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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Heimaufsicht ist die Uberwachung von Heimen fur altere volljahrige pflegebedurftige oder volljahrige behinderte Menschen durch eine staatliche Stelle daraufhin ob das Heim die Anforderungen des Heimgesetzes HeimG bzw seiner landesrechtlichen Nachfolgeregelungen an den Betrieb eines Heimes erfullt z B Altenheim Pflegeheim Umgangssprachlich wird meist die die Heimaufsicht durchfuhrende Behorde selbst auch als Heimaufsicht bezeichnet Inhaltsverzeichnis 1 Zustandigkeiten Aufbau Ausstattung 2 Art der Prufungen 3 Anderungen Landesrechtliche Bestimmungen 4 Literatur 5 Siehe auch 6 WeblinksZustandigkeiten Aufbau Ausstattung BearbeitenWelche Behorde fur die Durchfuhrung der Heimaufsicht zustandig ist variiert von Bundesland zu Bundesland Wahrend es in Bayern insgesamt 96 Heimaufsichtsbehorden gibt namlich die Landratsamter in den Landkreisen und die Stadtverwaltungen in den kreisfreien Stadte liegt die Zustandigkeit im Saarland und in Berlin jeweils bei nur einer einzigen Behorde Generell lassen sich bundesweit zwei Organisationsweisen der Behorden unterscheiden eine Art Landermodell in zehn Bundeslandern und kreis und gemeindenahe Modelle Kommunalverwaltungen in sechs Bundeslandern A Landermodell Die Heimaufsicht ist direkt bei der obersten Landesbehorde dem Sozialministerium angesiedelt Saarland und Bremen Die Heimaufsicht gehort zu einer Landesoberbehorde z B Landesversorgungsamt so in Brandenburg Hessen Rheinland Pfalz Sachsen Anhalt und Thuringen In Berlin ist es das Landesamt fur Gesundheit und Soziales In Hamburg sind die Bezirksamter die durchfuhrenden Behorden ahnlich wie in Sachsen die Regierungsprasidien B Kreis und gemeindenahe Modelle Baden Wurttemberg Bayern Mecklenburg Vorpommern Niedersachsen Nordrhein Westfalen und Schleswig Holstein lassen Kreisamter prufen In Niedersachsen besteht die Besonderheit dass daneben die stationaren Einrichtungen der Behindertenhilfe separat der Aufsicht der Landesbehorde Landesamt fur Soziales Jugend und Familie unterliegen Die personelle Ausstattung der Heimaufsichten variiert ebenfalls sehr stark Es ware wahrscheinlich sinnvoll Kennziffern pro Tausend Einwohner oder pro 1000 versorgte Menschen in den Institutionen als Vergleichsgrosse zu erheben Das ist bisher nicht der Fall Bei einem Vergleich pro 100 zu prufenden Einrichtungen die ja sehr unterschiedlich gross sein konnen fuhrte Niedersachsen mit 13 7 Vollzeitstellen in den Amtern vor allen Bundeslandern bis hin zu Sachsen mit nur 1 5 Stellen FfG Erhebung 2003 Art der Prufungen BearbeitenDie Heimaufsichtsbehorde pruft jedes Heim grundsatzlich mindestens einmal im Jahr Sie kann in grosseren Abstanden prufen wenn Zertifikate unabhangiger Sachverstandiger vorliegen Etwa zwei Drittel der Besuche waren solche wiederkehrenden Prufungen und ein Drittel waren anlassbezogene Prufungen Zahlen nach der ersten bundesweiten Erhebung uber die Arbeitsweise der Behorden 2002 siehe Literatur Prufungen konnen jederzeit angemeldet oder unangemeldet erfolgen Zur Verbesserung der Zusammenarbeit bilden Heimaufsicht Medizinischer Dienst der Krankenversicherung MDK Pflegekassen und Sozialhilfetrager Arbeitsgemeinschaften in denen sie ihre Arbeit so weit wie moglich miteinander abstimmen Die haufigsten festgestellten Mangel bei Heimbegehungen in Pflegeheimen betreffen Pflegedokumentation Personaldefizite Mangel in der Organisation der Einrichtungen Fuhrungsprobleme Dienstplangestaltung und interne Kommunikation Etwas weniger haufig wurden Hygiene bauliche und Pflegemangel wie Probleme in der Medikamentenversorgung schlechter Umgang mit Bewohnern Vernachlassigung und Defizite bei Ernahrung bzw Flussigkeitsversorgung genannt Rechtliche Unregelmassigkeiten die moniert werden betreffen oft Heimvertrage z B Entgeltregelungen nichtige Vertragsklauseln Der Heimaufsicht stehen bei festgestellten Mangeln verschiedene ordnungsrechtliche Eingriffsmoglichkeiten zur Verfugung Das sind zunachst die Anordnungen etwas innerhalb einer Frist zu andern danach die Geldbussen nach 21 HeimG Weiterhin haben die Behorden die Moglichkeit zur Untersagung der Betriebe oder zu Beschaftigungsverboten fur einzelne ungeeignet erscheinende Angestellte Nach dem 1 Bundesbericht vom 15 August 2006 waren dies im Berichtszeitraum unter 1 000 Anordnungen Beschaftigungsverbote in 19 Fallen Untersagungen in 91 Fallen sowie ca 200 Ahndungen von Ordnungswidrigkeiten bmfsfj Anderungen Landesrechtliche Bestimmungen BearbeitenDurch den Ubergang des Heimrechts in die Gesetzgebungskompetenz der Lander im Rahmen der Foderalismusreform seit August 2007 nach Art 74 Abs 1 Nr 7 des Grundgesetzes ist evtl mit Anderungen der Zustandigkeiten und Aufgaben zu rechnen Literatur BearbeitenBoning Fickus u a Praxisleitfaden fur die stationare Altenpflege Checklisten Formblatter Textbausteine Loseblattwerk zur Fortsetzung Remagen AOK Verlag 2007 412 Seiten 1 CD ROM ISBN 978 3 553 38300 4 M Getta E Schnabel Pflegerische Problemlagen in vollstationaren Einrichtungen In Landespflegeausschuss Nordrhein Westfalen Hrsg Pflegebedarf und Leistungstruktur in vollstationaren Einrichtungen Eine Untersuchung im Auftrag des Landespflegeausschusses Nordrhein Westfalen Teil II Projektbericht S 45 60 Dusseldorf Klaus Schmitz Eckart Schnabel Staatliche Heimaufsicht und Qualitat in der stationaren Pflege In Nachrichtendienst des Deutschen Vereins NDV 4 2006 Seite 170 178 Online bei socialnet de B Klein Zukunft der Heimaufsicht Wie muss eine zukunftsfahige Fortbildung fur die Heimaufsicht gestaltet werden IAO Fraunhofer Institut Arbeitswirtschaft und Organisation Eigenverlag 2003 Nordrhein Westfalen Ministerium fur Gesundheit Arbeit und Soziales MAGS Heimaufsicht in Nordrhein Westfalen Bestandsaufnahme und Perspektiven Dusseldorf Eigenverlag 1995 Siehe auch BearbeitenPflegeskandale HeimvertragWeblinks BearbeitenInstitut fur Gerontologie an der Technischen Universitat Dortmund und Forschungsgesellschaft fur Gerontologie e V Dortmund Infos des Bundesfamilienministeriums zum Heimrecht Erster Bericht des Bundesfamilienministeriums uber die Situation der Heime Stand 15 Aug 2006 Text des Heimgesetzes Text der Heimmitwirkungsverordnung Text der Heimmindestbauverordnung Text der Heimpersonalverordnung Infos zur Tatigkeit der Heimaufsicht Heim Mitwirkung de Informationen uber Heime und Pflege fur Heimbewohner Angehorige Heimbeirate Heimfursprecher Pflegekrafte Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Heimaufsicht amp oldid 225548151