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Inkassounternehmen auch Inkassoburos und Inkassoinstitute genannt sind Dienstleistungsunternehmen die den Einzug fremder Forderungen anbieten Inhaltsverzeichnis 1 Dienstleistungen 2 Branchenverbande 3 Verzugsschaden und andere umstrittene Kosten 4 Siehe auch 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseDienstleistungen BearbeitenInkassounternehmen unterliegen keiner staatlichen Aufsicht oder bestimmter gesetzlicher Regulierungen Werden sie mit dem Forderungseinzug beauftragt so stehen ihnen die hinsichtlich der Durchsetzung des Anspruchs die gleichen Moglichkeiten wie ihrem Auftraggeber offen 1 Die Grenzen geben hierbei die Strafgesetzgebung vor So soll das Androhen von ernstlichen Nachteilen wie beispielsweise der Verschlechterung der Kreditwurdigkeit im Falle der Nichtzahlung bereits eine Notigung darstellen Art 181 StGB nicht jedoch die Ankundigung einer Betreibung fur die ohnehin keine Mahnung notwendig ist 1 Branchenverbande BearbeitenDer grosste nationale Branchenverband Verband Schweizerischer Inkassotreuhandinstitute VSI zahlt derzeit 31 eidgenossische Inkassounternehmen als Mitglieder 2 und hat fur diese verbindliche Standesregeln aufgestellt 3 Der VSI hat ferner eine Beschwerdestelle eingerichtet 4 Verzugsschaden und andere umstrittene Kosten BearbeitenSiehe auch Schuldnerverzug Schweiz Verzugsschaden Die Stiftung fur Konsumentenschutz SKS weist darauf hin dass im Falle des Zahlungsverzuges uber die Geltendmachung von Verzugszins Art 104 OR 5 hinaus die Forderung nach Ersatz eines sogenannten Verzugsschadens nur dann zulassig ist wenn dem Auftraggeber des Inkassounternehmens tatsachlich ein bezifferbarer nachweislicher Schaden entstanden ist der durch die Verzugszinsen nicht vollstandig aufgefangen wird Art 106 OR Die Vergutung des Inkassounternehmens selbst ist nicht erstattungsfahig Art 27 Abs 3 SchKG 6 Unberuhrt davon kann der Auftraggeber den Ersatz etwaiger Mahnspesen verlangen wenn dies vertraglich vorher vereinbart war 1 5 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtes gehort das Eintreiben offener Forderungen zu den ublichen Tatigkeiten eines Unternehmens weswegen die Kosten die dabei entstehen nicht dem Schuldner verrechnet werden durfen Konsumentenschutzorganisationen raten dazu lediglich die ursprungliche Forderung sowie den Verzugszins der von Gesetzes wegen 5 betragt zu bezahlen Ebenso empfehlen sie vorgeschlagene Vereinbarungen Ratenzahlungen und Schuldanerkennungen nicht zu unterzeichnen da in diesen Vertragen der Verzugsschaden weitere Kosten und gegebenenfalls hohere Schuldzinsen anerkannt werden 7 Siehe auch BearbeitenInkasso WirtschaftsauskunfteiLiteratur BearbeitenWalter Seitz Hrsg Inkasso Handbuch Recht und Praxis des Inkassowesens Deutschland Osterreich Schweiz 4 Auflage C H Beck 2015 ISBN 978 3 406 51560 6 Bei Verwendung ist die Nahe des Werks zum BDIU zu beachten Jackle VuR 2016 60 Fn 4 m w Nachw Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Inkassounternehmen Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Verband Schweizerischer Inkassotreuhandinstitute VSI Die Stiftung fur Konsumentenschutz SKS zu Inkassounternehmen mit einem Musterbrief zur Abwehr gegen den Verzugsschaden Einzelnachweise Bearbeiten a b c Reto Ramstein Inkasso Wie erkennt man als KMU seriose Anbieter In kmu marketing blog ch raber marketing amp internet 15 Februar 2014 abgerufen am 19 Marz 2017 der Autor ist Jurist vsi Mitglieder In vsi1941 ch VSI abgerufen am 16 Dezember 2016 Standesregeln In vsi1941 ch VSI abgerufen am 16 Dezember 2016 Beschwerdestelle In vsi1941 ch VSI abgerufen am 19 Marz 2017 a b Verzugszins Wie viel ist geschuldet PDF 168 kB In konsumentenschutz ch SKS Januar 2017 archiviert vom Original am 19 Marz 2017 abgerufen am 18 April 2018 SKS stoppt ungerechtfertigte Inkasso Abzocke In konsumentenschutz ch SKS 19 Mai 2016 abgerufen am 19 Marz 2017 Verzugsschaden PDF 192 kB Nicht mehr online verfugbar In konsumentenschutz ch SKS Januar 2017 archiviert vom Original am 18 April 2018 abgerufen am 18 April 2018 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www konsumentenschutz ch Gabriela Baumgartner Inkasso Abriss Verzugsschaden hat vor Gericht wenig Chancen In Schweizer Radio und Fernsehen 31 August 2015 abgerufen am 16 Marz 2021 Im zitierten Artikel ist der Hinweis auf SchKG 27 Abs 3 irrefuhrend der Gesetzestext in der damaligen Fassung bezieht sich auf die Vertretung im Betreibungsverfahren nicht auf die Beauftragung eines externen Unternehmens zwecks Inkasso Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Inkassounternehmen Schweiz amp oldid 219635650