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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Der Inhaltsirrtum bezeichnet im deutschen Zivilrecht das unbewusste Auseinanderfallen von objektiv Erklartem und subjektiv Gewolltem bei einer Willenserklarung dadurch dass der Erklarende bei der Abgabe einer Willenserklarung uber deren Inhalt im Irrtum war 119 Abs 1 Alt 1 BGB Inhaltsverzeichnis 1 Voraussetzung 2 Rechtsfolge 3 Sonderfalle 4 Siehe auch 5 EinzelnachweiseVoraussetzung BearbeitenEin Inhaltsirrtum liegt vor wenn der Erklarende bei Abgabe einer Willenserklarung uber deren Inhalt im Irrtum war Der Erklarende erklart zwar was er erklaren will aber er liegt im Irrtum uber die rechtliche Bedeutung seiner Erklarung Er misst seiner Erklarung einen anderen Sinn bei als den der in Wirklichkeit besteht Klassisches Beispiel ist die Bestellung von 214 Fass Haakjoringskod aus Norwegen zu einem Preis von 4 30 Mark pro Kilogramm durch einen Hamburger Handler im November 1916 Der Handler ging bei der Bestellung irrtumlich davon aus dass Haakjoringskod Walfleisch bedeute Tatsachlich bezeichnet das Wort Haakjoringskod im Norwegischen jedoch Haifischfleisch Haakjoringskod Fall Rechtsfolge BearbeitenTrotz des Irrtums ist die Willenserklarung gegenuber dem Erklarungsempfanger wirksam da der Erklarungsempfanger auf die Richtigkeit der Erklarung des Erklarenden vertrauen darf Der im Inhaltsirrtum befindliche Vertragspartner ist zur Anfechtung nach 119 Abs 1 1 Alt BGB berechtigt Der Irrtum muss allerdings erheblich sein was heisst dass bei Kenntnis der Sachlage und derer verstandigen Wurdigung die Erklarung nicht abgegeben worden ware Ist mit dem Inhaltsirrtum ein Anfechtungsgrund gegeben muss dieser innerhalb der Anfechtungsfrist des 121 Abs 1 BGB nach 143 Abs 1 BGB auch gegenuber dem richtigen Anfechtungsgegner erklart werden was wiederum zur ruckwirkenden ex tunc Nichtigkeit des Rechtsgeschaftes gemass 142 Abs 1 BGB fuhrt Sonderfalle BearbeitenBisweilen kann eine inhaltlich falsche Willenserklarung dermassen unublich ausgelegt sein dass der Fehler fur den Empfanger der Erklarung offensichtlich sein muss In solch einem Fall liegen keine ubereinstimmenden Willenserklarungen vor womit auch kein Vertrag zustande kommen kann Musterbeispiel hierfur ist die Bestellung von 25 Gros Rollen Toilettenpapier durch eine Schule Der Mengenbegriff Gros wurde von der bestellenden Konrektorin der Schule fur eine Verpackungsart gehalten Die Menge an Papier hatte fur Jahre gereicht weshalb fur den Lieferanten erkennbar war dass die Grossenordnung unzutreffend war Der Lieferant konnte nicht auf der Abnahme von 25 Gros bestehen 1 Sonderfalle sind beispielsweise auch jene des Falsa demonstratio non nocet Hier wie etwa im Haakjoringskod Fall 2 erklaren zwar beide Seiten aus Sicht eines neutralen Beobachters etwas inhaltlich Unzutreffendes sind sich aber uber die Bedeutung einig In diesem Fall des beidseitigen Irrtums kann auch der Vertrag nicht durch Anfechtung wieder untergehen Siehe auch BearbeitenDie uberholte Rechtsprechung des Reichsgerichts zum KalkulationsirrtumEinzelnachweise Bearbeiten Landgericht Hanau NJW 1979 721 Entscheidung des Reichsgerichtes vom 8 Juni 1920 Aktenzeichen II 549 19 RGZ 99 147 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Inhaltsirrtum amp oldid 203274648