www.wikidata.de-de.nina.az
Ein Ausschluss vom Richteramt liegt vor wenn ein Richter kraft Gesetzes in einer bestimmten Angelegenheit nicht tatig werden darf Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen 2 Einzelne Ausschlussgrunde 2 1 Zivilprozessordnung 2 2 Strafprozessordnung 2 3 Verwaltungsprozessrecht 2 4 Bundesverfassungsgerichtsgesetz 2 5 Landesverfassungsgerichte 2 5 1 Bayern 2 5 2 Brandenburg 2 5 3 NRW 3 Rechtsfolgen eines Verstosses 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseRechtsgrundlagen BearbeitenDer Ausschluss vom Richteramt ist geregelt in 41 ZPO 22 23 StPO Andere Verfahrensordnungen wie 6 FamFG 54 VwGO 60 SGG verweisen auf diese Vorschriften oder enthalten eigene Bestimmungen wie 18 BVerfGG In den Fallen des Ausschlusses vom Richteramt liegt im Hinblick auf den Grundsatz des gesetzlichen Richters gemass Art 101 Abs 1 Satz 2 GG eine derart eklatante Interessenkollision vor dass sich die Ausubung des Richteramts kraft Gesetzes verbietet 1 Die gesetzlichen Ausschlussgrunde sind von Amts wegen zu berucksichtigen Die Besorgnis der Befangenheit muss dagegen mit einem Ablehnungsgesuch geltend gemacht werden Ein Richter der kraft Gesetz von der Ausubung des Richteramtes ausgeschlossen ist darf jedoch an dem Verfahren auch dann nicht mitwirken wenn kein Ablehnungsgesuch gegen ihn gestellt wird 2 Einzelne Ausschlussgrunde BearbeitenZivilprozessordnung Bearbeiten Ein Richter ist gemass 41 ZPO von der Ausubung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen in Sachen in denen er selbst Partei ist oder bei denen er zu einer Partei in dem Verhaltnis eines Mitberechtigten Mitverpflichteten oder Regresspflichtigen steht in Sachen seines Ehegatten auch wenn die Ehe nicht mehr besteht in Sachen seines Lebenspartners auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht in Sachen einer Person mit der er in gerader Linie verwandt oder verschwagert in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwagert ist oder war in Sachen in denen er als Prozessbevollmachtigter oder Beistand einer Partei bestellt oder als gesetzlicher Vertreter einer Partei aufzutreten berechtigt ist oder gewesen ist in Sachen in denen er als Zeuge oder Sachverstandiger vernommen ist in Sachen in denen er in einem fruheren Rechtszug oder im schiedsrichterlichen Verfahren bei dem Erlass der angefochtenen Entscheidung mitgewirkt hat sofern es sich nicht um die Tatigkeit eines beauftragten oder ersuchten Richters handelt in Sachen wegen uberlanger Gerichtsverfahren wenn er in dem beanstandeten Verfahren in einem Rechtszug mitgewirkt hat auf dessen Dauer der Entschadigungsanspruch gestutzt wird in Sachen in denen er an einem Mediationsverfahren oder einem anderen Verfahren der aussergerichtlichen Konfliktbeilegung mitgewirkt hat Strafprozessordnung Bearbeiten Ein Richter ist gemass 22 StPO von der Ausubung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen wenn er selbst durch die Straftat verletzt ist wenn er Ehegatte Lebenspartner Vormund oder Betreuer des Beschuldigten oder des Verletzten ist oder gewesen ist wenn er mit dem Beschuldigten oder mit dem Verletzten in gerader Linie verwandt oder verschwagert in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwagert ist oder war wenn er in der Sache als Beamter der Staatsanwaltschaft als Polizeibeamter als Anwalt des Verletzten oder als Verteidiger tatig gewesen ist wenn er in der Sache als Zeuge oder Sachverstandiger vernommen ist 23 StPO nennt zusatzlich die vorherige Mitwirkung bei einer durch ein Rechtsmittel angefochtenen Entscheidung bei einer durch einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens angefochtenen Entscheidung Verwaltungsprozessrecht Bearbeiten Im Verwaltungsprozessrecht ist zusatzlich zu den Grunden im Zivilrecht ein Richter nach 54 VwGO auch dann von der Ausubung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen wenn er im vorausgegangenen Verwaltungsverfahren mitgewirkt hat Diese Vorschriften gelten fur den Sozialgerichts und den Finanzgerichtsprozess entsprechend 60 SGG 51 FGO Bundesverfassungsgerichtsgesetz Bearbeiten Ein Richter des Bundesverfassungsgerichts ist von der Ausubung seines Richteramtes gemass 18 BVerfGG ausgeschlossen wenn er an der Sache beteiligt oder mit einem Beteiligten verheiratet ist oder war eine Lebenspartnerschaft fuhrt oder fuhrte in gerader Linie verwandt oder verschwagert oder in der Seitenlinie bis zum dritten Grade verwandt oder bis zum zweiten Grade verschwagert ist 18 Abs 1 Nr 1 BVerfGG oder in derselben Sache bereits von Amts oder Berufs wegen tatig gewesen ist 18 Abs 1 Nr 2 BVerfGG 3 Dazu zahlen jedoch weder die Mitwirkung im Gesetzgebungsverfahren noch die Ausserung einer wissenschaftlichen Meinung zu einer Rechtsfrage die fur das Verfahren bedeutsam sein kann 18 Abs 3 BVerfGG auf Grund seines Familienstandes seines Berufs seiner Abstammung seiner Zugehorigkeit zu einer politischen Partei oder aus einem ahnlich allgemeinen Gesichtspunkt am Ausgang des Verfahrens interessiert ist 18 Abs 2 BVerfGG Landesverfassungsgerichte Bearbeiten Die Verfahrensordnungen verschiedener Landesverfassungsgerichte treffen bezuglich des Ausschlusses vom Richteramt folgende Regelungen Bayern Bearbeiten Art 9 BayVerfGHG 4 verweist auf 22 bis 30 StPO Brandenburg Bearbeiten 14 VGHG Brandenburg 5 entspricht der Regelung in 18 BVerfGG NRW Bearbeiten 14 VGHG NRW 6 entspricht ebenfalls der Regelung in 18 BVerfGG Rechtsfolgen eines Verstosses BearbeitenDie Mitwirkung eines kraft Gesetzes von der Ausubung des Richteramts ausgeschlossenen Richters stellt sowohl im Zivil als auch im Strafprozessrecht einen absoluten Revisionsgrund dar 547 Nr 2 ZPO 338 Nr 2 StPO Weblinks BearbeitenRechtsprechung zu 41 ZPO Rechtsprechung zu 22 StPOEinzelnachweise Bearbeiten BGH 1 StR 454 18 Beschluss vom 18 September 2018 Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung Bearbeiter Scheuten 7 Auflage 2013 Rn 7 zu 22 StPO vgl Warum Richter am BVerfG Peter Muller fur befangen erklart wurde Haufe Online 29 Mai 2018 Art 9 des Gesetzes uber den Bayerischen Verfassungsgerichtshof VfGHG 14 des Gesetzes uber den Verfassungsgerichtshof fur das Land Brandenburg 14 des Gesetzes uber den Verfassungsgerichtshof fur das Land Nordrhein WestfalenBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ausschluss vom Richteramt amp oldid 200792628