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Erganzungsrichter sind im deutschen Recht Richter die bei Verhandlungen von langerer Dauer zusatzlich zu den vom Gesetz vorgeschriebenen Richtern hinzugezogen werden konnen 192 GVG Erganzungsrichter nehmen an der gesamten mundlichen Verhandlung bzw Hauptverhandlung teil durfen aber nicht an Beratungen und Entscheidungen mitwirken Fur den Fall dass nach Beginn der mundlichen Verhandlung ein an sich zustandiger Richter beispielsweise wegen Erkrankung oder wegen erfolgreicher Ablehnung wegen Befangenheit aus dem Verfahren ausscheidet tritt der nachste Erganzungsrichter an seine Stelle Falls der Vorsitzende ausscheidet tritt der dienstalteste Beisitzer oder der Berichterstatter an seine Stelle erst dieser wird dann durch einen Erganzungsrichter ersetzt Die Hinzuziehung von Erganzungsrichtern wird vom Vorsitzenden vor Beginn der mundlichen Verhandlung nach pflichtgemassem Ermessen angeordnet und ist nicht anfechtbar Die Person der hinzuzuziehenden Erganzungsrichter folgt aus dem Geschaftsverteilungsplan Die gesetzliche Regelung gilt unmittelbar fur die ordentliche Gerichtsbarkeit also sowohl fur den Zivilprozess als auch fur den Strafprozess Die Gesetze uber andere Gerichtsbarkeiten verweisen ebenfalls auf diese Vorschrift 9 LandwVerfG 116 BRAO 9 Abs 2 ArbGG 61 Abs 2 SGG 52 FGO 55 VwGO Praktische Bedeutung hat die Regelung aber nur fur das Strafverfahren da lediglich dort der Grundsatz gilt dass das Urteil nur von den Richtern gefallt werden darf die an der gesamten Hauptverhandlung teilgenommen haben Die Regelung uber Erganzungsrichter gilt auch fur Schoffen Zusatzlich hinzugezogene Schoffen heissen Erganzungsschoffen Hauptverhandlungen in Strafsachen dauern bei schwerwiegenden Tatvorwurfen und komplizierten Sachverhalten oft geraume Zeit Die Hinzuziehung von Erganzungsrichtern und Erganzungsschoffen ist eine wichtige Moglichkeit eine eventuell sonst notwendig werdende Aussetzung der Hauptverhandlung mit der Folge dass sie danach von Neuem begonnen werden muss umgangssprachlich Platzen des Prozesses zu vermeiden Literatur BearbeitenDiener in Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung 5 Auflage 1999 192 GVG Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Erganzungsrichter amp oldid 228695258