Verlangerungsdauer als auch die die eine Einschrankung des gesetzlichen Wirkungskreises forderten hatten aber keinen Erfolg Wie schon bei den vorangegangenen Anderungen des Covid 19 Gesetzes fuhrte die Beratung bis zur Einigungskonferenz da National und Standerat sich nicht einig daruber waren ob vom Bund abgeschlossene Impfvertrage veroffentlicht werden sollen und ob der Bundesrat in die Entscheidungshoheit der Kantone eingreifen darf um Kapazitaten fur die Behandlung von Patienten sicherstellen zu konnen Beide Bestimmungen wurden in der Einigungskonferenz verworfen denn obgleich ein Bedurfnis nach Transparenz in der Bevolkerung herrsche konne die Einsicht der Vertrage schon heute mit dem Offentlichkeitsgesetz reklamiert werden Der Artikel der dem Bundesrat den Eingriff in die Entscheidungshoheit der Kantone erlaubt hatte wurde gestrichen Jedoch wurde das Gesetz dahingehend erganzt dass die Kantone verpflichtet sind ausreichende Intensivkapazitaten sicherzustellen Das Parlament verlangerte die Geltungsdauer der meisten Regelungen bis Ende 2022 auch die Bestimmungen zu den Hartefallen und zur Arbeitslosenversicherung die der Bundesrat nicht verlangern wollte Die Corona Hilfen fur den Sport wurden gemass Antrag des Bundesrates nur bis zum Ende der laufenden Saison also bis Ende Juni 2022 verlangert Zugleich gab es auch materielle Anderungen Der Bund muss neu alle Antigen Schnelltests PCR Pooltests sowie Einzel PCR Tests fur symptomatische Personen bezahlen Nicht bezahlt werden Schnelltests Antikorpertests sowie Einzel PCR Tests fur asymptomatische Personen Erstere spielten keine entscheidende Rolle bei der Pandemiebekampfung und Einzel PCR Tests uberlasteten die Labore In den Schlussabstimmungen vom 17 Dezember 2021 wurde die Gesetzesanderung vom Nationalrat mit 151 zu 38 Stimmen bei 6 Enthaltungen die Nein Stimmen und Enthaltungen kamen aus der Fraktion der SVP und vom Standerat mit 37 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen die Gesetzesanderung wurde erneut dringlich erklart 20 Gesetzesanderung vom 16 Dezember 2022 BearbeitenBotschaft des Bundesrates Bearbeiten Gemass dem Covid 19 Gesetz in der Fassung vom 17 Dezember 2021 endete die Geltungsdauer seiner meisten Bestimmungen am 31 Dezember 2022 Weil dem Bundesrat die weitere Entwicklung schwer abschatzbar erschien und er mit der Moglichkeit weiterer Wellen rechnete unterbreitete er dem Parlament mit Botschaft vom 3 Juni 2022 Antrage fur eine befristete Verlangerung einzelner Bestimmungen des Covid 19 Gesetzes bis zum Sommer 2024 Weitergefuhrt werden sollte die Zustandigkeit des Bundesrates fur die Versorgung mit wichtigen medizinischen Gutern insbesondere fur die Forderung der Entwicklung von Covid 19 Arzneimitteln die Verpflichtung der Kantone zur Bereitstellung von Kapazitatsreserven in der Gesundheitsversorgung und die internationale Kompatibilitat der Covid 19 Zertifikate Dagegen wollte der Bundesrat die Regelung betreffend die Ubernahme der Testkosten anpassen indem ab 1 Januar 2023 nicht mehr der Bund sondern die Kantone fur die Finanzierung der Testkosten aufkommen mussen Um keinen Unterbruch der Geltungsdauer der weiter geltenden Teile des Gesetzes zu riskieren beantragte der Bundesrat die Gesetzesanderung erneut dringlich zu erklaren 21 Beratungen des Parlaments Bearbeiten Nationalrat und Standerat folgten in ihren Beratungen in der Herbst und Wintersession 2022 weitgehend den Antragen des Bundesrates mit Ausnahme der Regelung der Ubernahme der Testkosten Es obsiegte nach einigem Hin und Her zwischen den Raten die Losung dass das bisherige Testregime bereits Ende 2022 aufgehoben wird d h dass die Kosten medizinisch begrundeter Tests durch die Krankenkassen und anderer Tests privat ubernommen werden mussen In den Schlussabstimmungen vom 16 Dezember 2022 wurde die Gesetzesanderung vom Nationalrat mit 140 zu 50 Stimmen bei 6 Enthaltungen und vom Standerat mit 39 Stimmen gegen 1 Stimme bei 4 Enthaltungen angenommen die Gesetzesanderung wurde erneut dringlich erklart Die Nein Stimmen und Enthaltungen kamen aus der SVP Fraktion ausserdem stimmten im Nationalrat 2 Abgeordnete der Fraktion der FDP Liberalen gegen das Gesetz und im Standerat enthielt sich ein Abgeordneter der Fraktion der Mitte der Stimme 22 Referendum Bearbeiten Am Vorabend der Schlussabstimmungen im Parlament kundete der Verein Mass voll an gegen das Gesetz das Referendum ergreifen zu wollen 23 Am 4 April 2023 erklarte die Bundeskanzlei dass das Referendum mit 56 184 gultigen Unterschriften zustande gekommen sei 24 Die Volksabstimmung erfolgte am 18 Juni 2023 das Referendum war nicht erfolgreich die Vorlage wurde mit 61 9 angenommen 25 Verfassungsrechtliche Diskussionen BearbeitenIm Zentrum der juristischen Diskussion uber die Verfassungsmassigkeit des Covid 19 Gesetzes steht die Frage ob es mit Art 164 der Bundesverfassung BV im Einklang ist Art 164 Abs 1 Satz 1 BV halt fest Alle wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen sind in der Form des Bundesgesetzes zu erlassen Juristen wie Andreas Kley Professor fur Offentliches Recht an der Universitat Zurich vertreten die Ansicht dass das Covid 19 Gesetz diese Anforderung nicht erfulle Dieser Umstand zeige sich schon im Titel des Gesetzes Bundesgesetz uber die gesetzlichen Grundlagen fur Verordnungen des Bundesrates zur Bewaltigung der Covid 19 Epidemie der inhaltsarm und pleonastisch sei denn was sollte ein Bundesgesetz anderes tun als gesetzliche Grundlagen zu schaffen Mit dem Covid 19 Gesetz ubernehme die Bundesversammlung die Regeln des Bundesrates und uberlasse ihm die inhaltliche Ausgestaltung obgleich die Gesetzgebung die Kernaufgabe des Parlaments ware Diese unzulassige Delegation aussere sich schon im Ingress in dem 16 Verfassungsnormen stehen die das Gesetz legitimieren Kley schrieb deswegen Der Ingress des Covid 19 Gesetzes zeigt dass es ein Kompetenzpaket schnurt Die Bundesversammlung legt dieses Kompetenzpaket in die Hande des Bundesrates Im Gesetz heisst es immer wieder Der Bundesrat kann kann kann Andreas Kley Covid 19 Gesetz Ein verfassungswidriges Vorhaben Es diene lediglich dazu gesetzliche Grundlagen fur schon bestehende Verordnungen zu schaffen jedoch hatten Gesetze nach Kleys Erachten daruber hinauszugehen Die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage war notwendig weil Verordnungen die keine gesetzliche Grundlage haben und somit direkt auf die Bundesverfassung Art 185 Abs 3 gestutzt sind Notverordnungen eine maximale Gultigkeitsdauer von sechs Monaten besitzen Damit sie in Kraft bleiben konnen muss der Bundesrat der Bundesversammlung einen Entwurf einer gesetzlichen Grundlage fur den Inhalt der Verordnung unterbreiten Art 7d Abs 2 Bst a Ziff 1 RVOG Dass die Bundesversammlung das Gesetz verabschiedet hat verletze weiter Art 185 der Bundesverfassung so Kley Denn Art 185 halt fest dass Notverordnungen befristet sein mussen Die Bundesversammlung sei aber nicht befugt dies mit einem blossen Bundesgesetz zu erweitern dafur musse die Verfassung revidiert werden 26 Diese Meinung vertreten nicht alle Rechtswissenschaftler die juristischen Bewertungen gehen weit auseinander 27 Die emeritierten Professoren fur Offentliches Recht Georg Muller und Rene Rhinow waren nicht der Ansicht es handle sich lediglich um ein Ermachtigungsgesetz und teilten die Bedenken Kleys nicht So schrieben sie Die von Andreas Kley kritisierten Kann Vorschriften werden durch Grundsatze fur die Ausubung der dem Bundesrat ubertragenen Befugnisse prazisiert So legt es unter anderem fest dass der Bundesrat von seinen Befugnissen zur Bewaltigung der Covid 19 Epidemie keinen Gebrauch machen darf wenn das Ziel auch im ordentlichen oder dringlichen Gesetzgebungsverfahren rechtzeitig erreicht werden kann Georg Muller Rene Rhinow Neue Zurcher Zeitung 28 Der Bundesrat richte sich in Art 1 des Covid 19 Gesetzes der den Gegenstand sowie die Grundsatze des Gesetzes festlegt nach den zentralen Prinzipien Subsidiaritat Verhaltnismassigkeit und Wirksamkeit Ihm werde auferlegt Kriterien sowie Richtwerte fur seine Massnahmen festzuhalten und nicht nur die epidemiologische Lage sondern auch okonomische und gesellschaftliche Auswirkungen der Eingriffe in den Entscheidungsprozess einfliessen zu lassen All das spreche fur Verfassungsmassigkeit Wahrend einer Krise musse die Exekutive aufgrund rascher Situationsanderungen schnell agieren konnen und flexibel sein um adaquat auf die Situation reagieren zu konnen Um dem gerecht werden zu konnen musse der Bundesrat die Moglichkeit haben auf dem Verordnungsweg Massnahmen erlassen zu konnen Das Gesetzgebungsverfahren konne dafur nicht herhalten da es zu lange dauere 28 Siehe auch BearbeitenEpidemiengesetz NotrechtWeblinks BearbeitenMedienkonferenz des Bundesrates zu den Volksabstimmungen vom 13 Juni 2021 Gesetzestext auf admin ch SRF Arena zum Covid Gesetz 05 2021 SRF Arena zur Anderung des Covid Gesetz vom 19 Marz 2021 11 2021 Einzelnachweise Bearbeiten SR 818 102 Bundesgesetz uber die gesetzlichen Grundlagen fur Verordnungen des Bundesrates zur Bewaltigung der Covid 19 Epidemie Covid 19 Gesetz In Systematische Rechtssammlung Bundeskanzlei abgerufen am 29 Oktober 2021 Volksabstimmung vom 13 06 2021 Bundeskanzlei abgerufen am 29 Oktober 2021 a b 20 058 Bundesgesetz uber die gesetzlichen Grundlagen fur Verordnungen des Bundesrates zur Bewaltigung der Covid 19 Epidemie Covid 19 Gesetz In Geschaftsdatenbank Curiavista mit Links auf Botschaft des Bundesrates Verhandlungen des Parlamentes und weitere Parlamentsunterlagen Parlamentsdienste abgerufen am 29 Oktober 2021 a b Covid 19 Gesetz und Revisionen In Annee politique suisse Institut fur Politikwissenschaft der Universitat Bern abgerufen am 10 November 2021 Volksabstimmung 13 Juni 2021 Abstimmungsbuchlein Bundeskanzlei abgerufen am 10 November 2021 Volksabstimmung vom 13 06 2021 Bundesgesetz vom 25 09 2020 uber die gesetzlichen Grundlagen fur Verordnungen des Bundesrates zur Bewaltigung der Covid 19 Epidemie Covid 19 Gesetz Bundeskanzlei abgerufen am 10 November 2021 Botschaft zu Anderungen des Covid 19 Gesetzes und des Covid 19 Solidarburgschaftsgesetzes fedlex admin ch 18 November 2021 abgerufen am 6 November 2021 20 084 Covid 19 Gesetz Anderung In Geschaftsdatenbank Curiavista mit Links zur Botschaft des Bundesrates Verhandlungen des Parlaments und weiteren Parlamentsunterlagen Parlamentsdienste abgerufen am 29 Oktober 2021 Botschaft zu einer Anderung des Covid 19 Gesetzes betreffend Hartefalle Arbeitslosenversicherung familienerganzende Kinderbetreuung und Kulturschaffende zu einem Bundesbeschluss uber die Finanzierung von Hartefallmassnahmen nach dem Covid 19 Gesetz und zu einer Anderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes fedlex admin ch 17 Februar 2021 abgerufen am 6 November 2021 21 016 Covid 19 Gesetz Anderung und Zusatzkredit In Geschaftsdatenbank Curiavista mit Links zur Botschaft des Bundesrates Verhandlungen des Parlaments und weiteren Parlamentsunterlagen Parlamentsdienste abgerufen am 5 November 2021 Referendum gegen die Anderung vom 19 Marz 2021 des Covid 19 Gesetzes zustande gekommen In Medienmitteilungen Abgerufen am 5 November 2021 Das Covid Zertifikat kommt an die Urne Abgerufen am 20 November 2021 Volksabstimmung vom 28 November 2021 Abstimmungsbuchlein Bundeskanzlei abgerufen am 15 November 2021 Isabel Pfaff Grosser Protest gegen Corona Massnahmen In Suddeutsche Zeitung Abgerufen am 20 November 2021 Anderung des Covid 19 Gesetzes 2 Revision In Swissvotes Institut fur Politikwissenschaft der Universitat Bern abgerufen am 5 April 2023 Volksabstimmung vom 28 11 2021 Bundeskanzlei abgerufen am 28 November 2021 Botschaft zu einer Anderung des Covid 19 Gesetzes betreffend Erwerbsausfallentschadigung und Sport In Bundesblatt Abgerufen am 21 November 2021 21 033 Covid 19 Gesetz Anderung Covid Erwerbsersatz und Massnahmen im Sportbereich In Geschaftsdatenbank Curiavista mit Links auf Botschaft des Bundesrats Verhandlungen des Parlaments und weiteren Parlamentsunterlagen Parlamentsdienste abgerufen am 21 November 2021 Botschaft zur Anderung des Covid 19 Gesetzes Verlangerung von einzelnen Bestimmungen In Bundesblatt admin ch 27 Oktober 2021 abgerufen am 24 Dezember 2021 21 066 Covid 19 Gesetz Anderung Verlangerung von einzelnen Bestimmungen In Geschaftsdatenbank Curiavista mit Links zur Botschaft des Bundesrates Verhandlungen der Rate und weiteren Parlamentsunterlagen Parlamentsdienste abgerufen am 24 Dezember 2021 Botschaft zur Anderung des Covid 19 Gesetzes Verlangerung und Anderung ausgewahlter Bestimmungen In Bundesblatt 3 Juni 2022 abgerufen am 19 Dezember 2022 22 046 Covid 19 Gesetz Anderung Verlangerung und Anderung ausgewahlter Bestimmungen In Geschaftsdatenbank Curia Vista mit Links zur Botschaft des Bundesrates zu den Verhandlungen des Parlaments und weiteren Parlamentsunterlagen Parlamentsdienste abgerufen am 19 Dezember 2022 Massnahmengegner kunden drittes Referendum gegen Covid Gesetz an SRG swissinfo ch 15 Dezember 2022 abgerufen am 19 Dezember 2022 Referendum gegen die Anderung vom 16 Dezember 2022 des Bundesgesetzes uber die gesetzlichen Grundlagen fur Verordnungen des Bundesrates zur Bewaltigung der Covid 19 Epidemie Covid 19 Gesetz Zustandekommen In Bundesblatt Bundeskanzlei 18 April 2023 abgerufen am 19 Juni 2023 Anderung des Covid 19 Gesetzes 5 Revision In Swissvotes Institut fur Politikwissenschaft der Universitat Bern abgerufen am 19 Juni 2023 Andreas Kley Covid 19 Gesetz Ein verfassungswidriges Vorhaben In Neue Zurcher Zeitung nzz ch abgerufen am 13 Juli 2022 Giovanni Biaggini Das Verfassungsgefuge im Stresstest der Pandemie In Zentralblatt fur Staats und Verwaltungsrecht Schulthess Februar 2022 S 65 66 zbl online ch a b Georg Muller Rene Rhinow Das Covid 19 Gesetz ist nicht verfassungswidrig In Neue Zurcher Zeitung 9 November 2021 nzz ch abgerufen am 13 Juli 2022 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Covid 19 Gesetz amp oldid 237914651