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Die Einigungskonferenz hat in der Bundesversammlung dem schweizerischen Parlament die Aufgabe bei Differenzen zwischen den beiden gleichberechtigten Kammern Nationalrat und Standerat eine Verstandigungslosung zu suchen Inhaltsverzeichnis 1 Aufgabe Zusammensetzung und Verfahren 2 Historisches 3 Statistik 4 Siehe auch 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseAufgabe Zusammensetzung und Verfahren BearbeitenGemass Art 156 Abs 2 der Bundesverfassung ist fur Beschlusse der Bundesversammlung die Ubereinstimmung beider Rate erforderlich Entstehen bei der Beratung eines Entwurfs fur einen Erlass der Bundesversammlung Bundesgesetz Verordnung der Bundesversammlung Bundesbeschluss oder einfacher Bundesbeschluss Differenzen zwischen den Raten so gehen die abweichenden Beschlusse des einen Rates zur Beratung an den anderen Rat zuruck bis eine Einigung erreicht ist Art 89 Abs 1 ParlG Bestehen nach drei Beratungen in jedem Rat immer noch Differenzen so wird eine Einigungskonferenz eingesetzt Art 91 Abs 1 ParlG Die Einigungskonferenz ist kein standiges Organ wie mit analoger Aufgabe der Vermittlungsausschuss in Deutschland sondern wird von Fall zu Fall aus den Kommissionen der beiden Rate zusammengesetzt welche den Erlassentwurf im vorangehenden Verfahren vorberaten haben Diese Kommissionen entsenden je 13 Mitglieder in die Einigungskonferenz Die Zahl 13 entspricht der Mitgliederzahl der standigen Kommissionen des Standerates Die Kommissionen des Nationalrates delegieren 13 ihrer in der Regel 25 Mitglieder Die Zusammensetzung der Delegation entspricht der Starke der Fraktionen im Rat Art 91 Abs 2 und 3 ParlG Die Einigungskonferenz hat die Aufgabe beiden Raten einen Einigungsantrag zu stellen der alle verbliebenen Differenzen gesamthaft bereinigt Art 92 Abs 3 ParlG Gegenstand des Antrages durfen nur Regelungen sein bei welchen noch Differenzen bestehen Art 89 Abs 2 ParlG Die Einigungskonferenz beschliesst mit der Mehrheit ihrer stimmenden Mitglieder inkl Prasident der bei Stimmengleichheit den Stichentscheid fallt Art 92 Abs 2 ParlG Die Rate konnen den Einigungsantrag entweder annehmen oder ablehnen lehnt ein Rat ab so ist der Erlassentwurf definitiv gescheitert Art 93 ParlG Es wird keine Einigungskonferenz eingesetzt wenn sich die abweichenden Beschlusse der beiden Rate auf einen Beratungsgegenstand als Ganzes beziehen zum Beispiel auf das Eintreten auf einen Erlassentwurf oder auf die Genehmigung eines volkerrechtlichen Vertrags In diesen Fallen ist die zweite Ablehnung durch einen Rat endgultig Art 95 ParlG Spezielle Regeln gelten fur eine Einigungskonferenz zum Voranschlag zum Finanzplan und zur Legislaturplanung Art 94 und Art 94a ParlG Hier geht es nicht um Alles oder Nichts Die Einigungskonferenz stellt Antrag zu jeder einzelnen Differenz Wird ein Antrag von einem Rat abgelehnt so bleibt der Erlassentwurf bestehen Beim Voranschlag gilt in diesem Fall der Beschluss der dritten Beratung desjenigen Rates als angenommen welcher den tieferen Betrag vorsieht Beim Finanzplan und bei der Legislaturplanung wird die entsprechende Bestimmung Artikel des Entwurfs gestrichen was bedeutet dass dem Bundesrat zu diesem Thema kein Planungsauftrag erteilt wird Die Einigungskonferenz zur Legislaturplanung wird nicht nach der dritten sondern bereits nach der ersten Beratung der beiden Rate eingesetzt Historisches BearbeitenDie geltende Regelung der Einigungskonferenz geht auf eine Gesetzesrevision im Jahre 1991 zuruck Von 1848 bis 1902 existierte kein entsprechendes Organ 1902 1991 wurde eine Einigungskonferenz jeweils dann einberufen wenn ein Rat seinen Beschluss als endgultig erklart hatte und der andere Rat an seinen abweichenden Beschlussen festhielt Die Anzahl der Beratungen war nicht beschrankt Den Extremfall bildete das Strafgesetzbuch dessen am 21 Dezember 1937 abgeschlossene Behandlung 16 Beratungen erforderte Die Zusammensetzung der Einigungskonferenz erfolgte in der Weise dass die grossere der beiden Kommissionen vollstandig daran teilnahm und die kleinere Kommission erganzt werden musste um die Gleichstellung der beiden Rate zu erreichen Dies bedeutete dass in vielen Fallen mehr als die Halfte des Standerates in die Einigungskonferenz delegiert werden musste 1 Statistik BearbeitenUnter dem von 1902 bis 1991 geltenden Recht unbeschrankte Anzahl von Beratungen der Rate vor Einsetzung der Einigungskonferenz hat in der Differenzbereinigung zu insgesamt 15 Erlassentwurfen ein Rat seine Beschlusse als endgultig erklart und damit die Einsetzung einer Einigungskonferenz herbeigefuhrt 12 Einigungsantrage wurden von beiden Raten angenommen ein Einigungsantrag wurde vom Standerat abgelehnt und in zwei Fallen kam kein Einigungsantrag zustande was nach damaligem Recht ebenfalls zum Scheitern der Vorlage fuhrte Gemass dem seit 1992 geltenden Verfahren Einsetzung der Einigungskonferenz nach drei Beratungen in beiden Raten fuhrte die Differenzbereinigung bei 141 Erlassentwurfen zur Einsetzung einer Einigungskonferenz ohne Einigungskonferenzen zum Voranschlag Finanzplan und zur Legislaturplanung Stand Ende Juni 2021 Neun Erlassentwurfe scheiterten weil der Einigungsantrag in einem Rat abgelehnt wurde 2 Siehe auch BearbeitenGesetzgebungsverfahren Schweiz Literatur BearbeitenRahel Freiburghaus Ein grosser Scherbenhaufen Einigungskonferenzen im schweizerischen Zweikammersystem In Adrian Vatter Hrsg Das Parlament in der Schweiz Macht und Ohnmacht der Volksvertretung NZZ Libro Schwabe Zurich 2018 ISBN 978 3 03810 361 5 S 197 ff Martin Graf Art 93 Einsetzung einer Einigungskonferenz In Martin Graf Andrea Caroni Hrsg Parlamentsrecht und Parlamentspraxis der Schweizerischen Bundesversammlung Kommentar zum Parlamentsgesetz ParlG vom 13 Dezember 2002 Aktualisierung 2021 parliaments ch Basel 2021 ISBN 978 3 9525215 1 9 S 134 135 sgp ssp net Cornelia Theler Art 91 95 In Martin Graf Cornelia Theler Moritz von Wyss Hrsg Parlamentsrecht und Parlamentspraxis der Schweizerischen Bundesversammlung Kommentar zum Parlamentsgesetz ParlG vom 13 Dezember 2002 Helbing Lichtenhahn Basel 2014 ISBN 978 3 7190 2975 3 S 657 676 sgp ssp net Weblinks BearbeitenParlamentsworterbuch der Parlamentsdienste EinigungskonferenzEinzelnachweise Bearbeiten Cornelia Theler Art 93 Einsetzung einer Einigungskonferenz In Martin Graf Cornelia Theler Moritz von Wyss Hrsg Parlamentsrecht und Parlamentspraxis der Schweizerischen Bundesversammlung Kommentar zum Parlamentsgesetz ParlG vom 13 Dezember 2002 Helbing Lichtenhahn Basel 2014 ISBN 978 3 7190 2975 3 S 657 658 sgp ssp net Martin Graf Art 93 Einsetzung einer Einigungskonferenz In Martin Graf Andrea Caroni Hrsg Parlamentsrecht und Parlamentspraxis der Schweizerischen Bundesversammlung Kommentar zum Parlamentsgesetz ParlG vom 13 Dezember 2002 Aktualisierung 2021 parliaments ch Basel 2021 ISBN 978 3 9525215 1 9 S 134 135 sgp ssp net Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Einigungskonferenz amp oldid 228914968