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Eine Mahnung auch als Zahlungserinnerung bezeichnet ist die bestimmte und eindeutige Aufforderung des Glaubigers an den Schuldner die geschuldete Leistung zu erbringen Ist eine Verbindlichkeit fallig so wird der Schuldner durch Mahnung des Glaubigers in Verzug gesetzt Wurde fur die Erfullung ein bestimmter Verfalltag verabredet oder ergibt sich ein solcher infolge einer vorbehaltenen und gehorig vorgenommenen Kundigung so kommt der Schuldner schon mit Ablauf dieses Tages in Verzug Art 102 OR Der Zahlungsbefehl im Schuldbetreibungs und Konkursrecht ist aus materiellrechtlicher Sicht als Mahnung zu betrachten 1 Eine Mahnung ist fur die Einleitung einer Betreibung nicht notwendig Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Mahnung Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Schweizer Bundesgesetz uber Schuldbetreibung und Konkurs vom 11 April 1889 SchKG SR 281 1 Einzelnachweise Bearbeiten Marc Hunziker Michel Pellascio Repetitorium Schuldbetreibungs und Konkursrecht Orell Fuessli 2008 ISBN 978 3 280 07072 7 S 71 f Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Mahnung Schweiz amp oldid 229271665