www.wikidata.de-de.nina.az
Im Schuldnerverzug befindet sich der Schuldner einer falligen und durchsetzbaren Forderung wenn er seine Leistungshandlung im Zeitpunkt des verzugsauslosenden Umstandes in der Regel Mahnung oder Zeitablauf nicht vorgenommen und diese Verzogerung zu vertreten hat Im Falle einer Geldforderung spricht man insbesondere ausserhalb der Rechtswissenschaft auch vom Zahlungsverzug Inhaltsverzeichnis 1 Voraussetzungen 2 Verzugszins 3 Verzugsschaden 4 Weitere Rechtsfolgen 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseVoraussetzungen BearbeitenDas schweizerische Recht regelt den Schuldnerverzug in den Art 102 109 OR 1 Der Schuldner kommt durch Mahnung des Glaubigers in Verzug sofern kein Verfalltagsgeschaft vorliegt Im taglichen Geschaftsverkehr ist es ublich dass ein Schuldner drei Mal gemahnt wird bevor die Zwangsvollstreckung gegen ihn eingeleitet wird obwohl es hierfur nach Gesetz keinen Bedarf gibt Verzugszins BearbeitenDer Verzugszinssatz sofern nichts anderes vereinbart wurde betragt 5 p a funf vom Hundert in der Formulierung des Gesetzes Das Schweizer Recht kennt fur Verzugszinsen das Zinseszins Verbot was historisch betrachtet ein Uberbleibsel des christlichen Zinsverbotes ist Zinseszinsverbot Verzugsschaden BearbeitenBefindet sich der Schuldner verschuldeterweise im Verzug wird er gegebenenfalls schadenersatzpflichtig Art 106 OR Der Glaubiger muss den ihm entstandenen Schaden jedoch vorab aus den Verzugszinsen decken Ist durch den Zahlungsverzug ein zusatzlicher konkreter Schaden entstanden kann der Glaubiger einen Verzugsschaden in Rechnung stellen Dies ist zum Beispiel der Fall wenn der Glaubiger fur die Uberbruckung des Zahlungsausfalles einen Kredit aufnehmen musste Der Glaubiger muss diesen Verzugsschaden belegen um ihn geltend zu machen Die Rechtslage halt jedoch Inkasso Unternehmen nicht davon ab regelmassig einen solchen Verzugsschaden zu verrechnen Dazu kommt es vor dass Inkassounternehmen den nicht bezahlten aber nicht geschuldeten Verzugsschaden an Wirtschaftsauskunfteien melden mit der Folge dass Kunden nur noch per Vorauszahlung Waren und Dienstleistungen bestellen konnen 2 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtes gehort die Eintreibung von offenen Forderungen zur normalen Geschaftstatigkeit von Unternehmen weswegen die Kosten die beim Eintreiben von Schulden entstehen nicht dem Schuldner verrechnet werden durfen Davon unberuhrt sind vertraglich festgelegte Gebuhren die bei Zahlungsverzug zu entrichten sind Leitet der Glaubiger eine Betreibung ein muss der Schuldner die Kosten des Verfahrens ubernehmen SchKG 68 Des Weiteren gilt die Schadensminderungspflicht seitens des Glaubigers er muss die Eintreibung der Schulden kostengunstig gestalten 3 Weitere Rechtsfolgen BearbeitenErfullt der Schuldner die gegen ihn gerichtete Forderung nicht kann die Betreibung auf Pfandung bei naturlichen Personen oder Konkurs vorwiegend bei Juristischen Personen gegen ihn eingeleitet werden Dies fuhrt zu einer Zwangsvollstreckung der Forderung Massgeblich hierfur ist das Schuldbetreibungs und Konkursrecht geregelt im gleichnamigen Bundesgesetz 4 Rein technisch ist eine Mahnung fur die Betreibung sogar entbehrlich da die Betreibungsamter von Gesetzes wegen das Bestehen einer Forderung nicht prufen durfen Umgekehrt fuhrt aber spatestens die Betreibung zum Schuldnerverzug wenn vorgangig keine Mahnung erfolgt ist 5 Weblinks BearbeitenVerzugszinsrechner Verzugszinsen Berechnung Formel amp BeispieleEinzelnachweise Bearbeiten Das Obligationenrecht auf der Homepage des Bundes PDF 1 7 MB Besucht am 2 Marz 2011 Nicole Roos Wenn der Verzugsschaden zum Druckmittel wird In Schweizer Radio und Fernsehen 7 Januar 2019 abgerufen am 16 Marz 2021 https www konsumentenschutz ch muss ich den verzugsschaden bezahlen Bundesgesetz vom 11 April 1889 uber Schuldbetreibung und Konkurs SchKG PDF 592 kB Besucht am 6 Marz 2011 Ziffer 10 in den FAQ Betreibungsamter Memento des Originals vom 5 Marz 2011 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www konkursamt tg ch des Kantons Thurgau Besucht am 6 Marz 2011 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Schuldnerverzug Schweiz amp oldid 230701260