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Befangenheit ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel Zur Situation in Osterreich siehe Befangenheit Osterreich Ein Ablehnungsgesuch auch Befangenheitsantrag genannt ist ein Antrag durch welchen ein an einem Gerichts Verfahren Beteiligter die Besorgnis geltend machen kann ein anderer Prozessbeteiligter Richter Sachverstandiger 1 sei befangen Wird das Ablehnungsgesuch fur zulassig und begrundet erklart scheidet der abgelehnte Prozessbeteiligte aus dem Verfahren aus Stellt sich die Zuruckweisung des Ablehnungsgesuchs als willkurlich dar verletzt dies das Justizgrundrecht des Antragstellers auf den gesetzlichen Richter Art 101 Abs 1 Satz 2 GG 2 Die Rechtslage in den vier deutschsprachigen Landern ist im Wesentlichen die gleiche Inhaltsverzeichnis 1 Rechtslage in Deutschland 1 1 Gesetzliche Grundlagen 1 2 Besorgnis der Befangenheit 1 3 Fallgruppen 1 3 1 Einzelfalle unbegrundeter Ablehnung 1 3 2 Einzelfalle begrundeter Ablehnung 1 3 3 Rechtsmissbrauch 1 4 Verfahren 1 5 Rechtsfolgen erfolgreicher Ablehnung 1 6 Befangenheit von Behordenmitarbeitern 1 7 Sonstige Fallgruppen 2 Rechtslage in Osterreich 3 Rechtslage in der Schweiz 3 1 Prozesse vor dem Bundesgericht 3 2 Zivilprozessrecht 3 3 Strafprozessrecht 4 Rechtslage in Liechtenstein 5 Rechtslage in anderen Rechtsordnungen 6 Siehe auch 7 Weblinks 8 Literatur 9 EinzelnachweiseRechtslage in Deutschland BearbeitenAbgelehnt werden konnen sowohl einzelne oder mehrere bestimmte Berufs als auch ehrenamtliche Richter 3 ausserdem Patentprufer 27 Abs 6 PatG und Sachverstandige 406 ZPO 74 StPO sowie Urkundsbeamte der Geschaftsstelle und Rechtspfleger 4 Nicht abgelehnt werden kann das Gericht als Ganzes das Ablehnungsgesuch muss sich immer gegen einzelne konkrete Personen richten Gesetzliche Grundlagen Bearbeiten Ablehnungsgesuche gegen Zivilrichter sind geregelt in 42 ZPO Darauf verweisen 6 FamFG 5 54 VwGO 60 SGG 6 51 Abs 1 Satz 1 FGO und 86 Abs 1 PatG 42 ZPO ist auf Urkundsbeamte der Geschaftsstelle entsprechend anzuwenden 49 ZPO Fur Rechtspfleger verweist 10 RPflG auf die fur Richter geltenden Vorschriften 24 StPO regelt das Ablehnungsgesuch gegen einen Richter im Strafverfahren 31 StPO gilt fur Schoffen sowie fur Urkundsbeamte der Geschaftsstelle und andere als Protokollfuhrer zugezogene Personen Grund fur die Moglichkeit eine Gerichtsperson wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen ist der aus dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes abzuleitende Grundsatz des fairen Verfahrens englisch fair trial sowie das Recht auf den gesetzlichen Richter aus Art 101 Abs 1 Satz 2 Grundgesetz 7 Die Verfassungsnorm garantiert nach standiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht der unabhangig und unparteilich ist und die Gewahr fur Neutralitat und Distanz gegenuber den Verfahrensbeteiligten bietet 8 Daher muss ein an einem Verfahren Beteiligter die Moglichkeit haben darauf hinzuwirken dass nur Richter die ihm unvoreingenommen gegenubertreten mit der Sache befasst werden Besorgnis der Befangenheit Bearbeiten Besorgnis der Befangenheit ist anzunehmen wenn ein Grund vorliegt der geeignet ist Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen 42 Abs 2 ZPO 24 Abs 2 StPO 9 Ein solcher Grund ist dann gegeben wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernunftiger Wurdigung aller Umstande Anlass hat an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln Tatsachliche Befangenheit oder Voreingenommenheit ist nicht erforderlich es genugt schon der bose Schein d h der mogliche Eindruck mangelnder Objektivitat Entscheidend ist demnach ob das beanstandete Verhalten fur einen verstandigen Verfahrensbeteiligten Anlass sein kann an der personlichen Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln 10 Darauf ob der Ablehnende aus seiner Sicht den Richter fur befangen halt kommt es ebenso wenig an wie darauf ob sich der Richter selbst fur befangen halt oder ob er objektiv befangen ist Denn Ablehnungsgrund ist entgegen der ungenauen Alltagssprache nicht die Befangenheit sondern die Besorgnis der Befangenheit 11 Daher enthalt weder ein Ablehnungsgesuch gegen einen Richter noch ein Beschluss mit dem das Ablehnungsgesuch fur begrundet erklart wurde notwendigerweise einen Vorwurf gegen den abgelehnten Richter etwa des Inhalts er habe einen Fehler gemacht Sind im Verfahren uber die Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit die tatsachlichen Grundlagen schlussig dargelegt aber unaufklarbar spricht der Anschein fur die Besorgnis der Befangenheit Hingegen ist fur eine Entscheidung im Zweifel zugunsten des Ablehnenden kein Raum wenn es nur um dessen subjektive Bewertung objektiv feststehender Tatsachen geht 12 Fallgruppen Bearbeiten Es lassen sich gewisse Fallgruppen unterscheiden bei denen die Unvoreingenommenheit typischerweise in Frage gestellt wird 13 besondere Naheverhaltnisse des Richters zu Verfahrensbeteiligten Mitwirkungen an Vorentscheidungen oder sonstige Vorbefassungen mit der zu entscheidenden Sache Verfahrensfehler Ausserungen uber das Prozessverhalten von Verfahrensbeteiligten Weltanschauliche Einstellungen Interessen am ProzessausgangDie Begrundetheit eines Befangenheitsantrags ist aber immer eine Einzelfallentscheidung Dabei sind als allgemeine rechtliche Gesichtspunkte insbesondere der Anspruch auf rechtliches Gehor das Fairnessgebot und das Willkurverbot erkennbar Die Handhabung durch die Rechtsprechung ist tendenziell restriktiv da sich die Entscheidung unmittelbar auf den gesetzlichen Richter gem Art 101 Abs 1 Satz 2 GG auswirkt 14 15 und ein Missbrauch des Ablehnungsrechts insbesondere im Strafverfahren verhindert werden soll 26a Abs 1 Nr 3 StPO 16 Einzelfalle unbegrundeter Ablehnung Bearbeiten Personliche Naheverhaltnisse des Richters zu einer Partei bzw einem Verfahrensbeteiligten ausserhalb der gesetzlich vorgesehenen personlichen Ausschliessungsgrunde anerkennt die Rechtsprechung nur in seltenen Ausnahmefallen als Ablehnungsgrund um die Grunde fur den Ausschluss vom Richteramt gem 41 Nr 2 bis 4 ZPO nicht unzulassig zu erweitern 17 18 19 Aus demselben Grund ist die Rechtsprechung sehr zuruckhaltend wenn ein Richter mit der von ihm mit zu entscheidenden Sache in einer Weise vorbefasst war die nicht bereits einen gesetzlichen Ausschliessungsgrund nach 41 Nr 6 ZPO darstellt 20 Ein Richter der Kraft Gesetz von der Ausubung des Richteramtes ausgeschlossen ist darf an dem Verfahren auch dann nicht mitwirken wenn kein Ablehnungsgesuch gegen ihn gestellt wird 21 Auch Verfahrensfehler von Richtern die in der Praxis haufiger zum Anlass von Ablehnungsgesuchen genommen werden werden von der Rechtsprechung nur selten als Ablehnungsgrunde anerkannt Denn im Ablehnungsverfahren geht es nicht um die Richtigkeit einer Entscheidung sondern um die Parteilichkeit des Richters 22 Das Ablehnungsrecht soll kein Instrument der Verfahrens oder Fehlerkontrolle sein da hierfur die Rechtsmittel zur Verfugung stehen 23 Kritikern zufolge wird richterliches Fehlverhalten in der Rechtsprechung zum Befangenheitsrecht fast uferlos toleriert 24 Grunde wie die Staatsangehorigkeit das Geschlecht oder die Zugehorigkeit zu einer bestimmten Konfession reichen fur die Besorgnis der Befangenheit grundsatzlich nicht aus und dementsprechend grundsatzlich auch nicht politische und religiose Auffassungen Anders hat das LG Berlin allerdings in einem Fall entschieden in dem in einer Hauptverhandlung gegen arabische und turkische Angeklagte ein Schoffe ein schwarzes Sweatshirt trug auf dem im Brustbereich in weissen Buchstaben Pit Bull Germany aufgedruckt war 25 Das LG Dortmund gab einem Befangenheitsgesuch gegen eine Schoffin statt die sich aus weltanschaulichen Grunden weigerte in der Hauptverhandlung ihr Kopftuch abzunehmen 26 Besondere Regelungen enthalt auch 18 Abs 2 BVerfGG 27 Hat ein Richter moglicherweise ein personliches Interesse am Ausgang des Verfahrens ist fur die berechtigte Besorgnis der Befangenheit eine uber den Bereich gleicher oder ahnlicher Erfahrungen hinausgehende eindeutige Verbundenheit mit oder Parallelitat zu der streitbefangenen Situation und in Rede stehenden Interessenlage erforderlich 28 Keine Besorgnis der Befangenheit begrundet in der Regel wenn der Richter in einer von der jeweiligen Verfahrensordnung vorgesehenen Weise schon mit der Sache befasst war und Entscheidungen erlassen hat etwa im Zivilprozess einen Hinweis nach 139 ZPO erteilt oder ein Teil oder Zwischenurteil erlassen hat Kontrovers diskutiert wird die Frage unter welchen Voraussetzungen die Mitwirkung eines Richters im Strafprozess die Besorgnis der Befangenheit begrundet der etwa an der Entscheidung uber die Eroffnung des Hauptverfahrens die Fortdauer der Untersuchungshaft oder die vorlaufige Entziehung der Fahrerlaubnis beteiligt war 29 Die Besorgnis der Befangenheit ist nach der Rechtsprechung selbst dann unbegrundet wenn ein Richter uber einen Angeklagten zu Gericht sitzt uber dessen Schuld er sich bereits im Rahmen einer Hauptverhandlung gegen einen Mitangeklagten eine Uberzeugung gebildet hat 30 Einzelfalle begrundeter Ablehnung Bearbeiten Der Richter musste nach der Mitwirkung an einer Vorentscheidung gegebenenfalls die eigene Entscheidung nachtraglich nicht nur als unrichtig sondern als handgreiflich falsch erachten Dies so das OVG Schleswig erfordere ein besonders ausgepragtes weit uberdurchschnittliches Mass an Fahigkeit und Bereitschaft zur Selbstkritik an deren Vorhandensein ein Verfahrensbeteiligter bei vernunftiger Wurdigung und lebensnaher Betrachtung Zweifel haben konne 31 32 Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs kann jedoch auch eine vermeintlich oder tatsachlich rechtsfehlerhafte Vorentscheidung fur sich genommen die Besorgnis der Befangenheit nicht rechtfertigen Es mussen vielmehr konkrete Umstande des Einzelfalls hinzutreten welche die Besorgnis der Befangenheit zu begrunden vermogen diese uber die Vorentscheidung hinausreichenden Umstande muss der Antragsteller in seinem Gesuch vortragen und glaubhaft machen Anhaltspunkte fur die Besorgnis der Befangenheit konnen in dem Verhalten des Richters oder in den Grunden der vorangegangenen Entscheidung gefunden werden 33 Als Falle Besorgnis begrundender Verfahrensverstosse lassen sich richterliche Entscheidungen ansehen bei denen ein Richter sich ausschliesslich die Argumente einer Partei zu eigen macht wahrend er die der anderen erkennbar nicht behandelt 34 oder einer Partei verweigert was er der anderen gewahrt zum Beispiel einer Partei verweigert ihren Antrag ins Protokoll aufzunehmen wahrend er umgekehrt Antrage der Gegenseite im Protokoll festhalt 35 ausserdem die Weigerung in der Sache zu entscheiden 36 die Versagung des rechtlichen Gehors 37 oder die unberechtigte Einschrankung des Fragerechts 38 Aussert sich ein Richter in einer Weise uber das prozessuale Verhalten von Verfahrensbeteiligten die bei diesen den Eindruck erweckt er sei ihnen gegenuber voreingenommen in der Sache langst festgelegt oder nehme sie nicht ernst und lasst die betreffende Ausserung praktisch keine andere Auslegung zu ist ein Befangenheitsantrag begrundet beispielsweise wenn ein Richter die Beanstandung seiner Verhandlungsfuhrung mit dem Wort Kinkerlitzchen kommentiert 39 oder Bemerkungen wie Nach Aktenlage lugen Sie unverschamt 40 Die Besorgnis der Befangenheit im Sinn von 42 Abs 2 ZPO ist auch dann begrundet wenn der abgelehnte Richter als Mitglied des Berufungsgerichts uber die Berufung der ihn ablehnenden Partei gegen ein durch seine Ehefrau als Einzelrichterin ergangenes Urteil zu entscheiden hat 41 Hat ein Richter eines Landesverfassungsgerichts der nach der Geschaftsverteilung zur Teilnahme an der Beratung und Entscheidung uber eine Verfassungsbeschwerde vorgesehen ist eine Selbstablehnung 48 ZPO 30 StPO 42 mit der Begrundung vorgenommen er habe den Beschwerdefuhrer in einem fruheren Verfahren anwaltlich vertreten ist der Selbstablehnung unter diesem Gesichtspunkt stattzugeben 43 Rechtsmissbrauch Bearbeiten Ein Ablehnungsgesuch stellt sich als rechtsmissbrauchlich und damit als unzulassig dar wenn es sich unterschiedslos gegen alle an der Entscheidung beteiligten Richter richtet ohne dass die Besorgnis der Befangenheit aus konkreten Anhaltspunkten aus personlichen Beziehungen der Richter zu den Beteiligten oder zur Streitsache oder sonstigen ernsthaften Umstanden hergeleitet wird oder sonst erkennbar ist Bei der Ablehnung eines Richters mussen ernsthafte Umstande angefuhrt werden die die Befangenheit des einzelnen Richters rechtfertigen 44 Verfahren Bearbeiten Der Ablehnungsgrund ist glaubhaft zu machen Geschieht dies nicht oder ist der vorgetragene Grund nicht geeignet ein erfolgreiches Ablehnungsgesuch zu begrunden wird das Ablehnungsgesuch von dem Gericht unter Mitwirkung des abgelehnten Richters als unzulassig zuruckgewiesen Ein Befangenheitsantrag ist daher ohne weitere inhaltliche Prufung bereits unzulassig wenn er offensichtlich rechtsmissbrauchlich gestellt wird Dies ist insbesondere dann der Fall wenn mit dem Ablehnungsgesuch verfahrensfremde Zwecke verfolgt werden oder wenn das Gesuch grob unsachliche und beleidigende Inhalte ohne naheren Sachbezug aufweist Andernfalls hat sich der abgelehnte Richter uber den Ablehnungsgrund dienstlich zu aussern zu der Ausserung ist den Verfahrensbeteiligten rechtliches Gehor zu gewahren Danach entscheidet das Gericht ohne Mitwirkung des abgelehnten Richters durch Beschluss Der Beschluss mit dem das Ablehnungsgesuch fur begrundet erklart wird ist nicht anfechtbar Wird es fur unbegrundet erklart kann der Beschluss im Zivilprozess gemass 46 Abs 2 ZPO durch sofortige Beschwerde angefochten werden Im Strafprozess kann ein Beschluss in dem das Ablehnungsgesuch gegen einen erkennenden Richter also ein Ablehnungsgesuch gegen einen an der Hauptverhandlung beteiligten Richter zuruckgewiesen wird nur zusammen mit dem Urteil angefochten werden 28 StPO Vor den Verwaltungs Sozial Finanz und Arbeitsgerichten konnen uber Beschlusse uber die Ablehnung von Gerichtspersonen nicht mit der Beschwerde angefochten werden 146 Abs 2 VwGO 172 Abs 2 SGG 128 Abs 2 FGO 49 Abs 3 ArbGG Zwischen Ablehnungsgesuch und Entscheidung darf der abgelehnte Richter nur unaufschiebbare Handlungen vornehmen 47 Abs 1 ZPO 29 Abs 1 StPO Im Zivilprozess darf der Richter der wahrend der Verhandlung abgelehnt wird den Termin fortsetzen wenn andernfalls eine Vertagung erforderlich ware wird die Ablehnung fur begrundet erklart ist der nach dem Ablehnungsgesuch liegende Teil der Verhandlung zu wiederholen 47 Abs 2 ZPO Im Strafprozess kann eine Hauptverhandlung so lange fortgesetzt werden bis eine Entscheidung uber die Ablehnung ohne Verzogerung der Hauptverhandlung moglich ist jedoch langstens bis zum Beginn des ubernachsten Sitzungstages oder bis zum Beginn der Schlussvortrage 29 Abs 2 Satz 1 StPO Im Strafprozess ist wenn die Ablehnung fur begrundet erklart wird der Teil der Hauptverhandlung der nach dem Ablehnungsgesuch liegt zu wiederholen falls die Hauptverhandlung nicht ohnehin ausgesetzt werden muss 29 Abs 2 Satz 2 StPO Liegt ein Verhaltnis vor das eine Ablehnung rechtfertigen konnte oder wenn aus anderer Veranlassung Zweifel daruber bestehen ob ein Richter kraft Gesetzes ausgeschlossen sei muss der betroffene Richter gemass 48 ZPO 30 StPO dies anzeigen worauf ebenfalls eine Entscheidung des Gerichts zu ergehen hat so genannte Selbstablehnung 45 wobei die Bezeichnung missverstandlich ist Weder hat der Richter ein eigenes Ablehnungsrecht noch kommt es auf seine Sicht an Im Zivilprozess wird ein Ablehnungsgesuch nicht dadurch unzulassig dass eine Partei nach Anbringen des Ablehnungsgesuchs zur Sache weiterverhandelt 46 47 Auch kann ein erneutes Ablehnungsgesuch angebracht werden sofern dieses auf neue Tatsachen gestutzt werden kann Durch das Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens vom 10 Dezember 2019 BGBl I 2121 erfolgte eine Anderung des 29 StPO Hierdurch wurde im Bereich des Strafprozesses das Ablehnungsrecht zugunsten eines zugigeren Verfahrens beschnitten 48 Rechtsfolgen erfolgreicher Ablehnung Bearbeiten Die erfolgreiche Ablehnung hat zur Folge dass der abgelehnte Richter an dem Verfahren nicht mehr mitwirken darf Im Strafprozess fuhrt eine erfolgreiche Ablehnung regelmassig dazu dass eine Hauptverhandlung ausgesetzt das heisst abgebrochen und neu begonnen werden muss Dies gilt nur dann nicht wenn Erganzungsrichter hinzugezogen waren und ein Erganzungsrichter an die Stelle des erfolgreich abgelehnten Richters treten kann Befangenheit von Behordenmitarbeitern Bearbeiten Befangenheitsantrage konnen auch gegenuber Mitarbeitern von Behorden geltend gemacht werden 49 So durfen sie nicht in irgendeiner Form beteiligt sein selbst betroffen verwandt oder bei Betroffenem angestellt 20 VwVfG Auch wenn ein Beteiligter behauptet es gabe einen Grund fur Misstrauen gegenuber einer Behorde so soll er dies entsprechend melden 21 VwVfG Sonstige Fallgruppen Bearbeiten In vielen Gremien die sich aus gewahlten Personen zusammensetzen darf ein Mitglied an Beratungen und Abstimmungen zu einem Thema nicht teilnehmen wenn es dabei als befangen beurteilt worden ist das heisst die personlichen Interessen des Mitglieds mit den Interessen der von ihm im Gremium zu vertretenden Allgemeinheit also der Wahlerschaft bzw dem Gemeinwohl kollidieren konnten Nimmt ein befangenes Mitglied dennoch an einer entsprechenden Abstimmung teil kann das zu ihrer Ungultigkeit und der Notwendigkeit einer erneuten Beschlussfassung fuhren Ein Beispiel sind Befangenheitsregeln fur Gemeinde bzw Ortschaftsrate in Gemeindeordnungen z B 18 GemO fur Baden Wurttemberg 50 Weitere Beispiele einer Befangenheit sind etwa Rechtsanwalte beim Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen nach 43a Abs 4 BRAO im Aufsichtswesen der Rechnungshofe gemass 17 BRHG im Steuerverfahren gemass 83 AO im Handels und Gesellschaftsrecht z B 319 HGB 171 AktG bei Politikern 51 sowie ehrenamtlich z B kommunalpolitisch Tatigen bei einem Interessenkonflikt Rechtslage in Osterreich Bearbeiten Hauptartikel Befangenheit Osterreich Rechtslage in der Schweiz BearbeitenDie Rechtslage in der Schweiz ist im Wesentlichen die gleiche wie in Deutschland und Osterreich nur die Begrifflichkeiten sind andere So nennt sich das Ablehnungsgesuch in der Schweiz Ausstandsgesuch 52 die Stattgabe nennt sich Gutheissung 53 Fur den Bereich der Prozesse vor dem Bundesgericht ist das Ausstandsgesuch geregelt in den Art 34 ff BGG fur den Zivilprozess in den Art 47 ff der Schweizerischen Zivilprozessordnung 54 und fur den Strafprozess in den Art 56 ff der Schweizerischen Strafprozessordnung 55 Auch der Verwaltungsprozess in der Schweiz kennt das Ausstandsgesuch 56 Prozesse vor dem Bundesgericht Bearbeiten Die massgeblichen Vorschriften fur Prozesse vor dem Bundesgericht lauten 3 Abschnitt Ausstand von GerichtspersonenArt 34 Ausstandsgrunde1 Richter Richterinnen Gerichtsschreiber und Gerichtsschreiberinnen Gerichtspersonen treten in Ausstand wenn sie a in der Sache ein personliches Interesse haben b in einer anderen Stellung insbesondere als Mitglied einer Behorde als Rechtsberater oder Rechtsberaterin einer Partei als sachverstandige Person oder als Zeuge beziehungsweise Zeugin in der gleichen Sache tatig waren c mit einer Partei ihrem Vertreter beziehungsweise ihrer Vertreterin oder einer Person die in der gleichen Sache als Mitglied der Vorinstanz tatig war verheiratet sind oder in eingetragener Partnerschaft oder dauernder Lebensgemeinschaft leben d mit einer Partei ihrem Vertreter beziehungsweise ihrer Vertreterin oder einer Person die in der gleichen Sache als Mitglied der Vorinstanz tatig war in gerader Linie oder in der Seitenlinie bis und mit dem dritten Grad verwandt oder verschwagert sind e aus anderen Grunden insbesondere wegen besonderer Freundschaft oder personlicher Feindschaft mit einer Partei oder ihrem Vertreter beziehungsweise ihrer Vertreterin befangen sein konnten 2 Die Mitwirkung in einem fruheren Verfahren des Bundesgerichts bildet fur sich allein keinen Ausstandsgrund Art 35 MitteilungspflichtTrifft bei einer Gerichtsperson ein Ausstandsgrund zu so hat sie dies rechtzeitig dem Abteilungsprasidenten oder der Abteilungsprasidentin mitzuteilen Art 36 Ausstandsbegehren1 Will eine Partei den Ausstand einer Gerichtsperson verlangen so hat sie dem Gericht ein schriftliches Begehren einzureichen sobald sie vom Ausstandsgrund Kenntnis erhalten hat Die den Ausstand begrundenden Tatsachen sind glaubhaft zu machen 2 Die betroffene Gerichtsperson hat sich uber die vorgebrachten Ausstandsgrunde zu aussern Art 37 Entscheid1 Bestreitet die Gerichtsperson deren Ausstand verlangt wird oder ein Richter beziehungsweise eine Richterin der Abteilung den Ausstandsgrund so entscheidet die Abteilung unter Ausschluss der betroffenen Gerichtsperson uber den Ausstand 2 Uber die Ausstandsfrage kann ohne Anhorung der Gegenpartei entschieden werden 3 Sollte der Ausstand von so vielen Richtern und Richterinnen verlangt werden dass keine gultige Verhandlung stattfinden kann so bezeichnet der Prasident beziehungsweise die Prasidentin des Bundesgerichts durch das Los aus der Zahl der Obergerichtsprasidenten und prasidentinnen der in der Sache nicht beteiligten Kantone so viele ausserordentliche nebenamtliche Richter und Richterinnen als erforderlich sind um die Ausstandsfrage und notigenfalls die Hauptsache selbst beurteilen zu konnen Art 38 Verletzung der Ausstandsvorschriften1 Amtshandlungen an denen eine zum Ausstand verpflichtete Person mitgewirkt hat sind aufzuheben sofern dies eine Partei innert funf Tagen verlangt nachdem sie vom Ausstandsgrund Kenntnis erhalten hat 2 Nicht wiederholbare Beweismassnahmen durfen von der entscheidenden Instanz berucksichtigt werden 3 Wird der Ausstandsgrund erst nach Abschluss des Verfahrens entdeckt so gelten die Bestimmungen uber die Revision Zivilprozessrecht Bearbeiten Die massgeblichen Vorschriften im Schweizer Zivilprozessrecht lauten 3 Kapitel AusstandArt 47 Ausstandsgrunde1 Eine Gerichtsperson tritt in den Ausstand wenn sie a in der Sache ein personliches Interesse hat b in einer anderen Stellung insbesondere als Mitglied einer Behorde als Rechtsbeistandin oder Rechtsbeistand als Sachverstandige oder Sachverstandiger als Zeugin oder Zeuge als Mediatorin oder Mediator in der gleichen Sache tatig war c mit einer Partei ihrer Vertreterin oder ihrem Vertreter oder einer Person die in der gleichen Sache als Mitglied der Vorinstanz tatig war verheiratet ist oder war in eingetragener Partnerschaft lebt oder lebte oder eine faktische Lebensgemeinschaft fuhrt d mit einer Partei in gerader Linie oder in der Seitenlinie bis und mit dem dritten Grad verwandt oder verschwagert ist e mit der Vertreterin oder dem Vertreter einer Partei oder mit einer Person die in der gleichen Sache als Mitglied der Vorinstanz tatig war in gerader Linie oder im zweiten Grad der Seitenlinie verwandt oder verschwagert ist f aus anderen Grunden insbesondere wegen Freundschaft oder Feindschaft mit einer Partei oder ihrer Vertretung befangen sein konnte 2 Kein Ausstandsgrund fur sich allein ist insbesondere die Mitwirkung a beim Entscheid uber die unentgeltliche Rechtspflege b beim Schlichtungsverfahren c bei der Rechtsoffnung nach den Artikeln 80 84 SchKG1 d bei der Anordnung vorsorglicher Massnahmen e beim Eheschutzverfahren Art 48 MitteilungspflichtDie betroffene Gerichtsperson legt einen moglichen Ausstandsgrund rechtzeitig offen und tritt von sich aus in den Ausstand wenn sie den Grund als gegeben erachtet Art 49 Ausstandsgesuch1 Eine Partei die eine Gerichtsperson ablehnen will hat dem Gericht unverzuglich ein entsprechendes Gesuch zu stellen sobald sie vom Ausstandsgrund Kenntnis erhalten hat Die den Ausstand begrundenden Tatsachen sind glaubhaft zu machen 2 Die betroffene Gerichtsperson nimmt zum Gesuch Stellung Art 50 Entscheid1 Wird der geltend gemachte Ausstandsgrund bestritten so entscheidet das Gericht 2 Der Entscheid ist mit Beschwerde anfechtbar Art 51 Folgen der Verletzung der Ausstandsvorschriften1 Amtshandlungen an denen eine zum Ausstand verpflichtete Gerichtsperson mitgewirkt hat sind aufzuheben und zu wiederholen sofern dies eine Partei innert zehn Tagen verlangt nachdem sie vom Ausstandsgrund Kenntnis erhalten hat 2 Nicht wiederholbare Beweismassnahmen darf das entscheidende Gericht berucksichtigen 3 Wird der Ausstandsgrund erst nach Abschluss des Verfahrens entdeckt so gelten die Bestimmungen uber die Revision Strafprozessrecht Bearbeiten Die massgeblichen Vorschriften im Schweizer Strafprozessrecht lauten Art 56 AusstandsgrundeEine in einer Strafbehorde tatige Person tritt in den Ausstand wenn sie a in der Sache ein personliches Interesse hat b in einer anderen Stellung insbesondere als Mitglied einer Behorde als Rechtsbeistand einer Partei als Sachverstandige oder Sachverstandiger als Zeugin oder Zeuge in der gleichen Sache tatig war c mit einer Partei ihrem Rechtsbeistand oder einer Person die in der gleichen Sache als Mitglied der Vorinstanz tatig war verheiratet ist in eingetragener Partnerschaft lebt oder eine faktische Lebensgemeinschaft fuhrt d mit einer Partei in gerader Linie oder in der Seitenlinie bis und mit dem dritten Grad verwandt oder verschwagert ist e mit dem Rechtsbeistand einer Partei oder einer Person die in der gleichen Sache als Mitglied der Vorinstanz tatig war in gerader Linie oder in der Seitenlinie bis und mit dem zweiten Grad verwandt oder verschwagert ist f aus anderen Grunden insbesondere wegen Freundschaft oder Feindschaft mit einer Partei oder deren Rechtsbeistand befangen sein konnte Art 57 MitteilungspflichtLiegt bei einer in einer Strafbehorde tatigen Person ein Ausstandsgrund vor so teilt die Person dies rechtzeitig der Verfahrensleitung mit Art 58 Ausstandsgesuch einer Partei1 Will eine Partei den Ausstand einer in einer Strafbehorde tatigen Person verlangen so hat sie der Verfahrensleitung ohne Verzug ein entsprechendes Gesuch zu stellen sobald sie vom Ausstandsgrund Kenntnis hat die den Ausstand begrundenden Tatsachen sind glaubhaft zu machen 2 Die betroffene Person nimmt zum Gesuch Stellung Art 59 Entscheid1 Wird ein Ausstandsgrund nach Artikel 56 Buchstabe a oder f geltend gemacht oder widersetzt sich eine in einer Strafbehorde tatige Person einem Ausstandsgesuch einer Partei das sich auf Artikel 56 Buchstaben b e abstutzt so entscheidet ohne weiteres Beweisverfahren und endgultig a die Staatsanwaltschaft wenn die Polizei betroffen ist b die Beschwerdeinstanz wenn die Staatsanwaltschaft die Ubertretungsstrafbehorden oder die erstinstanzlichen Gerichte betroffen sind c das Berufungsgericht wenn die Beschwerdeinstanz oder einzelne Mitglieder des Berufungsgerichts betroffen sind d 1 das Bundesstrafgericht wenn das gesamte Berufungsgericht eines Kantons betroffen ist 2 Der Entscheid ergeht schriftlich und ist zu begrunden 3 Bis zum Entscheid ubt die betroffene Person ihr Amt weiter aus 4 Wird das Gesuch gutgeheissen so gehen die Verfahrenskosten zu Lasten des Bundes beziehungsweise des Kantons Wird es abgewiesen oder war es offensichtlich verspatet oder mutwillig so gehen die Kosten zu Lasten der gesuchstellenden Person Art 60 Folgen der Verletzung von Ausstandsvorschriften1 Amtshandlungen an denen eine zum Ausstand verpflichtete Person mitgewirkt hat sind aufzuheben und zu wiederholen sofern dies eine Partei innert 5 Tagen verlangt nachdem sie vom Entscheid uber den Ausstand Kenntnis erhalten hat 2 Beweise die nicht wieder erhoben werden konnen darf die Strafbehorde berucksichtigen 3 Wird der Ausstandsgrund erst nach Abschluss des Verfahrens entdeckt so gelten die Bestimmungen uber die Revision Rechtslage in Liechtenstein BearbeitenNach der Rechtslage in Liechtenstein konnen die Richter des Verwaltungsgerichtshofes Liechtenstein nicht gleichzeitig Richter der Vorinstanz sein Art 1 Abs 3 und Art 6 LVG Ein Mitglied des Verwaltungsgerichtshofs ist gemass Art 6 LVG von der Ausubung einer Amtshandlung in einer Verwaltungssache bei sonstiger Nichtigkeit Art 106 LV ausgeschlossen in Sachen in welchen sie selbst Partei sind oder in Ansehung deren sie zu einer der Parteien in dem Verhaltnisse eines Mitberechtigten Mitverpflichteten oder Ruckgriffspflichtigen stehen in Sachen ihrer Verlobten ihrer Ehefrauen oder solcher Personen welche mit ihnen in gerader Linie verwandt oder verschwagert sind oder mit welchen sie in der Seitenlinie bis zum vierten Grade verwandt oder im zweiten Grade verschwagert sind in Sachen ihrer Wahl und Pflegeeltern ihrer Wahl oder Pflegekinder ihrer Mundel oder Pflegebefohlenen in Sachen in denen sie als Bevollmachtigte Verwalter oder Geschaftsfuhrer einer Partei oder in ahnlicher Art bestellt waren oder noch sind in Sachen in welchen sie bei einer untergeordneten Gemeinde oder Landesverwaltungsbehorde an der Erlassung der angefochtenen Verfugung oder Entscheidung teilgenommen haben oder als Zeuge oder Sachverstandiger tatig gewesen sind Es bestehen gemass Art 7 ff LVG weitere Unvereinbarkeitsregelungen Die Wahl in den Vorstand der Liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer ist unvereinbar mit der Zugehorigkeit zum Verwaltungsgerichtshof 14 Geschaftsordnung der Liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer vom 21 April 1993 LGBl 72 1993 57 Rechtslage in anderen Rechtsordnungen BearbeitenNach Art 10 der Allgemeinen Erklarung der Menschenrechte hat jeder bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und offentliches Verfahren vor einem unabhangigen und unparteiischen Gericht Um Einseitigkeit auf Grund von Vorabinformationen zu vermeiden ist es im anglo amerikanischen Recht ublich fur ein Gerichtsverfahren eine Jury zu wahlen die noch keine Vorabinformationen zum betreffenden Fall beispielsweise durch Medienberichte erlangt haben soll Siehe auch BearbeitenAusschluss vom Richteramt Fall Gorgulu Gesetzlicher Richter Interessenkonflikt Konfliktverteidigung Neutralitat des Gerichts StimmenthaltungWeblinks BearbeitenLiteratur von und uber Ablehnungsgesuch im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Rechtsprechung zu 42 ZPO Rechtsprechung zu 24 StPO Rechtsprechung zu 54 VwGO Rechtsprechung zu 33 BeamtStG LTO Artikel zum Thema Befangenheit Haufe Themenseite Befangenheit Rechtslupe Schlagwort Ablehnungsgesuch Deutsche Forschungsgemeinschaft Hinweise zu Fragen der Befangenheit Universitat Paderborn Grundsatze zu Fragen der Befangenheit Interessenkonflikte und Ausstand im VerwaltungsverfahrenLiteratur BearbeitenRolf Geiser Uber den Ausstand des Richters im schweizerischen Zivilprozessrecht Winterthur 1957 Dissertation Rainer Hamm Der gesetzliche Richter und die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit Berlin 1972 Dissertation Christian Stemmler Befangenheit im Richteramt eine asystematische Darstellung der Ausschliessungsgrunde und Ablehnungsgrunde unter Berucksichtigung des gesetzlichen Richters als materielles Prinzip 1975 Dissertation Tanja Maier Befangenheit im Verwaltungsverfahren die Regelungen der EU Mitgliedstaaten im Rechtsvergleich 1 Auflage Duncker amp Humblot Berlin 2001 ISBN 3 428 10181 2 Gregor Vollkommer Der ablehnbare Richter Die Durchsetzung des verfassungsrechtlichen Gebots richterlicher Unparteilichkeit im Prozess Verlag Moor Siebeck 2001 ISBN 978 3 16 147629 7 Andreas Gerhartl Reichweite der Befangenheit im Verwaltungsverfahren ecolex 2013 S 477 Volker Meinert Befangenheit im Rechtsstreit Erich Schmidt Verlag 2015 ISBN 978 3 503 15866 9 Uwe Grohmann und Nancy Grohmann Die aktuelle Rechtsprechung zur Befangenheit des Richters DRiZ 2017 S 60 63 Egon Schneider und Stephan Gronemann Befangenheitsablehnung im Zivilprozess 4 Auflage 2017 ZAP Verlag ISBN 978 3 89655 864 0 Florestan Goedings Die Befangenheit des Staatsanwalts Hamburg 2018 Dissertation ISBN 978 3 339 10284 3 Einzelnachweise Bearbeiten Befangenheitsablehnung eines gerichtlich bestellten Sachverstandigen VerfGH Nordrhein Westfalen Beschluss vom 11 2 2020 VerfGH 32 19 VB 3 Husstege in Heinz Thomas und Hans Putzo Hrsg Zivilprozessordnung Kommentar 32 Aufl 2011 Vorbem 41 Rn 1 BGH Beschluss vom 15 11 2018 Az V ZB 71 18 Ablehnung eines Rechtspflegers Johannes Holzer Ausschliessung und Ablehnung von Gerichtspersonen in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit Zeitschrift fur die Notarpraxis 2018 S 94 98 60 SGG Ablehnung von Gerichtspersonen wegen Befangenheit jurisPK SGG zuletzt aktualisiert am 4 August 2017 Lutz Meyer Gossner und Bertram Schmitt Kommentar zur Strafprozessordnung 61 Auflage 2018 Rn 1 vor 22 StPO BVerfGE 10 200 213 f 21 139 145 f 30 149 153 40 268 271 82 286 298 89 28 36 BGH Beschluss vom 9 Mai 2012 2 StR 25 12 Rdnr 4 BVerfG Beschluss vom 25 Juli 2012 2 BvR 615 11 Rdnr 13 Detlef Burhoff Der Befangenheitsantrag im Strafverfahren Die Ablehnungsgrunde In MkG Mit kollegialen Grussen 6 April 2022 abgerufen am 22 April 2022 deutsch OLG Braunschweig Beschluss vom 24 Januar 2000 Az 1 W 3 00 OLGR Braunschweig 2000 122 123 Alexander Ignor Befangenheit im Prozess ZIS 2012 S 228 237 LSG Munchen Beschluss vom 9 Januar 2017 L 3 SF 290 16 AB L 3 SF 291 16 AB Marcus Creutz Verdacht der Befangenheit wegen richterlichem Verhalten 11 Dezember 2012 BGH Beschluss vom 26 Juni 2007 5 StR 138 07 BGH Beschluss vom 20 10 2003 II ZB 31 02 NJW 2004 163 Weil Ehefrau VW verklagt hat LG erklart Stuttgarter Diesel Richter fur befangen LTO 30 April 2019 Befangenheitsantrag der Klager Streit um Stuttgarter Diesel Richter geht in die nachste Runde 1 2 Vorlage Toter Link www swr de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Juni 2023 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis SWR 2 Mai 2019 BVerwG Beschluss vom 02 10 1997 Az 11 B 30 97 NVwZ RR 1998 268 Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung Bearbeiter Scheuten 7 Auflage 2013 Rn 7 zu 22 StPO KG MDR 2005 703 OLG Naumburg Beschluss vom 09 08 2001 Az 10 W 31 01 NJW RR 2002 502 Egon Schneider Erfolglose Richterablehnungen im Zivilprozess NJW 1996 2285 ders Die Sackgasse der Befangenheitsablehnung im Zivilprozess NJW 1997 832 LG Berlin Beschluss vom 26 11 2001 501 68 Js 693 00 KLs 24 01 StV 2002 132 LG Dortmund Beschluss vom 07 11 2006 Az 14 VIII Gen Str K NJW 2007 3013 Ablehnungsgesuche gegen Vizeprasident Kirchhof zuruckgewiesen Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr 30 2018 vom 3 Mai 2018 OVG Munster NVwZ RR 2004 457 Werner Beulke Strafprozessrecht 11 Aufl 2010 Rn 73 f Meyer Gossner Strafprozessordnung Kommentar 54 Aufl 2011 23 Rn 2 Alexander Ignor Befangenheit im Prozess ZIS 2012 S 228 233 OVG Schleswig Beschluss vom 03 09 2003 Az 3 LB 38 03 NVwZ RR 2004 457 Europaisches Patentamt Zwischenentscheidung der Grossen Beschwerdekammer vom 25 April 2014 R 0019 12 BGH Beschluss vom 19 April 2018 3 StR 23 18 Rdnr 5 OLG Schleswig Beschluss vom 23 08 2006 Az 15 WF 226 06 FamRZ 2007 401 OLG Koln Beschluss vom 22 06 1998 Az 14 WF 69 98 NJW RR 1999 288 OLG Rostock Beschluss vom 14 10 1998 Az 4 W 64 98 NJW RR 1999 1507 Siolek in Volker Erb u a Hrsg Ewald Lowe und Werner Rosenberg Die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz Bd 1 26 Aufl 2006 24 Rn 54 m w N BGH Beschluss vom 04 10 1984 Az 4 StR 429 84 StV 1985 2 OLG Hamburg Beschluss vom 23 03 1992 Az 7 W 10 92 NJW 1992 2036 BayObLG Beschluss vom 04 08 1993 Az 5St RR 80 93 NJW 1993 2948 BGH Beschluss vom 27 Februar 2020 III ZB 61 19 Selbstablehnung eines Richters Die Selbstablehnung in drei Verfahren vor dem BayVerfGH erfolgte wegen vorangegangener Vertretung im Fall Freisler Vergleich NJW 2016 2759 siehe BayVerfGH Beschluss vom 07 11 2019 Vf 47 VI 18 BayVerfGH Beschluss vom 08 11 2019 Vf 50 VI 18 und BayVerfGH Beschluss vom 07 11 2019 Vf 31 VI 19 BGH Beschluss vom 12 Januar 2023 Az III ZR 155 22 Rn 1 Revisionsrecht Selbstablehnung eines Richters BGH Beschluss vom 26 04 2016 Az VIII ZB 47 15 BGH zum Recht der Richterablehnung Weiterverhandeln macht Befangenheitsantrag nicht unzulassig Lia Madeline Kampmann Verteidigungsrechte im Lichte der StPO Reform HRRS 2020 182 Der hat doch was gegen mich Befangenheit im Verwaltungsverfahren Gemeindeordnung fur Baden Wurttemberg Gemeindeordnung GemO 18 Ausschluss wegen Befangenheit Verhaltensregeln auf der Grundlage des 44b des Gesetzes uber die Rechtsverhaltnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages Abgeordnetengesetz AbgG Bundesgericht Urteil vom 29 August 2016 5A 153 2016 Gutheissung Ausstandsgesuch gegen einen Bezirksrichter wegen des objektiven Anscheins der Befangenheit gemass Art 47 Abs 1 lit f ZPO Bundesgericht Urteil vom 21 Mai 2014 5A 194 2014 Bundesgericht Urteil vom 26 September 2016 1B 272 2016 Bundesgericht Urteil vom 8 Januar 2019 1C 388 2018 Mehrfach waren in der Vergangenheit und sind in der Gegenwart ein oder mehrere rechtskundige Mitglieder des VGH auch gleichzeitig in Liechtenstein zugelassene Rechtsanwalte Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten 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