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Befangenheit bei einer naturlichen Person liegt vor wenn diese obwohl sie dazu verpflichtet ist aufgrund eines Vorurteils nicht in der Lage ist gesetzeskonform oder gemass den einschlagigen Standesregeln zu handeln Befangenheit kann nach osterreichischem Verstandnis immer nur in Bezug auf eine konkrete Person vorliegen nicht jedoch in Bezug auf eine Gesamtorganisation z B Gericht Behorde Die Befangenheitsgrunde sind sowohl im Zivilverfahren im Strafverfahren und im Verwaltungsverfahren trotz der unterschiedlichen Benennung und Beschreibung weitgehend ubereinstimmend Inhaltsverzeichnis 1 Zweifel an der Unbefangenheit 2 Zivilverfahren 2 1 Wahrnehmung der Befangenheit 2 2 Konsequenzen 3 Strafverfahren 3 1 Wahrnehmung der Befangenheit 3 2 Konsequenzen 4 Verwaltungsverfahren 4 1 Ausnahmen 4 2 Wahrnehmung der Befangenheit 4 3 Konsequenzen 5 Europaische Menschenrechtskonvention 6 Rechtsanwalte 7 Siehe auch 8 Literatur 9 EinzelnachweiseZweifel an der Unbefangenheit BearbeitenDie Zweifel an der Unbefangenheit eines Organes ist objektiv zu betrachten Massstab ist ein objektiver an der Sache unbeteiligter Beobachter der die Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit des Organs erkennen kann oder nicht 1 Grundsatzlich ist es daher auch kein Kriterium ob sich das Organ selbst befangen fuhlt oder nicht wobei dies in der Praxis regelmassig zum Abgeben des Falles fuhren wird 2 Sehr wohl aber wenn freundschaftliche Beziehungen zwischen dem Organ und einer Partei bzw einem Beteiligten bestehen 3 Nicht ausreichend fur eine Befangenheit jedoch ist es wenn z B freundschaftliche Beziehungen zwischen einem Organ und einem Sachverstandigen bestehen 4 Die subjektive Besorgnis einer Partei oder eines Beteiligten ein Organ konnte befangen sein ist nicht ausreichend 5 Eine Befangenheit liegt in der Regel nicht vor wenn sich die Rechtsansicht des Organs nicht mit der Rechtsansicht einer Partei oder Beteiligten deckt 6 bei uberflussigen personlichen Bemerkungen eines Organs solange die Amtspflichten gesetzeskonform wahrgenommen werden 7 Zivilverfahren BearbeitenIm osterreichischen Zivilverfahren burgerlichen Rechtssachen werden Befangenheitsgrunde als Ablehnungs und Ausschliessungsgrunde bezeichnet 19 Zif 2 und 20 Abs 1 JN Ein Richter und andere richterliche Organe Schriftfuhrer Exekutionsbeamte Angestellte der Geschaftsstelle 8 und auch ein Sachverstandiger 355 Abs 1 ZPO kann in burgerlichen Rechtssachen abgelehnt werden wenn ein zureichender Grund vorliegt seine Unbefangenheit in Zweifel zu ziehen 19 Zif 2 JN Richter andere richterliche Organe und Sachverstandige sind von der Ausubung des Amtes in burgerlichen Rechtssachen ausgeschlossen wenn sie selbst Partei sind oder in Ansehung deren sie zu einer der Parteien in dem Verhaltnisse eines Mitberechtigten Mitverpflichteten oder Regresspflichtigen stehen in Sachen ihrer Ehegatten ihrer eingetragenen Partner oder solcher Personen welche mit ihnen in gerader Linie verwandt oder verschwagert sind oder mit welchen sie in der Seitenlinie bis zum vierten Grade verwandt oder im zweiten Grade verschwagert sind sowie in Sachen ihrer Lebensgefahrten oder solcher Personen die mit diesen in gerader Linie oder in der Seitenlinie bis zum zweiten Grad verwandt sind in Sachen ihrer Wahl oder Pflegeeltern Wahl oder Pflegekinder und Pflegebefohlenen in Sachen in welchen sie als Bevollmachtigte einer der Parteien bestellt waren oder noch bestellt sind in Sachen in welchen sie bei einem untergeordneten Gerichte an der Erlassung des angefochtenen Urteils oder Beschlusses teilgenommen haben Der Richter ist nach 20 Abs 2 JN in den unter Zif 2 und 3 angegebenen Fallen mit Rucksicht auf die dort bezeichneten Personen auch dann ausgeschlossen wenn das Naheverhaltnis zu diesen Personen nicht mehr besteht Wahrnehmung der Befangenheit Bearbeiten Das Ablehnungsrecht muss gemass 21 JN von der betroffenen Partei umgehend ausgeubt werden Hat sie sich obwohl ihr eine Befangenheit bekannt war oder diese vermutet hat in das Verfahren eingelassen oder Antrage gestellt hat die Partei ihr Recht auf Ablehnung verwirkt Konsequenzen Bearbeiten Hat die Partei ihr Recht auf Ablehnung vorab erfolglos geltend gemacht oder kam der Befangenheitsgrund erst spater hervor liegt unter Umstanden ein Nichtigkeitsgrund vor 477 Abs 1 ZPO Nach 529 Abs 1 Zif 1 ZPO kann unter Umstanden eine Nichtigkeitsklage erhoben werden Strafverfahren BearbeitenDie Befangenheit im Strafverfahren fuhrt zum Ausschluss des betroffenen Organs vom gesamten Verfahren oder von bestimmten Verfahrensstadien Ein Richter ist nach 43 Abs 1 StPO Schoffen und Geschworene sowie unter Umstanden Protokollfuhrer vom gesamten Verfahren ausgeschlossen wenn er selbst oder einer seiner Angehorigen 72 StGB im Verfahren Staatsanwalt Privatanklager Privatbeteiligter Beschuldigter Verteidiger oder Vertreter ist oder war oder durch die Straftat geschadigt worden sein konnte wobei die durch Ehe begrundete Eigenschaft einer Person als Angehorige auch dann aufrecht bleibt wenn die Ehe nicht mehr besteht er ausserhalb seiner Dienstverrichtungen Zeuge der in Frage stehenden Handlung gewesen oder in der Sache als Zeuge oder Sachverstandiger vernommen worden ist oder vernommen werden soll oder andere Grunde vorliegen die geeignet sind seine volle Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit in Zweifel zu ziehen Ein Richter ist vom Hauptverfahren ausgeschlossen wenn er im Ermittlungsverfahren Beweise aufgenommen hat 104 StPO ein gegen den Beschuldigten gerichtetes Zwangsmittel bewilligt uber einen von ihm erhobenen Einspruch oder einen Antrag auf Einstellung entschieden oder an einer Entscheidung uber die Fortfuhrung des Verfahrens oder an einem Urteil mitgewirkt hat das infolge eines Rechtsmittels oder Rechtsbehelfs aufgehoben wurde 43 Abs 2 StPO wenn er selbst oder einer seiner Angehorigen im Verfahren als Richter der ersten Instanz ein Richter der ersten Instanz wenn er selbst oder sein Angehoriger als Richter eines ubergeordneten Gerichts tatig gewesen ist 42 Abs 3 StPO und er ist von der Entscheidung uber einen Antrag auf Wiederaufnahme oder einen Antrag auf Erneuerung des Strafverfahrens 363a StPO und von der Mitwirkung und Entscheidung im erneuerten Verfahren ausgeschlossen wenn er im Verfahren bereits als Richter tatig gewesen ist 42 Abs 4 StPO Fur Staatsanwalte Organe der Kriminalpolizei 47 StPO Dolmetscher Ubersetzer oder Sachverstandige 126 Abs 4 StPO gilt dies sinngemass Wahrnehmung der Befangenheit Bearbeiten Der Richter hat nach 44 StPO bei Vorliegen eines Ausschliessungsgrundes sich im Verfahren 9 bei sonstiger Nichtigkeit aller Handlungen zu enthalten und dies dem ubergeordneten Organ von sich aus anzuzeigen 44 Abs 2 StPO 10 Zudem steht allen Beteiligten des Verfahrens die Moglichkeit offen einen Antrag auf Ablehnung eines Richters wegen Ausschliessung zu stellen 44 Abs 3 StPO Konsequenzen Bearbeiten Die betroffene Partei kann Berufung wegen Nichtigkeit 468 Abs 1 Zif 1 und Zif 3 StPO bzw Nichtigkeitsbeschwerde 281 Abs 1 Zif 1 und Zif 3 StPO 345 Abs 1 Zif 1 und Zif 4 StPO erheben Verwaltungsverfahren BearbeitenIm osterreichischen Verwaltungsverfahrensrecht wird zwischen absoluter und relativer Befangenheit unterschieden Absolute Befangenheit im Sinne von 7 Abs 1 Zif 1 2 und 4 AVG von bestimmten Verwaltungsorganen Dolmetscher Amtsdolmetscher Ubersetzer und Sachverstandige Amtssachverstandiger 11 liegt vor wenn in Sachen an denen sie selbst einer ihrer Angehorigen 36a oder einer ihrer Pflegebefohlenen beteiligt sind in Sachen in denen sie als Bevollmachtigte einer Partei bestellt waren oder noch bestellt sind im Berufungsverfahren wenn sie an der Erlassung des angefochtenen Bescheides oder der Berufungsvorentscheidung 64a mitgewirkt haben Relative Befangenheit im Sinne von 7 Abs 1 Zif 3 AVG liegt in allen anderen Fallen vor wenn sonstige wichtige Grunde vorliegen die geeignet sind die volle Unbefangenheit von Verwaltungsorganen in Zweifel zu ziehen Ausnahmen Bearbeiten Bei Gefahr im Verzug hat ein Verwaltungsorgan wenn die Vertretung durch ein anderes Verwaltungsorgan nicht sogleich moglich ist auch das befangene Organ die unaufschiebbaren Amtshandlungen selbst vorzunehmen 7 Abs 2 AVG Wahrnehmung der Befangenheit Bearbeiten Im Verwaltungsverfahren hat jedes befangene Organ die Befangenheit von Amts wegen wahrzunehmen Hat ein befangenes Organ entschieden so liegt ein Verfahrensfehler vor der durch Beschwerde gegen den verfahrensabschliessenden Bescheid gerugt werden kann Konsequenzen Bearbeiten Wird im Verwaltungsverfahren entgegen einer bestehenden Befangenheit gehandelt so ist das Verfahren mangelhaft und eine verwaltungsrechtliche Entscheidung kann auf Antrag einer Partei aufgehoben oder abgeandert werden sofern die Entscheidung durch das befangene Organ tatsachlich aufgrund der Befangenheit zu Ungunsten der Partei ausgefallen ist Europaische Menschenrechtskonvention BearbeitenArt 6 EMRK gewahrt das Recht auf ein Verfahren vor einem unparteiischen Gericht Dem steht ein in gleicher Weise verfassungsrechtlich begrundetes Recht der anderen Partei auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen d h geschaftsverteilungsgemassen Richter gegenuber Beantragt eine Prozesspartei die Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit ist dem Gegner des Ablehnungswerbers deshalb ausser bei offenkundig unbegrundeten Antragen durch Einraumung einer Ausserungsmoglichkeit vor Entscheidung uber den Ablehnungsantrag rechtliches Gehor zu gewahren und zwar sowohl in erster als auch gegebenenfalls in zweiter Instanz 12 Rechtsanwalte BearbeitenIn Osterreich ist der Rechtsanwalt kein Organ der Rechtspflege und die Regelungen zur Befangenheit sind daher auf diesen nicht anzuwenden Nach 9 RAO hat der Rechtsanwalt die ubernommenen Vertretungen dem Gesetz gemass zu fuhren und die Rechte seiner Partei gegen jedermann mit Eifer Treue und Gewissenhaftigkeit zu vertreten Er ist befugt alles was er nach dem Gesetz zur Vertretung seiner Partei fur dienlich erachtet unumwunden vorzubringen ihre Angriffs und Verteidigungsmittel in jeder Weise zu gebrauchen welche seinem Auftrag seinem Gewissen und den Gesetzen nicht widerstreiten Handelt er entgegen dieser Verpflichtung kann er zur Haftung herangezogen werden und handelt unter Umstanden auch standeswidrig Kann ein als Verfahrenshelfer bestellter Rechtsanwalt die Vertretung oder Verteidigung aus einem der im 10 Abs 1 erster Satz zweiter Halbsatz oder zweiter Satz RAO angefuhrten Grunde oder wegen Befangenheit nicht ubernehmen oder weiterfuhren so ist er auf seinen Antrag auf Antrag der Partei oder von Amts wegen zu entheben und ein anderer Rechtsanwalt zu bestellen 45 Abs 4 RAO Siehe auch BearbeitenInteressenskonflikt in Politik und WirtschaftLiteratur BearbeitenTanja Maier Befangenheit im Verwaltungsverfahren die Regelungen der EU Mitgliedstaaten im Rechtsvergleich 1 Auflage Duncker amp Humblot Berlin 2001 ISBN 3 428 10181 2 Andreas Gerhartl Reichweite der Befangenheit im Verwaltungsverfahren ecolex 2013 S 477 Einzelnachweise Bearbeiten OGH 12 Os 11 08x OGH 11 Ns 17 93 OGH 1 Pras 2690 1667 09x 1 Pras 2690 5167 09b OGH 15 Os 110 12h 15 Os 144 12h OGH 12 Ns 24 06k OGH 14 Os 189 87 13 Os 181 01 26 JN Bzw Schoffen und Geschworene sowie unter Umstanden Protokollfuhrer auszuschliessen Er kann jedoch unaufschiebbare Handlungen vornehmen sofern er nicht gegen einen eigenen Angehorigen einzuschreiten hat in diesem Fall hat er das Verfahren unverzuglich abzutreten Dolmetscher Ubersetzer und Sachverstandige Amtssachverstandiger konnen von den Parteien auch abgelehnt werden wenn deren Unbefangenheit oder an deren Fachkunde glaubhafte Zweifel bestehen 39a und 53 AVG OGH Entscheidung vom 18 Januar 2011 4Ob143 10y 1 4 b Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Befangenheit Osterreich amp oldid 225914931